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Unbekannt verzogen

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(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen,

Adresse hin oder her, mir ging es eher um die SB. Es kann doch nicht sein das Gott und die Welt weiß das EX umgezogen ist nur ich nicht. SB sagte sogar noch, das sie eigentlich mit mir auch sprechen wollte. :gunman:
Hm. Dann hätte ich es ja auch erfahren.
Na gut. Wie gesagt. Es läuft alles- Anfang Nov. weiß ich mehr.
Normalerweise müßte KM ja die ganzen unkosten der Behörden tragen oder? Was die jetzt fleissig sind.  😉

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 25.10.2008 08:56
(@coldeyes)
Zeigt sich öfters Registriert

Melderechtsrahmengesetz § 21 Absatz 5 MRRG
Kommentar Medert/Süßmuth/Dette-Koch: Randnummer 60a zu § 21 MRRG:

"Die Beantragung von Auskunftssperren für Minderjährige bis zum vollendeten 16.LJ obliegt dem gesetzlichen Vertreter. Da die Landesmeldegesetze hierzu keinerlei Regelung enthalten, ist von der Vorschrift des § 1626 Abs. 1 BGB auszugehen, wonach Vater und Mutter die elterliche Sorge für ein gemeinsames minderjähriges Kind gemeinsam zusteht. Daraus folgt, dass sie in rechtlich relevanten Angelegenheiten, die das Kind betreffen, gemeinsam handeln müssen, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist. Im Hinblick darauf, dass eine Auskunftssperre für das gemeinsame Kind das ABR eines Elternteils berühren kann, kann ein Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre nur dann von dem anderen Elternteil des Kindes gestellt werden, wenn ihm durch Gerichtsbeschluss das Sorgerecht übertragen ist und es aus diesem Grund das Kind allein gesetzlich vertreten kann. Ist dies nicht der Fall, so kann der Antrag auf Eintrag einer Auskunftssperre für das minderjährige Kind rechtswirksam nur von beiden Elternteilen gemeinsam gestellt werden."

Liebe Leute,
meine Frage bezieht sich nur zum Gesetzt,
vielleicht Jemand kennt sich da etwas aus:

Eine Bekannte hatte auch so eine Auskunftssperre,
jetzt ist sie nach Irland ausgewandert, kann Sie diese auch
bei der dortigen Behörde einwirken? Hat Jemand zufällig Erfahrungen?
(Ohne dass die schlafende Hunde geweckt werden).
LG

Das Leben ist so wie mit einer Schachtel Praline... Man weiß nie was man da bekommt...

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2008 16:44
(@jemmy)
Registriert

Hallo

@Coldeyes

kann Sie diese auch
bei der dortigen Behörde einwirken? Hat Jemand zufällig Erfahrungen?

Nein, kann sie nicht, da es in Irland keine Meldebehörde gibt. Dort zieht man um und papt sein Namensschild an Tür und Briefkasten und das wars.

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2008 20:08
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Eine Bekannte hatte auch so eine Auskunftssperre,
jetzt ist sie nach Irland ausgewandert, kann Sie diese auch
bei der dortigen Behörde einwirken? Hat Jemand zufällig Erfahrungen?
(Ohne dass die schlafende Hunde geweckt werden).
LG

Das MRRG gilt nur im Bereich der Bundesrepublik. Ausländische Adressen werden nicht erfasst. Zumindest sind sie kein Tatbestand, der im Melderegister gespeichert wird.

Manchmal steht drin verzogen ins Ausland. In der Beiakte stehen ggf. genauere Adressen, die kriegen aber nur Behörden.

lg Luca

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2008 20:20
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Nabend,

mal ne Frage:
Bekommt KM immer PKH?
Solange KM PKH bekommt, solange macht sie mir das Leben schwer. Und solange versucht sie den Umgang auch zu unterbinden.
Deswegen juckt KM solche Sachen wie "Auskunftsperre" auch nicht.

Gruß Sealjet

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.10.2008 20:27
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Nabend,

Ja, so gut wie immer.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2008 00:04
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

@ Beppo

Was heißt denn so gut wie immer?

Wenn es ersichtlich ist was KM treibt oder wenn KM sich gegen ein bestehendes Urteil stellt.
Eigentlich gibt es da doch keinen Grund PKH zu gewähren.

Zählt es eigentlich wenn man bei seinen Eltern wohnt? Kann man dann trotzdem Kosten für Unterkunft voll angeben?

Gruß Sealjet

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2008 16:04
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Theoretisch gibt es für die PKH feste Regeln.

