Meine Frau und Kinder waren 5 Wochen in Tunesien.Sind am 01.04 zurückgekommen.Sie hat sich angeblich verliebt in einen anderen.Jetzt will sie nach Tunesien umziehen mit den Kindern.Was kann ich dagegen machen?Kann ich was machen?Meine Kinder sind 6 Jahre alt und fangen im September mit der Schule.Was soll ich machen.Wo soll ich gehen?Wir waren 6 Jahre verheiratet.Ich kann es nicht glauben!Bin fertig.Bitte um Hilfe
Hallo Gregor,
ich hoffe, du bist schon beim Anwalt gewesen. Du musst schnell handeln und dir - wenn möglich - einen Fachanwalt für Familienrecht suchen. Schildere ihm den Fall. Möglicherweise sieht er die Notwendigkeit, beim Gericht eine einstweilige Verfügung zu erwirken, die deiner Frau untersagt, die Kinder ins Ausland zu bringen.
Bei einem Umzug nach Tunesien steht (für mein Empfinden) das Kindeswohl erheblich in Frage. Da muss deine Frau schon sehr gute Argumente vorbringen, die es rechtfertigen, dass die Kinder aus ihrem gewohnten Lebensumfeld gerissen und in eine völlig anderen Kulturkreis gebracht werden.
Also: auf dem schnellsten Weg zum Fachanwalt !!
Wäre schön, wenn du uns bei Gelegenheit auf dem Laufenden halten würdest!
Lieben Gruß und alles Gute für dich und deine Kinder
Gaby
Gelassenheit setzt großzügiges Denken voraus.
(Ernst Ferstl, Österreichischer Lehrer, Dichter und Aphoristiker)
Hallo gregor,
Gaby har vollkommen Recht: Die Chancen Deiner Frau die Kinder mit nach Tunesien zu nehmen sind doch recht zweifelhaft.
Momentan habt ihr das gemeinsame Sorgerecht. Sollte sie die Kinder einfach mitnehmen ohne Deine Genehmigung so wäre der Tatbestand der Kindesentführung erfüllt. Es ist für Dich also sehr sehr sehr wichtig, dass Du das gemeinsame Sorgerecht weiterhin inne hast. Überlege mal, ob Du ggf. das vorläufige Aufenthaltbestimmungsrecht einklagst.
Ich kann Dir nur wünschen, dass es sich um eine vorrübergehende 'Laune' Deiner Frau handelt, die irgendwie aus der Urlaubslaune heraus entstanden ist und ihr wieder den Weg zueinander findet.
Liebe Grüße
DeepThought
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!