Therapie von Vater ...
 
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Therapie von Vater abgelehnt

 
 volk
(@volk)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle
benötige schnellstmöglich einen Rat!
vorweg, ich schreibe nicht für mich( weiß das das nicht gern gesehen wird, aber es eilt).

Meine Freundin lebt seit 4 Jahren von ihrem Ex getrennt und jetzt geht  es doch tatsächlich so langsam an die Scheidung. Der Sohn, 7,5 Jahre alt, hat nach der Trennung der beiden eine sehr bedenkliche Entwicklung genommen und wurde von der KM im alleingang Anfang des Jahres zur Therapie angemeldet. Damals auf anraten der Grundschullehrerin und in Voraussicht auf lange Wartezeiten. Die beiden hatten Glück und bekamen zeitnah einen Platz bei einer wirklich kompetenten Psychologin zu der der kleine wirklich gern geht.

Der "alleingang" meiner Freundin steht vor dem Hintergrund das ihr Ex End 2008 beruflich ins asiatische Ausland gewechselt hat (2 Jahre erstmal) und  Betreuung durch ihn ja im Moment recht begrenzt ist. Er wurde von KM informiert und die Therapie gestartet.

Nun hat der KV die Therapie, die bereits seit April läuft, mit Hilfe der Ärztekammer abbrechen lassen. Grund: bestehendes gemeinsames Sorgerecht und er wurde nicht um Einwilligung gebeten. Die Psychologin mußte alle weiteren Termine absagen...

Der Grund warum ich die hoffentlich bald anstehende Scheidung erwähne: Es beteht noch keine Einigkeit, oder auch Urteil, über nachehelichen Unterhalt sowie Kindesunterhalt. Kann es sein das so eine Therapie den KV bei der Berechnung des Unterhaltes in Schwierigkeiten bringt und er deshalb verweigert?

Hat jemand Erfahrungen wie wir evtl reagieren können? Der Kleine ist sehr traurig das er nicht mehr zur Therapie darf, und KM natürlich sehr verunsichert. Abgesehen davon hat er die Therapie echt nötig und bisher ja auch Erfolge gehabt.

Vielen Dank für evtl. Antworten
V.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2009 20:19
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo volk,

nein Unterhalt und die Therapiesache haben nichts miteinander zu tun und werden mit Sicherheit von Richter auch nicht verknüpft.

Aber was zum Kuckuck ist denn so schwer daran, dem KV in einem kurzen Brief/mail zu erklären, warum eine Therapie angesagt ist und um seine Zustimmung zu bitten.

Es besteht nunmal GSR und somit ist das eine Sache, die von beiden Elternteilen zu entscheiden ist. Zumal bei einer Therapie in der evl. auch die Trennung aufgearbeitet werden soll die Mitarbeit beider Elternteil wünschenswert ist. Zumal ein Therapeut das Kind ohne Zustimmung eben erst ar nicht behandeln hätte dürfen.

Klar ist das Kind nun traurig, aber das ist nicht die Schuld des KV, sondern einem Versäumnis der KM anzukreiden. Ich hoffe ihr vermittelt das dem Kind auch so. Wenn die Therapie weitergeführt werden woll wird sie eben nochmal nett um die Zustimmung bitten müssen oder per Gericht seine Zustimmung ersetzen lassen müssen.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2009 20:30
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Er wurde von KM informiert und die Therapie gestartet.

Gegenfrage: Wo wäre das Problem gewesen, in dem Moment die Bedenken auszusprechen bzw. darauf hinzuweisen, dass er der Meinung ist, seine Einwilligung selbst zu geben oder von xy abhängig zu machen? Ich weiß, dass er im Recht ist. Aber darauf jetzt aus Prinzip zu pochen und eine Behandlung, die dem Seelenleben des Kindes in der Trennungssituation zuträglich ist aus Prinzipienreiterei - nämlich weil der "Dienstweg" nicht eingehalten wurde - abzubrechen, finde ich schwach.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2009 20:59
 volk
(@volk)
Schon was gesagt Registriert

