Sorgerechtsstreit
 
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Sorgerechtsstreit

 
(@dylan2007)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen!  :exclam:

ich bin neu hier und hoffe hier ein bischen Rat zu finden.

Vielleicht kann mir jemand bei meinem Problem helfen?

Ich bin seit 4 Jahren geschieden und habe einen Sohn, der jetzt 16 ½ Jahre alt ist. Bis März diesen Jahres lief alles in geregelten Bahnen. Mein Sohn wohnt rund 50m von mir weg und war 3-5x die Woche bei mir und meiner Lebensgefährtin zum Mittagessen etc. Ende Februar teilte ich meiner Ex-Frau mit, dass ich ab März 2007 vorüber gehend keinen Unterhalt mehr zahlen kann, da ich ab diesem Zeitpunkt Hartz IV-Empfänger wäre. Bis zu diesem Zeitpunkt bin trotz Arbeitslosigkeit meinen Alimenten in Höhe von 316 € nachgekommen. Ich sagte ihr, das ich mich selbständig machen will und wenn das Geld von der Bank habe, dass ihr den aufgelaufenen Unterhalt in einer Summe nachzahlen würde. Sie sagte erst mal nichts dazu, außer dass ich mehr Fahrdienste für unseren Sohn übernehmen sollte. 2 Wochen später hatte ich dann den Gerichtsvollzieher am Hals, wegen der Alimente. Ich habe versucht mich gütlich zu einigen. War aber nix. Über den Rechtsanwalt habe ich auch nichts erreicht, außer dass ich eine Absage in allen Bereichen bekommen habe. (OLG  fiktives Einkommen). Also habe ich alles bezahlt. Mit meinem Sohn habe ich seit März keinen Kontakt mehr und seine Mutter wünscht auch keinerlei Kommunikation mehr. Ich wurde, trotz gemeinsamen Sorgerechts über die schulischen Belange nicht informiert. Mein Sohn hat dieses Jahr die Hauptschule abgeschlossen. Selbst das Zeugnis musste ich über den Anwalt einholen.
Wie gesagt bis Februar diesen Jahres war alles in Ordnung und erst seit der Offenbarung Hartz IV geht alles den Bach runter. Nun habe ich einen Antrag auf Übertragung des alleinigen Sorgerechtes auf meine Ex-Frau vorliegen.
Nun weiß ich nicht mehr was ich machen soll. Finanziell bin ich am Ende. Mein Sohn will mit mir nicht mehr sprechen und will auch nichts mehr mit mir zu tun haben. Anwaltliche Hilfe kann ich mir nicht leisten.
Was kann man in einem solchen Fall machen?
Was passiert, wenn ich das Sorgerecht abgebe?
Hafte ich in Zukunft noch für meinen Sohn?
Wie sieht es in ein paar Jahren aus, wenn mein Sohn hilfebedürftig werden sollte?
Ich wollte noch einmal mit meinem Sohn sprechen, von Mann zu Mann, im Beisein einer neutralen Person. Ich möchte gerne diese Entscheidung von Ihm selber hören oder lesen (handgeschriebener Brief). Ich möchte gerne wissen, was ihn zu diesem Schritt bewegt hat. Schließlich ist das ein großer Bruch zwischen Vater und Sohn.
Können Sie mir Tipps geben, was ich in diesem Fall tun soll? Das Jugendamt hat quasi schon abgesagt. Die zwingen meinen Sohn nicht dazu mit mir zu reden.
Ich möchte auf alle Fälle etwas für die Zukunft in der Hand halten. Nicht dass mir nachher Vorwürfe gemacht werden.
Spielt hier auch „grober Undank“ eine Rolle?
Ich wäre ihnen sehr dankbar, wenn Sie mir helfen könnten.
Ich habe Morgen Termin für die Stellungnahme und zermartere mir seit einer Woche den Kopf.

Vielen Dank im Voraus

Dylan2007

PS: Was ich nicht verstehe, ist, dass meine Ex-Frau deutlich mehr verdient als ich (zumindest über der Beitragsbemessungsgrenze) und ich mein letztes Hemd geben muss.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2007 13:42
(@papi74)
Registriert

Hallo erstmal,

es ist so, dass bei Arbeitslosigkeit bis zu 6 Monaten angenommen wird, dass es ein vorrübergehendes Ereignis ist und daher bist du nicht berechtigt den KU zu kürzen.

Dann kannst du eine Abänderungsklage einreichen und gleichzeitig Vollstreckungsschutz beantragen.

