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Sorgerecht - gemeinsam oder nicht ?

 
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Besonders in der ersten Zeit nach der Trennung kommt die Frage nach dem Sorgerecht auf.

In § 1671 BGB ist geregelt, dass beide Elternteile das Sorgerecht erhalten. Eine Übertragung des Sorgerechts nach der Trennung auf nur einen Elternteil muss besonders begründet werden. Es gilt hier der besondere Blick auf das Kindeswohl.
Schlimmer steht es um die Väter nicht ehelicher Kinder. Hier muss vor einem Notar oder dem Jugendamt die Ausübung des gemeinsamen Sorgerecht beurkundet werden. Die Kindesmutter ist zu einer Zustimmung nicht verpflichtet.

Die Praxis hingegen sieht anders aus. Da eine Mutter vor Gericht der Inbegriff von Erziehungskompetenz ist, wird ihr oftmals das alleinige Sorgerecht zugesprochen.

Die Nachteile sind immens.

Von nun an kann Madame tun und lassen was sie will. Sie ist noch nicht einmal verpflichtet, Dir eine Information über die Einschulung, einen Umzug oder den Blinddarm-OP zu geben. Weder vorher noch nachher.

Aus eigener Erfahrung kann ich nur sagen: Kämpfe um Dein Sorgerecht soweit und solange es Dir möglich ist.

Anschließend ist es hierzulande fast unmöglich, das Sorgerecht zurück zu erlangen.

Wie sind Deine Erfahrungen?

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.01.2003 23:26
(@teuker)
Rege dabei Registriert

Wir praktizieren das gemeinsame Sorgerecht seit vier Jahren und ich muss sagen, das klappt recht gut. Ein Pluspunkt ist dabei mit Sicherheit, dass die Kinder ganz in der Nähe wohnen -hinzu kommt, dass mein Ex in vielen Erziehungsfragen einfach überfordert scheint und dann gern meine Meinung hören will. Leider nahm das zeitweise auch solche Ausmaße an, dass mein Ex ohne Rücksicht auf die Tageszeit (meist mitten in der Nacht) bei mir anrief oder vor der Tür stand, weil er "mal mit jemanden reden musste".

Ich kann gar nicht sagen, wie oft ich als Vermittler zwischen der inzwischen 17-Jährigen und ihrem Vater auftreten musste (und muss), weil Papa hoffnungslos antiquierte Ansichten hat, während Mama viele Dinge wesentlich liberaler sieht.

Ich finde, dass wir in unserem Fall für die Kinder das Beste aus Trennung und Scheidung heraus geholt haben - und ich wünschte, das könnte überall so laufen.

Dass Kinder unter einer Scheidung leiden, ist völlig natürlich - aber wir Eltern sind angehalten, den Schaden so gering wie möglich zu halten!

Gelassenheit setzt großzügiges Denken voraus.

(Ernst Ferstl, Österreichischer Lehrer, Dichter und Aphoristiker)

AntwortZitat
Geschrieben : 22.01.2003 23:27
(@krebs)
Schon was gesagt Registriert

;( Es stimmt - der Versuch, das gemeinsame Sorgerecht wieder herzustellen ist (fast) unmöglich.
Das Bundesverfassungsgericht nimmt die Beschwerde (nach über 2 Jahren!!!!) nicht zur Entscheidung an - ohne Begründung! :mad2:
Gekämpft bis zum bitteren Ende - außer Spesen nix gewesen, aber die waren zumindest schön hoch! Wenn Mutter nicht will - keine Chance!

...."und ich habe mich so gefreut!", sagst du vorwurfsvoll, wenn dir eine Hoffnung zerstört wurde.
Du hast dich gefreut - ist das nichts?
(M. v. Ebner-Eschenbach)

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2003 23:41
(@Phill)

