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(@marco8871)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Ich bin neu hier im Forum und möchte mich kurz vorstellen. Mein Name ist Marco bin 31 Jahre Alt und stolzer Papa einer 6 Monate alten Tochter. Leider habe ich mich vor wenigen Wochen von meiner Lebenspartnerin unsanft getrennt und wir reden nur noch über unsere Anwälte. Meine EX versucht mir mittels Kind wehzutun, wo Sie nur kann. Mit der Kleinen trifft Sie den wunden Punkt bei mir. Da Sie auch gegenüber dem Jugendamt die Unwahrheit sagt und mich anders wo schlecht macht ist bereits eine Unterlassungsklage auf den weggebracht worden. Jetzt zu meiner frage:

Ich würde gerne als Vater auch das anteilige Sorgerecht haben wollen. Dazu würde ich gerne wissen bevor ich meine Anwältin loslasse ob mir jemand sagen kann wir gut die Chancen sind. Aus meiner Sicht gesehen sprechen folgende Gründe dafür.

1.

Sie kommt aus Lettland und spricht ein gutes Deutsch. Dennoch ist es so, das Sie viele fachliche Briefe nicht versteht auch bei Anträgen kommt Sie an Ihre Grenzen. Sie ist immer auf Dritte angewiesen. Meine Sorge ist halt das Sie irgendwann nicht zum Wohle des Kindes entscheidet.

2.

Sie hat einen Sohn aus erster Ehe deren Vater verstorben ist. Der Junge ist 6 Jahre und hat das Bildungsniveau eines 3 Jährigen. Sie lässt sich auch in der Erziehung nicht reinreden. Ich habe die Sorge, dass meiner Kleinen das gleiche widerfährt.

3.

Leider muss ich damit rechnen das Sie vor hat Ihr Lebensunterhalt mit Anschaffen zu verdienen. Da denn fremde Menschen auf die Kinder auspassen werden, habe ich auch dort große bedenken.

4.

Sie gibt mir keine Informationen über die Kleine. Derzeit sehe ich Sie 2mal die Woche. Wenn ich Sie andere Tage zufällig sehe, geht Sie mir die Mutter bewusst aus dem Weg.

Die ganzen Punkte kann und würde meine Familie und Freunde vor Gericht bezeugen. Ich weiß, dass meine Tochter auch nicht bei mir wohnen kann. Aber ich möchte als Vater genau die gleichen Rechte haben wie die Mutter und des weiteren sind meine Bedenken ausreichen begründet. 

       

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 13.06.2011 00:09
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo marco,

das GSR bekommst du entweder, wenn die KM dem freiwillig zustimmt oder wenn ein Gericht feststellt, das das GSR gut für das Kind ist.
Wie hoch da deine Chancen stehen kann hier keiner beurteilen. Nur aus der Erfahrung der letzten Monate ergibt sich ,das alle bisherigen Gerichtsverfahren entweder durch Zustimmung der KM als Vergleich zum GSR ausgingen oder das ASR durch URteil bei der Mutter beibehalten wurde.

Die von dir ufgeführten Punkte sind sicherlich aus menschlicher Sicht nicht prickelnd, aber kein Grund der KM das SR zu entziehen oder machen zwingend ein GSR notwendig.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 13.06.2011 18:43
(@jenpa)
Nicht wegzudenken Registriert

Genauso wie Tina schreibt ist es leider.  Versuche lieber den UG auszubauen. Mache der KM keine Vorwürfe sonder biete ihr lieber Hilfe an. Ist zwar eine bewschwerlicher Weg aber immer noch besser als im Moment
vielleicht alles zu verlieren.

Deine Tochter ist noch sehr klein. Lass erstmal einige Jahre ins Land gehen, vielleich kommt es doch nicht so wie du vermutest.

jenpa

..dem Kind beide Eltern

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Geschrieben : 13.06.2011 21:40
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Deine Tochter ist noch sehr klein. Lass erstmal einige Jahre ins Land gehen, vielleich kommt es doch nicht so wie du vermutest.