Dazu ist es notwendig, dass du Dich um Arbeit etc. bemühst und das auch nachweisen kannst.

Das Einkommen Deiner holden Ex spielt keine Rolle bezüglich KU...da das Kind bei Ihr lebt übernimmt Sie den natural Unterhalt und du bist barpflichtig.

Deine holde Ex kann nartürlich auf ASR klagen aber ich denke das Ding wird Sie verlieren solange das Kindswohl bei Dir nicht gefährdet ist.

Des Weiteren kannst du eine Umgangsklage einreichen...Umgang ist Dein RECHT.

Das JA kannst du vergessen...der formhalber solltest du aber versuchen eine Klärung mit Hilfe des JA's herbeizuführen.

Viele vergessen, dass KU und Umgang rein gar nichts miteinanader zu tun haben.

Das Sorgerecht hat auch nichts mit der Haftung zu tun...sprich wenn Dein Sohn irgendwann in Zukunft bedürftig werden sollte, dann kann es sein, dass du wieder zahlen musst.

Wenn Deine holde Ex mehr verdient als du...dann kannst du ggf. EU geltend machen.

Überlege Dir nochmals die Wahl Deines RA's...vielleicht gibt es bessere 😉

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2007 14:23
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo Dylan,

klingt irgendwie nach so einer miesen Nummer, dass Ex den finanziellen Ausfall an Sohnemann durchgereicht hat, selbt zu keinen Abstrichen bereit ist und Dich als Buhmann hingestellt hat.

Aber die Juristerei in dem Zusammenhang verstehe ich nicht. Dein Sohn ist fast 17, das Sorgerecht endet mit 18, also versteh ich den Sinn nicht. Vielleicht geht's um die Berufswahl? Kann es sein, dass sie fürchtet, Du würdest aus finanziellen Gründen auf eine Ausbildung drängen statt auf schulische Weiterbildung? Oder dass Dein Sohn das fürchtet?

Wenn Du Tipps für Deine Stellungnahme haben willst, solltest Du vielleicht schreiben, was in dem Sorgerechtsantrag drinsteht? Irgendwie muss er ja begründet sein.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2007 14:27
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus dylan!
Unabhängig von Vorgeschriebenem würde ich versuchen, mit Sohni Kontakt zu knüpfen/wiederaufnehmen und mit ihm die Angelegenheit bereden.
Am sinnvollsten vielleicht ein Brief, in welchem Du die ganzen Fragen ihn betreffend anschneidest und worauf Du gerne eine Antwort hättest, damit Du die Chance kriegst, ihn zu verstehen und evtl. das eine oder andere in seinem/Eurem Sinne ändern zu können!

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2007 14:33
(@dylan2007)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen.

Erst einmal DANKE für die Antworten.
Allerdings ist das Thema noch um einiges verfahrener.

--> Mein Sohn besucht nun eine weiterführende Schule. Damit bin ich ja einverstanden.
--> Kontakt zu meinem Sohn: Habe ich ja versucht. Am Telefon muss man ihm jedes Wort aus der Nase ziehen und wenn er dann sagt er kommt vorbei, macht er  es nicht. Wenn man dann wiederum anruft und fragt warum er nicht gekommen ist, bekommt man eine blöde Antwort. Und anschließend ein Schreiben vom Anwalt, dass man den Sohn nicht unter Druck setzen soll. Einmal habe ich auch zurückgerufen, um zu fragen, wo er denn bliebe. Er sagte nur, dass inzw. seine Mutter nach Hause gekommen wäre und er mit ihr geredet hätte und darauf hin nicht gekommen sei.

Im Antrag für ASR steht drinnen, dass es nicht möglich sei zu kommunizieren.
Und dass ich Telefonterror betreiben soll etc.
Klar habe ich Telefonterror betrieben. Ich habe in den letzten 7 Monaten 3x mit meiner Ex kommuniziert und ein paar mal angerufen, bis ich sie am Telefon gehabt habe.
Klar habe ich öfters meinen Sohn angerufen, um mit ihm Termine auszumachen und wiederum angerufen, um zu fragen, warum es wiederum nicht geklappt hat.
Ich habe auch meinen Sohn zwei mal an einem Tag besucht und beim zweiten Mal gefragt, ob ich reinkommen dürfte, so dass wir miteinander reden könnten. Er hat mich reingelassen und jetzt habe ich die Aufforderung vom anderen Anwalt, dass ich mich dem "Anwesen" nicht mehr näher darf und auch nicht in die Wohnung darf, da meine Ex mir den Zugang nicht mehr duldet. Ha kann ich da nur sagen. Die Wohn zur Miete. Ich weiß nicht was das alles auf sich aht. Als Anfang des Jahres noch alles i. O. war, hatte sie nichts dagegen, dass ich in Ihrer Wohnung war um den PC von meinem Sohn zu reparieren und das ganze Kabelgewirr aufzuräumen.
Und so geht es weiter und weiter.
Als mein Sohn noch zu uns gekommen ist, hat meine EX sich dafür bedankt, dass er bei uns Essen kann.

