Sorgerecht bei Tot ...
 
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Sorgerecht bei Tot der Mutter!

 
(@shahizan)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Forum!
Das Thema ist Recht komplex und ich finde einfach keine vernünftigen Antworten im Netz.
Meine Frau und ich haben schon vor unserer Hochzeit eine gemeinsame Sorgerechtserklärung
abgegeben, die auch entsprechend Beurkundet wurde. Wir haben gemeinsam im Haus meiner
Schwiegereltern gelebt. Nach der Trennung verblieb unser Sohn (jetzt 3 Jahre alt) bei seiner
Mutter, da ich wieder in meine alte Heimat gezogen bin (ca. 250 km weit weg). Bis zum Tod meiner
Frau habe ich das Umgangsrecht regelmäßig wahrgenommen, und bis zu Ihrem Tod Anfang Oktober
hatten wir auch das gemeinsame Sorgerecht. Eine andere Regelung wurde nicht getroffen, und die
Ehescheidung war auch noch nicht vollzogen.

Der Kleine lebt jetzt nach wie vor bei seinen Großeltern, die mir jegliche Informationen verweigern, ob
meine Frau irgendwelche Regelungen vor Ihrem Tod getroffen hat (z. B. Sorgerechtstestament). Durch
ein Telefonat, welches meine Schwester mit meiner Schwiegermutter geführt hat, habe ich erfahren, das
wohl angeblich irgendeine Regelung getroffen worden sein soll, sie aber nicht sagen wollen welche.
Desweiteren wollen sie es mir wohl verweigern das ich meinen Sohn dauerhaft zu mir hole.

Wenn ich das richtig sehe, müsste ich doch automatisch das alleinige Sorgerecht haben, da die Kindesmutter
ja nun mal verstorben ist. Irgendwelche Merkwürdigen Briefe von Anwalt, Gericht oder Jugendamt sind auch
bislang nicht eingetroffen.

Ich würde meinen Schwiegereltern gerne möglichst schnell einen Riegel vorschieben, weil sie jetzt anfangen
meinen Sohn zu bearbeiten, damit er sich, wenn er bei mir zu Besuch ist auch ja unwohl fühlt.

Ich bin ziemlich verzweifelt, weil ich nichts mehr möchte als meinem Sohn ein guter Vater zu sein, und gern
in meiner Nähe hätte. Vor allem da er gerade erst seine Mutter verloren hat. Da soll er nicht auch noch mit
einem "Teilzeit-Vater" aufwachsen müssen.

Für jeglichen Tipp wäre ich sehr dankbar.
Sorry das ich so weit ausholen musste, aber anders konnte ich den Sachverhalt einfach nicht klären.

Michael

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 02.11.2010 01:11
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Michael,

nach dem Tod der Mutter bist du alleiniger Inhaber des Sorgerechts und kannst alleine entscheiden, wo dein Sohn aufwachsen soll.

Die Frage ist, bist du selbst willens und in der Lage deinen Sohn aufzunehmen und zu betreuen und bist du überzeugt, dass er es bei dir besser hat, als bei seinen Großeltern.

Wenn du diese Fragen mit ja beantworten kannst, kannst du deinen Sohn zu dir holen.
Nur tue das bitte behutsam und mit Bedacht.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2010 01:20
 elwu
(@elwu)

Ich würde meinen Schwiegereltern gerne möglichst schnell einen Riegel vorschieben, weil sie jetzt anfangen
meinen Sohn zu bearbeiten, damit er sich, wenn er bei mir zu Besuch ist auch ja unwohl fühlt.

Hallo,

juristisch ist das ganz einfach. Du hast das alleinige Sorgerecht. Kannst und willst du es ausüben?

Dann bereite dich (Arbeitszeiten, Kindergarten...), deine Wohnung etc. darauf vor, dass künftig dein Sohn bei dir leben wird, und der nächste Umgangstermin wird dann auch gleich zum Umzugstermin. Ohne vorher irgendjemandem etwas davon mitzuteilen. Das bürokratische Zeug mit Ummeldung, Kindergeld und Halbwaiesenrente kannst du dann in Ruhe angehen. Die Ex-Schweigereltern werden erst mal randalieren, aber eine rechtliche Handhabe, das Kind wieder zu sich zu holen, haben sie nicht. Allerdings: je länger du ihn dort leben lässt, umso mehr Fakten sprechen für sie. Daher ist höchste Eile geboten, wenn du ihn nicht länger dort leben lassen möchtest.

Die Alternative ist, du lässt ihn in gemeinsamer Absprache bei seinen Großeltern, und vereinbarst mit denen eine z.B. jährliche Überprüfung, ob er weiter dort leben soll oder zu dir zieht. Das könnte auch in deren Interesse sein. Denn die werden ja auch nicht jünger, und gerade für Senioren kann es ganz schön problematisch werden, einen pubertierenden Teenager im Haushalt zu haben (und vice versa).

/elwu

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2010 11:51
(@pappasorglos)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

(z. B. Sorgerechtstestament).

sowas gibts nicht

dass wohl angeblich irgendeine Regelung getroffen worden sein soll, sie aber nicht sagen wollen welche.

Also keine. Wenn sie was anleiern wollen beim Jugendamt dann wäre das eine Pflegschaft, aber das hättest Du mit Sicherheit erfahren. Wahrscheinlich haben sie mal da angerufen, nichts erreicht und verkaufen das jetzt als Regelung.

Für jeglichen Tipp wäre ich sehr dankbar.

Ich würde mal pro-aktiv beim Jugendamt anklopfen, Dich einfach mal beraten lassen, und vor allem Gesicht zeigen. Vielleicht erstmal bei dem an Deinem Wohnort, und dann möglicherweise noch bei dem anderen.

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2010 11:57
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi Papasorglos,

sowas gibts nicht

Doch. Es gibt die Möglichkeit testametarisch festzulegen zu wem das Kind im Falle des Todes kommen soll und wer das SR erhalten soll. Das Vormundschaftgericht wird das dann prüfen.

Aber das geht nur, wenn der bestimmente Elternteil das ASR hat. Sobald das GSR besteht geht das SR ohne wenn und aber auf den überlebenden Elternteil über. Anders lautende Bestimmungen sind unwirksam, da so eine Entscheidung nur von beiden Elternteilen gemeinsam getroffen werden könnte.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 02.11.2010 12:08