Ich denke nicht so und gerade das ist falsch.
Auch wenn die Gerichte jetzt noch nicht in der Lage sind das GSR in strittigen Fällen auszusprechen, bin ich der Meinung es trotzdem zu tun.

Wie lange soll er denn warten, bis die Entfremdung dafür sorgt, das keine Sorge mehr möglich ist?

Reinhauen und zwar jetzt und nicht erst wenn es zu spät ist.

Gruss Wedi

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Geschrieben : 13.06.2011 21:58
(@bester-papa)
Registriert

Hallo Maro,

mein Fall ist ähnlich. Auch meine Exe ist Ausländerin, braucht Hilfe bei verschiedenen Behördengängen, geht bzw. ging anschaffen etc. etc

Ich habe nun das GSR bei Gericht beantragt. Mein erster Anhörungstermin ist auf Ende Juli verschoben, nachdem ein Vermittlungsgespräch beim JA gescheitert ist.

Ich würde zunächst das Jugendamt mit einbeziehen, da das Gericht ggf. das JA um Meinung fragt. Und wenn Du das als erster warst, ist das schon mal ein klarer Pluspunkt.

Ich sehe das nicht ganz so wie Midnightwish, da es auch Fälle gibt, wo dem Vater trotz vorheriger Umgangsverfahren vor Gericht das GSR zugesprochen wurde. Sicher, vielleicht Ausnahmen, aber es gibt sie. Und wieviele positive Verfahren es seit dem Urteil des BVerfG gibt. weiss niemand so genau.

Mein Fall ist insoweit etwas anders, als das meine Kleine bereits 5 ist und ich und die KM viele Gelegenheiten hatten, wo wir Einigung bewiesen haben.

Seitdem ich das GSR beantragt habe, wird natürlich alles abgestritten und gelogen dass sich die Balken biegen. Damit kommt die Exe bei mir aber nicht durch.

Also zuerst Vermittlungsgespräch beim JA und wenns scheitert sofort Antrag bei Gericht stellen.

Gruss
Bester Papa 

AntwortZitat
Geschrieben : 13.06.2011 23:51
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi besterPapa,

bist du dir sicher, das auf dem Papier dann "Urteil im Namen des Volkes" stand und nicht "Beschluß" und "die Parteien schließen folgenden Vergleich"?

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

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Geschrieben : 14.06.2011 00:20
(@bester-papa)
Registriert

Hallo Tina,

ich habe von den Fällen ohnehin nur etwas gelesen, ohne die genauen Details zu kennen. Aber darin war von Urteilen die Rede, nicht von einem Vergleich. Genaue Kenntnisse liegen mir leider nicht vor.

Von einem Fall beim AG Düsseldorf weiss ich zumindest definitv, dass der Vater das GSR beantragt hat und die KM das alleinige ABR sowie die Vermögenssorge alleine ausüben wollte. Allerdings waren sich beide auch einig, dass der Rest des GSR geteilt werden sollte. Das Gericht übertrug dann aber auch dem Vater das anteilige ABR sowie die Vermögenssorge. Es sind zwar nur Teile, aber immerhin gegen den Willen der KM. Und so wie ich das verstehe, ist es ein Urteil und kein Vergleich.

LG
Bester Papa

 

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Geschrieben : 14.06.2011 00:40
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Die genauen Verhältnisse kenne ich auch nicht.
Sie werden bisher auch noch nicht weiter publiziert.

Mein Gefühl sagt mir, dass es einige wenige Fälle gibt, in denen ein positives Urteil gesprochen wurde.
Nennenswert mehr, in denen es doch eine "Einigung" gibt und die meisten Fälle, in denen es keine Einigung gibt, zurück gewiesen werden.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 14.06.2011 00:45
(@marco8871)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

