Trotz gem. Sorgerec...
 
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Trotz gem. Sorgerecht keine Auskunft Schule

 
 woto
(@woto)
Schon was gesagt Registriert

Ich habe ja schon mal meine Geschichte erzählt, und habe es ein letztes mal versucht mit der Schule zu reden wegen Auskunft meiner Tochter aber die Schule weigert sich immer noch mir Auskunft zu geben. Immer wieder das selbe nur die KM bekommt Auskunft egal ob ich auch das Sorgerecht habe. Und jetzt ist es soweit und ich habe eine Dienstaufsichtsbeschwerde an das Kultusministerium, Bezirksverwaltung und den OB der Stadt HN gesendet. Mal sehen was pas. ob es hilft aber es sieht nicht danach aus. Auf ein Schreiben meine Anwaltes reagieren die genau so und verweißen an das Jugendamt, aber die sagen dies wäre nicht Ihre Sache echt Super. und jetzt ?????

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2004 16:51
(@PhoeniX)

Hallo woto

Schon wieder ein klassisches Beispiel dafür, das es zwar Gesetze gibt, die dem Vater ein Recht zusprechen, aber keiner daran denkt diese zu befolgen. Ich frage mich, wo das Problem für die Schule liegt? Hat die Schule vieleicht eine Direktorin? (entschuldigung die Damen)
So kann es doch nicht weitergehen. Was kann man tun?
Hoffe du hast Glück der Dienstaufsichtsbeschwerde an das Kultusministerium, Bezirksverwaltung und den OB der Stadt HN. Denn Gesetze scheinen da nicht weiterzuhelfen.

MFG

PhoeniX

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2004 17:49
 woto
(@woto)
Schon was gesagt Registriert

Tja leider hast du Recht die Leitung ist eine Rektorin und wie ich gestern erfahren habe eine geschieden Frau 😡 sagt ja alles oder :gunman: und da soll man keinen Haß bekommen :gunman: wo bleiben wirklich unsere Rechte man sollte mal so eine Vereinigung gründen und alle auf die Straße gehen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.12.2004 17:53
(@PhoeniX)

Hallo woto

Würde vieleicht was nützen. Wären die Schwulen nicht auf die Straße gegangen wären die heute auch noch rechtlos. Wie die Väter.

:thumbup: :thumbup: :thumbup:

MFG

PhoeniX

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2004 18:16
(@flyaway)
Nicht wegzudenken Registriert

Sehr gut wie du dich einsetzt!! Hoffe du kommst mit der Beschwerde weiter. Dir darf die Auskunft nicht verweigert werden! Solange die KM nicht beweisen kann, dass sie die Alleinsorge hat (und die hat sie ja nicht), muß dir Auskunft erteilt werden.

Weiter so und fröhliche Weihnachten 😉 trotzdem

flyaway

Es ist besser beizeiten Dämme zu bauen, als darauf zu hoffen, dass die Flut Vernunft annimmt (E. Kästner)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.12.2004 18:47