Hi,
für das bei mir lebende Kind brauche ich den Reisepass, trotz mehrmaliger Aufforderung stellt sich die X jedoch taub.
Ich möchte/muss nun auf Herrausgabe klagen, nur wo mache ich das?
Ist das ein Fall fürs Familiengericht oder das normale Amtsgericht?
Danke!
Hallo,
vielleicht hat die Mutter den Reisepass verlegt oder verloren?
Bis wann benötigst du den Reisepass?
Hast du eine Geburtsurkunde vom Kind?
Wenn sie ihn verloren hat, kannst du den Reisepass als verloren melden und einen neuen ausstellen lassen.
Sophie
Hallo,
Familiengericht ist zuständig.
Jarod
Moin Glaubsnicht,
auf welchen Wegen hast Du denn bisher kommuniziert?
Schon Brief per Einschreiben probiert?
"Liebe Exe,
ich fordere Dich letztmalig auf, mir den Reisepass für XY bis zum 01.04.15 zur Verfügung zu stellen. Solltest Du mir den Reisepass bis dahin nicht
herausgegeben haben, muss ich leider das Familiengericht einschalten. MfG Glaubsnicht"
Moin glaubsnicht,
direkt zum zuständigen AG, also an Deinem Wohnort . Beim Rechtspfleger "Eilantrag" auf Herausgabe. Sagst ihm einfach, zu wann der Pass spätestens vorliegen soll.
Du kannst es natürlich erst mal auch so
"Liebe Exe,
ich fordere Dich letztmalig auf, mir den Reisepass für XY bis zum 01.04.15 zur Verfügung zu stellen. Solltest Du mir den Reisepass bis dahin nicht
herausgegeben haben, muss ich leider das Familiengericht einschalten. MfG Glaubsnicht"
probieren. Jedoch, wenn
trotz mehrmaliger Aufforderung stellt sich die X jedoch taub.
dass so ist, ist dieser Schritt vielleicht entbehrlich.
Wenn das Kind bei Dir wohnt und gemeldet ist, kannst Du doch kurzfristig und problemlos ein neues Dokument beantragen.
Nach erfolgloser Aufforderung würde ich nicht zum teuren Gericht laufen sondern zum Einwohnermeldeamt und einen neuen beantragen.
Das ist billiger und Nerven schonender.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin Beppo,
selbst bei Verlängerungen von noch gültigen Kinderreiseausweisen müssen Familienbuch und eine von beiden Elternteilen unterschriebene Einverständnis-
Erklärung vorgelegt werden. Einen zweiten Ausweis wird es sicherlich auch nicht geben (so wie man auch keine zweite Krankenversicherungskarte für das Kind mehr bekommt). Ich denke nicht, dass die KM da mitmachen würde ( wenn es möglich wäre).
Kinder, ich werde alt und die Welt wird mir zu kompliziert.
Zu meiner Zeit, zwischen den Schlachten von Metz und Sedan, ging dat allns noch.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo,
ja, Beppo, du hast völlig recht. Vielleicht kann man aber einen Personalausweis für das Kind beantragen?
VG Susi
Moin,
danke für die Tips, ich hatte schon den RA der X mit Frist angeschrieben, leider erfolglos.
Dank Prozesskostenhilfe kostet der Spaß die Gegenseite ja nichts, so denken die wohl.
Ob das günstiger ist, weiß ich nicht, der GSR Prozess hat mich 27,00 Euro gekostet, ich habe das ohne RA "gewonnen".
Biometrische Bilder + Passgebühren dürfte ähnlich hoch liegen und ob das Passamt einfach einen neuen ausstellt bzw das ohne die Unterschrift der X macht (sie spielt dann hier ihr Spielchen weiter) weiß ich nicht.
Danke!
Er fragte nicht nach nem Ausweis oder Ersatzpass, sondern wo er klagen kann 😉
Und eine Klage wegen sowas wird ohne Anhörung, also auf dem Schriftweg erfolgen, wie auch ich schon feststellen durfte. Da wird lediglich festgestellt, dass bei Reisen zB. in die USA ein Pass im Original benötigt wird und den hat dann X raus zu geben. Notfalls darf der TO die Polizei hinzu ziehen und wenn er damit auch keinen Erfolg hat, darf er den GVZ beauftragen. Der GVZ kostet ihn aber erst mal so um die 25 Euro. Die kann man sich zurück holen.
Da steht also nur noch die Frage im Raum, wieviel Zeit zum Klagen er hat, bis er den Reisepass braucht.
Jarod
Und eine Klage wegen sowas wird ohne Anhörung, also auf dem Schriftweg erfolgen
Nein. Nicht wenn's eilt.
ich hatte schon den RA der X mit Frist angeschrieben, leider erfolglos.
Bringt nichts. Das kann erst mal folgenlos ignoriert werden.
Geh zum Amtsgericht und erkläre dort, dass und warum es eilt. Dann sollte es klappen. Und lass Dich nicht auf Spielchen mit der KM ein. Nicht quatschen, einfach machen. Du willst den Pass, fertig.
Bei mir ging das gut aus.
Wie alt ist denn das Kind und wo geht die Reise überhaupt hin?