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(@jemmy)
Registriert

Hallo

aber bei weiter Entfernung gibt es ja nur Wochenregelungen

Na den Zahn muss ich dir mal ziehen! Du hast Glück, dass du solch eine Regelung hast und eben diese Regelung wird so oder so nicht von Dauer sein. Spätestens wenn das Kind in der Schule ist, hat sich diese Regelung erledigt.
Um das mal klar und deutlich zu sagen, im deutschen Familienrecht interessiert es niemanden, wie weit und wie lange du fahren musst, um dein Kind zu sehen und schon garnicht interessiert es irgend jemandem, ob du dir das leisten kannst. Man wird dir dann halt nahe legen, doch in die Nähe deines Kindes zu ziehen.
Komm jetzt bitte nicht mit : aber das ist doch ungerecht. JA, es ist ungerecht! Willkommen im deutschen Familienrecht!

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 01:46
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallöchen,
also wenn ich nichts übersehen habe ist es doch die KM die solcherart Entfernung zum KV geschaffen hat, richtig?

Ich habe da mal was gehört, dass in ähnlichen Fällen die KMs gerichtlich dazu verdonnert wurden, sich an den Kosten zumindest für die Fahrerei zu beteiligen. Vielleicht kann hier jemand dazu mehr und genauer Auskunft geben. Wäre doch zumindest eine Möglichkeit, mehr bzw. in kürzeren Abständen Umgang zu haben.

Ich kann sealjet zum Teil schon verstehen. Heutzutage einen festen Job zu haben, ist schon ein Glückstreffer, und was nützt ihm denn der Umgang, wenn er arbeiten muss und gar nicht für das Kind da sein kann? Und dafür dann mal locker 2000 km zu fahren ist auch nicht gerade der Bringer. Zumal sich Ex sicher auch querstellen wird, wenn sie erfährt dass Kind fremdbetreut wurde und Vater keine Zeit hatte. Unsere Ex hat schon ein riesen Fass aufgemacht, wenn ich die Kinder mal abholen wollte, weil es der KV nicht pünktlich geschafft hat, da er damals noch ausgelegen hat.
Und fürs Kind ist es auch nicht gerade prickelnd, wenn Vattern gar keine Zeit hat.
Na und nur für ein WE, bei der Entfernung? Da sind sie ja mehr im Auto unterwegs als alles andere, das ist doch auch blöd.
Hier wäre ein häufiger Telefonkontakt zwischen den seltenen Umgangswochen vielleicht angebrachter.

Naja das mit dem "in die Nähe des Kindes ziehen" ist wohl auch quatsch, denn dann müßte KV ja ebenfalls ständig umziehen.

@jemmy
hast ja recht, aber musst du das immer so knallhart vorbraten?  😉

liebe Grüße
Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 02:27
(@jemmy)
Registriert

Hallo

@Daisy

@jemmy
hast ja recht, aber musst du das immer so knallhart vorbraten?  😉

Ja, genau das muss ich. Nicht weil ich es so toll finde, aber ich empfinde es als unverantwortlich durch schwammige Aussagen Hoffnungen zu schüren, wo es keinen Grund für solch eine Hoffnung gibt. Mal davon abgesehen, minimiert es die Möglichkeit von Mißverständnissen.

Was die Umgangskosten angeht, er ist ja nicht mal in der Lage den Wohnort seines Kindes herauszufinden. Mal davon abgesehen, ist die Dame ja offensichtlich schon mehrfach kreuz und quer durch die Republik gezogen. Wenn er da mit Umgangskosten hätte punkten wollen, dann hätte er das sofort machen müssen.
Jetzt ist es schlicht zu spät.
Mal davon ab:
/ironiemodus on

Er darf sich doch die Hälfte des Kindergeldes vom KU abziehen, damit sollte er doch alle Umgangskosten abdecken können.

/ironiemodus off

Ich kann Sealjet genau so gut verstehen wie du, doch hilft ihm unser Verständnis nur moralisch weiter und nicht rechtlich. Justizia ist nicht nur taub und blind, nein, sie ist auch eine Frau! Traurig aber wahr.

