Sorgerecht
 
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Sorgerecht

 
(@bindi)
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Hi.....

ich habe mal eine frage.
Wenn ich die hälfte vom sorgerecht bekomme (von ihr freiwillig)habe ich dann auch mitspracherecht was schule- kindergarten usw angeht.

ich bin nicht verheiratet und wir haben einen gemeinsamen sohn mit 3 1/2 jahren.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2003 19:48
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Bindi,

ich gehe mal davon aus, ihr seid nicht verheiratet, denn sonst Du ja automatisch das gemeinsame Sorgerecht.

Durch das gemeinsame Sorgerecht seid ihr gleichberechtigte Elternteile un djeder für sich kann im Rahmen dessen Dinge regeln, die über das Alltägliche hinausgehen. Schule, Kindergarten, Arztbesuch usw. gehören hierzu.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2003 21:35
(@bindi)
Schon was gesagt Registriert

Hi..
danke für die antwort...aber braucht sie meine unterschrift wenn sie schul oder kindergarten wecksel macht...oder braucht sie überhaupt meine unterschrift nie..
oder für was braucht sie meine unterschrift...?...

mfg

[Editiert am 29/7/2003 von Bindi]

[Editiert am 29/7/2003 von Bindi]

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2003 22:16
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ja, der das Kind betreuende Elternteil braucht die schriftliche Zustimmung des anderen Elternteiles. Dieses kann durch Schriftsatz (Brief), in dem das Nachgefragte bestätigt wird oder durch Unterschrift auf dem notwendigen Formular, Vordruck, usw. Dies betrifft allerdings nicht die Dinge des täglichen Bedarfs, also einen Arztbesuch wegen Schnupfen. Auch Notfälle fallen nicht hierunter.

Ist die Entfernung sehr groß, empfiehlt es sich, zu gewissen Dingen Vollmachten auszustellen, da man z.B. die Qualität einer Schule in Freiburg nicht beurteilen kann, wenn man noch nie dort war, dort niemanden kennt und selbst in Flensburg wohnt.

Sollte sich der das Kind betreuende Elternteil nicht daran halten, bleibt nur der Weg über das Jugendamt hier einzuwirken und auch die betroffenen Stellen (Schule, Kindergarten, Arzt, usw.) auf das gemeinsame Sorgerecht hinzuweisen. Nützt das auch nichts, bleibt nur der Weg zum Gericht, um per Einstweiliger Verfügung eine Verhaltensänderung zu bewirken.

DeepThought

[Editiert am 29/7/2003 von DeepThought]

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AntwortZitat
Geschrieben : 29.07.2003 22:35
(@bindi)
Schon was gesagt Registriert

Danke...

Das hat mir jetzt viel geholfen....DANKE

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 29.07.2003 22:40
(@Anonym)

Hi Deep!
Ist das wirklich so, dass die KM bei der Schulwahl und beim Umzug (in eine andere Stadt) eine Unterschrift von mir braucht? (Habe das gemeinsame Sorgerecht). Bislang hat sie alles alleine entschieden - ohne meine Zustimmung.

Gruß Roman

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2003 11:45
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Wenn das gemeinsame Sorgerecht besteht, umfasst dieses auch das Aufenthaltbestimmungsrecht. Ist letzteres nicht explizit im Urteil übertragen worden, so teilt ihr euch auch dieses und hast Du in allen über die Belange des täglichen Bedarfs hinausgehenden Geschehnissen Dein Einverständnis zu erklären. Wie gesagt, Notfälle kann jeder alleine regeln, zudem dies eigentlich nur die ärztliche Versorgung betrifft und man davon ausgehen kann, dass die schon wissen, was notwendig und hilfreich ist.

Ex kann z.B. nicht zum Einwohnermeldeamt gehen und einfach die Kinder abmelden. Gleiches gilt für die Schule. Und wenn Ex, ohne Dich zu informieren umzieht, erfüllt sie damit ja fast schon den Tatbestand der Kindesentziehung.

Ich kann jedem nicht die Kinder betreuenden Elternteil mit gemeinsamen Sorgerecht nur anraten, Institutionen (Schule, Jugendamt, Einwohnermeldeamt, ...) und Personen (Ärzte, Tagesmütter, ...) über das Bestehen des GSR zu informieren und einen Auszug aus dem Urteil, wenn es eines gibt, oder Kopie der Sorgerechtserklärung (nicht verheiratete Eltern) beizufügen.

