Hallo Leute,
Zusammen mit meiner Frau, die aus Russland kommt und die deutsche Staatsbürgerschaft nicht haben möchte, wünschen wir uns nach 8-jährigem Zusammenleben und 3-jähriger Ehe Kinder. 🙂
Soweit so gut. Da sich meine Frau allerdings absichern möchte, hat Sie mich darum gebeten im Falle einer Scheidung auf das Sorgerecht der noch nicht geborenen Kinder zu verzichten. Dies soll mit Hilfe eines Anwalts bevor "wir" die Pille absetzen schriftlich fixiert werden. Finanzielle Ansprüche im Falle einer Scheidung würde sie nicht stellen - das würde sie auch schriftlich so festhalten wollen. Sie möchte ihr Kind nur nicht verlieren. Mir ist klar, dass ich dennoch im Falle einer Scheidung den Unterhalt für das Kind zahlen muß, was ja auch nur legitim ist und wozu ich auch bereit bin.
Meine Frau sieht sich als Russin in Deutschland in rechtlicher Hinsicht mir gegenüber im Falle einer Scheidung nicht gleichberechtigt.
Was haltet ihr davon? Wie kann ich meine Frau von Ihrem Vorhaben abringen? Kann man ihr Vorgehen auf mangelndes Vertrauen zurückführen?
Kann man solche Verträge rechtswirksam abschließen?
Vielen Dank für Ihre Hilfe.
Sladi
Hallo Sladi (was für'n Nick...),
ich kann mir nicht vorstellen, dass so eine notarielle Vereinbarung überhaupt "machbar" ist, weil verheiratete Paare immer kraft Gesetzes das gemeinsame Sorgerecht haben und dieses nur vom Gericht geändert werden kann.
Ich verstehe, dass Elternteile Angst haben, ihr Kind zu verlieren. Das was Du beschreibst heißt für mich: scheitert die Ehe, dampft sie mit Kind nach Russland ab.
Für mich hätte das nur eine Quintessenz: Kein Kind mit dieser Frau! (Und ich bin selbst Frau).
Wie wäre es denn stattdessen mit einer Vereinbarung, dass ihr im Trennungsfall das Wechselmodell praktiziert, das heißt jeder von euch kümmert sich 50:50 um das Kind und erwirtschaftet anteilig seinen Unterhalt?
Mich gruselt es kalt, bei dem was ich da lese.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin,
das geht nicht. Im Falle der Scheidung kann deine Frau das ASR beantragen und du stimmst dem zu. Das Gericht besiegelt euren Pakt. Und nur so geht es. Anders nicht.
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Moin sladi!
Kann man ihr Vorgehen auf mangelndes Vertrauen zurückführen?
Das kannst nur Du
nach 8-jährigem Zusammenleben und 3-jähriger Ehe
beantworten ...
Meine Frau sieht sich als Russin in Deutschland in rechtlicher Hinsicht mir gegenüber im Falle einer Scheidung nicht gleichberechtigt.
Ob das tatsächlich so ist, sollte Euch ein Familienanwalt sagen können.
Rein emotional jedoch können Frauen alle möglichen und unmöglichen Argumente ins Rennen werfen, wenn es um Hochzeit, Kinder etc. geht ...
Warum (manche) Männer diesen so viel Beachtung und Rücksicht, auch entgegen der eigenen Emotionen, schenken, werde ich nie verstehen ... :puzz:
LG und alles Gute für Dich/Euch/Eure Kinder!
Püppi
Viel Glück!
Wo kämen wir hin, wenn alle sagten, wo kämen wir hin, und keiner ginge, um zu sehen, wohin wir kämen, wenn wir gingen ? Kurt Marti
Was haltet ihr davon?
Alarmstufe Rot.
Wie kann ich meine Frau von Ihrem Vorhaben abbringen?
Du kannst es natürlich mit disktutieren versuchen, wenn Du denkst, dass das Sinn hat. Oder durch Aufklärung. Es gibt sogar internationale Gesetze, nach denen ein Kind ein Recht auf beide Eltern hat, z.B. Artikel 18 der UN Kinderrechtskonvention, kannst Du ihr ja mal vorlesen. Aber das sicherste Mittel, das Schicksal von Dir und Deinem ungeborenen Kind zu vermeiden, ist aus Latex.
Kann man ihr Vorgehen auf mangelndes Vertrauen zurückführen?
Oder auf mangelndes Wissen. Kann man aus der Ferne nicht beurteilen.
Kann man solche Verträge rechtswirksam abschließen?
Ja, scheiden lassen.