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Sorgerecht 50% welche Pflichten und Rechte habe ich

 
(@panasonic1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo ich wende mich an euch, weil ich da einige Fragen hätte.

Es geht darum, dass ich mit meiner Ex Partnern das Sorgerecht für unsere Tochter teile.
Ich habe ein Umgangsrecht alle 14 Tage vom Gericht erlaubt bekommen, dieses nehme ich sehr gerne wahr. Unter der Woche rufe ich soweit dies meine Tochter auch möchte an um mit Ihr zu telefonieren.

Die kleine freut sich auch immer wenn Sie zu mir kommen kann.

Der Grund wieso ich in diesem Forum poste ist aber ein anderer. Ich habe ein 50% Sorgerecht zugesprochen bekommen vom Gericht.
Nun meine Fragen gehen dahin was sind meine Pflichten und was meine Rechte zu diesem Sorgerecht.

Am besten ich schildere mal paar Dinge in der Hoffnung dass mir da jemand Auskunft geben kann, welche auch Juristisch Stichfest sind.

Es geht z.B. um Ferien.
Schulferien um genau zusein. Da ich beruflich sehr eingespannt bin und es auch noch andere Väter im Unternehmen gibt, kann ich nicht immer Urlaub nehmen wenn Schulferien sind. Meine frage daher bin ich verpflichtet mein Kind dann zu nehmen, auch wenn ich dadurch meinen Job gefärde ?

Meine Ex geht in 3 Wochen ins Krankenhaus und rief mich heute an, ich müsste die kleine dann für eine Woche nehmen. Sie setzte mich vor vollendete Tatsachen und Ihr ist es egal ob ich beruflich frei nehmen kann oder nicht. Sie meinte wenn Du das Kind dann nicht nimmst werd ich Dir das Sorgerecht wegnehmen.

Kann Sie mich verpflichten dass ich obwohl es aus terminlichen Gründen nicht geht dazu zwingen ?

Hätte ich nicht das Problem, dass wenn das ASR bei mir liegt, und Sie nicht kann ich mich um die Versorgung des Kindes kümmern muss.

Vielen Dank für eure Hilfe.

Panasonic1

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2010 14:30
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Panasonic1!
Ich fürchte, Du schmeisst Sorge-  und Umgangsrecht durcheinander:

frage daher bin ich verpflichtet mein Kind dann zu nehmen, auch wenn ich dadurch meinen Job gefärde ?

Ist eine Umgangsfrage. Was würdest Du machen, lebtest Du mit KM noch zusammen?
Üblicherweise werden die Ferien hälftig je Elternteil aufgeteilt. Ich fände es sinnvoller, wenn Du nach Betreuungsmöglichkeiten durch Dritte während Du arbeiten musst, zu suchen (Großeltern, Ferienprogramme der Gemeinde, etc.).

Meine Ex geht in 3 Wochen ins Krankenhaus und rief mich heute an, ich müsste die kleine dann für eine Woche nehmen. Sie setzte mich vor vollendete Tatsachen und Ihr ist es egal ob ich beruflich frei nehmen kann oder nicht..

Naja, das ist wieder die spezielle Gattung von Ex, welche meinen, sobald das Kind in ihrem "Besitz" ist, Ansagen jedweder Art machen zu dürfen.
Da der KH-Aufenthalt nicht von der Umgangsregelung betroffen ist, sollte Ex sich jedenfalls vorher mit Dir abstimmen, zumal hier offensichtlich kein Notfall sondern ein geplanter KH-Aufenthalt ist. Daher wäre es nur fair, wenn Du ebenfalls planen dürftest.

Sie meinte wenn Du das Kind dann nicht nimmst werd ich Dir das Sorgerecht wegnehmen

Da kannst Dich mal ganz entspannt zurücklehnen: zum Entzug des Sorgerechtes muss schon viel passieren, bei uns Vätern wahrscheinlich weniger; aber so mir nichts dir nichts wird das GSR nicht entzogen...

Kann Sie mich verpflichten dass ich obwohl es aus terminlichen Gründen nicht geht dazu zwingen ?