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
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AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 02:57
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Guten Morgen,

für die Wochenregelungen gibt es doch die Schulferien, oder ist das nicht richtig.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2008 08:16
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Guten Morgen,

das was man Dir sagen will ist, dass "motivierte" Väter eben auch wenigstens 1x im Monat über ein Wochenende zu ihrem Kind fahren, auch wenn es 500 km sind. Darum geht es. Du erweckst den Eindruck, dass Dir der Umgang nicht besonders wichtig ist.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 08:45
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

doch wichtig schon, aber ich habe Familie, meine Frau ist im 7. Monat schwanger und einmal so im Monat 1000km fahren sitzt nicht drin. Ich weiß ja nicht was die anderen so alle verdienen um mal soebend 100 € jeden Monat an Sprit zu bezahlen. Reicht mir schon das ich jeden Monat über 1000 Km zur Arbeit muß. Muß oft am WE arbeiten.
Dann kommen noch übernachtungs kosten.
Aber was wichtiger ist, KM WILL ES NICHT.
Die wird mir ein Husten wenn ich da jeden Monat ankomme.
Und meine Frau wäre auch nicht begeistert wenn ich da jeden Monat herunter fahre.
Und ich kann da meine Frau verstehen, von 4 WE muß ich min. 2 WE arbeiten und dann bin ich 1 WE immer bei EX???
Neee das geht so nicht.
Da läßt sich Frau schneller scheiden als ich A sagen kann.
Mit Recht. Seit 4 Jahren diktiert uns EX die Wochenenden und Urlaube vor.
Wenn ich an der Stelle meiner Frau wäre, ich würde das so nicht mitmachen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2008 08:56
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Seajet,

vielleicht gibts eine Lösung:

Das von dir genannte Bundesland der KM hat leider keine wirklich hilfreichende Formulierung im Gesetzestext. Allerdings halten sie sich genau an die Rahmengesetzgebung des Bundes und so schlägt der Kommentar da wenigstens eins zu eins durch.

So, wie ich deinem Post entnehme, habt ihr GSR. Jetzt kommts: Die Beantragung einer Auskunftssperre für Minderjährige bis zum vollendeten 16.LJ obliegt dem gesetzlichen Vertreter. Der Kommentar holt noch weiter aus und begründet dies auch schlüssig. Kurz: Wenn GSR vorliegt, kann der Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre für das minderjährige Kind rechtswirksam nur von beiden Elternteilen gemeinsam gestellt werden.

Für dich heißt das: Die KM hat eine Auskunftssperre. Dein Kind keine (rechtswirksame). Somit erfrage nochmal offiziell die Adresse deines Kindes. Bei Ablehnung kannst du dann handeln. Mündlich oder schriftlich. Rüstzeug gebe ich dir dann.

lg Luca

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 10:49
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Sealjet!

Und meine Frau wäre auch nicht begeistert wenn ich da jeden Monat herunter fahre.
Und ich kann da meine Frau verstehen, von 4 WE muß ich min. 2 WE arbeiten und dann bin ich 1 WE immer bei EX???
Neee das geht so nicht.

Sorry, das zählt nicht, Deine Frau sollte wissen, worauf sie sich einlässt, wenn sie eine Beziehung mit einem Umgangspapa eingeht. "Wasch mich aber mach mir den Pelz nicht nass" funktioniert hier nicht.

Aber was wichtiger ist, KM WILL ES NICHT.

Was KM oder Deine Frau wollen oder nicht wollen, sollte Dich erst zweit- wenn überhauptrangig interessieren....es geht um das Recht Eures Kindes auf geregeltem Umgang und um Findung von Kompromißmöglichkeiten, um die Bedürfnisse aller Beteiligten zu befriedigen!
Willst Du Deine Pflicht, diesen Umgang zu ermöglichen, nun nachkommen oder nicht? Das Abholen wäre soweit ich verstanden habe (unabhängig von der nicht bekannten Anschrift der KM) nach wie vor bei Großeltern möglich, oder?