Das gemeinsame Sorgerecht..ein heikles Thema und doch so wichtig, oder nicht?
Ich gehe dabei mal von meiner Situation aus. Kind ja, verheiratet nein. Habe in diesen Foren viele Väter erlebt, die es nach der Trennung haben wollten, dann war es leider oft zu spät, denn die KM sagt nein..und von ihrer Zustimmung ist alles abhängig. Ich selbst habe mir die Wichtigkeit `von diesem "Ja" der KM oft vor Augen gehalten und es durch meine Art, mit dem kleinen Kind "richtig umzugehen" auch geschafft (ein 3/4 Jahr nach unserer Trennung). Dabei waren wir uns eigentlich stets einig bei den Themen Religion, Schule und Beruf, Krankheiten (OP) und dergleichen. Das Thema Standortbestimmung war auch kein Thema, hätte aber mal eins werden können. Ist eins geworden und letztendlich konnte ich aber nicht verhindern, als die beiden wegzogen (250 km). Was habe ich jetzt eigentlich erreicht, dadurch das ich das gemeinsame Sorgerecht habe? Ganz einfach, es gibt einen Menschen, den ich sehr liebe, der meine Gene in sich trägt und den ich zukünftig eher seltener sehen werde. Schade eigentlich, dass die Gesetze so dehnungsfähig sind.

Mit Gruß Phill

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2003 00:20
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Sicher, das GSR ist, bei Licht betrachtet, nichts wert. Der die Kinder betreuende Elternteil kann immer machen was er will.

Jedoch, mit dem GSR hat man als Umgangselternteil die Möglichkeit, zumindest bei Schule und Lehrern anzurufen, kann über die Krankenkasse die behandelnden Ärzte heruasfinden und auch mal mit denen sprechen.

Wenn das Kind zum anderen Elternteil ziehen will, ist das einfacher, weil sich die Eltern einfach nur auf den neuen gewöhnlichen Aufenthaltsort des Kindes einigen ohne dass ein Gericht bemüht werden muss.

Bei zerstrittenen Eltern ist es naturlich knifflig aber machbar. Die Musik letztendlich spielt im ABR, weshalb dieses mit Vorliebe vom GSR losgelöst und auf den betreuenden Elternteil übertragen wird.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.11.2003 02:01
 Uli
(@Uli)

Ja Deep, da hast Du ein interessantes Thema angesprochen. Nach unserer Trennung in 03/2000 hatten wir ganz normal gemeinsame Sorge. In 02/2001 stellte die Exe Antrag auf alleinige Sorge für sich, da ich (obwohl dies mehrfach angekündigt wurde) die Kinder 1 1/2 Std. später von einem Besuchswochenende zurückbrachte. Hiermit ist sie glücklicherweise nicht durchgekommen. In der Praxis nützte mir die gemeinsame Sorge nichts! Die Exe hat meine Tochter eingeschult, meinen Sohn umgeschult, etc.; alles ohne eine Absprache mit mir. Das Jugendamt sagte mir, dass dies zwar nicht rechtens sei, dass man aber kaum etwas machen könne. Als die Kinder in 12/2002 zu mir wechselten, mußte ich bei Schulen und Stadtverwaltung den ganzen anwaltlichen Schriftwechsel vorlegen, um die Kinder entsprechend bei mir anmelden zu können. Als die Exe die Kinder nach einem Besuchswochenende bei ihr mir nicht mehr ausgehändigt wurden und sie die Kinder einfach wieder bei sich anmeldete, benötigte sie wiederum keine Unterschrift von mir. Jetzt stehe ich vor dem Problem, dass ich meine Tochter auf eine weiterführende Schule anmelden muss. Da wir nach wie vor gemeinsame Sorge haben, die Exe aber zu keinerlei Gesprächen oder Kooperation bereit ist, muss ich wohl für die Umschulung meiner Tochter gerichtliche Hilfe in Anspruch nehmen, bzw. auf schnelle Terminierung meines vor 9 Monaten gestellten Sorgerechtsantrages bitten. Was schließt man daraus?

1. Die gemeinsame Sorge ist nichts wert, wenn die Kinder bei der Mutter leben.
2. Die gemeinsame Sorge wird gut kontrolliert, wenn die Kinder beim Vater leben.
3. Die gemeinsame Sorge kann nur funktionieren, wenn die Eltern sich einig sind. Allerdings bräuchte man sie dann auch garnicht.
4. Die gemeinsame Sorge kann sehr hinderlich sein, wenn die Eltern nicht kooperativ sind und ihre Macht ausnutzen, um auf dem Rücken der Kinder ihren Rosenkrieg auszutragen.

Der letzte Punkt soll nicht bedeuten, dass bei Strittigkeit die gemeinsame Sorge entzogen werden sollte, denn dann fiele ja auch das Recht auf Information weg. Vielleicht müßte es dann moderiert wahrgenommen werden. Ich hätte für meinen Fall nichts gegen eine moderierte gemeinsame Sorge einzuwenden. So lange es so etwas aber nicht gibt, muss ich auf die Übertragung der alleinigen Sorge auf mich bestehen, da sonst aufgrund des Verhaltens der Mutter ein geregelter Ablauf bei uns nicht möglich wäre. Nun fällt meine Angelegenheit allerdings auch erheblich aus dem Rahmen.

