Wie bekomme ich das Sorgerecht. Wenn, meine Ex Freundin das Kind zur Adoption geben möchten. (Das Kind ist noch nicht da) das sie das nicht ohne meine. Einverständnis machen kann das Dass weise schon.
Habe Dienstag ein Gespräch mit dem Ju.
Hallo Rosselino,
2 Dinge erhöhen die Wahrscheinlichkeit von Antworten. Das erste ist, den Thread nicht zu schließen, da sonst keiner Antworten kann und die Verwendung von Höflichkeitsfloskeln.
Aber nun zu deiner Frage:
Das gemeinsame SR könntest du nur mit Zustimmung der KM bekommen, das ASR nur dann, wenn der KM das SR entzogen wird.
Ja als leiblicher Vater mußt du einer Adoption zustimmen. Aber: Solange dich die KM nicht als Vater angibt hast du auch keine REchte und Pflichten. Du kannst die Vaterschaft nicht einseitig anerkennen, dazu wird die Bestätigung der KM benötigt.
Also, was hindert sie daran dich als Vater nicht anzugeben, wenn sie weiß, das du ihr bei der Adoptionsfreigabe Schwierigkeiten bereiten willst.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Danke für deine Antwort, aber KM hat mich als Vater schon beim Ju gemeldet. Ich warte ab mehr kann ich eh zZ nicht mache danke nochmal :knockout:
Moin,
Danke für deine Antwort, aber KM hat mich als Vater schon beim Ju gemeldet. Ich warte ab mehr kann ich eh zZ nicht mache danke nochmal
mit dieser "Anmeldung" bist Du nur als Vater aktenkundig und unterhaltspflichtig für Mutter und Kind; mit Sorgerecht hat das nichts zu tun. Es gibt für leibliche Väter in solchen Fällen auch kein "Vorkaufsrecht", falls eine alleinsorgeberechtigte Mutter ihr Kind zur Adoption freigeben möchte. Das einzige, was nach erfolgter Adoption passiert: Deine Unterhaltspflicht erlischt; allerdings auch Dein Umgangsrecht.
Das soll Dich natürlich nicht daran hindern, mit Deiner Ex zu reden und nach einer Lösung zu suchen. Nur eben: Du kannst da nichts erzwingen oder einklagen, denn praktisch sämtliche Rechte liegen bei ihr.
Unkonventioneller Vorschlag: Vielleicht ist sie finanzieller Unterstützung gegenüber so aufgeschlossen, dass sie Dir daraufhin das GSR und ABR einräumt. Böse Zungen könnten zwar sagen, Du hättest damit Dein eigenes Kind gekauft - aber who cares, wenn das Ergebnis stimmt?
Grüssles
Martin
PS: Der Hinweis mit den Höflichkeitsformen war nicht nur so dahergesagt...
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
na super ;(
Hallo Rossolini,
so abwegig ist der Vorschlag von Martin leider nicht. Ich spürs gerade am eigenen Leib: Wir haben im Streit um das ABR eine Gutachterin am Hacken, die eine Mediation vorgeschlagen hat. Nach sieben dreistündigen Terminen (die schweineteuer sind!) stellt sich heraus, dass KM mir nur "gleichberechtigten" Umgang gewähren will, wenn ich weiterhin den Unterhalt zahle. Auch mir stellt sich nun die Frage, ob ich das kann und will. In meinem Falle geht es um ca. 15 Tage im Monat, meiner Ansicht nach ein Wechselmodell. Dabei betreue ich Sohn selbst, gehe in dieser Zeit nicht arbeiten, schicke ihn also nicht in die Kita. Du kannst Dir vorstellen, dass ich dabei am finanziellen Limit laufe.
Und KM will trotzdem Unterhalt, sonst stimmt sie der zu treffenden Elternvereinbarung nicht zu. Ich habe für mich entschlossen, den Umgang mit Sohn zu "kaufen". Sie soll ihren Unterhalt bekommen, Hauptsache ich habe Sohn für die persönliche Förderung. Ich sehe die 199EUR als Preis dafür, meinen Sohn sehen zu können, auch wenn ich ihn 15 Tage im Monat betreue und KM damit ihren Urlaub finanziere...
Gruss
vater1972 (auch ein Martin)
Danke (Vater 1972 )Martin
ich bin ja dankbar für jedend tipp denn ich bekomme .
Aber ich warte erst mal den termin ab ,werde dann bericht erstatten :question:
:yltype: