Tochter möchte bei ...
 
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Tochter möchte bei uns leben

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(@soulsister)

Hallo,

ich weiss, dass dieses Thema schon mehrmals hier angesprochen worden ist. Da aber jeder Fall anders ist und es auch keine genau gerichtliche Entscheidung gibt, frage ich jetzt einfach doch mal um euren Rat.

Erstmal kurz die Einzelheiten. Mein LG hat aus seiner geschiedenen Ehe drei Kinder (7,10,11 Jahre ), die bei der Mutter leben. Er zahlt regelmässig Unterhalt und hat auch regelmässig Umgangsrecht. Da macht die Mutter keine Probleme, da sie ,wie sie immer wieder beteuert, sowieso durch die Kinder überfordert ist. Sie ist daher froh, wenn wir ihr die Kinder so oft wie möglich abnehmen.

Ich habe aus meiner geschiedenen Ehe auch noch 4 Kinder im Haus. Wenn nun die Kinder meines LGs bei uns sind, ist hier ganz schön was los. Aber uns gefällt es und alle sind glücklich.

Nun zum Problem. Die älteste Tochter meines LGs äussert nun schon seit längerer Zeit, dass sie lieber bei uns leben möchte. Es war zuerst ein ziemliches Hinundher.  Vor allem,als sie es auch ihrer Mutter gesagt hat, dass sie lieber zu uns ziehen möchte. Die hat zuerst einmal sämtliche Register gezogen, die einer Mutter zur Verfügung stehen, vom Weinen, bis zum " du liebst Papa also mehr wie mich ?" bis "wenn du zum Papa gehst, darfst du aber nie wieder zu mir kommen". Das ging soweit, bis das Kind sagte, sie bliebe nun doch lieber bei der Mama.  Mama sagte ihr dann auch noch, dass sie erst wenn sie zwölf wäre, selbst entscheiden dürfe und bis dahin habe sie bei ihr zu bleiben. Dann war einige Zeit von dieser umzugsgeschichte keine Rede mehr.
Nun waren die Kinder in den Ferien 4 Wochen bei uns. In dieser Zeit äusserte das Kind dann wieder mehrmals, dass sie soviel lieber bei uns wohnen würde und dass sie, sobald sie 12 wäre zu uns umziehen würde. Sie nannte uns auch mehrer Gründe warum sie das wolle, Gründe, die für mich ausreichen würden, sie sofort dort wegzuholen, wenn ich wüsste wie. Das Mädchen würde lieber heute wie morgen umziehen. Nur, dass sie einfach ganz sicher ist, bevor sie zwölf ist, darf sie das sowieso nicht.

Wie sieht das nun wirklich aus ? Haben wir eine Chance das Kind dort jetzt schon wegzuholen, wenn sie das unbedingt möchte ? Ist es wirklich so, dass sie mit 12 Jahren das alleine entscheiden darf ?  Was könnten wir tun, um die Kleine jetzt schon zu uns zu holen ? Ich denke es wäre doch weitaus besser, sie noch vor Schulbeginn wechseln zu lassen, als mitten im Schuljahr ?

Und... haben wir überhaupt eine Chance, wenn die Mutter nicht einverstanden ist ?

Zitat
Geschrieben : 09.09.2007 21:02
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,
und willkommen bei VS

die Hard Facts als erstes: Sebst bestimmen, wo sie hinzieht kann die Tochter erst, wenn sie 18 - also volljährig - ist.

Aber:
Bei einem Verfahren ums ABR werden Kinder immer gehört - man sagt, ab einem Alter von 14 Jahren entscheiden dsie Familiengerichte nicht gegen den Willen des Kindes. Sie müssen sich aber nicht daran halten -einbzige Prämisse ist (theoretisch"v das oft strapazierte Wohl des Kindes.
Wenn Richter meint kann er Töchting auch bois zur Volljährigkeit dazu verdonnern, bei der KM zu bleiben.-
Umgekehrt aber auch- kann der Richter dem Wunsch einer 10-Jährigen  durchaus stattgeben, insbesondere, wenn sie genau weiß, was sie will, und nachvollziehbare Gründe nennt.
Der Weg ist folgender: Sprecht mit der KM  macht ihr klar,dass die 12 Jahres-Grenze keinerlei Bedeutung hat, und dass ihr euch aussergerichtlich einigen wollt. Schießt Ex quer, dann Antrag auf das ABR für Töchting (Streitwert im Allgemeinen : 3000 €), mit der Begründung, dass sie es aus den und den Gründen wünscht (und dass die KM einen massiven Loyalitätskonflikt heraufbeschwört). Klar machen, dass alle Versuche der gütlichen Einigung gescheitert sind - weil die KM nicht in der Lage und / oder willens ist, im Sinne des Kindeswohls zu kommunizieren.

Wenn dieser Weg eingeschlagen werden muß gibt es hier mehr als genug erfahrene User, die mit ausgereiftem Detailwissen besser helfen können als ich.

Gruß
Haddock

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2007 22:51
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin soulsister,

Im Moment wird der KM vermutlich vor allem das Gespenst vor Augen schweben, dass das "Fehlen" eines Kindes (und damit der Unterhalt und das Kindergeld für dieses Kind) ein gehöriges Loch in ihre Haushaltskasse reisst. Zudem ist sie - zumindest theoretisch - KU-pflichtig für das dann bei Euch lebende Kind. Wenn's finanziell bisher gerade so reichte, bedeutet das für die Zukunft tiefe Einschnitte.

Ergänzend zu den Ausführungen von haddock ist zu empfehlen, der Mutter eine Sorgerechtsmediation vorzuschlagen. Gute Mediatoren führen auch Einzelgespräche mit dem/den betroffenen Kindern. Das Ganze ist zwar nicht rechtsverbindlich, aber es trägt oft dazu bei, die Wogen zu glätten und den Focus (wieder) auf's Kind zu richten. Wozuz insbesondere gehört, dem Kind keinen Stuss zu erzählen und es so in vermeidbare Loyalitätskonflikte zu bringen.

Ein Mediator hört auch anders hin als die Eltern; der würde sehr schnell feststellen, ob das Kind sich von einem Wechsel nur irgendwelche materiellen Vorteile erhofft oder ob es wirklich um einen Herzenswunsch geht. Denn eines muss klar sein: Das darf keine neverending story werden, bei der ein Teenie umgekehrt Euch dann bei jeder Unstimmigkeit erklärt "Wenn ich nicht kriege, was ich will, gehe ich wieder zu Mama."

Für ein eventuell unvermeidliches Gerichtsverfahren ist es auf jeden Fall vorteilhaft, wenn man vortragen kann, dass man eine solche Mediation über die elterliche Sorge versucht hat.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2007 23:04
(@soulsister)

Hallo und danke für die schnelle Antwort.