Insgesamt bleibt bei diesem Thema ein erheblicher Diskussions- und Regelungsbedarf!

Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 28.11.2003 11:30
(@antje)
Schon was gesagt Registriert

Guten Morgen,

3. Die gemeinsame Sorge kann nur funktionieren, wenn die Eltern sich einig sind. Allerdings bräuchte man sie dann auch garnicht.
4. Die gemeinsame Sorge kann sehr hinderlich sein, wenn die Eltern nicht kooperativ sind und ihre Macht ausnutzen, um auf dem Rücken der Kinder ihren Rosenkrieg auszutragen.

Diese beiden Gründe haben mich letztes Jahr veranlasst, das alleinige Sorgerecht zu beantragen.

Ich war von jeher pro GSR und der Meinung, dass nach der Trennung Eltern trotzdem Eltern bleiben. Die ersten Monate klappte das zwischen Ex und mir auch noch ganz gut, aber rd. 1/2 Jahr später zog er rd. 200km weit weg zu seiner neuen Freundin. Von da an ward er auf keiner schulischen Veranstaltung mehr gesehen, obwohl er rechtzeitig informiert wurde. Die Entwicklungsberichte, die ich immer wieder geschrieben habe um ihn irgendwie zu motivieren, war nie nur eine Erwähnung wert. Wenn ich mit ihm über Probleme der Kinder sprechen wollte, bekam ich als Standardantwort "Du hast die Trennung gewollt, nun sieh zu, wie Du damit zurecht kommst." Der Umgang wurde immer unregelmäßiger, Verspätungen beim Abholen von bis zu 4 Stunden waren normal. Als ich mich eines Tages via Handy darüber beschwerte, machte er während der Autofahrt kehrt und kam gar nicht. Ich hätte ihn am Telefon angepöbelt (stimmt nicht, war aber seine Wahrnehmung), den Kindern sagte er abends am Telefon, er könne sich von ihrer Mutter nicht alles gefallen lassen.

4 Monate verschwand er von der Bildfläche, stelle die eh schon eingekürzten Unterhaltszahlungen ganz ein und meinte auf meine Nachfrage nach dem Verbleib des KU nur zynisch:"Wozu? Es gibt doch das Sozialamt". Nachdem er weder zur Einschulung unseres Jüngsten kam, noch sich auf den Geburtstagen der Kinder blicken ließ, war diese Äußerung für mich der Anlass, das ASR zu beantragen.

Ich war es einfach leid, ständig Informationen hinter einem Menscher herzutragen, der diese gar nicht will. Sympotmatisch für unser Miteinander war die Situation um den Schulwechsel unserer Großen. Sie hatte Gymnasialempfehlung und sich eine bilinguale UNESCO-Projektschule ausgesucht. Ex war dagegen und meinte, seine Tochter solle keine Schicki-Micki-Schule besuchen und nen Schüleraustausch mit Kuba und Japan könnten wir uns sowieso nicht leisten. Daraufhin hab ich ihm Infotermine alternativer Schulen geschickt und als er auf den Veranstaltungen nicht erschien, die URLs der betreffenden Schulen geschickt. Auf Nachfrage kam 6 Wochen später, er hätte noch keine Zeit gehabt, sich alles anzusehen.

Die Zeit wurde knapp und ich hab letztlich in Absprache mit meiner Tochter und ihrer Lehrerin die Anmeldung an der UNESCO-Schule veranlasst. Als wir uns am Ende des von Ex praktizierten Umgangsboykottes zum Gespräch beim Jugendamt wiederfanden, beschwerte er sich dort, ich würde sowieso machen, was ich wolle, die Schulwahl wäre ja auch so eine einsame Entscheidung gegen seinen erklärten Willen gewesen. Hallo?!

Ich denke, wenn GSR so gelebt wird, ist es besser, der betreuende Elternteil hat es alleine. So kann es wenigstens nicht als Machtinstrument gegen mich verwendet werden. Seit Oktober hab ich nun ASR. Nachwievor wäre ich die Letzte, die etwas dagegen hätte, wenn Ex in schulischen Belangen etc. mitmischen möchte. Jederzeit gerne. Solange ich niemandem auf die Nase binde, daß er kein SR hat, merkt es ja niemand und warum sollte ich das tun? Für mich bedeutet es lediglich eine Vereinfachung bei Bankgeschichten etc., weil ich nicht mehr ewig hinter seiner Unterschrift herlaufen muss.