Ich verstehe hier die Welt nicht mehr.

Als ich mit ihrem Anwalt telefoniert habe, hat der mir gesagt, dass er das Mandat hätte mit aller Härte gegen mich vorzugehen.

Mein Sohn erzählt schon seit 2 Jahren, dass er ein neues Jugendzimmer bräuchte, nachdem sein Kinderzimmer (15 Jahre alt) kaputt sei. Also meine Ex hat in den letzten 24 Monaten von mir und inkl. Kindergeld 8822€ bekommen. Da fragt man sich, was mit dem ganzen Geld passiert ist. Wenn immer noch nichts neues da ist.
Aber komisch ist, dass seit dem Zeitpunkt, seit dem ich die Alimente in voller Höhe zahle, sie ein Pferd hat, das Unterstellen und das Reiten bezahlen muss. Da frage ich mich, für wen denn da das Geld ist. Aber als zahlender Vater hat man ja kein Recht zu fragen, was mit dem Geld passiert.

So das wars bis hier hin.

Gruß

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2007 15:25
(@papi74)
Registriert

Hallo,

was die Mutter hat oder nicht hat sollte Dich nicht interressieren.

Mach Dir darüber keine Gedanken...kannst eh nichts drann machen.

Wenn Sohnemann wirklich ein neues Zimmer braucht, dann wird er sich rühren.

Er ist 16 Jahre alt und damit fast erwachsen, wenn er bis dato nicht weiß wie man für seine Wünsche kämpft...sein Problem.

Des Weiteren kannst du auch etwas geschickter handeln.

Wenn du zu Besuch bist, dann bettel nicht das du reinkommen darfst, sondern lade Sohnemann auf ein Eis oder ähnliches ein an einem neutralen Ort.

Damit gehst du dann weiteren Anfechtungen aus dem Weg.

Als ich mit ihrem Anwalt telefoniert habe, hat der mir gesagt, dass er das Mandat hätte mit aller Härte gegen mich vorzugehen.

Wieso telefonierst du mit dem Anwalt, damit kannst du nichts gewinnen ...nur verlieren.

Bis zu einem persönlichen Kontakt bsit du nur ein Fall...jetzt hast du ein Gesicht.

Ich verstehe hier die Welt nicht mehr.

Ich denke, du meinst die Frauen...macht aber nichts...die versteht man(n) sowieso nicht... 😉

Derzeit legst du viel Aktionismus an den Tag...mein Tip: erst Rat einholen, genau überlegen, dann handeln...nicht andersrum.

Mfg

papi74

Der Morgen ist immer klüger als der Abend.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2007 16:39
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Also wenn der Ausbildungsweg bis zur Volljährigkeit klar ist, auch kein Umzug im Raum steht, keine Konten zu plündern sind, dann geht es bei dem Sorgerechtsantrag eigentlich um nichts, ausser dass Dein Sohn vielleicht noch 2mal zu Dir kommen muss wegen einer Unterschrift unter ein Zeugnis.

Entsprechend entspannt kannst Du das doch sehen und es auch so in der Stellungnahme rüber bringen. Auf das eigentliche Problem, wie Du Sohnemann wieder einfangen kannst, hat das sowieso keinen Einfluss.

Nach §1672 BGB ist  "dem Antrag stattzugeben, wenn die Übertragung dem Wohl des Kindes dient."

Also vielleicht so:

"... nehme ich wie folgt Stellung: Frau XY beantragt die Übertragung des Sorgerechts für meinen Sohn Z auf sie. Zur Begündung gibt sie an, es sei nicht möglich zu kommunizieren und meine wenigen Versuche zur Kontaktaufnahme würden als Bedrohung empfunden. Mit Schreiben vom X.X.2007 kündigt der von ihr bevollmächtige Herr YX darüber hinaus an, mittels des Gesetzes zur Strafbarkeit beharrlicher Nachstellungen die Kommunikation weiter erschweren zu wollen.