Wir hatten ja vor gut einem halben Jahr schon mal mit der Mutter deswegen geredet und ihr gesagt, dass J. zu uns ziehen möchte. Damals hat sich sogar das Mädchen dazu überwunden ihrer Mutter ins Gesicht zu sagen, dass sie schon immer lieber beim Vater gewesen wäre. Wir einigten uns damals darauf, dass wir das Schuljahresende abwarten und dann eben der Umzug stattfinden würde.
Und da ging es dann eben los, das arme Ding wurde bearbeitet, unter Druck gesetzt. Bis sie dann eben sagte, sie würde doch lieber bei der Mama bleiben, denn die Mama würde sie brauchen usw. Wir haben immer bemerkt, dass es nicht der eigentlich Wunsch des Kindes war, wollten die Kleine aber nicht noch mehr unter Druck setzen. Es ist ja auch sehr schwer für ein Kind, sich zwischen seinen Eltern entscheiden zu müssen. Ein Kind liebt eben beide Eltern gleich.
Die anderen Kinder haben uns dann auch erzählt, dass die Mama gesagt habe, der Papa brauche sie doch jetzt nicht mehr, er habe doch neue Kinder ( meine Kinder waren damit gemeint ), Aber die Mama habe doch schliesslich niemanden ausser ihnen. Obwohl die Mama auch einen LG hat, mit dem sie zusammenlebt.
Ich habe den Kindern dann erklärt, dass ihr Papa zwar meine Kinder sicher sehr gerne habe, aber dass sie niemals den Platz in seinem Herzen einnehmen könnten wie eben sie, seine eigenen Kinder. Und dass der Papa, niemanden so lieben würde wie sie. Man konnte den Kindern richtig ansehen wie erleichtert sie waren.
Und nun hat uns J. dieses Mal gefragt, ob es stimmen würde, dass der Papa sie nur haben wolle, weil er dann kein Geld mehr für sie zahlen müsse. Die Mama habe ihr gesagt, der Papa würde nicht sie, das Kind, lieb haben, sondern nur das Geld, dass er sparen würde. Als ich ihr dann erklärt hatte, wie das sei, und dass es dem Papa ganz sicher nicht ums Geld gehe, liefen der Kleinen die Tränen über die Wangen und sie hat gesagt " Ich habe es der Mama gleich gesagt, dass der Papa mich mehr lieb hat als Geld."
Ein Problem ist aber leider auch, dass wir mit der Exfrau meines LG nicht über die wahren Gründe, die uns J. genannt hat reden können. Denn dann würde es dem Kind dort bis zum Umzug sicher nicht gut gehen.
Sie hat uns nämlich als Hauptgrund für den Umzug von dort gesagt, dass sie den LG ihrer Mama hassen würde. Er sei so gemein zur Mama, und würde sie und auch ihren kleinen Bruder überhaupt nicht mögen. Und auch seine Familie würde sie "hassen " ( Das Wort " Hass" ist leider sehr oft in ihrem Mund ). Ausserdem würde die Mama sie wir Dreck behandeln und vor allem dann wenn sie mit dem Papa geredet habe. Sie dürfe auch nichts mehr erzählen vom dortigen Leben, denn dann würden alle sie " hassen".  
Wir wissen wirklich bald nicht mehr was wir machen sollen. Wir wollen ja auch dem Kind das Leben nicht noch schwerer machen, indem wir nun zu Gericht und JA gehen . Das Mädchen sagt dann , ja, sie wolle zum Vater, und der Richter entscheidet anders. Wie wird dann das zukünftige Leben der Kleinen bei der Mama und ihrem LG sein ? Sicher nicht rosig. Versteht ihr was ich meine ?

Grüsse

soulsister

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2007 23:23
(@soulsister)

Wo kann man so eine Mediation machen ? Beim JA ? Muss dazu sagen, dass die Mutter in einem anderen Kreis wohnt wir wir. Sie ist vor einundhalb Jahren 150 km weggezogen.

Das Geld spielt sicher eine Rolle bei ihr. Sie ist Hartz 4-Empfängerin und arbeitet nicht. Wir haben ihr aber angeboten auf den Unterhalt für das Kind zu verzichten ( ich weiss, dass man das offiziell nicht darf. Aber wir brauchen das Geld nicht, wir schaffen es auch so einigermassen ).

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2007 23:27
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Unterhaltsverzichterklärung wird bei Bezug von Hartz IV nicht funktionieren - obwohl es natürlich eine elegante Lösung wäre.

Mit einer Mediation (diesbezgl. Hilfe beim JA) werdet ihr aber wohl den Grundstock für eine ABR-Verhandlung gelegt haben.

Gruß, Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 09.09.2007 23:34
(@lupina)
Nicht wegzudenken Registriert

also ganz wichtig ja mit ins boot holen. schule ,psychologen ,vwerucht alle register zu ziehen.
so hat es mein lg auchgeschafft  seine tochter mit 10! zu sich zu holen ,weil sie unbedingt bei ihm leben wollte. und die mutter auch lange quer geschossen hat.

es ist schaffbar ,nur ihr müßt viele leute die zum wohl des kindes arbeiten im boot haben. viel glück

lg lupina

[blau] vertrauen ist wie ein kartenhaus,mühsam aufzubauen,aber in sekundenschnelle zu zerstören[/blau]

AntwortZitat
Geschrieben : 10.09.2007 11:24
(@soulsister)