Das war jetzt mal die andere Seite der Sorgerechtsmedaille.

Übrigens: Seit der SR-Verhandlung reden Ex und ich wieder miteinander und ich hab mich schon zu dem schmunzelnden Satz hinreißen lassen, daß wir u. U. jetzt mit ASR das GSR endlich leben können.

Gruß
Antje

AntwortZitat
Geschrieben : 03.12.2003 11:43
(@maddddy)
Schon was gesagt Registriert

Ich kann nur jedem Vater raten, sich auf keine "Deals" einzulassen in Bezug auf das Sorgerecht mit der Mutter - kämpft darum und versucht alle Register zu ziehen.

In meinem Fall war es so, daß beim Scheidungsurteil das Sorgerecht der Mutter zugesprochen worden ist und das Jugendamt dem auch zugestimmt hat. Damals hab ich gedacht - okay, ich denke an die Kinder und gehe den Weg des geringsten Widerstandes - heute weiss ich, daß es der absolut falsche Weg gewesen ist. Meine Kidz hab ich das letzte Mal gesehen .... Ende 1999, als ich aus beruflichen Gründen wegziehen musste und es mit mir halt eben finanziell komplett bergab ging - ich hab zwar versucht, den Kontakt aufrecht zu erhalten - ich habe Postkarten verschickt und auch Geburtstags- und Weihnachts- und Ostergeschenke, aber es ist eine leidvolle Erfahrung, wenn man feststellt, daß zwar alles genommen wird, aber man noch nicht mal eine Antwort erhält - nen dankeschön von der KM hätte mir ja gereicht im Namen der Kinder, aber ich hatte im Laufe der Zeit eher den Eindruck, daß die lieber verreckt (sorry die Ausdrucksweise), als sich bei mir dafür zu bedanken - Hauptsache die Kohle für den Kindesunterhalt geht ein - alles andere zählt nicht ...

Kämpft um das Sorgerecht, Papis!

Greetz,

maddddy

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2003 01:20
 Uli
(@Uli)

Hallo Maddddy,

ich kann Deinen Unmut verstehen und ich hätte noch vor einem Jahr genauso geschrieben, wie Du. Das, was Du hier beschreibst hat aber nichts mit dem Sorgerecht zu tun! Beim Sorgerecht geht es um gravierende Dinge im Leben der Kinder, beispielsweise eine Einschulung oder Operation, etc.. Ich weiß es jetzt aus eigener leidvoller Erfahrung, wie mühsam es sein kann, wenn man wichtige Dinge für die Kinder zu regeln hat und jeder Unterschrift hinterher laufen muss, sie sich im Zweifel manchmal sogar einklagen muss! Machmal ist eine weniger gute Entscheidung alleine getroffen besser, als eine gute Entscheidung gemeinsam verhindert. Ich bin mir bewußt, dass manche gerne dies hier mit mir machen würden :gunman: :gunman: . Ich kann aber aus meiner Erfahrung heraus nicht anders argumentieren.

LG Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2003 10:36
(@maddddy)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, Uli!

Ich bin weit davon entfernt, das :gunman: :gunman: mit Dir zu machen .. :)

Es ist soweit richtig, daß, gerade wenn evtl. der Kindesvater ("Erzeuger" O-Ton KM) aus beruflichen bzw. anderen Gründen vom Wohnort der Kinder weggezogen ist, eher ein "Klotz am Bein" i.S. Entscheidungen angeht - von daher macht eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf die KM durchaus Sinn.

Was ich nicht gut finde ist, daß in allen Informationsquellen drin steht, daß so etwas stichhaltig und tief begründet sein muss - demnach stinkt es mich nur an, daß in meinem Scheidungsurteil nichts von einer Begründung drinsteht und das Jugendamt einfach zustimmt.

Ebenfalls ist das Informationsrecht bzw. die Pflicht der KM auch eher ein Satz auf einem Papier, was aber meistens (wie hier nachzulesen ist ab und an) nicht wahrgenommen bzw. eher ignoriert wird.