Nein, genau genommen ist es  ihr Ding, für die Betreuung des Kindes zu sorgen; es sei denn, in der Umgangsregelung steht beispielsweise drin, dass der andere Elternteil wegen Betreuung des Kindes zu fragen ist, bevor ein Dritter eingeschaltet wird. Aber da geht ums Fragen und nicht ums Bestimmen...

Auf der anderen Seite, ich würde alle Hebel in Bewegung setzen, dass mein(e) Kind(er) in so einem Fall eine Woche oder die hälftigen Fereien bei mir weilen darf...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2010 15:07
(@panasonic1)
Schon was gesagt Registriert

Was würdest Du machen, lebtest Du mit KM noch zusammen?

Nein und das ist gut so dass ich mit der nicht mehr zusammen lebe.

Üblicherweise werden die Ferien hälftig je Elternteil aufgeteilt. Ich fände es sinnvoller, wenn Du nach Betreuungsmöglichkeiten durch Dritte während Du arbeiten musst, zu suchen (Großeltern, Ferienprogramme der Gemeinde, etc.).

Durch dritte sprich Oma und Opa. Da hat die KM ja ein Problem wenn ich die kleine zu meinen Eltern bringe, da dreht sie wieder am Rad und droht meinen Eltern.

Naja, das ist wieder die spezielle Gattung von Ex, welche meinen, sobald das Kind in ihrem "Besitz" ist, Ansagen jedweder Art machen zu dürfen.
Da der KH-Aufenthalt nicht von der Umgangsregelung betroffen ist, sollte Ex sich jedenfalls vorher mit Dir abstimmen, zumal hier offensichtlich kein Notfall sondern ein geplanter KH-Aufenthalt ist. Daher wäre es nur fair, wenn Du ebenfalls planen dürftest.

Unfair, nun das ist ihr zweiter Vorname. Kommen doch dauernd solche Dinge.  Sie plant was und setzt mich dann vor vollendete Tatsachen.
Wenn ich sage es geht nicht bei mir aus diesen oder diesen Gründen, kommt Sie mit dem Spruch hast kein Interesse mehr am Kind. Ich nehm Dir das SR weg.
Ich kümmer mich sogut es geht um mein Kind. Wenn es bei mir ist, hat es einen geregelten Tagsablauf mit min. 3 Mahlzeiten am Tag. Körperhygiene usw inbegriffen.

Da kannst Dich mal ganz entspannt zurücklehnen: zum Entzug des Sorgerechtes muss schon viel passieren, bei uns Vätern wahrscheinlich weniger; aber so mir nichts dir nichts wird das GSR nicht entzogen...

Soll Sie doch auf ASR klagen. Wenn Sie denkt es ist Ihr Recht und sie handle damit für die Interessen des Kindes.  😡

Nein, genau genommen ist es  ihr Ding, für die Betreuung des Kindes zu sorgen; es sei denn, in der Umgangsregelung steht beispielsweise drin, dass der andere Elternteil wegen Betreuung des Kindes zu fragen ist, bevor ein Dritter eingeschaltet wird. Aber da geht ums Fragen und nicht ums Bestimmen...

Sowas steht in meinem Gerichtsurteil nicht drin, da steht drin dass ich mein Kind alle 14 Tage für ein Wochenende bei mir haben darf.
Also kann mir rechtlich nichts passieren wenn ich da die kleine nicht nehmen kann ?

Auf der anderen Seite, ich würde alle Hebel in Bewegung setzen, dass mein(e) Kind(er) in so einem Fall eine Woche oder die hälftigen Fereien bei mir weilen darf...

Keine Frage würde ich mein Kind gerne nehmen. Hab es auch in den Ferien schon mehrmals genommen, das ist ja nicht das Problem. Aber wenn auch terminlichen Gründen es nicht geht, was soll ich dann tun ? Job hinwerfen und Arbeitslosengeld nehmen ? :rofl2:

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2010 15:30
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus!

