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Sorgerecht und Umgang

 
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, brauche mal kurz Eure Einschätzung.

Das FamG überlegt das alleinige Sorgerecht dem KV zu übertragen,  nachdem der Antrag der KM einiges an Unstimmigkeiten auf Seiten der KM zutage gefördert hat. Das Kind ist jedoch überwiegend bei der KM, der KV hat nur 14 tätiges Umgangswochenende. Dies soll auch so bleiben.

Meine persönliche Sicht ist, dass ich diesem Ansinnen des Gerichtes nicht zustimmen würde,  da dies aus meiner Sicht völliger Unsinn ist. Zumindest sollte doch der Umgang ausgeweitet werden in diesem Zusammenhang,  oder? Was will das Gericht dadurch erreichen? Ich möchte hier aber keinen falschen Ratschlag erteilen. Der KV kann und will, das Kind nicht komplett betreuen.

Wie ist Eure Einschätzung?

CU Bitumen

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2014 00:16
(@Slycite)

Der KV kann und will, das Kind nicht komplett betreuen.

Wie ist Eure Einschätzung?

Moin Bitumen,

damit dürfte Deine Frage sich eigentlich beantwortet haben.

Teern und Federn wäre vielleicht noch eine Möglichkeit : - )

LG Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2014 00:31
(@schultze)
Rege dabei Registriert

Hallo,

Das FamG überlegt das alleinige Sorgerecht dem KV zu übertragen,  nachdem der Antrag der KM einiges an Unstimmigkeiten auf Seiten der KM zutage gefördert hat. Das Kind ist jedoch überwiegend bei der KM, der KV hat nur 14 tätiges Umgangswochenende. Dies soll auch so bleiben.

Ist das jetzt Wunschdenken oder tatsächlich ein Vorschlag der vom FamG auf dem Tisch liegt? Eigentlich kann ich mir das kaum vorstellen. Wenn die KM derart ungeeignet ist, dass sie das Sorgerecht vollkommen verlieren soll, wieso soll dann das Kind bei ihr bleiben? Wie soll das in der täglichen Praxis funktionieren? Die KM könnte dem Kind nicht einmal eine Entschuldigung für die Schule schreiben. Scheint mir ein Missverständnis zu sein und nicht ein ernstgemeinter Vorschlag. Vielleicht ist ASR nur für bestimmte Teilbereiche (z.B. Vermögenssorge oder was immer) gemeint.

Beste Grüße,
schultze

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2014 00:37
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Danke, klar, der Umgang ist für ihn zweitrangig und dies sollte jetzt hier auch nicht zur Debatte stehen. Ich habe nur alle Informationen zusammengetragen um ein möglichst komplettes Bild zu zeigen.

Sein Thema ist aber was kann passieren, wenn er das alleinige Sorgerecht ablehnt, das Gericht der KM aber das Sorgerecht entzieht?

CU Bitumen

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2014 00:40
(@Slycite)

Sein Thema ist aber was kann passieren, wenn er das alleinige Sorgerecht ablehnt, das Gericht der KM aber das Sorgerecht entzieht?

Moin Bitumen,

dann würde das Sorgerecht wohl auf das Jugendamt übertragen.

Ggf., je nach Sachlage, Herausnahme aus dem gegenwärtigen Haushalt und Fremdunterbringung.

LG Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2014 00:43
(@bitumen)
Nicht wegzudenken Registriert

Vielen Dank, habe ich mir fast gedacht....muss er jetzt entscheiden

CU Bitumen

Beim Umgang mit PLS-Patienten gilt es immer zu berücksichtigen, dass Realität, Fakten und Logik in der Welt des Betroffenen keinerlei Bedeutung haben. Auch können die meisten PLS-Patienten nicht mit Kritik umgehen, das gilt für jede Form der Kritik, also gerade auch positive oder konstruktive Kritik

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.09.2014 00:49
(@Slycite)

Vielen Dank, habe ich mir fast gedacht....

rein Neugierig ... warum "fast".

Was hat Dich gehindert?

LG Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2014 01:02
(@-Anon-)

Wie ist Eure Einschätzung?

Es spricht nichts dagegen. Als Alleinsorgeberechtigter bestimmt er, wo sich das Kind aufhält.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2014 01:10
(@Slycite)

Als Alleinsorgeberechtigter bestimmt er, wo sich das Kind aufhält.

Das ist grundsätzlich richtig.

Aber ...

Das Kind ist jedoch überwiegend bei der KM, der KV hat nur 14 tätiges Umgangswochenende.
Dies soll auch so bleiben.

... und ...

Das FamG überlegt das alleinige Sorgerecht dem KV zu übertragen,
nachdem der Antrag der KM einiges an Unstimmigkeiten auf Seiten der KM zutage gefördert hat.

... sodass die Hintergrpnde der Überlegung und die Unstimmigkeiten zum tragen kommen.

Etwas nebulös oder ?

LG Thomas

AntwortZitat
Geschrieben : 16.09.2014 02:03