Ich bin gerdae dabei die Scheidung auf die Schiene zu bringen. Meine Story könnt Ihr in "Meine Geschichte" nachlesen.
Heute hatte ich ein Gespräch mit meiner (hoffentlich bald Ex) Frau. Über Unterhalt, Versorgungsausgleich, Vermögen sind wir uns soweit einig.
Bei Sorgerecht trennen sich die Meinungen. Ich würde das Sorgerecht gerne behalten, meine Frau sagt es zwar nicht, gibt mir aber zu verstehen, ich hätte mich im letzten Jahr nicht ausreichend um die Kinder gekümmert und deshalb sieht sie keinen Anspruch auf meiner Seite. Ich habe im letzte Jahr noch einiges an unserem gemeinsamen Haus fertiggestellt. Da ich immer nur am Wochenende Zeit habe, habe ging die Zeit für die Arbeiten drauf und die Kinder kamen zu kurz. Unter der Woche haben wir vereinbart, daß ich spätestens um 19:30 gehe, damit die Kidis (3 Jungs: A 8, B 2, C 2) vor dem ins Bett gehen nicht so aufgedreht sind.
Ich bin letztes Jahr ausgezogen und habe natürlich auch meinen Haushalt zu machen.
Jetzt zu meinem eigentlichen Problem. Ich möchte wie schon gesagt, die Scheidung einleiten. Meine Frau will scheinbar einer einvernehmlichen Scheidung nur zustimmen, wenn ich auf das Sorgerecht der Zwillinge verzichte. Da ja unabhängig vom Sorgerecht das Umgangsrecht besteht, frage ich mich, was bedeutet es, wenn ich darauf verzichte? Mir ist der regelmässige Umgang mit meinen Jungs sehr wichtig. Zudem ist es so, daß meine Frau und ich was das Thema Kinder angeht, weitestgehend anderer Meinung sind und es hier immer wieder zu heftigen Diskussionen kommt. Ich kann nicht mehr, ich will endlich klare Verhältnisse haben !!!
[Editiert am 22/5/2005 von wali64]
Bitte keine realen Namen. Danke
Biga
[Editiert am 22/5/2005 von biga]
Hallo Wali,
möglicherweise gibt es hier gewisse Probleme mit den Begriffen "Sorgerecht" und "Aufenthaltsbestimmungsrecht" (hier im Forum abgekürzt mit "SR" und "ABR"). Ich gehe jetzt mal davon aus, dass Du tatsächlich vom Sorgerecht sprichst.
Grundsätzlich gehen die deutschen Familiengerichte seit 1998 bei einer Scheidung von einem Fortbestehen des gemeinsamen Sorgerechts aus; es wird nicht mehr einem der Eltern zugesprochen (ausser in Fällen, in denen eine Kommunikation der Eltern über das Wohl der Kinder soweit erschwert scheint, dass ein gemeinsames Sorgerecht sowieso keinen Sinn machen würde, aber Eure Kommunikation scheint ja halbwegs zu funktionieren).
Viele Frauen betrachten ihre Kinder jedoch als eine Art persönlichen Besitz; die Vorstellung, dass der Vater der Kinder auch nach einer Scheidung eine wichtige Bezugsperson bleibt und dass sie hier nicht einfach schalten und walten können wie sie wollen, bereitet ihnen Unbehagen. Was Dir aktuell vorgeschlagen wird, ist jedenfalls dasselbe wie ein "einvernehmlicher Bankraub": "Hey, wenn Du die Kohlen freiwillig rausrückst, schiesse ich auch nicht auf Dich!". Und das ist nicht sehr zielführend, vor allem, weil Deine Kinder Dich irgendwann einmal fragen könnten, ob Du sie damals "verkauft" hast - sprich: Sorgerecht gegen Zugewinn & Co.
Also: Lass es! Mache stattdessen konstruktive Vorschläge über die Gestaltung der Zukunft mit Euren Kindern. Wenn Ihr Euch einig seid, dass ihr Lebensschwerpunkt bei der Mutter bleiben soll (was nicht zwingend notwendig ist; es ist alles denkbar bis hin zum genauen Gegenteil), dann haltet das schriftlich fest, einschliesslich der geplanten Umgangsmodalitäten für den so genannten "nicht betreuenden Elternteil", am besten in Form einer notariellen Scheidungsfolgenvereinbarung. Ihr könnt dort sogar vereinbaren, nicht weiter als X Kilometer auseinanderzuziehen, bis die Kinder aus dem Haus sind. Ansonsten könnte es Dir nämlich passieren, dass Madame einen neuen Lover vom anderen Ende der Republik kennenlernt und samt Kindern hunderte von Kilometern zwischen Dich und sie legt. Wie Du diese Entfernung dann überbrückst, ist Dein Problem.
