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(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Noch kurz zu KM ihren Anwalt, der ist genau so blöd wie sie.
Dem seine Briefe sind so was von ..................

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2008 10:10
(@schmusepapa)
Registriert

Hallo Sealjet,

wenn du eine Umgangsregelung hast und diese wird nicht eingehalten, dann ab zum Gericht und Antrag auf Zwangsgeld stellen.

Ich hatte übrigens mal beantragt, die Adresse meiner Tochter per einstweiliger Anordnung zu erhalten.

Soweit hat es der Richter erst gar nicht kommen lassen: Er hat das ganze mit einer gerichtlichen Verfügung "verfrühstückt", in der stand, dass meine "Ex" die Anschrift unverzüglich sowohl mir als auch dem Gericht mitzuteilen hat.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 10:18
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Morgen,

KM hatte mir ja angeboten das Kind trotz Windpocken zu nehmen.
Ich hatte noch keine, mein Sohn (2) auch nicht. Und meine Frau ist schwanger.
Da habe ich gesagt das ich das Kind nicht hole sondern einen anderen Termin will.
KM hatte mir drei Tage vor dem Termin ein Attest per FAX zukommen lassen wo es heißt, das Kind ist an Windpocken erkrankt.
Als ich dann den Ersatz Termin gefordert habe per RA, lautete das Attest nur noch das das Kind zu dem Zeitpunkt wo das erste Attest geschrieben wurde: "Die Windpocken waren zu diesem Zeitpunkt schon abgeklungen und eine ansteckung war auszuschliessen."

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Themenstarter Geschrieben : 21.10.2008 10:31
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Warum das??

Es besteht GSR. Der Auftrag des JA ist es, zu vermitteln. Eine Auskunftssperre in eigenen Sachen (Kinder sind "Sache" der Eltern) ist nicht statthaft. sealjet könnte auch zum JA fahren und Akteneinsicht beantragen.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 21.10.2008 10:52
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

ich bin Laie hier bei allen Sachen. Allerdings ist die Problematik "Auskunftssperre" derart am Einzelfall orientiert, dass ohne genaue Hintergründe keine vernünftige Anwort möglich ist.

Auskunftssperre wird für eine konkrete Gefahr eingetragen, was glaubhaft (nicht Beweis!) zu machen ist. Bei jeder Anfrage wird (sollte!) geprüft, ob die "Gefahr" anfragt.

Behörden bekommen grundsätzlich die jeweiligen Anschriften, allerdings mit dem Hinweis, dass eine Auskunftssperre vorliegt und es sich um besonders sensible Daten handelt.

Es könnte demnach durchaus schwierig sein, auch über das JA an die Adresse zu kommen, falls es sich bei sealjet um die "Gefahr" handelt.

LG Luca
PS: eine Auskunftssperre ist schon deshalb nicht endgültig, weil sonst Inkasso-Büros keine Chance hätten, wenn die "Kunden" untertauchen. Und darüber haben sich schon manche Damen und Herren gewundert.

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Geschrieben : 21.10.2008 11:01
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Hmmmm,

wenn ich die Gefahr wäre, dürfte ich dann Umgang mit dem Kind haben???
Aber vielleicht ist das ja ihr nächster Schritt, das ich keinen Umgang mehr bekomme.

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Themenstarter Geschrieben : 21.10.2008 11:06
(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
ihr schreibt hier was von "UMgang einklagen", wie soll er das denn bitteschön machen, wenn er die Anschrift der Antragsgegnerin nicht kennt? Wohin soll denn die Klageschrift zugestellt werden? das geht doch garnicht, und warscheinlich hat seine Ex das aus genau diesem Grund auch so gemacht. Damit er nicht mehr klagen kann. Ziemlich clever die Dame.

Aber mit ein bißchen Phantasie läßt sich das doch bestimmt herausfinden. Ich überleg mir mal was und melde mich dann wieder.

liebe Grüße
Daisy

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 12:59
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

wie bereits geschrieben. Die Anschrift lässt sich auch auf legalem Wege herausfinden.