Das ist alles nicht so einfach. Leider wohnen die Kinder ja relativ weit weg von uns. Das zuständige Jugendamt dort kümmert sich recht wenig. Wir haben mit dem zuständigen Mann dort schon gesprochen, hatten auch mal ein gemeinsames Gespräch mit ihm und der Mutter. Diese hat von Beginn des Gespräches an nur geweint und gemeint, sie würde doch nur das Beste für die Kinder wollen. Am Ende hat der Typ vom Amt gesagt, er habe gesehen, dass sie eine Mutter mit Herz und Seele sei, hat sie in den Arm genommen und getröstet. Er hat auch noch gesagt, er würde ihr versprechen, dass niemals jemand ihr ihre Kinder wegnehmen würde . :gunman:
Was so ein paar Tränen bewirken können !!
Aber das kennt ihr ja sicher alle.
Der kleinste, ein Junge, ist bei einer Schulpsychologin ein mal die Woche. Diese Psychologin kennt uns und auch die Mutter. Sie ist der Meinung, dass wir versuchen sollten die Kinder zu uns zu holen, da die Mutter einfach total überlastet sei und mit sich selber nicht fertig werden würde. Und auch der Rektor der Schule hat uns geraten die Kinder, vor allem J. zu uns zu holen. Diese Leute hätten wir also im Falle des Falles schon mal auf unserer Seite. Aber ob das so sehr ins Gewicht fällt ?
Aber wir werden nicht aufgeben.

AntwortZitat
Geschrieben : 11.09.2007 02:18
(@soulsister)

So, nun ist wieder ein Besuchswochenende vorbei. Wir haben die Kinder gerade eben wieder abgeliefert. Und dieses Mal war es wieder ganz schwer J. davon zu überzeugen, dass sie zurückmuss. Und da hat ihr der Papa versprochen, dass er alles tun wird damit sie beim nächsten Mal nicht zurückmuss.
Das nächste Mal ist in zwei Wochen !!!!

Jetzt wissen wir aber nicht wie wir das am besten machen sollen. Was passiert, wenn wir sie einfach nicht zurückbringen ? Wir melden sie hier in der Schule an und sie geht einfach von nun an hier zur Schule.

Weiss jemand was dann passiert ???

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2007 19:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Jetzt wissen wir aber nicht wie wir das am besten machen sollen. Was passiert, wenn wir sie einfach nicht zurückbringen ? Wir melden sie hier in der Schule an und sie geht einfach von nun an hier zur Schule.

Weiss jemand was dann passiert ???

Ja, ihr werdet im schlimmsten Fall noch am gleichen Abend die Polizei vor der Tür stehen haben, die dann das Kind zur Mutter zurückbringt.

Mit dem anmelden in der Schule wär´s ja auch nicht getan, sie muß ja auch umgemeldet werden. In beiden Fällen werdet ihr die Unterschrift der KM brauchen, wenn das GSR besteht. Hat die Mutter das ABR kann dieser Schnellschuß sogar nach hintern losgehen, da sie alleine bestimmen darf wo das Kind lebt.

Vorgehensweise wäre z.B. beim nächsten Umgang undder Weigerung des Kindes zurückzukehren, die Polizei anurufen und um die Numemrdes Notdiesntes des JA zu bitten. Dort die Lage vorbringen und fragen was zu tun sei. Dann ist das schonmal aktenkundig. Sie ist in einem Alter in dem sie zwar noch nicht bestimmen darf wo sie lebt aber ihre Meinung schon einiges an Gewicht haben kann. Von daher schön den üblichen Weg gehen - Vermittllungsversuch beim JA und wenn dieser gescheitert Klage auf Übertragung des ABR. Ihr könnt natürlich das Kind einbehalten, manchmal funktioniert das sogar, ist aber sehr riskant, in eurem Fall würde ich es als zu riksant ansehen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2007 19:39




(@soulsister)