DeepThought

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AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2003 12:13
(@Anonym)

Hi DeepThought!
Erstmal danke für Deine Antwort, habe auch gleich einen Fachanwalt deshalb zu Rate gezogen. Also, wenn die KM Gründe hat wegzuziehen (in meinem Falle in ihre Heimatstadt wegen ihren Eltern, die sie bei der Kindesbetreuung unterstützen), dann kann ich zwar mein Veto einlegen, aber sie könnte dann meine "Nichtzustimmung" durch einen Richter erlangen. Mein Anwalt sagte aus Erfahrung - keine Chance, selbst wenn sie ins Ausland gehen wollte.
Und nochwas sagte er....das Umgangsrecht hat dabei eine geringere Gewichtung.

Mit Gruß Roman

AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2003 19:55
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Tja, Roman, das ist dann wohl der Unterschied zwischen Recht haben und Recht bekommen, zwischen Theorie und Praxis.

Hingegen bin ich schon der Meinung, wenn Ex weg zieht, dass der dadurch erschwerte Umgang mit den Kindern ein sehr kräftiges Argument vor Gericht ist. Nur was Ex will, zählt nicht immer. Ich würde es hier glatt darauf ankommen lassen.

Und der Wegzug ins Ausland würde definitiv vor Gericht nicht Stand halten. Da bin ich mir sicher. Ich glaube, Dein Herr Advokat hat es sich etwas sehr einfach gemacht und scheint nicht sonderlich engagiert. Das was er mit 'Erfahrung' meint, liegt vielleicht auch an seiner Einstellung zum Thema!?

DeepThought

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AntwortZitat
Geschrieben : 30.07.2003 23:45
(@Anonym)

Hi Deep Thought!
Eins vorweg, ich schätze Dich sehr - auch Dein Wissen und Deine eigenen Erfahrungen, Dein Schicksal und Dein Engagement um dieses Thema. Auch diesen Chattroom, ebenso Deine Kommentare. Du hast diese Thematik oft sehr treffend kommentiert, vielen Leuten dabei geholfen und das verdient viel Respekt (also ein hohes Lob an Dich). Trotzdem bleibt immer die Abwägung zwischen den beiden Möglichkeiten - mit dem Partner sprechen, Gedanken weiterspinnen, reifen lassen, neu diskutieren, Lösungen finden, oder aber die rein rechtliche Schiene, und die ist nicht immer eindeutig, vom Richter und den Gesamtumständen abhängig und mein Rechtsanwalt ist sicherlich nicht schlecht,
weil spezialisiert auf Familinrecht und seit 15 Jahren im Job.
Ich habe seine Signale jedenfalls ernst genommen und denke, dass ich damit besser fahre und es hat sich bereits bestätigt, denn die Gegenseite (die KM) macht sich genau so einen Kopp um alles und das kann man entkräften indem man sagt mach nur wie Du denkst, aber denke an mich und das Kind und das macht sie auch......nicht alle sind so drauf, ich weiss, aber trotzdem psychologisches Vorgehen ist manchmal besser als die harte Schiene. In diesem Sinne
viele Grüße Roman (wir wollen ja nur alle weiterkommen)

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2003 01:20




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Roman,

ganz vielen lieben Dank für Deine Worte (*erröt*), die ich gerne an Dich zurück gebe, da ich Deine Beiträge in anderen Foren kenne. Und ich gebe Dir unumwunden Recht mit Deiner Kritik (*nochmalerröt*).

Es fällt bisweilen schwer, zu erkennen, welche Möglchkeiten vom Fragenden bereits ausgeschöpft sind und wie seine grundsätzliche Intention ist, wie die Eltern noch miteinander kommunizieren können/wollen.

Die Optionen für Handlungen sind unzählbar, so wie es die Charaktere sind. So begnügen sich Antworten bisweilen mit der Darstellung des rechtlich Vorgesehenen.

Es hilft dem Fragenden auf jeden Fall, wenn er weiß, wie das rechtliche Gerüst zu seinem Problem aufgebaut ist, denn es gibt ihm ein Mehr an Handlungssicherheit und er kann dieses Wissen dann in Gesprächen mit dem Elternteil einbringen.

Anwälten, so meine Erfahrung, sollte man immer auf die Finger gucken und die Antworten kritisch hinterfragen. Für mich persönlich ist die langjährige Tätigkeit in einem Rechtsgebiet kein Befähigungsnachweis. Oft ist das Gegenteil der Fall. Diese Anwälte kennen die Urteile aus ihrem Landstrich so gut, dass sie prognostizieren können, wie der Wortlaut des nächsten Urteils ausfallen wird. Auch wollen sie selbst sich nicht unbeliebt vor Gericht machen, weshalb Ideen und Ansatzpunkte erst gar nicht verfolgt werden. Denn würde er das machen, hätte er es beim nächsten Fall mit diesem Richter nur schwerer. Es sind halt auch nur Menschen, die in einem Beziehungsgeflecht wirken und nach Motiven handeln, die uns nicht immer zugänglich sind.