Nun ja .. *seufz*

Grüsse,

maddddy

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2003 13:41




 Uli
(@Uli)

Okay Maddddy,

dann trau ich mich wieder raus. :phantom:

Was ich auch nur sagen wollte ist, dass der eigentliche Wert des gemeinsamen Sorgerechts überschätzt wird. Es nützt garnichts, wenn der, der das ASR hat den anderen nicht läßt und es hindert, wenn einer es mißbraucht.

Ich verstehe aber, wenn um das gemeinsame Sorgerecht gekämpft wird, denn es ist erniedrigend, es entzogen zu bekommen. Ich kann mich gut daran erinnern, als meine Exe den (im Ergebnis erfolglosen) Antrag auf Entzug meines Sorgerechts stellte und versuchte, mich zu kriminalisieren. Sie, die nicht mal einen Überweisungsvordruck ausfüllen konnte, wollte die alleinige Sorge für unsere beiden Kinder haben und ich, der mit beiden Beinen im Leben stand, sollte es entzogen bekommen. Unvorstellbar! :mad2: ... aber hierbei ging es "nur" um meine Befindlichkeit. ;(

LG Uli

AntwortZitat
Geschrieben : 04.12.2003 15:01
 mel
(@mel)

gemeinsame sorgerecht ist doch nur ein blödes gelaber.

wenn wir nicht das JA auf unser seite haben bekommen wir doch auch nicht ohne probleme
das GSR.
es geht doch nur darum dass wir uns glücklicher fühler.
wenn die ex zb. die kinder zur schule anmeldet fragt doch keiner ob der andere damit einverstanden ist.
ich halte diese diskusion in der öffentlichkeit nur für müll.

du kannst dir doch noch so viel mühe geben will die ex nicht das du das GSR bekommst dann bekommst du es nicht.

mel

AntwortZitat
Geschrieben : 10.12.2003 16:20
(@duldefrau)
Rege dabei Registriert

Alle Antworten habe ich mir nicht durchgelesen, aber so viel zu mir:

Für mich war das gar keine Frage - gemeinsam sollte das Sorgerecht sein.
Der Vater meiner Kinder wird von mir von jedem interessanten und uninteressanten Ereignis informiert oder befragt. Elternabende, Veranstaltungen der Sportvereine, bis hin zur nötigen Unterschrift, ob das Kind anonym auf der Internetseite der Schule per Foto erscheinen darf.
Stereotype Antwort: mach du nur.
An dieser Stelle frage ich mich dann, ob es nicht einfacher wäre, das alleinige Sorgerecht zu haben? Müsste ich nicht jeden Mist weitermelden, für den er sich eh nicht interessiert. Ich war schon in der Ehe die "Familienmanagerin" und nun muss ich es per Gesetz weiterhin sein :knockout:

Was man nicht bespricht, das bedenkt man auch nicht recht.
Johann Wolfgang von Goethe

AntwortZitat
Geschrieben : 20.12.2003 02:34
(@duldefrau)
Rege dabei Registriert

er ist eben mit allem, was du machst einverstanden!

Das ist eine hübsche Interpretation. Ich allerdings interpretiere es anders.
Solange ich mich um alles kümmere, wie ich es ja auch vorher gemacht habe, muss er sich um nichts kümmern. In den ganzen über zwei Jahren ist er auch nur ein einziges Mal auf einem Elternabend erschienen.
Halt, ich darf nicht ungerecht sein - beim Sommerabschlussfest war er auch da, das war allerdings auch an "seinem" Wochenende. Da blieb ihm nicht anderes übrig. Ansonsten sehe ich es eben einfach so, dass ich mich um all den Alltagskram kümmern muss, und er lediglich der Verwöhnepapa sein kann, der mit dem Alltagsärger nichts, aber auch gar nichts zu tun hat.
Ich gönne ihm und den Kindern die Zeit und sicher wäre es schade, wenn die wenige Zeit auch noch mit Problemen belastet wäre.
Allerdings sind die Alltagsveranstaltungen in den seltensten Fällen am Wochenende, so dass es nicht von der gemeinsamen Zeit mit den Kindern abgehen würde. Es geht mir einfach darum, dass er so gut wie gar keinen Einblick in das "wirkliche" Leben der Kinder nimmt. Es ist immer nur Ausnahmezustand. Und das finde ich schade.
Auf den Punkt gebracht: sie werden älter und er kriegt das gar nicht mit.

Was man nicht bespricht, das bedenkt man auch nicht recht.
Johann Wolfgang von Goethe

AntwortZitat
Geschrieben : 21.12.2003 21:36