Hallo an alle!
Also kurz zu der Vorgeschichte. Ich habe eine Tochter von 7 Jahren. Seit einigen Jahren bin ich mit der KM getrennt und wir haben das gemeinsame Sorgerecht. Bis Anfang des Jahres lief alles gut, dann hat die KM sich entschieden in eine andere Stadt zu ziehen.
Das habe ich so nicht hinnehmen wollen und war vor Gericht gezogen. Es ging um das alleinige ABR.
Innerhalb des Prozesses hat die KM dann entschieden, dass sie schon früher in den neuen Ort zieht und hat in diesem Zuge meine Tochter an den Schulen umgemeldet. Das hat sie 2,5 Wochen vor Beendigung der ersten Klasse getan.
Das hat sie alles ohne meine Zustimmung gemacht, auch das Ummelden an den neuen Wohnort. Sie hatte mich nicht mal informiert. Ich hatte es damals von der Schule erfahren.
Nun ist der Prozess vorbei und der Richter hat mir das alleinige ABR übertragen.
Ich habe meine Tochter bereits zu mir umgemeldet und habe der Mutter einen langen Brief geschrieben, was ich für die nächste Zeit geplant habe.
Darunter war auch der Punkt, dass ich meine Tochter wieder an der alten Schule anmelden möchte.
Ich habe ihr geschrieben wenn sie damit nicht einverstanden ist, dann soll sie mich informieren. Sie hatte mich daraufhin angerufen und mir gesagt, dass sie einer Ummeldung der Schule nicht zustimmen wird. Meine Tochter soll dort weiterhin in die neue Schule gehen.
Da sie bereits Beschwerde bezüglich des Urteils eingereicht hat, will sie die Entscheidung des Richters abwarten, ob der nicht das Urteil ändert. Da nun aber bald die Schule wieder beginnt und ich so zeitig wie möglich die Ummeldung klar machen will, läuft mir die Zeit weg.
Ich war bereits beim Jugendamt und der versucht nun ein Gespräch zu vermitteln damit wir uns deshalb einigen können.
Für mich liegt die Sache auf der Hand. Meine Tochter ist schulpflichtig und lebt bei mir. Fals ein anderes Urteil mal gefällt wird, dann dauert es warscheinlich noch recht lange. Ich bin mir sicher das bei dem Gespräch mit der KM keine Einigung gefunden werden kann.
Nochmal zum Gericht zu gehen um die Sache per Einstweiliger Verfügung klären zu lassen, könnte mir auch zu lange dauern.
Was kann ich nun machen.
Bitte helft mir. Fals ihr noch Fragen habt, beantworte ich diese sobald ich kann.
Gruß Hallifax
Moin,
verzwickte sache - die KM hat beschwerde beim OLG eingereicht?
Im Endeffekt kannst du nur warten und die Unterschrift der KM durch den Richter ersetzen lassen - oder du machst es wie die KM und versuchst Fakten zu schaffen und meldest eure Tochter an deinem Wohnort an...
Gruß Zahltag
Naja bisher habe ich noch keine Post bekomme das ich es genau sagen könnte. Wenn es so ist wie ich es von meinen Anwalt verstanden habe, dann hat sie erstmal Beschwerde beim Amtsgericht eingereicht wo das Urteil gefällt wurde.
Naja und der nächste Schritt ist eben dann der Weg zum OLG. Morgen Telefoniere ich erstmal mit meinen Anwalt. Vielleicht hilft der mir ja schnell. Dann kommt ja noch das Problem, dass die KM meine Tochter an der neuen Schule alleine angemeldet hat. Ich bin mir nicht sicher ob es klappt, dass ich alleine es dort abmelden kann.
Im Prinzip war ja auch das Urteil so angedacht gewesen, dass meine Tochter im gewohnten Umfeld bleiben kann. Also auch an ihrer alten Schule. Ich wäre mir sicher das der Richter das genauso sieht, sonst hätte er mir nicht das alleinige ABR gegeben. Ich möchte nur die Ausgangsposition wieder herstellen.
Danke für deine Antwort.
Hallifax83
Hi,
ich habe jetzt gerade nicht in Erinnerung, wie weit ihr jetzt auseinander wohnt. ABER: Wenn Du das ABR hast und das Kind schon bei Dir lebt, dann ist logischerweise auch die Schule im Einzugsgebiet zu besuchen. Ich würde daher jetzt gar keine Faxen machen, zur Schule gehen, mit dem ABR-Urteil das Kind wieder anmelden und gut.
Wenn die Schule das ohne KMs Unterschrift macht, prima, wenn nicht, dann ersetzen lassen.
