Hallo, könnt ihr mir zufällig weiterhelfen, es geht um folgendes Problem.....
Also ich habe zu 50% das Sorgerecht und meine Ex-Freundin hat das Aufhenthalsbestimmungsrecht. Sie ist der Meinung, sie könne mir mit diesem Recht nun verbieten, dass die Kinder bei den Gr0ßéltern übernachten, da ich mich nich auskenne frage ich hier einfach mal.....Danke schonmal im vorraus.
hallo , karl
und willkommen bei vs.
Antwort auf deine frage:
nein, kann sie nicht. in deine umgangszeit hat sie nicht reinzureden!
es könnte zwar sein, dass sie - wenn du nicht kooperativ bist- den umgang verweigert - dann musst du eben wieder vor gericht- aber sie ist nicht befugt, vorschriften für euren umgang zu machen.
wie kam es dass deine ex das abr hat?
wie ist der umgang mit euerm kind geregelt?
gruß
haddock
Hallo Karl,
ergänzend zu Haddock möchte ich sagen, dass das ABR umfaßt zu bestimmen, wo der Wohnort des Kindes ist. Das heißt, mit alleinigem ABR könnte die Mutter legal mit dem Kind ans Ende der Welt ziehen.
ABR heißt aber nicht, dass die Mutter die minütliche Bestimmungsgewalt hat, wo das Kind sich befinden darf z. B. wenn Du Umgang mit Deiner Tochter hast.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Kurz zu meiner Situation.........
Also sie hat mich vor etwa 1 1/2 Jahren betrogen, worauf ich hin die Beziehung beendet habe, seit dem läuft es eigentlich ganz gut, nur stört es mich doch sehr das sie anscheinend der Meinung ist, dass sie mir vorschreiben kann, wie ich die Kinder erziehen soll bzw. das sie bestimmen kann, wohin ich die Kinder mitnehmen kann und wohin nicht. Oder ganz aktuell das sie sagt, die Kinder dürfen bei den Großeltern nicht übernachten, und dann dürfen sie es auch nicht. Na ja, ich möchte es auch nicht vor Gericht austragen, aber was würde in diesem Fall geschen, wenn man mal fragen darf,ich glaube die würden sie doch nur schräg angucken, wenn sie sagt, dass die Kinder nciht bei den Großeltern übernachten dürfen oder ? Bis jetzt hab ich zum Glück noch keinerlei erfharungen mit Gerichten, weiß aber das es sehr gut ist das ich 50% des Sorgerechts habe....
P.S.
Ich bin mir noch nicht mal sicher ob sie das alleinige ABR hat, vermutet es einfach mal, wann wird das geregelt ?
Servus Karl!
Wenn ihr verheiratet seid/wart, dann habt ihr G(eimensamens) SR und gemeinsames ABR,es sei denn, es wurde amtlich irgendwann anders festgehalten.
Seid/wart ihr nicht verheiratet, hat sie meistens A(lleiniges) SR und alleiniges ABR, sofern nicht amtlich amtlich dkumentiert ist (z.B bei Anerkennung der Vaterschaft), daß ihr gemeinsam SR und ABR habt.
Umgangsrecht ist wiederum eine ganz andere Baustelle, es ist das Recht des Kindes und ist von SR und ABR abgekoppelt.
Sprich: Du (vielmehr das Kind) hättest OHNE SR Recht auf Umgang- Wie weiter oben schon geschrieben, die Gestaltung obliegt dem betreuenden Elternteil ohne "Einmischng" des nicht-betreuenden, solange es dem Kindeswohl nicht gefährdet.
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Hallo Karl,
bist du dabei, wenn die Kiddies bei deinen Eltern übernachten? Oder nutzt du diese Zeit für dich?
Ich frag deshalb nach, weil es kritisch werden könnte, wenn du die Kiddies regelmäßig am Umgangs-WE bei deinen Eltern "parkst" und es eigentlich zum Umgang der Großeltern mit den Kiddies wird.
Gruß
eskima
Also, ich war nicht verheiratet, aber sie hat mir von anfang an 50% des Sorgerechts gegeben ist alles dokumentiert.
Nein ich "parke" sie nicht bei den Gr0ßeltern, ich bin den ganzen Tag bei ihnen und bringe sie da auch ins Bett, wollte aber noch zu einem Freund der seinen Geburtstag nachfeiert, also wenn die beiden schlafen. Danach übernachte auch ich bei meinen Eltern, um so morgen wieder für die beiden da zu sein. Und ich sehe es nicht ein, nur weil meine EX es vielleicht so gerne hätte, bei mir zu Hause zu übernachten, da es auch die absolute Ausnahme ist, sonst schlafen sie IMMER bei mir.
Es geht hier einfach um die Zeit, in denen die Kinder schlafen !
Hallo Karl,
mach dir keine Sorgen. So wie du die Situation schilderst, ist alles in Ordnung. Deine Ex hat kein Recht, dir während das Umgangs vorzuschreiben, wo die Kinder sich aufhalten. Es gibt nur eine einzige Einschränkung: es muss kindgerecht sein, den Kindern darf kein Schaden zugefügt werden.
Gruß
eskima
Meine EX argumentiert halt so, dass es für die Kinder nicht gut sei,woanders zu schlafen, da sie sich ersteinmal nach der Trennung an meine neue Wohnung gewöhnen solle (habe die Wohnung seit dem 1.10.06). MMn nach haben die Kinder sich nach 8 Monaten auf jeden Fall schon daran gewöhnt und ich bin ferner der Meinung, dass man den kleinen nur etwas vorenthält, wenn man sie nicht auch mal bei den Großeltern schlafen lässt. Sie haben dort Tiere zum Spielen ein eigenes großes Spielzimmer etc.
