Sohn will zu mir - ...
 
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Sohn will zu mir - wie bekomme ich das Sorgerecht?

 
(@andirado)
Schon was gesagt Registriert

Hallo an alle Wissenden,

zur Vorgeschichte: ich wurde vor zwölf Jahren geschieden, wie damals üblich, ging das alleinige Sorgerecht für unsere drei Kinder an meine Ex-Frau. Mein Jüngster wird demnächst 17 Jahre alt und lebt noch bei der Mutter. Die ist mittlerweile zum dritten (!) Mal verheiratet. Der Junge befindet sich im ersten Lehrjahr, hat allerdings Probleme in der Lehrfirma. Deshalb und weil er sich bei seiner Mutter und derem Partner unerwünscht fühlt, will er nun zu mir (200 km von der Mutter entfernt) ziehen. Eine Firma, wo er seine Lehre fortsetzen kann, hätten wir auch schon gefunden. Meine Ex-Frau sagt, wenn er das will, soll er zu mir ziehen. So weit so gut.

Ich will aber nicht nur, dass er zu mir zieht sondern ich will dann auch das Sorgerecht und das Kindergeld. Wie stelle ich das an? Da ich bisher die ganze Scheidungs- und Unterhaltskiste ohne Anwalt durchgestanden habe, will ich jetzt für das Sorgerecht nicht unbedingt einen einschalten, zumal das auch meine Ex-Frau sehr befremden würde. Wo muss ich den Antrag stellen? Amtsgericht? Jugendamt? An welchem Ort? Da, wo meine Ex und mein Sohn wohnen oder wo ich wohne? Wie muss der Antrag aussehen? Ich selbst hatte daran gedacht, einen Brief aufzusetzen, in welchem ich die Situation kurz schildere, den Antrag auf Übertragung des Sorgerechts stelle und das ganze von meiner Ex-Frau und meinem Sohn abzeichnen lasse. Reicht das? Und wo stelle ich den Antrag für das Kindergeld?

Hinzufügen sollte ich noch, dass mein Sohn nicht direkt in meiner Wohnung leben würde. Ich bewohne mit meiner "neuen" Ehefrau eine kleine Eigentumswohnung, die zu klein dafür wäre, wenn nun noch ein pubertierender Jugendlicher dauerahft dazukäme. Wir haben zwei Gehminuten von uns entfernt eine schöne Wohnung gefunden, die wir zusätzlich anmieten würden. Dort würde der Junge schlafen und meine Frau könnte in einem separaten Raum vielleicht noch ihr Büro einrichten. Essen etc. würde er selbstverständlich bei uns. Der Junge findet die Idee toll und ich glaube auch, dass ihm das helfen würde, Verantwortung und Selbständigkeit zu lernen. Könnte das jedoch hinderlich sein bei der Übertragung des Sorgerechts?

Es wäre toll, wenn Ihr mir weiterhelfen könntet :). Vielen Dank schon mal für Eure Mühe :thumbup: !

Gruss Andirado.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2006 22:27
(@andreadd)
Registriert

Hallo Andiradio,

der Junge ist 17. Mit 18 ist er volljährig. Ich vermute, bis du die ganze Prozedur durch hättest - das Sorgerecht muss über das Gericht geregelt werden - hätte es sich auch schon erledigt. Ich habe Zweifel, ob der Aufwand lohnt, zumal du mit Anwaltskosten rechnen mußt, die das Kindergeld für die Zeit übersteigen.

Liebe Grüße
Andrea

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Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2006 22:32
(@andirado)
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Hallo AndreaDD,

Danke für Deine rasche Antwort! Warum muss ich mit Anwaltskosten rechnen? Ich bin ohne Anwalt geschieden worden und kann ohne Anwalt meine Unterhaltsplfichten errechnen. Oder bin ich verpflichtet , einen Anwalt für das Verfahren zu nehmen?

