Kurzer Abriss: Scheidung 2004 nach 16 Jahren, gemeinsames Sorgerecht, 2 Kinder heute 18 u. 16, schweres PAS der älteren Tochter-seit über 6 Jahren keinerlei Kontakt, guten und regelmäßigen Kontakt zu meinem 16 Jährigen Sohn gegen den massiven Widerstand der Mutter. Kommunikation mit der Mutter unmöglich, da sie mich als Stalker bezeichnet (sie liest meinen Namen monatlich auf ihrem Kontoauszug) und jeglichen Kontakt ablehnt.
Akutes Problem: Mein Sohn brach sich letzes Jahr während des Schulsports den rechten Arm. Langwierige Behandlung mit 2 Operationen, teilweise mit ärztlichen Kunstfehlern(falsche Platte in Arm eingesetzt), Folge bleibende deutliche Bewegungseinschränkung des rechten Arms. Ich möchte mit Einverständniss meines Sohnes seine Rechtsinteressen gegenüber der gesetzlichen Unfallversicherung sowie dem operierenden Arzt wahren. Die Mutter, die das Aufenthaltsbestimmungsrecht inne hat möchte jedoch nichts damit zu tun haben und verlangt von unserem Sohn, er solle warten bis er 18 sei um seine Renten und Schmerzensgeldansprüche durchzusetzen.
Ich habe bereits alle behandenden Ärzte und Kliniken angeschrieben und um Übersendung aller die Verletzung meines Sohnes betreffenden Unterlagen ersucht.
Mein Problem ist nun, daß die Mutter ihre Mitarbeit verweigert und ich mein Kind z.B. nicht zu notwendigen Terminen, Ärzten oder Gutachtern bringen kann....
Soll ich nun gerichtlich beantragen Teile des Sorgerechts ganz auf mich zu übertragen ??
Was würdet ihr tun ??
Moin.
Ich würde genau das tun.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Moin,
genau das was Du sagst: Wenn die Schritte medizinisch oder auch rentenrechtlich wichtig sind, dann würde ich vom Anwalt überprüfen lassen, welche Teile des SR auf Dich übertragen werden sollten, damit die notwendigen Schritte in die Wege geleitet werden können. Man kann ja zB auch gar nicht abschätzen, bei welchen schadensersatzrechtlichen Problemen zB Fristen eingehalten werden müssen, die es nicht erlauben, auf die Volljährigkeit zu warten.
Gruß, LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Servus,
ich schließe mich an.
Warten heißt hier am Ende nichts anderes als Ansprüche verlieren, wenn man zulange wartet.
Geh die Sache an - JETZT!
Gruß, Michael
sol lucet omnibus - die Sonne scheint für alle
Nun verlangt eine Klinik eine schriftliche Bestätigung meines 16 Jährigen Sohnes zur Entbindung der Schweigepflicht.
Ist das rechtens gegenüber einem sorgeberechtigten Vater ??
Hi
Ja, das Einnverständnis eines 16-jährigen zur Entbindung von der Schweigepflicht kann verlangt werden. Nach Deiner Schilderung sollte es doch kein Problem sein, diese von ihm zu bekommen.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.