Ich glaube einfach, dass meine Ex, was das Thema angeht einfach einen Gedankenfehler macht, sie will die Kinder "beschützen" und macht daher oftmals einen auf "Übermutter", nur erkennt sie oftmals nicht was für die Kinder gut ist und was nicht......na ja auf jeden Fall hatte sie so argumentiert dass sie mit dem Aufenthaltsbestimmungsrecht halt bestimmen kann, wo die Kinder schlafen dürfen und wo nicht, aber gut zu wissen, dass es so nicht ist.........sie fängt auch immer schnell an mit Jugendamt etc. zu drohen, wenn ihr die Argumente ausgehen, sie kann halt nicht sachlich argumentieren, was vieles für mich erschwert.......ihr müsst euch vorstellen, dass es sogar soweit geht, dass sie behauptet, das ich doch wissen müsse was für die Kinder gut sei, da ich Pädagogik studiere, sprich ich müsste wissen, dass es nich gut sei, dass die Kidner bei Oma übernachtet........na ja bei solchen Aussagen kann ich einfach nur noch den Kopf schütteln.....
Ach ja und das ist halt auch ihr Argument, nämlich genau das, das es denn Kindern schadet, und weiterhin meint sie dann auch dass mir das jeder Kinderpsychologe bestätigen könnte, was haltet ihr davon ?
Hi....
eigentlich ist das Thema ja deutlich besprochen....aber ich kann es mir dann doch nicht verkneifen:
Was wäre eigentlich, wenn ihr euch nicht getrennt hättet und immer noch ein glückliches Paar wärt - dürften die Kinder dann auch nicht bei Oma + Opa übernachten????????????? Ich denke, das ist die eigentliche Frage! Hier wird anscheinend die (versuchte) Verweigerung ganz eng an die Tatsache der Trennung geknüpft!
Es ist ja wohl vollkommen normal, dass Enkelkinder auch ab und an mal ganz bei den großeltern übernachten.....also!
Grüße von der Weser
Matthias
Und immer immer wieder geht die Sonne auf.....
Richtig Karl!
Kopfschütteln und gelassen bleiben ist das Beste, was Du in dem Fall machen kannst!
Du gestaltest Euren Umgang, so wie es Dir und Kids gefällt und gut ist´s. EX hat vielleicht eher die Angst, daß es den Kids bei Dir/Großeltern gefallen könnte...
LAß Dich nicht einschüchtern und mach weiter so!
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Alles klar, danke für die rege Teilnahme an meinem Problem, ich weiss ist nicht immer einfach mit ihr, aber ich werde das schon hinbekommen.... 😉
Soll sie ruhig mal zu einem Kinderpsychologen gehen, wird sie ja sehen welche Antwort sie bekommt.
sry für Doppelpost......
Das Prob is, dass sie aber meint wegen der Trennung wäre es nett gut, also wenn wir zusammen wären wär das ja dann kein Problem, na ja wie gesagt komsiche Vorstellungen, die diese Frau hat....
Das Prob is, dass sie aber meint wegen der Trennung wäre es nett gut, also wenn wir zusammen wären wär das ja dann kein Problem, na ja wie gesagt komsiche Vorstellungen, die diese Frau hat....
Und aus dem Grund dürfen die Kinder sicher auchnicht mehr bei den Großeltern mütterlicherseits übernachten :rofl2: :rofl2:
Welch Schwachsinn. Vielleicht gibts du der Dame mal ein Exemplar des "Neuen Kindschaftsrecht" und die entsprechenden §. Da steht nämlich eindeutig drin d,as auch Großeltern und andere vertraute Personen ein eigenständiges Umgangsrecht haben, das sogar einklagbar ist. Sie soll froh sein wenn du dieses Recht mit den Kidenrn ausübst unddie Großeltern nicht den Weg gehen müssen ein eigenes Umgangsrecht einzuklagen 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Ja das wär mal ne gute Idee....
Aber nochmals, ich glaube sie weiss schon, dass sie das dürften, nur will sie es nicht weil sie meint es sei nicht gut für die Kinder (sollen sich ersteinmal an meine Wohnung gewöhnen und erkennen, dass dort ihr 2. zu Hause ist). Und gerade mit diesem Argument habe ich ja die Probleme, da ich ja sehe das die Kinder ganz genau wissen, wo das zu Hause von Papa ist...die Kinder haben sogar schon zwei mal bei meinen Eltern am Dauercampingplatz an der Weser übernachtet, also ich weiss garnicht was sie Frau eigentlich will, die Kinder fühlen sich wohl sie freuen sich immer tirisch drauf etc. Ich glaube da steckt einfach mehr dahinter, vielleicht gönt sie mir auch nicht, dass ich auf einen Geburtstag gehe, obwohl ich ja eigentlich die Kinder habe, dass ich die Kinder in keinster Weise dadurch vernachlässige (gehe ja da hin wenn sie schlafen), ignoriert sie anscheinend. Au man das tut aber gut zu lesen, dass ich hier auf der sicheren Seite bin, auch meine Elterrn haben nämlich immer ein bissl Bammel, wenn wir uns nicht so verstehen, da sie ja auch dann befürchteten, dass ihnen der Umgang mit den Enkelkinder n verweigert werden kann, aber gut zu wissen, dass sie auch das nicht kann, auch wenn sie es wollen würde. Na ja wie gesagt hinter der ganzen Sache steckt natürlich auch noch ne Vorgeschichte so ist es ja nicht, welches das Verhalten auch ein wenig erklären mag, von ihrer Seite aus gesehen, kann ja mal erzählen, falls Intresse besteht.
So, alles hat sehr gut funktioniert und es gab keinerlei Probleme, aber das ganze wird mit Sicherheit nochmal diskutiert werden müssen, ich danke aber allen für die Antworten.