Es geht ja nicht nur ums Kindergeld. Ich will für meinen Sohn den Lehrvertrag, ein Girokonto etc. selbst unterschreiben können und nicht jedes Mal bei meiner Ex eine Unterschrift abbetteln müssen. Zumal es bei ihr etwas chaotischer zugeht als bei mir, also damit zu rechnen ist, dass auch mal wichtige Dokumente "verloren" gehen.

Gruss Andirado

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2006 22:36
(@domino)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo!
Wenn die Mutter damit einverstanden ist,dann würde ich für das eine Jahr bis er 18 ist keinen Sorgerechtsstreit anzetteln...für wichtige Entscheidungsfragen wäre es aber ganz gut wenn Du Deine Ex darum bittest Dir das hälftige Sorgerecht wieder einzuräumen...mit einer guten Argumentation geht es auch ohne Anwalt oder irgendwelche Anträge und sie fühlt sich nicht angegriffen.

Wenn Dein Sohn zu euch gezogen ist,und Du ihn umgemeldet hast,dann kannst Du auch auf normalen Wege das KG beantragen...wo das geschieht ist vom Bundesland abhängig.

LG
Domino

Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2006 22:38
(@andirado)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Domino,

zwar habe ich mit meiner Ex über das Thema Sorgerecht noch nicht geredet aber ich kann mir schon vorstellen, dass sie auch damti einverstanden wäre, es auf mich zu übertragen. Der Junge ist nicht ganz einfach, sie musste mit ihm auch schon zweimal zur Polizei, ihr neuer Ehemann kann mit ihm sowieso nichts anfangen. Kurzum: sie wird nicht unfroh sein, ihn "los" zu sein. Also vorausgesetzt, sie ist einverstanden, wie leite ich die Sorgerechtsübertragung in die Wege?

Bezüglich Kindergeld: Ich wohne in Baden-Württemberg, meine Ex-Frau im Saarland. Reichen diese Infos?

Gruss Andirado

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2006 22:44
(@domino)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo !
Wenn sie damit einverstanden ist,dann reicht ein ganz normales schreiben von ihr daß sie dir das Sorgerecht übertragen möchte...dieser wird beim Amtsgericht eingereicht..eigentlich dürfte es das gewesen sein.

Kindergeld beantragst Du bei der Familienkasse (Bundesagentur für Arbeit)

LG
Domino

Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2006 22:49
(@andirado)
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Hallo Domino,

und bei welchem Amtsgericht reiche ich das ein? Wohnort von Mutter und Sohn oder von mir?

Gruss Andirado

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2006 22:50
(@domino)
Nicht wegzudenken Registriert

PS:
Wenn Du im öffentlichen Dienst arbeitest,dann wird das Kindergeld über den Arbeitgeber ausbezahlt!

LG
Domino

Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2006 22:51
(@domino)
Nicht wegzudenken Registriert

Bei welchem Amtsgericht das nun eingereicht wird,bin ich leider überfragt...hier gibts aber noch jede Menge Leute die Dir das zu 100 % sagen können!

Alles Gute!

Lg
Domino

Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2006 22:53
(@andirado)
Schon was gesagt Registriert

Hallo Domino,

Wenn Du im öffentlichen Dienst arbeitest,dann wird das Kindergeld über den Arbeitgeber ausbezahlt!

Nein, ich bin selbständig! Aber trotzdem Danke für den Hinweis!

Gruss Andirado

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2006 23:00




DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

KG bekommt der, der das Kind dauerhaft beherbergt - ist somit nicht an das SR gekoppelt. Der Antrag wird i.A. bei der Familienkasse gestellt. Frage doch einfach einen Arbeitskollegen oder Bekannten, wie das bei denen läuft.

Die SR-Übertragung ist ja soweit ok gedacht - ich würde wegen der Kürze der Gültigkeit das Thema über eine Vollmacht abhandeln. Die Ex soll dir eine Sorgevollmacht unterschreiben, die alle wesentlichen Punkte (Gesundheitsfürsorge, Vermögenssorge, Arbeits-/Ausbildungsplatzwahl usw.) beinhaltet.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2006 23:03
(@andirado)
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Hallo DeepThougt,

gibts irgendwo eine Vorlage für so eine Vollmacht? Wird die auch überall anerkannt?