In Summe sehe ich hier eigentlich immer neue Probleme, die von Dir aufgeworfen werden, vermisse aber DEINE Bereitschaft, nach Lösungsmöglichkeiten zu suchen und anzupacken ... insofern kann ich mich "jemmy" inhaltlich und emotional nur anschliessen

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 11:27
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo  Luca,

vielen Dank für deine Mühe. Also die Behörden in meiner Stadt ( da war ich heute Morgen) und die in dem alten Wohnort der KM prüfen diese Sperre. Keiner kann es so ganz nachvoll ziehen und es könnte ja seien das ich der Grund für diese Sperre bin, vielleicht hat KM ja angeben das ich Sie oder das Kind bedrohe. Obwohl sich Behörden ja gerne bzw. unwissend nicht um das GSR kümmern. Die gehen einfach oft vom ASR aus.

@82Marco:
Also meine Frau unterstützt mich fast in allem, aber das EX durch die ganze Bundesrepublik zieht um den Umgang zu vereiteln das konnte doch keiner voher wissen.
Nur ein Beispiel von KM, umgezogen April 2007 nach Bayern, durfte keinen persönlichen Kontakt mehr mit Kind haben da sich das Kind erstmal an die neue Umgebung gewöhnen muß. Ich zum Gericht, Verhandlung war im august 2007, Erster Umgang dann November 2007. Und so einfach blockiert man das Umgangsrecht.
Und erzähl mir jetzt nicht ich hätte ja zwischendurch an den Wochenenden vorbei fahren können. Soll ich tagelang vor der Tür warten bis KM oder mein Kind sich zeigen???????  KM hätte direkt die Polizei gerufen und mir wer weiss was unterstellt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2008 11:44
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@sealjet:

Und erzähl mir jetzt nicht ich hätte ja zwischendurch an den Wochenenden vorbei fahren können. Soll ich tagelang vor der Tür warten bis KM oder mein Kind sich zeigen?  KM hätte direkt die Polizei gerufen und mir wer weiss was unterstellt.

Ich denke, es gibt eine Umgangsregelung und Du hast bisher bei den Großeltern Eure Tochter geholt?

Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 11:54




(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

@82Marco

Es gibt mittlerweile die 3 Umgangsregelung vom Gericht und die aktuelle besagt 3 x 2 Wochen im Jahr. Wenn ich so am WE kommen wollte gibt das ein Klares nein oder vielleicht doch ein Ja???  nur es ist keiner da wenn ich komme.
Ich kann ja noch nicht einmal was machen wenn ich am WE da wäre und KM sagt Nein,  es steht ja nicht im Urteil.
KM ist da sehr erfinderisch und mit vorsicht zu geniessen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2008 12:05
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Seajet,

nur nochmal zur Klarstellung: An der Auskunftssperre der KM würde ich mir nicht die Hände schmutzig machen. Umgang mit ihr willst du doch nicht. (*g*)

Die Sperre für deine Tochter ist rechtswidrig und nicht wirksam! Nicht mehr und nicht weniger.

Nachweis über GSR und folgender Hinweis:

Melderechtsrahmengesetz § 21 Absatz 5 MRRG
Kommentar Medert/Süßmuth/Dette-Koch: Randnummer 60a zu § 21 MRRG:

"Die Beantragung von Auskunftssperren für Minderjährige bis zum vollendeten 16.LJ obliegt dem gesetzlichen Vertreter. Da die Landesmeldegesetze hierzu keinerlei Regelung enthalten, ist von der Vorschrift des § 1626 Abs. 1 BGB auszugehen, wonach Vater und Mutter die elterliche Sorge für ein gemeinsames minderjähriges Kind gemeinsam zusteht. Daraus folgt, dass sie in rechtlich relevanten Angelegenheiten, die das Kind betreffen, gemeinsam handeln müssen, soweit gesetzlich nichts anderes geregelt ist. Im Hinblick darauf, dass eine Auskunftssperre für das gemeinsame Kind das ABR eines Elternteils berühren kann, kann ein Antrag auf Eintragung einer Auskunftssperre nur dann von dem anderen Elternteil des Kindes gestellt werden, wenn ihm durch Gerichtsbeschluss das Sorgerecht übertragen ist und es aus diesem Grund das Kind allein gesetzlich vertreten kann. Ist dies nicht der Fall, so kann der Antrag auf Eintrag einer Auskunftssperre für das minderjährige Kind rechtswirksam nur von beiden Elternteilen gemeinsam gestellt werden."