Weißt Du, ein Anwalt hat einen gewissen Soll-Stundensatz. Diesen muss er einfach reinfahren, um gewinnbringend arbeiten zu können. Und leider leider leider begrenzt sich dadurch das Engagement sehr oft. Sicher, es gibt Anwälte mit Moral, Anstand und dem Willen, Ungerechtigkeiten zu beseitigen. Wenn Du so einen hast, meinen herzlichen Glückwunsch zu diesem seltenen Exemplar. Er ist es dann wert, in den Links aufgenommen zu werden.

Vetsehe meine Worte bitte nicht als Rechtfertigung, denn Deine Kritik ist wirklich angebracht, hilft vielen Besuchern, uns kennen zu lernen und einzuschätzen und auch über die eigene Einstellung nach zu denken.

Liebe Grüße

DeepThought

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AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2003 12:13
(@Giesser)

Hallo Roman,

ich bin wahrscheinlich demnächst der gleichen Situation ausgesetzt. Aus dem, was ich bisher mitbekommen und gelesen habe, gibt der/diejenige den Ton an, bei dem die Kinder sich dauerhaft aufhalten. Sind Gründe für einen Umzug gegeben (oder auch nicht) - der andere Elternteil wird ihn kaum verhindern können. Ich finde, Du verhälst Dich richtig, suchst die Kooperation. Ist sicherlich nicht einfach, aber der "harte Weg" führt bestimmt nicht zum Ziel und wird die ohnehin besch.... Situation kaum verbessern.

Leider wird in der Regel der Umgang mit den Kindern dadurch erschwert - davor habe auch ich Angst. Die Frage ist: Gibt es Bestimmungen/Vorschriften/Paragrafen/Urteile zu diesem Thema, auf die man sich beziehen kann und die evt. Argumentationshilfe sein können beim Gespräch mit dem/der ehemaligen Partner/ in? Vielleicht kann "Deep" dazu mal Stellung nehmen?

Ich drück Dir die Daumen, dass der von Dir gewählte Weg zu einer Lösung führt, mit der auch Du leben kannst!

LG

Torsten

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2003 21:50
(@Anonym)

Danke Thorsten!
Ich bin mir ganz sicher, dass ich nur so gewinnen kann und tatsächlich unternehmen wir auch gleich wieder mehr zu dritt. Meine EX ist ein Mensch, der auf Harmonie aus ist und keinen Streß will (mit mir). Dafür kennt sie mich zu gut (habe schon mal einen Arbeitsgerichtsprozess für sie durgezogen und gewonnen). Ich bin der ältere und der gibt ja bekanntlich nach. Ich weiss noch nicht wie es sich in Zukunft darstellen wird. Da ich nur eine Tochter habe, hänge ich sehr an ihr und sie an mich und das weiß die KM. Sie würde das nie in Frage stellen. Kann sein, dass sich an meiner beruflichen Situation bald wieder was ändert und das ich neue Pläne schmiede.
Vorerst VLG Roman

AntwortZitat
Geschrieben : 31.07.2003 23:18
(@bindi)
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so...heute habe ich auch mein 1/2 sorgerecht bekommen.
sie hat freiwillig unterschrieben.....aber nur durch androchung das ich ums´s ganze per gericht kämpfen werde...lol....war gemein aber hat was gebracht..........

mfg klaus 🙂 😉 😛

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2003 13:15
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Klaus, ich freue mich Dir verbunden mit dem Wunsch, dass ihr beide damit Verantwortungsvoll und zum Kindeswohl umgeht.

DeepThought

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AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2003 14:01
(@bindi)
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klar..nur das wohl des kindes zählt....und ich denke das ich und meine ex es gut in den griff bekommen....

mfg klaus

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.08.2003 14:12
(@barde)
Schon was gesagt Registriert

"Ich weiss noch nicht wie es sich in Zukunft darstellen wird."

heirate, dann stehst du plötzlich auch in der möglichkeit, die tochter bei dir aufwachsen zu lassen 😀 - der umstand des umzuges ist für ein kind nicht förderlich.
alles zum wohl des kindes!

AntwortZitat
Geschrieben : 07.08.2003 14:53