Sorgerecht für Sohn...
 
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Sorgerecht für Sohn - 3 jährig

 
(@adi1970)
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Guten Tag,

ich bin bin momentan in einer Scheidung. Mit meiner zukünftigen Ex-Frau habe ich nach wie vor ein sehr gutes Verhältnis und die Scheidung wird auch problemlos verlaufen. Einzige Uneinigkeit besteht bzgl unseres gemeinsamen, 3 jährigen Sohnes. Beide wollen wir das selbe Modell: Unter der Woche bei der einen, 3 von 4 Wochenenden bei der anderen Person. Doch sowohl ich als auch meine zukünftige Exfrau wollen während der Woche  für unseren Sohn  zuständig sein können. Beide denken natürlich, dass sie es besser machen.

Ich sehe einfach unser Kind nicht sowohl bei gutem als auch bei schlechtem Wetter andauernd vor dem Fernsehgerät, während die Mutter daneben im Internet herum surft. Vielmehr möchte ich meinem Sohn die Möglichkeit des guten Kontaktes zu anderen Kindern seines Alters bieten und ihm dementsprechend ein gutes soziales Umfeld bieten. Gerade bzgl. des guten Umfeldes bin ich der Meinung, dass mein "Modell" unserem Sohn einen viel besseren Entwicklungsspielraum bietet als jenes meiner zukünftigen Exfrau (sie: keine stabilen Familienverhältnisse zu hause, wohnen weit weg, kaum/keine Beziehungen zu anderen Familien, keine Konstanz in Beziehungen; ich: stabile Familienverhältnisse in nächster Nähe, breites Beziehungsnetz zu Freunden mit Familie, Konstanz über Jahrzehnte). Unser Sohn soll sich in einem kinderwürdigen Umfeld entfalten können - ohne vollumfänglich auf Computer und TV verzichten zu müssen. Einfach massvoll...

Während meine Frau ihres 50% Jobs wegen an zwei Tagen auf eine Pflegemutter angewiesen ist, werde ich in meiner neuen, 50% Arbeit vollumfänglich ohne fremde Hilfe auskommen können (meine Eltern und Geschwister wohnen im Notfall im Umkreis weniger Kilometer).

Um finanzielle Fragen geht es weder bei meiner Frau noch bei mir.

Meine Fragen: Hat der Mann überhaupt eine Chance, das Kind zugesprochen zu bekommen? Oder gilt noch immer das traditionelle Bild mit der typischen Mutter-Kind Beziehung als ausschlaggebendem Argument? Was ist, sollte die Mutter viele hundert km weit weg ziehen?

Um nochmals zu betonen: Es ist mir wichtig, dass sowohl Mutter als auch Vater stark involviert sind. Doch ist es mein Ziel, dass ich mich primär um den Kindesalltag kümmern möchte und meine zukünftige Ex-Frau an so vielen Wochenenden als möglich für den gemeinsamen Sohn zuständig sein soll, weil dies meiner subjektiven Meinung nach mehr im Interesse des Kindes ist.

Besten Dank für eure Antwort.

Adi

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2006 15:43
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi Adi!

Hat der Mann überhaupt eine Chance, das Kind zugesprochen zu bekommen?

Ja, hat er! Zwar sind sie kleiner als die Chancen der KM, aber Väter mit langem Atem haben eine gewisse Chance.

Oder gilt noch immer das traditionelle Bild mit der typischen Mutter-Kind Beziehung als ausschlaggebendem Argument?

Ja, das gibt es noch und der Muttergrundsatz steht KV oft im Weg. Es ist jedoch zu bemerken, daß es immer mehr Fälle gibt in denen dieser Grundsatz unbeachtet bleibt. Veränderungen in Gesellschaften dauern immer und gehen langsam. Aber es sind halt die ganzen Väter mit langem Atem, die dafür sorgen, daß sich nach und nach dieser Grundsatz verabschiedet.

Was ist, sollte die Mutter viele hundert km weit weg ziehen?

Sofern Du dann der Umgangselternteil bist, bist Du selbst dafür verantwortlich diese Distanz zu überwinden um Umgang wahr zu nehmen. Auch die dafür anfallenden Fahrtkosten gehen auf Deine Kappe.

Es ist mir wichtig, dass sowohl Mutter als auch Vater stark involviert sind. Doch ist es mein Ziel, dass ich mich primär um den Kindesalltag kümmern möchte und meine zukünftige Ex-Frau an so vielen Wochenenden als möglich für den gemeinsamen Sohn zuständig sein soll, weil dies meiner subjektiven Meinung nach mehr im Interesse des Kindes ist.

Dann wäre Deine Wunschlösung: Gemeinsames Sorgerecht, alleiniges Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Dir, Du gewährst der KM großzügigen Umgang. Schon mal über das Wechselmodell nachgedacht?

Grüße,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2006 15:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Adi,

vieles in nächster Zeit wird davon abhängen, wie Deine Demnächst-Ex-Frau sich dazu stellt. Wenn erst einmal "wohlmeinende Freunde" und Familie ihr vorgerechnet haben, wie sorglos das Leben sein kann, wenn man sich selbst zur "Kinderbesitzerin" macht und infolgedessen nicht arbeiten kann, sondern fetten Unterhalt bekommen will, ist es moralisch schwierig, auf der eigenen Selbstverantwortung zu bestehen. "Es steht Dir doch zu!" oder "Sei doch nicht blöd!" sind Sätze mit einer unkalkulierbaren Eigendynamik, die sich auch gegen Dich wenden kann.

