Sorgerecht
 
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Sorgerecht

 
 enny
(@enny)
Schon was gesagt Registriert

hallo ich bin noch verheiratet  lebe aber getrennt es hat jeder ein neuen partner nun meine frage  ? Muß ich meine ex Frau um erlaubnis fragen möchte meine tochter für 1 oche mit nach berlin zu meiner neuen partnerin mitnehmen.muß ich sie um erlaubnis fragen oder kann ich sie einfach mitnehmen? Muß meine ex Frau mich um erlaubnis fragen ob sie in den Urlaub fahren darf mit meiner Tochter?bitte um hilfe

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 22.09.2007 13:35
(@diemystiks)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo enny,

wie ist denn der Umgang bis jetzt geregelt worden?

Wenn eure Tochter eine Woche bei dir ist, bleibt dir die Planung und der Ablauf des Umganges überlassen. Ist eure Tochter bei der Km kann sie natürlich ebenso die Zeit gestalten.

Was meinst du mit " kann ich sie einfach mitnehmen"?

Gruß
Tina

Und aus dem Chaos sprach eine Stimme zu mir:"Lächle und sei froh, es könnte schlimmer kommen." Und ich lächelte und war froh und es kam schlimmer.

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2007 14:04
 enny
(@enny)
Schon was gesagt Registriert

der umgang ist noch nicht geregelt ....wenn ich meine tochter habe und ich sage mir ich fahre jetzt nach berlin einfachso um meine  neue partnerin besuchen geht das?oder muß ich meine ex Frau fragen ob ich das darf.Sie fährt auch einfach weg ohne mich zu fragen ob ich damit einverstanden bin geht das

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Themenstarter Geschrieben : 22.09.2007 14:16
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Enny,

wenn Du Deine Tochter für eine Woche holst, wenn es so abgesprochen ist, kannst Du in der Zeit tun was Du willst. Ich würde das nicht unbedingt thematisieren. Kommt aber auch ein bißchen darauf an, wie ihr euch gegenseitig ein Recht auf ein neues Leben zugesteht. Aber rein rechtlich darfst Du sie mitnehmen, ohne das mit Deiner Ex großartig "klären" zu müssen.

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 22.09.2007 14:27
 enny
(@enny)
Schon was gesagt Registriert

ich möchte sie gerne von 11oktober bis 23 oktober  haben wollen meine tochter nur meine ex Frau sagt nein will sie nicht da sie in den kindergarten geht und ich darf nicht mit ihr irgendwo hinfahren .Hat sie das recht dazu?

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Themenstarter Geschrieben : 22.09.2007 14:36
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*hmpf*

Finde ich schwierig. Einerseits finde ich die Regelmäßigkeit des Kindergartenbesuchs wichtig und meist haben die Kindergärten ja auch feste Schließzeiten, wo man Urlaub machen könnte.

Andererseits ist das der Vorteil an der KiGa-Zeit, dass man eben noch flexibler ist.

Ihr müßt euch einigen. Das "Recht" habt ihr gemeinsam. Aber trotzdem solltet ihr eine Vereinbarung treffen, wie ihr sowas generell halten wollt, gerade auch wenn die Kleine in die Schule kommt. (Ferien hälftig usw...)

LG LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

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Geschrieben : 22.09.2007 15:05
(@haddock)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo, Enny

also, deine Ex kann nicht etwas verbieten und allein bestimmen wie, wann welcher Umgang stattzufinden hat (solange ihr beide das gemeinsame Sorgerecht habt) !

Im Umkehrschluß hast aber du auch nicht das Recht, einfach zu bestimmen, dass Töchterchen von dann und dann  zu dir muss.

Ihre müsst euch - wie Lausebackesmama schon schrieb - miteinander auseinandersetzen und einigen.

Geht das nicht, muß jemand anderes [ein(e) Richter(in)] entscheiden - und zwar orientiert am Kindeswohl. Dafür müsstet ihr gute Gründe im Sinne des Kindeswohls für eure konträren Positionen liefern - und in meinen Augen, wird es dir schwer fallen gegen das Argument der gebotenen Kontinuität des Kindergartenbesuchs anzukommen!

Also: anderen Termin auswählen und / oder mit KM einigen.

Gruß
Haddock

AntwortZitat
Geschrieben : 22.09.2007 15:19
 enny
(@enny)
Schon was gesagt Registriert

Wir sind getrennt und wir haben beide das Sorgerecht sie fährt mit unserer Tochter weg und ich darf nicht .Ich habe mit ihr versucht zu reden sie meinte ich sollte auch mal zum Elternabend gehen wo meine Tochter zum Kindergarten geht .Aber ich arbeite in einen 5 Schichtsystem und kann nicht immer frei nehmen .Ich möchte sie gerne mitnehmen zu meiner neuen Partnerin nach Berlin aber ich darf sie nicht mitnehmen .Meine neue Partnerin und ich ziehen nächstes Jahr zusammen aber das ist meine ex Frau egal. Ich darf garnichts und sie macht alles wo bleibt da mein recht kann mir nicht mal ein Anwalt leisten da ich es bezahlen muß .Ich finde es unverschähmt von ihr.  ;(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.09.2007 12:50
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin enny,

auf Deine letzte Anfrage zum gleichen Thema vor einer Woche hast Du schon Antworten bekommen; sie lauteten im Wesentlichen: Ihr müsst Euch einigen, wie ihr Euer Sorgerecht ausgestaltet. Sei es unter 4 Augen, sei es mit Hilfe eines Gesprächs beim Jugendamt; notfalls mit einer Umgangsklage vor Gericht: Ihr seid die Eltern; Ihr habt die Verantwortung. Beide!

Was hast Du seither in dieser Angelegenheit denn seit letzter Woche unternommen? Es nützt wenig, jetzt einen neuen Thread aufzumachen und die gleiche Frage wieder zu stellen; die Antworten haben sich nicht geändert...

Greetz
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2007 13:58
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

*zusammengeführt*

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.09.2007 17:32