Kostet etwas Mühe Zeit und Freunde bei der Behörde macht man sich auch nicht...

Sealjet kann mir per PN das Bundesland der KM mitteilen, dann versuche ich ihm die rechtlichen Möglichkeiten aufzuzeigen mit Angabe Rechtsgrundlage.

Allerdings weiß ich nicht, ob das sein eigentliches Problem ist. Die KM ist ja nicht schon immer unbekannt verzogen. Die Sperren sind übrigens meist auf 2 Jahre begrenzt, außer bei Adoption und nach dem Transsexuellengesetz.

LG Luca

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 13:23
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Moin,

habe soebend mit dem JA telefoniert. KM ist seit Anfang 2008 umgezogen. Auskunft bekomme ich so keine. JA rät mir ans Gericht zugehen.
KM wohnt aber im selben Kreis.
Läßt mich das Kind aber immer an der alten Adresse abholen und ruft mich auch von dort nur an. (Großeltern)

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Themenstarter Geschrieben : 21.10.2008 13:26
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Daisy,

wie soll er das denn bitteschön machen, wenn er die Anschrift der Antragsgegnerin nicht kennt? Wohin soll denn die Klageschrift zugestellt werden? das geht doch garnicht,

wie nicht selten kommen auch hier die Informationen nur bröckchenweise. Eingangs war der Tenor "ich habe ein Kind, das 500 km weit weg wohnt, Umgang findet praktisch nicht statt, aber ich will die Adresse der Mutter wissen, weil es mein Recht ist". Auf diese Sachstandsschilderung kamen entsprechende Antworten, u. a. von mir.

Wenn Umgang eingeklagt oder eine existierende Umgangsregelung per Zwangsgeld durchgesetzt werden soll, haben die Gerichte durchaus Mittel und Wege, die Klageschrift zuzustellen; so einfach ist das Untertauchen in Deutschland nicht (schon gar nicht, wenn man Leistungen wie Kindergeld etc. bezieht). Wenn an der regelmässigen Ausübung des Rechts auf Umgang kein erkennbares Interesse besteht, stellt sich die Frage: Wo liegt der Sinn, auf einem "Recht" der Kenntnis der Wohnadresse zu bestehen - bzw.: Wer soll dieses Recht durchsetzen und warum?

Grüssles
Martin

PS: Nein, 3 x 2 Wochen pro Jahr sind bei einem 5-jährigen Kind kein regelmässiger Umgang; auch nicht bei 500 km Entfernung...

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 13:44




(@daisy)
Nicht wegzudenken Registriert

... so einfach ist das Untertauchen in Deutschland nicht ...

entschuldige bitte brille007, aber da habe ich ganz andere Erfahrungen gemacht. Vielleicht ist es für ne Mutter mit Kind und dementsprechenden sozialen (staatlichen) Leistungen so, aber ansonsten geht das ziemlich schnell und einfach. Den Vater meines inzwischen 18jährigen Sohnes kann weder JA noch Rechtsanwalt ausfindig machen.

Aber zum Thema zurück.
Selbst wenn sealjet beabsichtigen würde, mehr Umgang und regelmäßiger durchzusetzen, was ich mir aber auch ziemlich schwer zu realisieren vorstelle bei der Entfernung, so ist mir noch immer nicht klar, wie er das anstellen soll, wenn er keine Anschrift der KM hat.
Wenn er aber kein großes Interesse an solchen Veränderungen hat, kanns doch auch egal sein, ob er die Anschrift hat oder nicht. Er weiß wo er die Kinder abholen kann und gut ists. Aber ich denke mal, dass er schon etwas ändern will, sonst wärs doch wirklich egal und er würde sich hier nicht erkundigen
Obwohl so rein prinzipiell würde ich als Vater auch schon wissen wollen, wo meine Kinder wohnen. Selbst wenn regelmäßiger Umgang nicht stattfindet, aber vielleicht möchte man ja mal anrufen, Brief schreiben, Päckchen schicken können?