Die richten sich nach Einkommen, Vermögen, Erfolgsausicht und sonstigen Umständen.
Über die Anwendung dieser Regeln entscheidet der Richter.

In der Familien-Strafrechtspraxis heisst das, dass Frauen zu ca. 90% PKH bekommen und Männer zu 90% nicht.

Ich kenne die Regeln jetzt nicht so genau, aber deine Frage war auch nicht sehr genau.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2008 16:22
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hm.
Ich habe bis jetzt immer PKH bekommen.

Wie hoch sind denn da die Einkommensgrenzen?

Und kann man Miete angeben obwohl man bei den Eltern wohnt?

Gruß Sealjet

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2008 16:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Im Detail habe ich davon keine Ahnung.

Da mögen andere vortreten.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2008 16:48




(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Sealjet

Guckst Du >>hier<< und in der >>ZPO<< die §§114-127a.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2008 16:49
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Nabend,

hab da mal ne Frage?
Ex erwähnte im letzten Brief das Kind nächstes Jahr in die Schule kommt, deshalb soll ich alle Termine bis August genommen haben.
Kind wird nächstes Jahr im Dez. erst 6 Jahr.
Ist das nicht etwas früh für die Schule??? Und muß da vorab ein Test gemacht werden oder so etwas???

Schönen Gruß

Sealjet

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Themenstarter Geschrieben : 01.11.2008 20:52
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi seal,

kommt auf das BL an. Ob Bayern wird das Einschulungsalter sukzessive auf 5,5 Jahre gesenkt... Eine frühzeitige Einschlulung ist aber auch auf Antrag möglich ,wenn der Schularzt zustimmt.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 01.11.2008 21:06
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,
Kind ist in Bayern.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2008 21:16
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Zählt dann eigentlich der vom Gericht festgelegte Umgang von 3 X 2 Wochen weiter wenn das Kind in die Schule kommt?
Oder darf ich wieder neu Klagen?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 01.11.2008 21:22
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
habe heute mal wieder was vom RA von EX gelesen. Und zwar haben meine Eltern versucht per RA einen geregelten Telefonkontakt zu meiner Kleinen zubekommen.
Dazu muss ich sagen das meine Eltern bis zum OLG gegeangen sind zwecks Umgangsregelung.
Meine Eltern haben keine eigene Umgangsregelung bekommen:
-Weil ich in der selben Stadt wohne wie meine Eltern
- Weil EX gesagt hat das Sie einmal pro Jahr Urlaub in der Nähe meiner Eltern machen würde und meine Eltern auch in der Nähe von EX Urlaub machen könnte
- Das Telefonischer Kontakt zu dem Kind gehalten werden kann bis es wieder bei mir ist
So steht es im Urteil

So, nun zum Breif vom RA von EX:
-Telefonischer Kontakt nur per Handy
- keine unterdrückten Nummern
- keine beleidigungen über KM am Telefon ( haben nie stattgefunden, erlogen)

Hm, so geht es mir aber auch, ich kann KM nur per Handy erreichen. KM spielt nur Spielchen mit allen.
JA meinte zu meinen Eltern das ein Telefonkontakt nicht nur ausschließlich übers Handy stattfinden kann.

Gruß Selajet

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2008 15:44
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Dazu muss ich sagen das meine Eltern bis zum OLG gegeangen sind zwecks Umgangsregelung

Das Urteil würde ich gern veröffentlichen, weil es recht ungewöhnlich ist, dass Großeltern auf Umgang klagen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2008 15:57
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

@DeepThought
Es gibt zwei Urteile bzw. Vereinbarungen oder wie auch immer das heißt., das erste vom Amtsgericht und das zweite durch Berufung vom OLG Nürnberg.
Mußt mir nur sagen was ich da alles weg streichen muss.

Gruß Seal

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2008 16:16
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Das Urteil würde ich gern veröffentlichen, weil es recht ungewöhnlich ist, dass Großeltern auf Umgang klagen.

Das Kind war ca die ersten 3 Jahre fast ausschliesslich bei den Großeltern, auch meistens über Nacht.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2008 19:55
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
habe heute von der Stadt meine abgeänderte Lohnsteuerkarte zurück bekommen. Das Amt hatte mir durch die Auskunftsperre die Änderung des Kinderfreibetrages verweigert und mußte den Sachverhalt erst klären.
Lohnsteuerkarte kam ohne Kommentar. Wo KM wohnt weiß ich immer noch nicht.

Gruß Seal

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.11.2008 20:12




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