So, kümmere dich um die Anschrift deiner Tochter und dann sorge für einen ausreichenden Umgang, intensiv und nicht halbherzig, weil da kann ich meinen "Vorrednern" nur zustimmen, gekämpft scheinst du nicht gerade zu haben, auch wenn die Frustration verständlich ist.

lg Luca

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 12:13
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke Luca.

Muss ich eigentlich immer Urlaub haben wenn das Kind bei mir ist?
Ich habe da noch ihre Großeltern die bis vor dem OLG waren. Die haben zwar keinen eigenen Umgang bekommen, weil das OLG der Meinung war das 6 Wochen im Jahr lang genug sind, aber die Großeltern sollen sich mit laut OLG mit mir den Umgang pflegen. Außerdem wäre da ja noch der Vater von KM, der wohnt ja auch noch bei mir und möchte auch den Umgang mit dem Kind haben. Alles hängt von mir ab und das OLG u. auch FG meinen 6 Wochen sind genung.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2008 12:28
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Das Ganze erinnert irgendwie an das sture Beharren auf der eigenen Vorfahrt. Sehr sinnig, wenn man hinterher im Rollstuhl sitzt und immer noch brabbelt "Aber ich war doch im Recht..."

Offensichtlich gibt es eine Minimal-Umgangsregelung à la "3 x 2 Wochen im Jahr". Wie diese zustandekam, wissen wir nicht; möglicherweise hatte sich auch das urteilende Gericht damit auseinanderzusetzen, was von seiten des KV wegen Job, Kosten, neuer Ehefrau etc. alles nicht geht. Fakt ist aber auch: Die (seltenen) Übergaben wurden über die Grosseltern abgewickelt und haben auf diesem Weg offenbar auch funktioniert. Ich verstehe vor diesem Hintergrund nicht, was das Beharren auf dem "Recht" der Kenntnis der Wohnadresse soll. Ist das möglicherweise ein weiteres vorgeschobenes Argument gegen Umgang nach dem Motto "ich weiss ja nicht, wo mein Kind wohnt, also kann ich mich auch nicht um den Umgang kümmern!"?

Es gibt da ein zutreffendes Sprichwort: "Wer etwas will, sucht Wege. Wer etwas nicht will, sucht Gründe!"

Just my 2 cents
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 12:40
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

ich denke das ich hier nicht der einzige bin der gerne wissen möchte wo sein Kind wohnt, welche Schule bzw. Kindergarten es besucht. Ist das nicht normal. Das mit der Sperre hat sich ja nur herausgestellt weil ich eine Lebensbescheinigung brauche und KM von den Großeltern weggezogen ist und zwar seit nun genau 10 Monaten.
Das hat nichts mit ich habe Recht und will Recht behalten zu tun.
Nur mal so als Beispiel:
Angenommen KM wohnt in einer sehr Fragwürdigen Umgebung, hat seltsamen Umgang usw. Dem Kind passiert irgendwas. Später stellt sich heraus das ich von allem nichts gewußt habe, wo KM wohnt, was für einen Umgang das Kind hat usw.
Dann heißt es doch, ja warum haben Sie sich denn nicht mal um das Kind gekümmert. Anstatt alles so hinzunehmen hätten Sie ja mal besser ihre elterliche Sorge ausüben können.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2008 12:59
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

@sealjet:

Dann heißt es doch, ja warum haben Sie sich denn nicht mal um das Kind gekümmert. Anstatt alles so hinzunehmen hätten Sie ja mal besser ihre elterliche Sorge ausüben können.

Dann ist es aller höchste Zeit, Schmusepapa´s Rat in die Tat umzusetzen:

... wenn du eine Umgangsregelung hast und diese wird nicht eingehalten, dann ab zum Gericht und Antrag auf Zwangsgeld stellen.

Ich hatte übrigens mal beantragt, die Adresse meiner Tochter per einstweiliger Anordnung zu erhalten.