Und sei sicher: Wenn Du kein Schläger oder Säufer und somit eine akute Gefahr für das Wohl Deiner Kinder bist, wird Dir kein deutscher Familienrichter das Sorgerecht für Deine Kinder absprechen, falls Deine Noch-Frau das gerichtlich klären lassen möchte.
Grüssles aus'm Wilden Süden
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo Brille 007,
vielen Dank für Deine Antwort. Der erste Schock nachdem meine Frau mir das Thema Sorgerecht bzw. wie sie es sieht näher gebracht hat, ist verflogen. Ich wede meine Kinder nicht verkaufen. Auch wenn es schwierig wird, werde ich weiterhin konstruktive Vorschläge machen. Wenn wir uns nicht einigen, soll dies das Gericht tun. Ich habe davor keine Angst, denn ich gehöre zum Glück nicht zu dem von Dir genannten Personenkreis. Ich wollte ich könnte mein Hirn mal für ein paar Stunden abschalten !!!!
Ich will die Scheidung jetzt möglichst rasch über die Bühne ziehen und meine Frau weiß das.
Sie ist der Meinung wenn ich das will, muss ich auch Kompromisse eingehen. Aber wie schon gesagt wir befinden uns nicht auf einem Basar.
Zur Beantragung des alleinigen Sorgerechts muss meine Frau doch einen Anwalt einschalten. Wer trägt denn die Kosten für den RA in desem Fall ?
Zur Beantragung des alleinigen Sorgerechts muss meine Frau doch einen Anwalt einschalten. Wer trägt denn die Kosten für den RA in desem Fall ?
Einen Anwalt werdet Ihr sowieso brauchen; wenn sich nicht alle Punkte einvernehmlich regeln lassen, sogar zwei.
Im Familienrecht trägt üblicherweise jeder die Kosten seines Anwalts selbst; wenn er dazu nicht in der Lage ist, kann er Prozesskostenhilfe (Forumsabkürzung: PKH) beantragen. Das tut man normalerweise über den eigenen Anwalt und es funktioniert nach ähnlichen Kriterien wie eine Rechtsschutzversicherung: Das Anliegen muss Sinn machen ind zumindest in gewissem Umfang erfolgversprechend sein. In Deinem Fall heisst das: Deine Noch-Ehefrau hat keine Veranlassung, das alleinige Sorgerecht zu beantragen oder gerichtlich zu erstreiten, also wird ihr dafür üblicherweise auch keine PKH gewährt.
Anders sieht es natürlich aus, wenn sie aus reiner Rachsucht plötzlich alle anderen offenen Punkte (Vermögen, Zugewinn, Hausrat etc.) prozessual geklärt haben will. Oder wenn sie (das passiert nicht einmal selten) sich Dinge ausdenkt, die eine Übertragung des alleinigen Sorgerechts auf sie angezeigt erscheinen lassen. Dafür kann sie PKH beantragen. Und Du bekommst dann einen Rosenkrieg, der sich gewaschen hat (und nachdem sich die Anwaltskosten nach dem Streitwert richten, auch eine entsprechend höhere Rechnung von DEINEM Anwalt). Aber glücklicherweise ist es in diesem Land (noch) nicht so, dass man der Gegenseite auch noch die Munition bezahlen muss, mit der man anschliessend beschossen wird.
Aber wie gesagt: Das ist der "worst case" - viele Frauen, die von ihren Kombattanten in Sachen Sorgerecht scharf gemacht wurden, werden ziemlich kleinlaut, wenn ihnen ihr Anwalt erklärt, dass sie damit nicht weit kommen und dass man einen Vater damit auch nicht einfach aus dem Leben der Kinder entfernen kann.
Wichtig ist: Versuche, immer die ersten Schritte zu machen, zu agieren anstatt nur zu reagieren. Reiche die Scheidung ein (sofern noch nicht geschehen) und unterbreite Deiner Noch-Ehefrau vernünftige Vorschläge über die Lösung der anstehenden Fragen - selbst oder per Anwalt, aber in jedem Fall schriftlich.
Good luck & Grüsse aus'm Wilden Süden
Martin
(der die BRAGO im Familienrecht am liebsten dahingehend ändern würde, dass Anwälte nach Erfolg bezahlt werden. Wobei Erfolg definiert wird als "einvernehmlich und ruhig und unter bestmöglicher Wahrung der Interessen der Kinder")
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo brille007,
ich habe zwischenzeitlich die Scheidung durch eine Anwältin einreichen lassen.
Seither gehts mir irgendwie erheblich besser.
Zum Thema Sorgerecht hat mir Dein Beitrag schon die erste Angst genommen. Zum Glück wird die Rechtssprechung ja nicht durch meine Frau und deren Familie gemacht !
Sie kann ja jederzeit Anträge, wie z. Bsp. Beantragung des alleinigen Sorgerechts, bei Gericht stellen. Hierzu muss sie allerdings aktiv etwas tun bzw. einen Anwalt einschalten der es für sie tut.
Danke Gruss
Wali64