Der Termin beim Jugendamt ist gewesen. Ich habe meine kleine 2mal die Woche. Einmal Dienstag für 3 Stunden und am Sonntag für 9 Stunden. Das habe ich aber nur bekommen weil ich Bitte Bitte gemacht habe. Selbst vor dem Jugendamt nimmt Sie kein Blatt vor dem Mund, Sie hat behauptet, dass ich Ihr Drogen zum Kauf angeboten hätte und Sie zum Anschaffen gezwungen habe. Keines von den Geschichten habe ich jemals getan. Ich bin enttäuscht vom Jugendamt da stellt die KM eine Behauptung auf und ohne Prüfung so habe ich den Eindruck wird Ihr glauben geschenkt. Auch hat die Dame vom Jugendamt gesagt, das ich nie in die Vaterrolle reinwachsen werde und daher auch nie im vollen Umfang sein werde. So was ist hart zu hören. Ich möchte mit allen rechten und Pflichten für mein Kind da sein. Jetzt sagt die Mutter, dass meine Tochter Ihren Nachnamen bekommen soll. Damals bei der Geburt hat Sie gleich meinen Namen angenommen, das möchte die KM jetzt ändern. So was ist echt hart. Sie versucht mir alles zu nehmen und das macht mich als Vater fertig.       

gruß

marco

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Themenstarter Geschrieben : 14.06.2011 12:20
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Marco,

dass die Strategie namens "ich trage jetzt möglichst viel Negatives über meine Ex zusammen, dann bekomme ich sicher das GSR" nicht zielführend ist, hatte Dir Tina ja bereits geschrieben. Persönliche Verbitterung ist im Familienrecht ein schlechter Ratgeber. Das "Argument", dass man ganz überrascht und/oder entsetzt darüber sei, dass die Ex möglicherweise anschaffen geht, führt dann leicht zu vollkommen anderen Reaktionen als erhofft; beispielsweise:

- wie, das wussten Sie nicht?
- das ist ein anerkannter Beruf mit Steuerpflicht und Sozialversicherung.
- wo ist das Problem - sie nimmt das Kind ja nicht mit auf Arbeit!

Um das GSR zu bekommen, musst Du keine neuen Gräben aufreissen, sondern versuchen, die vorhandenen einzuebnen. GSR hat viel mit der Kommunikation und dem wechselseitigen Respekt der Eltern zu tun. Es ist sowieso schwer zu kriegen - aber ganz sicher nicht dadurch, dass man sich besser zu machen versucht, indem man den anderen besonders schlecht macht. Viellicht berücksichtigst Du das bei Deinen nächsten Schritten.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

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Geschrieben : 14.06.2011 12:40




(@marco8871)
Schon was gesagt Registriert

@ Martin,

Sicherlich habe ich große Wut im Bauch. Bis vor wenigen Wochen habe ich immer und immer wieder versucht, alles im Ruhigen zu klären. Das Sie solch ein Job ausführen wird ist mir bekannt, dass es eine angesehene Berufung ist. Natürlich ist es auch richtig das Ich mit negativen Aussagen nicht weit komme. Sie mauert weiterhin, was ich nicht mache. Nur es kann nicht sein, das Frau sich hinstellt, und versucht alles um eine Gewaltschutzklage durchzusetzen, was schon nicht geklappt hat. Sie merkt, dass Sie so nicht weiter kommt und versucht neue Wege. Ich frage mich bei allem diesen, was Ihrer Zielsetzung dabei ist? 
       
MFG

Marco

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 14.06.2011 13:30
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Marco,

Du irrst Dich: Sie kommt als Frau sehr weit damit. Das kann man als ungerecht beklagen; es bringt einen nur dem Ziel namens "GSR" nicht näher. Deine Ex hat das ASR; Du willst das GSR. Sie soll also etwas abgeben, damit Du etwas bekommst. Damit hat sie automatisch das längere Ende der Wurst. Je mehr Du daran zerrst, umso mehr wird sie dagegenhalten - mit grosser Aussicht auf Erfolg.

Ihre Zielsetzung ist ganz einfach: Sie will Dich weitmöglichst aus ihrem Leben heraushalten. Deshalb hatte ich Dir ja geraten, Gräben zuzuschütten statt neue aufzureissen. Das GSR (das sowieso oft überschätzt wird) brauchst Du dafür erst einmal gar nicht; eine stabile Umgangsregelung und ein Ende Eures Krieges reicht erst einmal völlig.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2011 14:04