Letztlich wird nur eine unrechtmäßige Handlung, nämlich die der KM, rückgängig gemacht.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Sagen wir mal ich mache das dann so. Wie funktioniert das mit der Unterschrift durch den Richter ersetzen lassen?
Moin,
Wie funktioniert das mit der Unterschrift durch den Richter ersetzen lassen?
du oder deine RAin stellt einen Antrag vor dem AG und beschreibt kurz die Problematik und der Richter entscheidet dann ob er anstelle deiner ex die Unterschrift für den Schulwechsel leistet.
Gruß Zahltag
Moin,
Sagen wir mal ich mache das dann so. Wie funktioniert das mit der Unterschrift durch den Richter ersetzen lassen?
warum so kompliziert? Zuerst versucht man schlicht den Weg der Schulanmeldung allein; das sollte ja keine unüberwindliche Hürde sein, wenn das Kind dort bereits angemeldet war und man ein ABR-Urteil in der Hand hat. Wenn dort dann niemand auf Muddi's Unterschrift besteht, ist der Drops bereits gelutscht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hi danke für die Antworten
Ich habe heute mit meinen Anwalt geredet. Er sagte mir, dass ich es nicht genauso machen soll wie die KM. Er meinte ich kann es ihr nicht erst vorwerfen und sie dann auf die selbe Art hintergehen. Das wäre bestimmt auch nicht hilfreich wenn die ganze Sache doch vor dem OLG landet.
Nun soll ich es so machen, dass ich die KM anschreibe und ihr eine Frist setze bis wann ihre Einwilligung bei mir vorliegen muß.
Sollte sie es nicht machen, dann soll ich wieder zu ihm kommen und er schreibt dann dem Familiengericht. Er würde eine einstweilige Verfügung beantragen.
Ich hoffe echt das geht auch alles schnell genug. Ich habe ihr bis Mittwoch Zeit gegeben. Dann könnte ich am Donnerstag beim Anwalt sein und Freitag könnte dann die einstweilige Verfügung schon bei Gericht sein. Mal sehen.
Gruß Hallifax
Wohnt das Kind denn nun schon bei dir oder nicht?
Wenn ja, hast du schon die Anmeldung an der alten Schule versucht? Schließlich besteht Schulpflicht und diese ist üblicherweise am Wohnort auszuüben.
Steht im Urteil etwas von "vorläufiger Vollstreckbarkeit"? Dann entfaltet es sofort Wirkung und nicht erst nach Rechtskraft.
Wenn nicht und die Anmeldung an der Schule nicht erfolgreich war, dann beantrage die vorläufige Vollstreckbarkeit unter Hinweis auf das beginnende Schuljahr.
Ich habe heute mit meinen Anwalt geredet. Er sagte mir, dass ich es nicht genauso machen soll wie die KM. Er meinte ich kann es ihr nicht erst vorwerfen und sie dann auf die selbe Art hintergehen. Das wäre bestimmt auch nicht hilfreich wenn die ganze Sache doch vor dem OLG landet.
Das halte ich jedenfalls für Quatsch.
Du machst damit doch nur den Fehler deiner Ex rückgängig.
Sich etwas gestohlenes zurück zu holen ist doch auch kein Diebstahl.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Ich habe heute mit meinen Anwalt geredet. Er sagte mir, dass ich es nicht genauso machen soll wie die KM. Er meinte ich kann es ihr nicht erst vorwerfen und sie dann auf die selbe Art hintergehen. Das wäre bestimmt auch nicht hilfreich wenn die ganze Sache doch vor dem OLG landet.
Leider hat der RA Recht, allerdings aus einem anderen Grund: die arme KM darf das alles, KV nicht! 😉
PS: Wie weit ist die aktuelle Schule von Dir entfernt? Grundschule ist eigentlich grundsätzlich die am Wohnort zuständig d.h. da gibt´s eigentlich keine freie Schulwahl, sondern nur auf Antrag (z.B. berufl. Gründe, Ganztagsbetreuung, oder Nachmittagsbetreuung bei Großeltern etc)
Grundschule ist eigentlich grundsätzlich die am Wohnort zuständig d.h. da gibt´s eigentlich keine freie Schulwahl, sondern nur auf Antrag (z.B. berufl. Gründe, Ganztagsbetreuung, oder Nachmittagsbetreuung bei Großeltern etc)
Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, GeckoMan.
LG 🙂 Biggi
Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)
Das ist von Bundesland zu Bundesland verschieden, GeckoMan.
Bundesweit ist es so, das eine Grundschule auf Antrag mit wichtigem Grund das Kind für eine andere Schule ''freistellen''kann, in sofern hat GeckoMan schon Recht, Biggi.
Lg. 😉 Wedi