Die Mutter hat kein ABS.
Die Mutter ist innerhalb der letzten zwei Jahre drei Mal umgezogen und hat NIEMALS die Genehmigung des Vaters gebraucht um die Kinder anzumelden. Als mein LG deshalb beim Einwohnermeldeamt nachgefragt hat, hat man ihm gesagt, er solle nicht so ein Theater machen, es wäre keine Vorschrift, dass beide Elternteile einverstanden sein müssten. Auf seinen Einspruch hat der Beamte das Familiengericht angerufen und die haben ihm zur Auskunft gegeben, er solle die Kinder anmelden, da der Vater sowieso nichts dagegen machen könne. Es herrsche in Deutschland Meldepflicht und was der Vater da dagegen habe.
Und wenn nun mein LG das Kind hier anmelden will, muss auf einmal die Mutter einverstanden sein ? Da stimmt doch was nicht.
Wenn J. ihrer Mutter ins Gesicht sagt, dass sie zu uns möchte und dann weiterhin dortbleiben muss, wird das Kind dort die Hölle haben.
Vor einer Woche hat die kleine Schwester der Mutter erzählt, dass J. mit uns geredet habe und wieder gesagt habe, dass sie nun doch zu uns wolle. Daraufhin hat die Mutter zu dem Kind gesagt, sie gäbe ihr nun zwei Tage Zeit. In dieser Zeit könne sie verschwinden. Hat ihr aber gleichzeitig nicht erlaubt ihren Vater anzurufen, damit wir sie abholen können. Sie hat ihr auch ihr Handy weggenommen und gesagt, wenn sie zum Vater will, dann bekommt sie auch das Handy nicht. und noch viele solche Dinge.
Wenn J. nun sagt, dass sie von dort weg will, weil sie ihre Mutter nicht mehr ausstehen kann, weil sie den LG der Mutter hasst und solche dinge, wie soll das Kind dann noch dortbleiben ?
Da verlangt ihr meiner Meinung nach zuviel von ihr.
Würdet ihr euer Kind an einem Platz lassen, wo ihr mit Sicherheit wisst, dass es unglücklich ist ? Sich jeden Abend in den Schlaf weint ? Sie hat uns auch gesagt, wenn Mama noch einmal zu ihr sagt, sie solle abhauen, dann läuft sie weg.
Müssen wir wirklich das Kind zwingen dahin zurückzugehen ? Das kann doch einfach nicht wahr sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2007 19:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo soulsister,

Und wenn nun mein LG das Kind hier anmelden will, muss auf einmal die Mutter einverstanden sein ? Da stimmt doch was nicht.

Was nicht stimmt ist schlicht und einfach die Auskunft des Beamten beim EMA. Wenn GSR besteht müssen beide Eltern einer Ummeldung zustimmen. Die Auskunft des Gerichts ist genaugenommen eine Frechheit. Klar gibtes eine Meldepflicht und der Vater kann im Endeffekt einer Ummeldung, wenn siedem Kindeswohl entspricht, auch nicht endlos widersprechen. Trotzdem bleibt es Unrecht, das ein kind ohne Zustimmung beider Sorgeberechtigter Elternteile umgemeldet wird. Das dieses Unrecht nicht geahntet wird heißt noch lange nicht das es Gesetzlich legal ist. Die Praxis zeit, das Mütter dasdürfen, das aber bei Vätern eine Ummeldung ohne Zustimmung der KM von seiten der Ämter meist abgelehnt wird.

Dein Äger ist verständlich, aber mit unstriffst du damit die falschen. Wir sind nur dazu da die Konsequenzen aufzuzeigen. Eine übereilte Aktion kann nunmal nach hinten losgehen und dazu führen, das das Kind ewig bei der KM bleiben muß. Grade in eurem Fall wird ein Gericht auch wiederdie vielgerühmte Geschwisterbindung zietiren...

Hat ihr aber gleichzeitig nicht erlaubt ihren Vater anzurufen, damit wir sie abholen können

Na es gibt doch noch die vielgerühmte Telefonzelle oder irgendeine Freundin hat wohl auch ein Telefon. Ihr steht doch sicher im Telefonbuch, ansonsten könntet ihr ja die Telefonnummer bei einer Freundin hinterlegen, damit die KM sie nicht einkassieren kann. Mir wäre es auch wichtig wirklich zu klären was dahinter steckt. Mit 12 sind die Kids ja in der Pubertät und dan kann so ein Wunsch schonmal auftauchen in der Hoffnung das es woanders besser oder "kontrollfreier" ist. Das muß ebenso abgeklärt werden. Klar ist es für ein Kind schlimm in dieser Situation zu bleiben, deshalb ist es ebenwichtig dier ichtigen Schritte einzuleiten.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2007 20:09
(@soulsister)

Oh ja, das stimmt ! Uns hat die Beamtin im EMA wortwörtlich gesagt " Wenn eine Frau kommt und ihre Kinder anmeldet, dann verlangen wir nie einen Nachweis über das Sorgerecht. Wenn aber ein Vater kommt, dann prüfen wir natürlich nach, ob der das auch darf. "

tut mir leid, wollte euch sicher nicht treffen mit meinem Ärger ! Es ist nur die grosse Ungerechtigkeit.