Ich bedaure den Kontaktabbruch seitens Frau XY und meines Sohnes, der in zeitlichem Zusammenhang steht mit mit meiner Mitteilung, dass meine Leistungsfähigkeit bezüglich des Kindesunterhalts aufgrund meiner fortgesetzten Arbeitslosigkeit vermindert ist. Vor dieser Mitteilung war der Kontakt sehr gut und mein Sohn mehrmals pro Woche bei mir zu Besuch. Mit Z konnte ich über den Kontaktabbruch noch nicht sprechen und vermute einen Loyalitätskonflikt.

Ich kann nicht erkennen, inwiefern der Kontaktabbruch Z dient und insofern auch nicht, inwiefern die Förderung des Kontaktabbruchs durch eine Sorgerechtsübertragung dem Kindeswohl dient. Auch kann ich die Relevanz einer Sorgerechtsübertragung so kurz vor der Volljährigkeit, in einer Situation, in der alle schulischen und sonstigen Weichen bereits gestellt sind, nicht erkennen.

Ich beantrage daher den Antrag abzuweisen."

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2007 17:03
(@dylan2007)
Schon was gesagt Registriert

Danke Pappasorglos.

Die Stellungnahme hört sich gut an. Nun muss ich sie nur noch mit ein bischen mehr Leben füllen.

DANKE 🙂

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.09.2007 17:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Danke Pappasorglos.

Die Stellungnahme hört sich gut an. Nun muss ich sie nur noch mit ein bischen mehr Leben füllen.

DANKE 🙂

Was verstehst du darunter? Richter lesen nicht gerne viele Seiten und noch viel weniger lesen sie irgendwas was sich nach Schlammschlacht anhört. Imemr schönb kurz und prägnant. Auf Vorwürde entweder gar nicht eingehen oder sie kurz zurückweisen, alá xyz entspricht nicht der Wahrheit oder Frau Exilein möge sich erklären ,wie sie zu diese oder jene Behauptung kommt oder xyz ist der subjektive Eindruck von Frau Exilein.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2007 18:04
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Ich schliess mich Papasorglos an - nimms locker. In ca 18 Monaten interssiert sich eh kein Mensch mehr für das SR, da der Sohn dann 18 ist. Und je nach Gericht dauert so ein SR-Verfahren auch mal 12-15 Monate. Ist also völliger Kokolores da jetzt ein Fass aufzumachen. Meines Erachtens reichen die billigen standardisierten Argumente der KM ohnehin nicht um das ASR zu bekommen.

Hier würd ich maximal einen 2-Seiter antworten im Stil wie von Papasorglos vorgeschlagen.

KM dürfte sich wahrscheinlich erst recht aufregen, wenn sie merkt, dass Dir das relativ schnuppe ist. Sowas trifft diese Kriegstreiberinnen am meisten.

Den gegnerischen Anwalt brauchste nicht voll nehmen. So viel "Härte" hält das Gesetz nicht bereit für ihn, die er gegen Dich einsetzen könnte. Er kann einzig die Lügen der KM reißerisch formulieren und per Schriftsatz dem Gericht mitteilen. Na und? Das machen die doch alle so!?

Deinen eigenen Anwalt bezahlt Dir der Staat. Als Hartzempfänger müsstest Du PKH bekommen.

Wegen Kontakt zum Sohn fällt mir nix ein. Der ist von der KM aufgestachelt.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 18.09.2007 22:48




(@PhoeniX)

Moin

Ich Frag mich immer wieso man davon ausgeht von Harz IV bzw korrekterweise von Leistungen nach SGB II keinen Unterhalt zahlen zu können. Nach § 11 SGB II ABS 7sind  Aufwendungen zur Erfüllung gesetzlicher Unterhaltsverpflichtungen bis zu dem in einem Unterhaltstitel oder in einer notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung festgelegten Betrag als zu berücksichtigendes Einkommen abzusetzen.

ergo: Unterhalt kann weiter gezahlt werden weil man es vom Amt zusätzlich ausgezahlt bekommt. Kopie des Unterhaltstitels oder der notariell beurkundeten Unterhaltsvereinbarung beifügen und schon kann man sich den ganzen Ärger spaaren.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 19.09.2007 02:01
(@dylan2007)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Martin,

also ich bekomme von Hartz IV nichts fürs Kind.
Hast du eine Info, wie man an das Geld kommt, bzw. wo das steht?

Gruß

Dylan

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 20.09.2007 16:28