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Tod der KM bei Getrenntleben / Kind will bei Großeltern bleiben

 
(@rawen2007)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, ich bin hier neu und hab nun ein Problem...

Ich hatte mit meiner nun verstorbenen Noch-Ehefrau (KM) eine Tochter, jetzt 16 Jahre alt.
Sie lebte bei der KM, ich habe sie jedes 2.Wochenende abgeholt und wieder zurückgebracht ( Entfernung 300km )
Die Ehe war noch nicht geschieden, die KM verstarb nun nach 5 monatigem Krebsleiden, bei dem das Kind mal bei der Tante und zuletzt bei den Großeltern aufhältig war.

Das Kind möchte nun bei den Großeltern bleiben, da es den Umzug scheut ( Freunde/Pferde ) .
Ich möchte es gerne bei mir haben, da es mein Kind ist und unser Verhältnis gut ist.
Ich habe mit meiner neuen Partnerin ein Haus gekauft, mit genügend Platz für uns drei, da der Tod der KM absehbar war.

Wie sieht es nun mit dem ABR, Sorgerecht und allem aus?

Muss ich nun Kindesunterhalt (bislang 325,- ohne Gerichtstitel ), und wenn in welcher Höhe an die Großeltern zahlen?
Wer beantragt Kindergeld und wer bekommt es?
Was für Kosten an JA und Familiengericht kommen auf mich zu?

Einen RA möchte ich nicht wieder einschalten, da ich noch auf die Rechnung des RA`s im Rahmen des leider geplatzten Scheidungsverfahrens warte. 😡

Ich freue mich auf zügige und hilfreiche Antworten!! :yltype:


Zitat
Themenstarter Geschrieben : 08.10.2009 01:24
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo rawen,

Wie sieht es nun mit dem ABR, Sorgerecht und allem aus?

Als "überlebender" Elternteil bist du nun automatisch der Inhaber des ASR und des ABR. Das bedeutet das du alles für deine Tochter alleine entscheiden kannst und mußt. Allerdings wieder Wille einer 16-jährigne natürlich mehr Beachtung geschenkt als z.B. einem 6-jährigen Kind. Hier wirst du erstmal Gespräche mit ihr und dern Großeltern führen müssen. Theoretisch kannst du sie natürlich zwingen zu dir zu ziehen, praktisch mußt du überlegen, ob das gut wäre.

Muss ich nun Kindesunterhalt (bislang 325,- ohne Gerichtstitel ), und wenn in welcher Höhe an die Großeltern zahlen?

Dre Unterhalt ändert sich nun. Du mußt für deine Tochter Halbwaisenrente beantragen (dazu benötigst du die Sterbeurkunde, die Anschrift der Rentenanstalt, die Versicherungsnummer deiner Ex). Der Betrag den sie dann erhält mindert ihren Bedarf und du mußt dann weniger KU zahlen. Dre Bedarf richtet sich nach deinem Einkommen und wird dann um die Halbwaisenrente und das halbe KG (könnte in diesem Spezialfall auch das komplette KG sein) verringert.
Wenn deine Tochter weiterhin bei den Großeltern leben soll, wirst du den KU auch an diese überweisen müssen. Ab dem 18. Geburtstag dann an deine Tochter.

Wer beantragt Kindergeld und wer bekommt es?

Das KG können/mpüssen die Großeltern beantragen, solange das Mädchen bei ihnen lebt. Sie bekommen es auch.

Was für Kosten an JA und Familiengericht kommen auf mich zu?

Erstmal gar keine. Außer es kommt zu einem Rechtsstreit über den Aufenthalt und das SR. Dann könnte es auch sein, das die Großeltern die Pflegschaft für deine Tochter beantragen und vom JA Pflegegeld, wie für ein nicht verwandtes Pflegekind erhalten. Dann würdest du im Rahmen deiner Lesitungsfähigkeit evtl. zusätzlich zur Kasse gebeten. Dann würde Halbwaisenrente, dein K, KG und noch weitere Zahlungen von dir an das JA fließen und die dann an die Großeltern einen nicht geringen Betrag an Pflegegeld leisten.

