Sorgerecht beantrag...
 
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Sorgerecht beantragen - Brauche Hilfe

 
(@papa2008)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen, bei mir überschlagen sich gerade total die Ereignisse. Um vorab zu sagen die Geldgeschichte im anderen Forum hat mit dem hier nichts zu tun da die Geldsache von der Zahlungsstelle bearbeitet wird. Meine EX bekam vor ca. 3 Jahren das Sorgerecht mit der Begründung ich wohne zuweit weg zugesprochen. War soweit OK. Letztes jahr kam es zu einem Vorfall das das Kind in eine Pflegefamilie für 3 Wochen kam weil die Mutter angeblich nicht mehr mit dem Kind klar kam. Das kind wurde immer wieder so bearbeitet das es nie eine Aussage vor Gericht machte und nie zu mir kam. So langsam kommt immer mehr raus nachdem zur Zeit reger Kontakt zu dem Kind ist. Der Ausschlaggebende Punkt war das das Kind heute von sich aus beim Jugendamt war (ohne wissens der Mutter) und endlich mal alles sagte. Mutter läßt das Kind nicht zu mir es gibt deswegen nur Streitereien, droht mit Pflegefamilie wenn es zu mir kommt usw. Gerade mußte ich vom Jugendamt erfahren  das alles so ist wie vermutet und das Kind Angst vor der Mutter hat. Die Äusserung von der Mitarbeiterin war das die Mutter absolut mit dem Kind nicht klar kommt und das Umfeld total sch.... ist und alles nur noch schlimmer wird, aber das Kind Wochenends zu mir will aber die Mutter das Verbietet. Der Vorschlag war das Sorgerecht zu beantragen das was passiert. Wie kann ich am besten vorgehen. Lt. Rückfrage beim Amtsgericht gibt es keine Hilfe für Anwaltskosten also kein Beraterschein und PKH kann das sein. Ich kann gerade wegen der anderen Situation nichts bezahlen aber will was tun das nicht alles noch schlimmer wird. Ein Job habe ich in Aussicht für den Notfall falls dies vor Gericht dann als wichtiger Punkt kommen sollte. Wer hat einen Vorschlag. Ich wäre sehr dankbar. Gruß.

PS: ich habe bewußt Kind gesagt und nicht er oder sie da die Mutter als mal hier reinschaut.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2007 16:04
(@carstenl)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo,
anwalt suchen, beratungsschein und pkh beantragen.

dann das SR beantragen.du solltest alle beweise, JA,Pflegefamilie,etc auflisten lassen.

wenn es zu einem gutachten kommt solltest du darauf achten, dass ein gutachter mit klinischen kenntnissen eingesetzt wird. da nur dieser erkrankungen erkennen kann.

schicke dir per pn einen link dazu.

carsten

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2007 16:22
(@papa2008)
Schon was gesagt Registriert

besten dank, hab am mittwoch einen termin bei einer rechtsanwältin und werde gleich berichten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 09.03.2007 16:26
(@PhoeniX)

Moin

hab am mittwoch einen termin bei einer rechtsanwältin

Wieso alle immer gleich zu einer Frau rennen. In der Reghel kratzt eine Krähe der anderen kein Auge aus, aber es soll ja auch seriöse geben.

Ergänzend zu Carsten: Antrag auf SGR ersatzweise ABR beantragen. Das komplette SGR ist oft schwer zu bekommen.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 09.03.2007 20:55
(@papa2008)
Schon was gesagt Registriert

Hallo, nach einem Besuch heute in der Schule mußte ich erfahren das das Kind in letzter Zeit die Schule schwänzen tut und von Seitens der Mutter nichts passiert. Im Augenblick hat sie ja das Sorgerecht. Es wäre doch wohl endlich an der Zeit was zu tun oder ??!! Gibt es da möglichkeiten kurzfristig der Mutter das Sorgerecht zu entziehen um einzugreifen ??

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Themenstarter Geschrieben : 12.03.2007 16:00
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus papa2008!
Ich denke, Du kannst Deinen Antrag beschleunigen, in dem dieser mit einem Eilantrag garniert wird.
Ob das SR dann Dir übertragen wird, is ´ne andere Sache ... ich habe von ähnlich gelagerten Fällen gehört, in denen der KM vom Richter erst mal die gelbe Karte gezeigt (sprich abgemahnt) wurde. Allerdings hat der Richter auch unmissverständlich klar gemacht, daß der KM das SR entzogen wird, wenn sie die elterliche Sorge  nachweislich weiterhin nicht vollumfänglich wahrnimmt.

Grüße ausm Süden
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 12.03.2007 16:57
(@papa2008)
Schon was gesagt Registriert

danke, ich weiß nicht ob gelbe Karte noch reicht nur mal als Beispiel: letztes Jahr Unterbringung nach Absprache mit dem Jugendamt bei Pflegefamilie, 2 Wochen später Diebstahl, Unterwegs bis Nachts um 23-24 Uhr, in letzter Zeit Schule unetschuldigt gefehlt, Umgang mit nicht gerade den besten Leuten (ohne rechts zu werden aber fast nur mit Türken und Albaner im Alter von 16-22 Jahren und das mit 13) es muß was passieren und dann auch letztes Jahr mehrmals Nachts abgehauen man muß dazu sagen die Mutter arbeitet nur NAcht und pennt Tagsüber was auch nicht gerade das beste ist. Angeblich wäre ja immer jemand da was ich bezweifle sonst würde es nicht immer schlimmer werden

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 12.03.2007 17:03
(@PhoeniX)

Moin Papa2008

Agiere vorsichtig und nur unter anraten deines RA.

Wie du selbst schon sagtest:

ohne rechts zu werden

... oder zu klingen. Genau so wird es sich aber für einen Richter anhören. Ein Richter kennt dich und deine Ex nicht und muß sich innerhalb von ein paar Minuten ein Bild von euch machen. Wenn jemand so was anbringen sollte in einer Verhandlung, sollte es dein RA sein. Dieser wird dann auch eher das Wort Randgruppe oder Jugendbande oder so was daraus machen. Das ist schließlich sein Job. Aber du solltest dich hüten.

Nur ein gut gemeinter Rat.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 14.03.2007 01:46