Hallo
@ Tina: Er wurde informiert! Mit  allen Details z.B. Schreiben der Lehrerin. Er hat nur damals nicht wirklich widersprochen sondern nur "bedenken angemerkt". Um Zustimmung wurde allerdings nicht gebeten, er hat sie aber auch nicht ausdrücklich verweigert.
Nur, kann er das aus dieser Entfernung und 15 Tagen Betreuung im Jahr? Wenn KV mit dem kleinen telefoniert ist sowieso alles "gut" von problemen im Alltag oder  in der Schule bekommt er doch nichts mit, geht nicht darauf ein oder will es meist auch nicht wissen... 
@all
Macht es Sinn alleiniges Betreuungsrecht zu beantragen? Geht das in so einer Situation?
oder kann man die Vortsetzung der Therapie seperat bei Gericht beantragen? Wie lange dauert so etwas?

Gruß
V.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.10.2009 21:49
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

falls Du das ABR meinst, macht das keinen Sinn, weil das nicht die Gesundheitsfürsorge beeinflusst, die weiterhin beide gemeinsam haben.
Und was das ASR angeht, finde ich es nicht sinnvoll, weil Eltern lernen sollten, an einem Strick zu ziehen, sprich, miteinander zu reden, sich zu einigen und im Bezug auf das Kind gemeinsame Entscheidungen zu finden.

Und das kann man auch, wenn man auf zwei verschiedenen Kontinenten ist, zumindest bei den heute vorhandenen technischen Möglichkeiten. Ich plädiere daher dafür, dass Deine LG sich darum bemüht, mit KV einen gemeinsamen Weg zu finden und nicht den Weg des geringeren Widerstands zu gehen, einfach per ASR machen zu können, was sie will.

LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 30.10.2009 22:06
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,
"Wir haben ihn nicht gefragt und der Schuft hat die nicht gestellte Frage nicht beantwortet!"

Was hatte er denn für Bedenken und wie habt ihr auf diese reagiert?
Habt ihr ihm erklärt, um was es geht und habt ihr versucht diese Bedenken auszuräumen?

Gerade wenn der Vater weiter weg ist, ist er ja wohl auf umfassende Informationen durch die betreuende Mutter angewiesen um sein Sorgerecht ausüben zu können.
Und da es sich ja nicht um einen akuten Notfall zu handeln scheint, wäre ja sicher auch die Zeit gewesen, den Vater nicht nur von der eigenen Entscheidung zu informieren.

Einen Sorgerechtsentzug  mit den eigenen Fehlern und Versäumnissen zu begründen ist ja leider übliche Praxis in D.

Volk, wie sicher bist du, dass du nicht auch eines Tages so behandelt/entsorgt wirst?

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2009 08:24
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Volk 

Ich weiß nicht wo da ein Problem ist. Schreibt oder informiert den KV und bittet um Unterschrift. bzw.
Zustimmung,setzt ihm eine Frist .E-Mail wird er ja wohl haben. Wenn nicht antwortet oder dagegen
ist geht ihr zum JA und erklärt denen euere Problem. Nehmt entsprechende Unterlagen mit um
zu beweisen das dies notwendig ist. Oder ihr beantragt beim zuständigen Gericht die Gesundheitsfürsorge.

Wie gesagt ich spreche aus Erfahrung.Ganz kurz ich bin sei fast 3 Jahren alleinerziehender KV. Meine
EX wohnt in der gleichen STadt wie ich.Auch sie verweigert alle Zustimmungen egal welcher Art. 

Ich schreibe sie an.Schicke ihr sämtliche Unterlagen (Kopie).Leider unterschreibt sie nichts und wenn dann
nur Beleidigungen oder etc......Damit gehe ich dann zum JA oder zu meiner RAin. Meistens konnte ich alles ohne ihre
Zustimmung durchsetzen. 

jenpa

..dem Kind beide Eltern

AntwortZitat
Geschrieben : 31.10.2009 23:21