Wichtig ist auch, wie die Großeltern sich zu dem Thema stellen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2009 09:13
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Muss ich nun Kindesunterhalt (bislang 325,- ohne Gerichtstitel ), und wenn in welcher Höhe an die Großeltern zahlen?

Da kein Titel besteht, musst du erst mal gar nichts zahlen. Ferner meine ich ein Urteil in Erinnerung zu haben (bitte selbst in den Urteilen zum KU suchen), nach welchem kein KU fällig wird, weil du dem Kind ein Zuhause bietest, es dieses aber nicht in Anspruch nimmt.

DeepThought


Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2009 17:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zum einen ist dieses Urteil interessant Abzug von Halbwaisenrente und Kindergeld ...

Hi deep,

ich kann mich auch dunkel erinnern, das es so ein Urteil gibt. Hab's nur nicht gefunden und meine auch, das es sich auf einen volljährigen Unterhaltsberechtigten bezieht.

Hier ist das Kind ja noch minderjährig und theoretisch könnte der Vater den Umzug erzwingen.

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2009 18:06
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo rawen,
ich weiß nicht, ob das Scheidungsverfahren das ausschließt, aber da du noch verheiratet bist, und nicht geschieden, hast du evtl. auch einen Anspruch auf Witwerrente (jetzt oder später...) - da lohnt es sich, auf den Inetseiten der Rentenversicherung nach Anspruchsvorauusetzungen zu suchen oder die mal anzurufen...

ist nur so eine Idee...

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2009 22:11
 elwu
(@elwu)

1) Wie sieht es nun mit dem ABR, Sorgerecht und allem aus?
2) Muss ich nun Kindesunterhalt (bislang 325,- ohne Gerichtstitel ), und wenn in welcher Höhe an die Großeltern zahlen?
3) Wer beantragt Kindergeld und wer bekommt es?
4) Was für Kosten an JA und Familiengericht kommen auf mich zu?

Hallo,

mal als Schnellschuss

1) wurde das bei der Scheidung behandelt/geändert? Wenn nicht: liegt alles bei dir
2) nein
3) steht hier
4) keine, ist doch nichts anhängig?

Mir wäre das alles aber nebenwichtig, ich würde vorrangig alles dran setzen, dass mein Kind zu mir kommt, kommen will. Primär ist doch die Angst des Kindes vor dem Verlust der Sozialkontakte bei einem Wechsel zu dir zu lösen. Das mit dem Reiten wird ja wohl auch irgendwie bei dir gehen.

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2009 23:48
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

der folgende Link zum Thema Witwerrente (bitte hochscrollen, falls du per Link am Ende der Seite ankommst...ist meinem techn. Unverständnis geschuldet)

http://www.deutsche-rentenversicherung.de/nn_11930/SharedDocs/de/Inhalt/02__Rente/03__leistungen/04__rente__hinterbliebene/rente__witwen__und_20witwerrenten/Voraussetzungen.html#doc6192bodyText1

Also Voraussetzung wird neben bestimmten Wartezeiten genannt, dass eine rechtsgültige Ehe bestand. Das ist ja der Fall.

Hoffe es hilft weiter...

deine eigentlichen Fragen wurden ja schon von den anderen, insbesondere elwu, sehr umfassend beantwortet.

ligr ginnie


Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2009 23:56
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi elwu,

1) wurde das bei der Scheidung behandelt/geändert? Wenn nicht: liegt alles bei dir

Der Opener hatte geschrieben:

Die Ehe war noch nicht geschieden,

Tina


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 08.10.2009 23:57
 elwu
(@elwu)

Der Opener hatte geschrieben:

Hallo,

ich sagte ja, Schnellschuß...  🙂

/elwu


AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2009 00:07
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

😉


Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 09.10.2009 00:13