LG Daisy

edit Beppo: Quoting repariert

Seid ich so manchen Menschen näher lernte kennen, möcht ich von meinem Hund mich nie mehr trennen!

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Geschrieben : 21.10.2008 17:58
(@jemmy)
Registriert

Hallo

PS: Nein, 3 x 2 Wochen pro Jahr sind bei einem 5-jährigen Kind kein regelmässiger Umgang; auch nicht bei 500 km Entfernung...

Wohl wahr, aber wie soll ein regelmäßiger Umgang stattfinden, wenn KM von A nach B nach C und wieder nach A zieht und der Vater keine Ahnung hat, wo sein Kind zur Zeit gerade lebt? In meinem Fall, war der Richter nicht sonderlich angetan, von der Umzieherei samt Kind ( allerdings in erster Linie wegen der Schule ).

Die Frage, ob es Sinn macht, zu wissen wo sein Kind wohnt, mag man bei dieser Konstellation als akademisch betrachten. Ich für meinen Teil würde es auch nicht zulassen, mir den Wohnort meines Kindes verheimlichen zu lassen, zumal Sinn und Zweck dieser Heimlichtuerei ja klar erkennbar ist.

Wenn ich jetzt vorraussetze, dass hier nichts verschwiegen wurde, was eine andere Sichtweise zulässst, dann besteht der Anspruch zu wissen, wo das Kind wohnt schon aufgrund der Tatsache, dass das GSR besteht.
In diesem Falle ist die Frage, ob ihn dieses Wissen weiter bringt akademisch. Er hat einen Anspruch auf dieses Wissen, unabhängig davon, ob es ihm etwas bringt oder nicht.

Ich frage mich allerdings, ob hier alle relevanten Tatsachen genannt wurden.

LG Jemmy

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

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Geschrieben : 21.10.2008 18:22
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,

wie soll ich denn mehr Umgang bekommen wenn JA und Gericht 3 x 2 wochen für mehr als angemessen halten.
Außerdem bin ich voll Berufstätig und habe eine Familie.

Übrings wenn die Auskunftsverweigerung rechtens wäre, dann hätte ich bestimmt das Kind nicht 14 Tage bei mir.
Außerdem bekomme ich nun auch nicht den 0,5 kinderfreibetrag auf meine Steuerkarte, solange die Sperre verhängt ist.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2008 18:33
(@jemmy)
Registriert

Hallo

Übrings wenn die Auskunftsverweigerung rechtens wäre, dann hätte ich bestimmst das Kind nicht 14 Tage bei mir.

Keiner hier möchte dir irgendetwas unterstellen, doch muss die bloße Nachfrage gestattet sein, ob alle Fakten genannt wurden oder nicht. Wenn dem so ist, ist doch alles I.O., wenn nicht, darfst du dich nicht wundern, wenn falsche Tipps kommen.

Ich glaube, es wäre ein interessanter Weg, welchen Deep da aufgezeigt hat. Akteneinsicht! Da käme bestimmt Schwung in den Laden.

LG Jemmy

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Geschrieben : 21.10.2008 18:41
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Akteneinsicht ist gut. Habe heute morgen mit der entsprechenden Sachbearbeiterin beim JA gesprochen. Sie weiss auch nicht warum die Sperre. Sie meint am Besten direkt zum Amtsgericht gehen bzw. per RA.

So habe gleich einen Termin beim Anwalt.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2008 18:46
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

wir drehen uns ein bisschen im Kreis. Und ja: auch mir scheint, dass hier ein paar Puzzlestücke fehlen.