Gruss Andirado

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Themenstarter Geschrieben : 30.05.2006 23:06
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin nochmal,

ein Muster ist mir nicht bekannt. Einfach 'n A4-Blatt und losschreiben. Anerkannt werden muss es - ist ja bei Patientenverfügungen auch der Fall.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

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Geschrieben : 30.05.2006 23:17
(@andirado)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

habe da noch eine Frage. Ich will natürlich auch Unterhalt von der Mutter für den Jungen. In meiner Naivität gehe ich mal davon aus, dass er mir zusteht, wenn der Junge zu mir zieht. Brauche ich dafür das Sorgerecht oder reicht es, wenn er hier bei mir wohnt?

Wenn es ums Geld geht, wird nämlich wahrscheinlich die "Harmonie" mit der Mutter vorbei sein. Allerdings will ich ungern darauf verzichten, schon rein aus Prinzip, da sich meine Ex-Frau in der Vergangenheit in Sachen Geld mir gegenüber wenig fair gezeigt hatte. Außerdem ist es derzeit so, dass der Unterhalt, den ich für den Jungen bezahle, nur teilweise für ihn ausgegeben wird, der Rest wird zweckentfremdet. Daher meine ich, sie sollte wissen, wie es sich anfühlt, wenn man von seinem hart erarbeiteten Geld einen nicht unerheblichen Teil abgeben muss.

Gruss Andirado

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Themenstarter Geschrieben : 30.05.2006 23:18
(@elternteil_m)
Nicht wegzudenken Registriert

Klingt ja so, als ob ihr einvernehmlich zu Lösungen kommen könnt.
Ich würde anstreben, mit der KM eine Elternvereinbarung zu unterzeichnen.
Die Vereinbarung kann kostengünstig beim Notar bestätigen lassen.

Vorschläge zur Gestaltungsmöglichkeit findest Du hier.

Das wäre der erste Schritt.

Dann kannst Du immernoch zu Punkt zwei , dem Geld, kommen.

fipptehler korr.

[Editiert am 30/5/2006 von Elternteil_m]

Es wird gekreuzt, wenn der Gegenwind zu stark ist, und das Spinnaker bei achterlichem Wind gesetzt. Es wird Containerschiffen ebenso wie einem Kanu Raum gegeben. Manchmal allein, manchmal mit Crew. Nur das Ziel darf nicht aus den Augen verloren gehen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.05.2006 23:27
(@domino)
Nicht wegzudenken Registriert

hallo!

Du hast natürlich Anspruch auf Unterhalt von der Mutter!
Allerdings würde ich aus taktischen Gründen das erst in die Wege leiten,wenn die Sache mit dem Sorgerecht über die Bühne gelaufen ist!

Wenn euer Sohn Geld verdient,wird dies allerdings berücksichtigt!

LG
Domino

Gehe Deinen eigenen Weg,dann verläufst du dich auch nicht !

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Geschrieben : 30.05.2006 23:32
(@andirado)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

natürlich hatte ich vor, eins nach dem anderen zu machen. Erst Sorgerecht, dann Unterhalt. Dass sein Lehrlingsgehalt angerechnet wird, weiß ich, wobei das ziemlich mager ausfällt, sie wird also noch ordentlich zahlen müssen.

Trotzdem Danke für Eure Hinweise!

Gruss Andirado

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.05.2006 23:56
(@andirado)
Schon was gesagt Registriert

Hallo nochmal,

erst mal vielen Dank für Eure rege Anteilnahme. Bleibt nur noch eine Frage offen: Bei welchem Gericht müssen meine Ex-Frau und ich die Sorgerechtsänderung einreichen? Das bei ihrem Wohnort oder meinem?

Gruss Andirado

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 31.05.2006 00:05