Durch dritte sprich Oma und Opa. Da hat die KM ja ein Problem wenn ich die kleine zu meinen Eltern bringe, da dreht sie wieder am Rad und droht meinen Eltern.

In solche fällen müsste deine Ansage lauten, dass es sie nichts angeht, weil Art und Gestaltung des Umganges alleine Dir obliegt. Sie würde sich mit Sicherheit auch nicht gefallen lassen, sagtest Du ihr ständig, was sie mit Eurer Tochter zu tun hat oder nicht darf...

Sie plant was und setzt mich dann vor vollendete Tatsachen.

Bei "meiner" KM hat geholfen, sie auflaufen zu lassen. Seit dem bespricht sie Dinge mit mir, bevor sie irgendwelche Pläne/Zusagen macht.

Also kann mir rechtlich nichts passieren wenn ich da die kleine nicht nehmen kann ?

Meines Erachtens nein! Sie kann es ja versuchen und sich vorhersehbar ne blutige Nase holen 🙂

Aber wenn auch terminlichen Gründen es nicht geht, was soll ich dann tun ? Job hinwerfen und Arbeitslosengeld nehmen ?

Was hältst Du von Lösungen finden? Lass Dir von KM nichts einreden: wenn Tochhter bei Dir ist, bestimmst Du mit Tochter, wie und mit wem der Umgang gestaltet wird...

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 11.02.2010 15:56
(@panasonic1)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Marc

In solche fällen müsste deine Ansage lauten, dass es sie nichts angeht, weil Art und Gestaltung des Umganges alleine Dir  obliegt. Sie würde sich mit Sicherheit auch nicht gefallen lassen, sagtest Du ihr ständig, was sie mit Eurer Tochter zu tun hat oder nicht darf...

Meine Ansagen lauten doch schon, dass Sie in der Zeit wo die kleine bei Ihr ist ja auch Leute besuchen kann ohne meine Zustimmung. Sie ist in Ihren Augen die arme und hilflose. Nur komisch, dass egal ob Sie am WE die kleine hat oder ich, Sie wird immer beim Party machen gesehen. :puzz:

Bei "meiner" KM hat geholfen, sie auflaufen zu lassen. Seit dem bespricht sie Dinge mit mir, bevor sie irgendwelche Pläne/Zusagen macht.

Was meinst Du hab ich schon getan. Hab einen Termin den sie unbedingt frei haben wollte nicht bestätigt und da bekam ich wieder böse Anwaltsbriefe und komischerweise hat dann eine Freundin an dem Abend auf die Kleine aufgepasst.

Meines Erachtens nein! Sie kann es ja versuchen und sich vorhersehbar ne blutige Nase holen 🙂

Freue mich doch immer auf so beleidigende Anwaltsbriefe. Zum einen sind die zum lachen zum anderen bringen diese Lügen einem in Rage.
Was mich ankotzt ist das Geld das man dadruch aus dem Fenster wirft. Damit könnt man schön mit Kind in Urlaub fahren.

Was hältst Du von Lösungen finden?

Suche immer nach Lösungen. Jedoch bin ich es leid.

Beispiel: Sonntag 18 Uhr die Kleine zur Mutter bringen.
Verbringe ein schönes TV freies Wochende mit meiner Tochter. Sind draußen und spielen viel.
Ich benötige von mir bis zur KM 1 Std. Fahrzeit.

Sonntag kurz vor 17 Uhr klingelt das Telefon. Du ich kann um 18 Uhr nicht zuhause sein, muss dringend einer Freundin noch beim Umzug behilflich sein. Wird 20 Uhr oder 21 Uhr bis ich zu Hause bin. Als ich Ihr sagte kannst Du vergessen wenn ich bis 18.30 Uhr die Kleine nicht bei Dir vor die Tür gebracht habe rufst Du an und drohst mit Polizei anrufen. Du bist um 18 Uhr zuhause ich hab noch was vor heute Abend was ich nicht absagen kann.
Die erschien dann auch nicht um 18 Uhr sondern war dann um 18.45 Uhr da.  Ist doch nett, nicht wahr ?

Grüße
Panasonic1

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.02.2010 16:20