Fakt ist: Ein "Recht" auf Kenntnis der Wohnadresse ist solange akademisch wie ich es nicht durchsetze (oder durchsetzen kann). Wüsste ich die Adresse, wäre ich an Stelle des Openers in Sachen Umgang aber auch noch keinen Schritt weiter. Wäre es also nicht sinnvoller, den Gang zu Anwalt und Gericht aus Gründen eines stabilen und regelmässigen Umgangs zu tun und nicht nur, um eine Adresse herauszufinden, deren blosse Kenntnis mich keinen Schritt weiterbringt?

Im Rahmen eines Umgangsverfahrens werden schliesslich auch die Modalitäten der Übergabe festgelegt. Wenn Madame in diesem Zusammenhang äussert, sich durch ihren Ex gestalkt zu fühlen, wenn dieser ihre Adresse kennt, wird nicht unbedingt der Wahrheitsgehalt der Stalking-Behauptung bewiesen oder entkräftet, sondern eben ein neutraler Übergabeort vorgeschlagen.

Wie ich gestern schon schrieb: Erst kommt der Führerschein; dann der Autokauf. Das Beharren auf der falschen Reihenfolge führt nicht zwingend schneller zum Ziel.

@ sealjet: Wenn "berufstätig sein" und "Familie haben" echte Umgangshindernisse wären, dürften die meisten User dieses Forums ihre Kinder gar nicht mehr sehen.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 21.10.2008 19:30
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,

@brille007 : Nicht jeder muß 500 KM fahren, ist auch ne Kostenfrage oder??? Und wie soll ich es mehr als dreimal im Jahr hinkriegen wenn alle es von meinem Urlaub abhängig machen??? Zum Glück habe ich 30 Tage, hätte ich nur 24 Tage Urlaub so hätte ich dasKind nur 5 Wochen im Jahr bekommen.

War gerade beim RA:
KM hat jetzt 14 Tage Zeit mir meinen Ersatztermin für August zu bestätigen und um ihre Adresse mitzuteilen, sonst Klage.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2008 20:01
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

Mal anders gefragt: Ist es denn normal das KP soviel Urlaub haben muß wie die Umgangsregelung besagt???
Klar beim Wochenendrythmus spielt es keine Rolle, aber bei weiter Entfernung gibt es ja nur Wochenregelungen und nicht jeder Pappa hat 30 Tage Urlaub um sein Kind min. 6 Wochen zu sich zu holen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2008 21:25
 luca
(@luca)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Seajet,

es wird hier keiner Gut heißen, dass du so wenig Kontakt zu deinem Kind hattest. Mir scheint es auch, als wenn du 100 Gründe für dein Handeln findest, warum du so wenig Kontakt hattest. Viele hier haben ganz andere "Dinge" aus dem Weg räumen müssen.

Mir erweckt sich der Eindruck (nur mein Gefühl), dass du zwar Lösungen hören willst, aber nur die, die dir gefallen.

Du willst hören, wie schlecht die KM ist und wie ungerecht, und dass du ja keinen Umgang haben konntest.....

Wenn du tatsächlich an der Adresse der KM interessiert gewesen wärst, hätte ich schon längst eine PN erhalten und hätte dir die rechtlichen Grundlagen nennen können. Nicht, dass ich nichts anderes zu tun hätte, aber ich würde jeden Strohhalm ergreifen.

In diesem Sinne verabschiede ich mich.

lg Luca

AntwortZitat
Geschrieben : 21.10.2008 22:04
(@sealjet)
Nicht wegzudenken Registriert

@Luca: Schau mal bitte PN, Sorry habe mich da etwas verirrt. Habe das zum ersten mal mit PN gemacht und war direkt verkehrt.
Aber:
Das ist nicht die Antwort auf meine Frage:
Ist es denn normal das KP soviel Urlaub haben muß wie die Umgangsregelung besagt???
Klar beim Wochenendrythmus spielt es keine Rolle, aber bei weiter Entfernung gibt es ja nur Wochenregelungen und nicht jeder Pappa hat 30 Tage Urlaub um sein Kind min. 6 Wochen zu sich zu holen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.10.2008 22:20




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