Das mit der Telefonzelle ist nicht so einfach, wie ihr denkt. Das Kind bekommt von der Mutter keinen Pfennig Geld in die Hand. Freunde haben sie dort nicht wo sie hingehen könnte und telefonieren. Und wir kennen leider dort in dem Dorf auch niemand, den wir benachrichtigen könnten. Wir haben nun J. gesagt, sie solle das nächste Mal zu ihrem Rektor in der Schule gehen und ihn bitten sie bei uns anrufen zu lassen. Die Frage ist nur ob sie sich das traut. Sie hat viel zuviel angst, dass die Mama das erfährt und sie dann wieder Probleme bekommt.

Was dahinter steckt ? Nun ich habe mit J. lange und oft  geredet.  Da sie ja sehr oft hier bei uns ist, kennt sie die Situation hier und weiss auch, dass sie sicherlich keine Vorteile davon hat hier zu wohnen. ICh habe selber noch 4 Kinder und ich habe J. ganz klar gesagt, dass sie hier immer genauso behandelt werden wird, wie alle anderen Kinder auch. Nicht schlechter, aber auch nicht besser.
Die Geschwisterbindung ? Das ist ja eines der Probleme die J. hat. Sie will endlich weg von ihren Geschwistern. Sie wird von der Mutter ständig dazu benutzt, die Verantwortung für die kleineren zu übernehmen. Und da fühlt sie sich überfordert. Sie will das nicht mehr. Ein wenig Verantwortung ist schon richtig und gut. Aber nicht so wie hier, dass sie ständig auf die Kleinen aufpassen muss, und wenn was nicht richtig läuft, bekommt sie die Probleme ab.

Wir werden nun morgen zu unserem Jugendamt hier gehen und den Fall erzählen. Leider sind die aber nicht zuständig, weil das Kind ja nicht hier wohnt. 

Ich habe jetzt schon Angst vor dem nächsten Besuchswochenende. Wenn ich das Kind dann wieder zurückschicken muss. Auch der kleine Junge ( er ist sieben ) hat sich heute geweigert zurückzugehen. Aber den konnten wir dann schnell wieder überzeugen, mit dem Versprechen, dass er ja in 14 Tagen wiederkommen darf. Auch er sagt ständig, er wartet darauf 12 zu werden, denn dann darf er zum Papa.

Wenn ich nur wüsste, was der Grund dafür ist, dass die Kinder so ungern bei ihrer Mutter sind. So richtig bekommt man das nicht heraus. J. sagt nur immer, " ich weiss dass man seine Mutter lieben muss, aber ich kann es einfach nicht mehr."


Anmerkung: Realnamen entfernt.

Bitte Boardregeln beachten (Nr.2)

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2007 20:35
(@soulsister)

Tschuldigung !!

Das mit dem Real-Namen ist mir im Eifer des Gefechtes passiert. Wird nicht mehr vorkommen !!!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2007 02:34
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Die Mutter hat kein ABS.

Du meintest ABR?

hat sie in den Arm genommen und getröstet.

Damit hat er ein unausgesprochenes Gesetz der Pädagogen gebrochen. Ich würde ihn künftig wegen emotianler Befangenheit ablehnen.

Er hat auch noch gesagt, er würde ihr versprechen, dass niemals jemand ihr ihre Kinder wegnehmen würde

Das ist eine sehr mutige Aussage.

Diese Leute hätten wir also im Falle des Falles schon mal auf unserer Seite. Aber ob das so sehr ins Gewicht fällt ?

Eher nicht. Zwar können diese Personen hinsichtlich ihrer Aussage benannte werden, dass si ejedoch vom Gericht angehört werden ist außerordentlich unwahrscheinlich. Der Schulpsychologe zudem müsste von beiden Eltern von der ärztlichen Schweigepflicht entbunden werden und zum. die KM wird dies nicht.

