Sorgerecht?
 
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Sorgerecht?

 
(@strige)
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Hallo zusammen,

Ich bin neu hier und habe mal eine frage. Mein Sohn wird jetzt 16 Monate und lebt jetzt schon 10 Monate bei mir. Ich habe das halbe Sorgerecht. Nun ist es leider so, das die Kindesmutter sich so gut wie nie meldet, seit mein Sohn bei mir wohnt hat sie sich vielleicht 6mal gemeldet und  ihn 2 mal übers we mitgenommen
und das ist jetzt auch schon fast4 Monate wieder her. Ist es möglich deswegen das ganze Sorgerecht zubekommen? und wie verhält sich das mit dem Namen? Mein Sohn hat ja den selben nachnamen wie meine Ex, kann ich den auf meinen umschreiben lassen? da ich wieder ein kind erwarte und wahrscheinlich bald heiraten werde, würde ich gerne wollen das wir alle gleich heißen und mein Sohn wegen seinem namen kein außenseiter wird, wenn ihr versteht was ich meine.

Danke euch schonmal im vorraus.

Vlg Strige

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2007 12:21
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Erstmal hallo und herzlich willkommen,

Ist es möglich deswegen das ganze Sorgerecht zubekommen?

Nein. Um das ASR zu bekommen müssen schon schwerwiegende Gründe vorliegen. Das sich die KM nicht meldet ist dazu nicht ausreichend. Alternativ könntest du sie ja darum biten das SR abzugeben, dann wäre es möglich.

und wie verhält sich das mit dem Namen? Mein Sohn hat ja den selben nachnamen wie meine Ex, kann ich den auf meinen umschreiben lassen?

Nein, ohne Zustimmung geht das nicht. Zum einen habt ihr das GSR, zum anderen trägt euer Sohn ihren Nachnamen. Eine Änderung ist ohne das Einverständnis der mitsorgeberechtigten Elternteils nicht möglich. Allerdings würde das ASR in dieser Hinsicht auch nichts ändern, da das Kind den Namen der KM trägt und sie auch ohen SR einer Einbennenung zustimmen müßte.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2007 12:26
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

also bei mir war es so, dass die zwar mein Einverständnis haben wollten aber gleichzeitig wurde gesagt, dass im Interesse des Kindes meine Einwilligung nicht zwingend notwendig ist. Meine Ex hatte ASR, wollte heiraten und den Namen ihres neuen EG annehmen. Das Interesse des Kindes wurde damit begründet, dass mein Sohn ja dann als einziger einen anderen Nachnahmen hätte und ihm das als Nachteil gereichen würde und das Kindeswohl event. gefährdet sei. Das war das offizielle Statement auf dem Standesamt, ob rechtens oder nicht - kann ich nicht sagen.

Gruss oldie

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2007 17:23
(@strige)
Schon was gesagt Registriert

Danke euch für die antworten, also das mit dem sorgerecht ist schade, denn 1. will ich schon fast seit 5 Monaten ein Sparbuch für meinen Sohn anlegen das auf sein name laufen soll, dafür braucht die bank leider die unterschriften von beiden elternteilen. Meine ex hats bis heute nicht geschafft mit mir zur bank zugehen und dauernd andere ausreden warums wieder nicht klappt. auf der anderen Seite isses blöd das die bank nichts mitgeben möchte.. naja, das wären so sachen die sind nervig mim halben sorgerecht. 2. Verstehe ich nicht warum meine ex aufeinmal so sachen wie kindergarten besuch mitentscheiden sollte, sie ist arbeitslos und hat keine Zeit für ihren Sohn, nicht mal meden tut sie sich...das letzte gespräch ist schon 4 monate her. naja...
Das Sorgerecht wird sie sicherlich nicht freiwillig hergeben, es war schon schwer das halbe zubekommen.

Das mit dem Namen hatte ich eigentlich auch so gemeint wie's oldie beschrieben hatte...das bedeutet dann wenn ich heiraten würde wäre das kein Problem? wie müsste ich die sachen dann angehen? noch vor der hochzeit danach? brauch ich vielleicht ein anwalt?
Kenne mich in diesem Gebiet leider sehr wenig aus, hoffe das ich euch nicht bald auf die nerven gehe...

Vlg Strige

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.09.2007 22:14
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo strige,

eine Einbennenung kannst du erst nach der Heirat angehen. Allerdings stell es dir nicht so einfach vor. Ihr habt das GSR und das Kind trägt den Namen der KM. Ohne ihre Zustimmung muß ihre Zustimmung durch ein Gerichtsurteil ersetzt werden. Dabei wird geprüft ob es für das Wohl des Kindes dringend erforderlich ist deinen Familiennamen zu bekommen. Der Ausgang ist ungewiß.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 27.09.2007 22:50
(@strige)
Schon was gesagt Registriert

mmh, wie wird das geprüft? Mein Sohn ist erst 16Monate, also er wird noch nicht viel dazu sagen können.. Es ärgert mich halt sehr, das die KM nicht für ihn da ist aber sich überall in Weg stellt, z.b. Bank, bis heute habe ich noch kein Sparbuch für meinen Sohn....

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 28.09.2007 01:11
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

mmh, wie wird das geprüft? Mein Sohn ist erst 16Monate, also er wird noch nicht viel dazu sagen können.. Es ärgert mich halt sehr, das die KM nicht für ihn da ist aber sich überall in Weg stellt, z.b. Bank, bis heute habe ich noch kein Sparbuch für meinen Sohn....

Er wird da sicher nicht gefragt  😉 , es wird geprüft, ob es für seine Entwicklung störend ist, wenn er nicht den Namen trägt, den alle in der Familie tragen.

wir alle gleich heißen und mein Sohn wegen seinem namen kein außenseiter wird, wenn ihr versteht was ich meine.

Heutzutage ist esleider fast üblich das die Menschen einer Familie unterschiedlich heißten. Meine Freundin hat 3 Namen am Türschild stehen. Die große Tochter heißt wie ihr Papa (ok, inzwischen ist sie zu Papa gezogen), sie hat ihren Mädchennamen wieder angenommen, die Kleine heißt wie sie und dann steht da noch der Name vom Papa der Kleinen. Ist aber für alle kein Problem.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 28.09.2007 08:56