Moin Peter,
ich habe genügend Erfahrung mit eigenen und fremden Vergleichsverhandlungen und Gerichtsverfahren. Richtig ist allerdings: Ich habe mich dabei im eigenen Fall nie in die Ecke drängen lassen und bin auch nie laut oder unflätig geworden - warum auch?
Für "unvorteilhaftes Verhalten" vor Gericht bekommt man keine Bonuspunkte; auch nicht wegen "weggezogener Füsse". Denn das Gericht beurteilt keine emotionalen Zustände, sondern Fakten. Und zu einem Vergleichsvorschlag kann man auch "nein" sagen, wenn einem der Inhalt nicht gefällt; dann bekommt man entweder einen anderen (besseren) Vorschlag oder einen Beschluss. Niemand würde einem erwachsenen Menschen mit Erziehungsverantwortung abnehmen, dass er eigentlich überhaupt kein Auto kaufen wollte, aber der smarte Verkäufer ihm keine Wahl gelassen hat.
Wer sich zwei Jahre in einem kompetenten Forum wie vatersein.de bewegt und die Augen soweit aufmacht, dass er auch andere Threads liest, kann das alles wissen und für sich selbst umsetzen. Wenn die Erwartung an das Familiengericht allerdings (immer noch) ist, dass die Ex dort für ihre ehelichen Verfehlungen mal gehörig den Kopf gewaschen bekommen soll, hat man zweifellos die falschen Prioritäten.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hei,
Moment mal!!
Ich möchte mich hier erst mal ganz gewaltig gegen Unterstellungen wie unflätige Bemerkungen etc verwahren!
Das habe ich ja gar nicht geschrieben. Was ich meinte und eigentlich auch sagte ist nur, das ich immer unsicherer wurde und immer mehr anfing ¨ber die Details des Vergleichs zu feilschen. Am Ende wusste fast gar nicht mehr was ich machen sollte. Als juristischem Laien war mir nicht klar, dass ich überhaupt keine Bedenkzeit habe. Schliesslich ist das mein erste Vergleich. Ich hätte auch nicht damit gerechnet, dass dermassen einseitig gearbeitet wird und das Ergebnis quasi schon vorher fest steht. Mit der Situation, dass man gar keine Chance hat muss man sich erst mal abfinden, wenn man selber vorher die Hauptverantwortung für die Kinder hatte.
Sicherlich hätte man mit rein vernunftgemässem Handeln die Sache anders drehen, können, besonders, wenn ich sie einfach vor einem Jahr in die Wüste bzw aus der Wohnung geschickt hätte. Hab ich nicht, konnte ich damals nicht mit meinem Gewissen verantworten, stattdessen habe ich versucht zu reden, zu verhandeln. Auf der Gegenseite ist diese Rücksicht zugunsten der Kinder offensichtlich nicht vorhanden.
Moin Hartmut