Soweit hat es der Richter erst gar nicht kommen lassen: Er hat das ganze mit einer gerichtlichen Verfügung "verfrühstückt", in der stand, dass meine "Ex" die Anschrift unverzüglich sowohl mir als auch dem Gericht mitzuteilen hat.

Mit Luca´s Tip kannst Du m.E. Einiges im Sinne Eurer Tochter und ihrem Recht auf Umgang erreichen...

Marco

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AntwortZitat
Geschrieben : 22.10.2008 13:26
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Wie gesagt, mein RA hat ihr bis Anfang November Zeit gegeben den fehlenden Umgangstermin zu bestättigen und ihre Adresse preis zugeben.
Zudem machen jetzt die Behörden Druck warum und weshalb diese Sperre da ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 22.10.2008 13:55
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

Die Sachbearbeiterin vom JA die für die Gerichtssachen da ist, verweigert mir auch die neue Adresse.
EX ist immer noch im Kreis geblieben. Durch den Umzug wurden die ganzen Akten aber der neuen Sachbearbeiterin gegeben. JA weiß schon seit Februar bescheid. Die neue SB hat auch schön ein kennenlern Gespräch mit KM geführt. Ich wurde noch nicht mal informiert das es eine neue SB gibt.
Traurig.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.10.2008 19:12
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo sealjet,

also weiter in der Endlosschleife. Mein letzer Beitrag zu diesem Thema, da meine Worte offensichtlich irgendwo verhallen.
Glaub es, oder lass es: Solange die Auskunftssperre bei deiner Tochter besteht, kriegst du von niemandem die Adresse, niemals. Dir das zu erklären erspare ich mir. Was du tun kannst, hatte ich dir erklärt, und ich weiß, dass es funktioniert.

Aber jeder ist seines Glückes Schmied. Also gehe zu deinem Anwalt, der will ja schließlich etwas verdienen, und fordere die KM, von mir aus die Meldebehörde und auch das JA auf, dir die Adresse rauszugeben. Und dann reiche doch eine Klage ein. Ich schätze mal, dass hier das Verwaltungsgericht zuständig ist. Bei uns dauern die Verfahren etwa 2-3 Jahre.

Viel Erfolg auf deinem Weg.

lg Luca

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2008 00:50
(@malachit)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Sealjet,

ich frage mal andersherum, mit einer Art Gedankenexperiment: Mal angenommen, irgendjemand verspräche dir, diese Adresse zu beschaffen, allerdings nur gegen Zahlung einer Geldsumme, bei der dir erst mal die Luft wegbleibt. Wie viel wäre dir die Sache wert? [Bevor jemand falsche Schlüsse zieht - nein, ich bin nicht in einer derartigen "Branche" tätig, und ich kenne da auch niemanden.]

Wenn du denkst, dass du dir diese Adressauskunft eine halbe Fantastillion Taler kosten lassen würdest - überleg mal, was du statt dessen für dieses Geld haben könntest. Zum Beispiel, wieviel zusätzlichen, unbezahlten Urlaub du dafür nehmen könntest, damit du in den bestehenden Umgangswochen wirklich selbst für deine Tochter da bist, oder vielleicht könntest du den Extra-Urlaub sogar für zusätzliche Umgangswochen verwenden (wäre dann halt deine Umgangsregelung Nummero 4, aber was soll's - Dinge, die nicht passen, versucht man zu ändern).

Wenn du hingegen denkst, diese Auskunft ist dir nur, sagen wir mal, hundert Euro wert - dann überleg dir bitte, wie viel Zeit und Mühe du schon investiert hast und noch wirst investieren müssen, um in den Besitz einer Hundert-Euro-"Wertsache" zu kommen.

Deine Entscheidung. Ich kann nur die dummen Fragen stellen.

Viele liebe Grüße,

Malachit.

Wenn ein Staat die Leistungsgerechtigkeit zugunsten der Verteilungsgerechtigkeit aufgibt, dann kommt man bald an den Punkt, wo es mangels Leistung nichts mehr zu verteilen gibt.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.10.2008 02:29




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