So das ABR tatsächlich bei beiden Eltern liegt, kann das Kind nicht durch die Polizei, das JA oder den GV abgeholt werden. Allerdings kann auf recht unkompliziertem Wege die Herausgabe ohne Anhörung der Parteien in einer EA angeordnet werden. Dann kann das Kind auch gegen seinen WIderstand zurück geführt werden. Dem kann vorgebeugt werden durch ABR-Antrag im Rahmen der Einbehaltung des Kindes. Das muss exkaxt getaktet sein ud verlangt rechtsanwaltlichen Beistand.

So das Kind unmissverständlich seinen Willen bekundet und hierin gefestigt ist als auch glaubhaft ist, kann dem Wunsch des Kindes entsprochen werden. Aber, es wird ein Ritt durch die Hölle - zumindest bei dieser KM.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2007 11:00
(@jemmy)
Registriert

Aber, es wird ein Ritt durch die Hölle - zumindest bei dieser KM.

@Deep

Ich fürchte ein "Ritt durch die Hölle" is nen Spaziergang dagegen  :rofl2:

@soulsister

Was das Telefon angeht, sucht euch eine R Vorwahl raus. Ein R Gespräch bezahlt der Angerufene und somit kann diese Nummer an jedem Telefon gewählt werden. R Nummer + Vorwahl + Rufnummer.

Nach deinen Schilderungen habt ihr nur zwei Möglichkeiten:
1. Klage auf ABR
2. Kind einbehalten und sofortiger Antrag auf EV für ABR. Das geht aber nur, wenn das GSR besteht und das ABR zur Zeit beide haben.

Sollte, wieder erwarten, die Polizei oder das JA auftauchen, werden die Herrschaften, mit Hinweis auf GSR und ABR, abgeschmettert. Eine " In Obhutnahme" durch das JA ist extrem unwahrscheinlich und würde über das Ziel hinaus schießen.

Solltet ihr das Kind einbehalten, ab zum Einwohnermeldeamt und Krümel, mit Hinweis auf das anhängige Verfahren und mit Hinweis auf die Schulpflicht ( Anmeldung an einer Schule nur möglich, wenn Kind gemeldet ist ) anmelden. Weigern sie sich, den Vorgesetzten geben lassen und sollte auch dieser sich weigern, die Ablehnung schriftlich verlangen. DAS ZIEHT !
Berichte der Schule in Schriftform sind im späteren Verlauf hilfreich ( kommt auf den Richter an ). 

Im Normalfall, wird der Richter den Willen einer 11jährigen nicht vom Tisch wischen, wenn dieser gefestigt ist und überzeugend vorgetragen wird. Kein Richter möchte sich bei dieser Konstellation in 2 Jahren nochmal mit der gleichen Sache beschäftigen müssen.

In jedem Fall ist ein "Einbehalten" nur dann ratsam, wenn Krümel sich weigert zur KM zurück zu gehen. Es ist einem Vater einfach nicht zumutbar, wenn er Krümel mit dem Brecheisen aus dem Türrahmen lösen muss, um es zur KM zurück bringen zu können, oder wie mein Krümel gesagt hat:"Wenn ich zurück muss, setze ich mich sofort in den Zug und komme wieder zu euch"!

In jedem Fall, ist ein "Einbehalten" die allerletzte Möglichkeit.
Die Folgen und das, was dann auf euch zukommt, übersteigt deine Vorstellungskraft !

Viel Glück! Bedenkt, dass ihr eure Handlungen und auch ein Nichthandeln vor euch und den Kindern jetzt und in Zukunft rechtfertigen müsst.

Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2007 13:08
(@soulsister)

Danke für eure Antworten.

Klar meine ich ABR, nicht ABS. Vor lauter Aufregung schreibt man Blödsinn!!! Obsohl, ABS hat sie sicher auch nicht. Denn wenn sie mal loslegt, ist sie schwer zu stoppen.

