Hallo, liebes Forum.
Ich (männlich, 25) habe eine Frage zum Sorgerecht meines 18 Monate alten, unehelichen sohnes.
Vorgangsschilderung:
Nach der Freundschaftlichentrennung versucht meine ehemalige Freundin nun, das alleinige Sorgercht für meinen Sohn zu bekommen. Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben wir beide das Sorgerecht. Seit unserer Trennung scheint die Mutter meines Sohnes mit der Erziehung und dem Haushalt überfordert zu sein. Ich möchte in diesem Fall nicht näher auf die Umstände eingehen, das tut hier nichts zur Sache (dem Jugendamt liegen allerdings entsprechende Fotos und Zeugenaussagen vor)
Meine eigentliche Frage ist,
wie kann ich verhindern, dass sie das Sorgerecht beantragt/bekommt und mit dem Kind in eine ca. 500km entfernte Stadt umzieht (von diesen Plänen habe ich zufällig erfahren, sie selbst hat mir das nicht offenbart)? Darf sie das überhaupt, schließlich habe ich ja auch ein gewisses Mitbestimmungsrecht.
Gern würde ich selbst das alleinige Sorgerecht beantragen und ihr lediglich ein Umgangsrecht zugestehen. Habe ich in diesem Fall einen Vorteil, wenn ich einfach schneller bin und meinen Antrag vor ihrem einreiche?
Servus Mixma!
Erst mal willkommen im Forum, hier wirst Du geholfen.
Bis zum jetzigen Zeitpunkt haben wir beide das Sorgerecht.
Bist Du Dir darüber sicher, gibt es hierfür eine von Dir und KM unterzeichnete "amtliche" Erklärung zur Ausübung der gemeinsamen elterlichen Sorge ?
Wenn ihr GSR habt, habt ihr theoretisch auch automatisch das gemeinsame Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR), sprich in der Theorie entscheiden beide Elternteile über denAufanthalt des Kindes..
Daraus ein alleiniges zu machen, ist leicher als alleiniges Sorgerecht (ASR) zu erwirken, insbeosndere, wenn die Distanz schon geschaffen ist.
Wenn die Mutter erst mal weggezogen ist, egal ob mit alleinigen oder gemeinsamen ABR, kannst Du eh´nix mehr machen, da bereits Fakten geschaffen sind.
Gern würde ich selbst das alleinige Sorgerecht beantragen und ihr lediglich ein Umgangsrecht zugestehen.
Deine Chancen, ASR zu erlangen, tendieren eher gegen 0 (übrigens auch die der KM) ... ein geplanter Umzug ist m. E. kein ausreichender Grund, um den Antrag überhaupt anzunehmen.
So viel erst mal.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
danke, für die antwort!
und wenn ich das Fürsorgerecht für mich beantragen würde, sprich das der kleine bei lebt!
Servus!
Du willst, dass die Kleine bei Dir lebt?
Wenn KM ncht einverstanden ist, beisst Du damit auf Granit; es sei denn, KM gefähdet belegbar und massivst das Wohl dess Kindes...
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin,
und wenn ich das Fürsorgerecht für mich beantragen würde, sprich das der kleine bei lebt!
was war an dieser Antwort:
Deine Chancen, ASR zu erlangen, tendieren eher gegen 0 (übrigens auch die der KM) ... ein geplanter Umzug ist m. E. kein ausreichender Grund, um den Antrag überhaupt anzunehmen.
unverständlich?
Probieren kannst Du das natürlich trotzdem; dann wird das Gericht zu einer ABR-Entscheidung gezwungen (und nur um diese geht es) und wird sie treffen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses dann bei Deiner Ex-Freundin landet, ist überaus hoch; Deine "Fotos und Zeugenaussagen" sind dabei ohne Belang. Und mit dem ABR kann sie sogar hochoffiziell umziehen, wohin auch immer sie möchte. Ohne ABR kann sie das nur "halboffiziell" - aber sie kann es auch. Das gerne bemühte Gegenargument "herausreissen aus vertrauter Umgebung" wird Dir nicht helfen; diese Umgebung ist bei einem 1,5 Jahre alten Kind die Mutter; selbst wenn sie nach Timbuktu zieht.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Probieren kannst Du das natürlich trotzdem; dann wird das Gericht zu einer ABR-Entscheidung gezwungen (und nur um diese geht es) und wird sie treffen. Die Wahrscheinlichkeit, dass dieses dann bei Deiner Ex-Freundin landet, ist überaus hoch; Deine "Fotos und Zeugenaussagen" sind dabei ohne Belang.
Oder es passiert so wie bei mir, dass die Klage einfach in der Mülltonne landet, also die Klage einfach abgelehnt wird. Da entstehen dann nur Kosten für gar nichts.
ich war heut beim jugendamt und die meinten, wenn sie ohne meine erlaubnis umzieht dann ist es unrechtens.
desweiteren gehe ich dann morgen gleich zum anwalt. und trage ihm die ganze sache vor!
Genau.
Und haben sie dir auch gesagt, was passiert, wenn sie es dennoch tut?
Jede Antwort, die was anderes behauptet als, "Nichts" wäre gelogen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
es wird wohl darauf hinaus laufen das ich eine abmachung mit Km treffen bezüglich des besuchtsrecht!
denn das kind hat ein recht seinen vater regelmässig zu sehen!