Ich an Deiner Stelle würde eine Sorgerechtsmediation mit dem Ziel eines Wechselmodells anstreben. Wenn Du nur postulierst "Kind bei mir, weil Mutter unzuverlässig" tust Du nichts anderes als viele Mütter, von denen wir hier lesen, eben mit umgekehrten Vorzeichen. Sie wird dieser Forderung nicht zustimmen (tätest Du ja auch nicht), und dann müssen die behaupteten Verfehlungen wie TV und Internet juristisch hinterfragt und beleuchtet werden. Deine persönliche Einschätzung ihrer Erziehungseignung hat dabei kein grosses Gewicht. Am Ende kann es durchaus heissen "Alles nicht so schlimm, aber Vater und Mutter haben Kommunikationsprobleme, daher Kind zur Mutter." Aus die Maus.

Mach ihr stattdessen die Vorteile eines Wechselmodells schmackhaft: Das Kind hat beide Eltern zu gleichen Teilen und sie selbst hat genügend Zeit für ihre berufliche und private Selbstverwirklichung. Wenn ihr das einleuchtet, ist sie auch stark genug, sich gegen die ungefragten Berater zur Wehr zu setzen und zu sagen "Haltet Euch raus; wir klären das unter uns!"

Also: Ändere die Zielrichtung in Richtung "gemeinsam ausgeübte Elternverantwortung". Wenn Du als Mann gleich das Aufenthaltsbestimmungsrecht durchdrücken möchtest, kann es nämlich sein, dass Du hinterher nicht mehr in der Hand hast als viele andere Trennungsväter auch: Alle 2 Wochen Umgang von Mutters Gnaden plus saftige Unterhaltszahlungen.

Und vor allem: Sucht Euch möglichst bald einen fähigen Mediator - und lasst möglichst lange die Anwälte (und alle anderen "Berater") aus dem Spiel.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2006 16:20
(@adi1970)
Schon was gesagt Registriert

Guten Tag euch beiden,

kaum die Fragen gestellt, schon werden einen Antworten serviert. Das ist ja echt ein lebhaftes Forum hier!!!

Mein Ziel ist es natürlich, das Aufenthaltsrecht bei gemeinsamem Sorgerecht zu erlangen. Streit möchte ich vermeiden, sondern mittels sachlicher Argumentation ans Ziel gelangen können. Am Rande: reichen sachliche Argumente überhaupt beim Gericht?

Langer Schnauf wird bestimmt benötigt. Nur möchte ich auch nicht wieder, dass darunter dann das Kind leidet. Momentan wohnen wir noch immer alle drei zusammen. Doch die KM ist einfach besessen vom Gedanken der Trennung und sucht die Freiheit - so nach dem Motto: Hätten wir uns nicht mit 17, sondern erst mit 25 kennen gelenrt, dann müsste ich jetzt nicht mehr die verpasste Jugendzeit nachholen. Hätten wir Streit gehabt oder sonst ein Problem, wäre es wenigstens wirklich nachvollziehbar für mich. "Leider" ist dem nicht mal so... Ist ziemlich bedenklich, doch wenn dir einfach von ein paar Bekannten gewisse Freiheitsgedanken eingeflösst werden, dann bist du irgendwann beseelt vom Drang nach dieser Freiheit. Doch weshalb dann noch die "Last" des Kindes auf sich nehmen?

Die Rechtsanwältin (musste ich haben, da auch meine Frau einen genommen hat) hat mir geraten, aus finanziellen Überlegungen die Scheidung einstweilen abzulehnen. Doch um die Finanzen geht es mir gar nicht (die Unterhaltszahlungen sind verkraftbar, habe das zur Genüge durchleuchten lassen). Sondern einzig ums Kind, für das ich während 4 Monaten erfolglos um die Beziehung gekämpft habe. Sollte die Sache bzgl Aufenthaltsrecht einfach von allem Anfang an hoffnungslos für den Vater sein, dann möchte ich nicht unnötig Konflikte schüren. Sollte ich jedoch berechtigte Chancen haben, das Aufenthaltsrecht des Sohnes zu bekommen, dann bin ich bereit, so manches auf mich zu nehmen. Diesen punkt versuche ich momentan für mich zu klären.

Was genau ist das "Wechselmodell"? Eine 50-50 Wochen-Lösung analog Belgien? Dazu gibt es bekanntlich zahlreiche Argumente (+/-). Habe mich diesbezüglich schon ziemlich schlau gemacht, tendiere aber zu einer Lösung alle Wochentage MO-FR für den einen Part ggü den meisten Wochenenden FR-MO für den anderen Part. Die KM lehnt die 50-50 Lösung ab.

Mediation ist ein gutes Stichwort. Das haben wir auch schon diskutiert. Doch wenn beide auf den Standpunkten beharren??? Dann steigt das Risiko, dass die KM am längeren Ende des Strickes zieht...

Gibt es vielleicht jemanden (oder einen post hier im Forum), der/wo ohne Argumente wie Alkoholismus / Drogen und dergleichen das Aufenthaltsrecht gegen den Willen der KM dem Vater zugesprochen worden ist? Welche Argumente haben den Ausschlag gegeben?

Ich bin Realist und schätze meine Möglichkeiten als gering an. Doch sollte der Fall nicht hoffnungslos sein, so möchte ich, ohne schmutzige Wäsche waschen zu müssen, fürs Aufenthaltsrecht kämpfen. Vielleicht braucht es genau mal so einen Präjudizfall, wer weiss? Ein paar Argumente habe ich schon noch...

Lieben Gruss und besten Dank für alle noch eintreffenden - belanglosen oder wegweisenden - Antworten.

Adi

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2006 16:39