Bevor mir beim Amt jemanden einen Bären aufbindet will ich hier kurz Rückfrage halten.
Kind lebt nun bei mir. Ich habe das ABR aber es gibt gemeinsames Sorgerecht. Ich möchte nun das Kind in meinem Wohnort anmelden, damit ich auch das Kindergeld beantragen kann.
Benötigt die Behörde die Unterschrift von beiden Elternteilen oder kann ich alleine mit dem Urteil zum ABR zum Amt maschieren?
Danke für eure Antworten.
Gruß
Blaubein
Moin
Nur wenn Du das alleinige ABR hast (wird ausschließlich von einem Gericht zugesprochen), kannst Du auch alleine das Kind ummelden. So sieht es die Theorie des GSR vor. Wenn beide ET das uneingeschränkte GSR inne haben, ist die Zustimmung beider ET für eine Ummeldung erforderlich.
... oder kann ich alleine mit dem Urteil zum ABR zum Amt maschieren?
Daher: Ja.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Hi Oldie,
danke für deine Antwort ich sehe es auch so.
Ich will es morgen früh einmal angehen.
Mal sehen was rauskommt.
Gruß
Blaubein
Das ist definitiv falsch.
Da Du als Vater als Wohnungsgeber handelst, wenn Du das Kind dort anmeldest, handelst Du für DICH und nicht für das Kind. Da Du nicht für das Kind handelst, brauchst Du auch keine Unterschrift der Mutter und auch sonst überhaupt nichts.
Alles andere ist verfahrenstechnischer Humbug.
Das Urteil über das ABR würde ich daher auch erst auf Nachfrage vorlegen, denn wenn die erstmal spitzkriegen, dass ihr getrennt seid, kommen genau diese verfahrenstechnischen Unsinnigkeiten unwissender Sachbearbeiter zum Vorschein.
Hi Psoidonuem,
auf welche Frage oder Aussage anwortest du wenn du meinst "Das ist definitiv falsch."
Die werden sehen, dass ich schon seit zwei Jahren gemeldet sind und nun das Kind von Adresse A auf Adresse B (anderer Ort) umgemeldet wird. Die Nachfrage wird kommen.
Gruß
Blaubein
Das bezog sich auf den Satz:
"Nur wenn Du das alleinige ABR hast (wird ausschließlich von einem Gericht zugesprochen), kannst Du auch alleine das Kind ummelden."
Sollten die Dich fragen, dann lautet die korrekte Antwort eigentlich: "Das geht Sie einen Scheißdreck an"
Die freundliche Antwort ist: "Meine Tochter wohnt jetzt bei mir und daher bin ich gem. Meldegesetz verpflichtet, sie anzumelden." und ggf. "meine Exfrau ist nicht Wohnungsgeberin und daher in diesem Anmeldungsprozess nichts zu tun" sowie "die Rechtsvorschriften sehen eine Mitwirkung des anderen Elternteils bei der Anmeldung nicht vor". Siehe auch §13 Abs. 3 Hessische Meldegesetz "Für Personen bis zum vollendeten achtzehnten Lebensjahr obliegt diese Pflicht der Wohnungsinhaberin oder dem Wohnungsinhaber " (ich wohne in Hessen).
Oder Du packst das Urteil aus.
Viel Glück!
Wir werden sehen. Morgen gibt es Neuigkeiten.
Gruß
Blaubein
Moin
Formular über die Anmeldung in Berlin (PDF):
Seite 3:
Gesetzlicher Vertreter (Vor- und Familiennamen, Doktorgrade, Geburtsdatum, Anschrift) (21)
...
(21) Der gesetzliche Vertreter (auch allein Sorgeberechtigter) ist nur bei der Anmeldung von Minderjährigen und Entmündigten anzugeben.
Der Nachweis der Vertretereigenschaft (z.B. Beschluss über das Sorgerecht, Bestallungsurkunde) muss vorgelegt werden.
Die Angabe entfällt bei der gemeinsamen Anmeldung von Ehegatten und deren Kindern.
Und nun, @ psoidonuem ?
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin,
die Diskussion hatten wir neulich schon mal ...
Melderecht ist nicht Familienrecht.
Meldegesetze sind Landessache und die Umsetzung dieser Gesetze ist Behördensache ...
... deshalb wird das überall unterschiedlich gehandhabt.
"Meine Tochter wohnt jetzt bei mir und daher bin ich gem. Meldegesetz verpflichtet, sie anzumelden."
... und als Beweis dafür, dass KM eben nicht die Wohnungsgeberin ist, verlangen bei GSR einige (nicht alle) Behörden die Zustimmung des anderen Sorgeberechtigten bzw. verlangen einen Nachweis des alleinigen ABR.
Warum ? Weil sie vermutlich schön häufiger arbeitsverursachende, nervige Erfahrungen gemacht haben ...
Gruß
United
Sollte bei mir auch die Unterschrift der Exe benötigt werden und sollte auch hier die Exe wie bei der Kernzeitanmeldung zicken machen, dann wird es sehr schnell zu Gericht gehen. Dann wird Exe von der Richterin (die mir das ABR zugesprochen hat) so eine Klatsche bekommen. Weil es war klar, das Kind bei mir wohnen wird, somit klar das umgemeldet werden muss und wäre somit klar (wenn benötigt wird) dass Exe die Unterschrift dazu gibt.
Morgen mehr.
Blaubein
Moin Blaubein,
der EMA-Mitarbeiter soll Dir ja nicht erlauben, dass Dein Kind bei Dir leben darf, sondern lediglich diesen bereits bestehenden Zustand amtlich dokumentieren. Das ist seine Pflicht; genau wie es Deine ist, diesen Zustand dort anzuzeigen.
Sollte der EMA-Mitarbeiter sich weigern, bestehst Du darauf, dass er Dir diese Weigerung schriftlich bestätigt; danach wird er sich gut überlegen, ob er wirklich zwei Unterschriften braucht.
Aber dieser Hirni ist Dein Ansprechpartner; nicht Deine Ex. Ein eventuelles Gerichtsverfahren würde angesichts fehlender Eilbedürftigkeit vermutlich erst nach den Sommerferien stattfinden; solange gibt es kein Kindergeld. Wenn das Gericht dann entscheidet, dass es Muddis Unterschrift gar nicht braucht, sitzt Du zusätzlich auf den Anwalts- und Gerichtskosten für ein unsinniges Gerichtsverfahren.
Es geht nicht darum, Deiner Ex einen zu verplätten, sondern den Vorgaben des Melderechts Genüge zu tun.
Grüssles
Martin
PS: Gilt analog auch für Deine andere Frage in Sachen Kernzeitbetreuung. Wenn Du jede vergleichbare Frage in den nächsten Jahren gerichtlich klären lassen willst, wirst Du viel Zeit, Geld und Nerven brauchen.
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Und nun, @ psoidonuem ?
Gruss oldie
Dann ist das in Berlin eben anders ^^
In Berlin sind die aber aus einem anderen Grund pienzig: Weil da nämlich Leute Phantasiemeldeadressen angeben, damit das Kind auf eine andere Schule gehen kann
Ummelden ging ohne Probleme 🙂
Musste das Gerichtsurteil über das ABR zeigen (sonst hätte sie beide Unterschriften benötigt) aber dann war es durch.
Nice Weekend.
Blaubein