Aber nun mal ernst.
Die Sache mit dem Telefon ist momentan mal geklärt. Die Kleine hat von der Mama ein Handy bekommen, da sie ja seit diesem Schuljahr in die Ganztagsschule geht und von der Mutter erreicht werden muss, da die ja nicht wie sie sagt " den ganzen Tag nur daheim sitzen kann und warten, bis J. heimkommt, sondern auch ein Leben hat ". Für uns ist das ganz gut so, da J. nun jeden Tag kurz bei uns anruft und uns sagt wie es ihr geht. Das heisst sie klingelt bei uns an und wir rufen zurück. Denn wenn die Handykosten zu hoch werden, wird ihre Mama sicher sauer.

Wir waren inzwischen hier bei uns auf dem JA und haben dort die Lage erklärt. Ich hatte den Eindruck, dass man dort schon Verständnis für uns hatte. Ich muss dazu sagen, dass ich ja auch alleinerziehend war und 4 Kinder habe und daher schon oft mit dem JA hier Kontakt hatte. Die kennen meine Verhältnisse und stehen und daher positiv gegenüber. Die Dame dort hat uns gesagt, falls die Kleine beim nächsten WE sich tatsächlich wieder weigern sollte, sollen wir sie hierbehalten. Falls die Polizei auftauchen sollte, können wir sie anrufen und sie würde dann kommen und die Lage klären und erlauben, dass das Kind erstmal hierbleibt. Natürlich nur, wenn J. dann auch klipp und klar sagt, dass sie das will.

Es geht noch weiter. Hab nur keine Zeit,meine Kinder sind grad heimgekommen. Schreib später weiter. Tschuldigung!!!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2007 16:03
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die Dame dort hat uns gesagt, falls die Kleine beim nächsten WE sich tatsächlich wieder weigern sollte, sollen wir sie hierbehalten. Falls die Polizei auftauchen sollte, können wir sie anrufen und sie würde dann kommen und die Lage klären und erlauben, dass das Kind erstmal hierbleibt. Natürlich nur, wenn J. dann auch klipp und klar sagt, dass sie das will.

Bitte schriftlich geben lassen

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2007 16:32
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Bitte schriftlich geben lassen

Das wird sie niemals schriftlich bekommen. Aus diesem Grunde ein Protokoll selbst schreiben und dem JA zuschicken.

Sehr geehrte JA-Dame,

unser am blablabla geführte Gespräch fasse ich wie folgt zusammen:

1.
2.
3.

Mit freundlichem Gruß

Ausschließlich Ergebnisdarstellung in kurzen und knappen Worten.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2007 16:39
(@soulsister)

Jetzt schreib ich mal weiter, was ich noch so erfahren habe.

Wir waren dann noch beim Einwohnermeldeamt. Dort hat man uns zuerst einmal die Auskunft gegeben, ohne Einwilligung der Mutter kann das Kind nicht angemeldet werden.
Nachdem wir die Situation ein wenig erklärt hatten, sagte man dann, es ginge doch. Und zwar " von Amts wegen ". Wenn das Kind sich tatsächlich hier aufhält dürfen wir es auch anmelden. Wir sollten auf jeden Fall die Kleine zur Anmeldung mitbringen um zu zeigen, dass sie hier sei.

Wir haben nun nächste Woche nochmal einen Termin beim JA hier bei uns. Das dumme an der Sache ist, dass ja solange J. bei ihrer Mutter lebt, ein andere JA zuständig ist.

Aber wir werden nun mal das nächste WE abwarten. Und dann wahrscheinlich die Kleine einfach hierbehalten. Ich habe jetzt schon ziemlich Angst davor. Denn wir werden ja die anderen beiden Kinder zurückbringen müssen, und dann der Mutter klarmachen , dass J. nicht mit wollte. Dass wird schrecklich werden.

Seit J. nun ein Handy hat ruft sie ihren Papa jeden Tag kurz an. Gestern kam ein Anruf, dass sie von Mama geschlagen worden sei, weil sie gelogen hatte. Wir wissen manchmal wirklich nicht mehr was tun.

Ich hoffe nur, dass wir nächste Woche beim JA wirklich etwas auf die Hand bekommen. Den Rat mit dem Protokoll werde ich befolgen und mir dort etwas schriflich geben lassen.

AntwortZitat
Geschrieben : 20.09.2007 21:33




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