Sie will Genehmigun...
 
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Sie will Genehmigung für Ummeldung...

 
(@bigdaddy06)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

meine Frau schrieb mir nun einen rein förmlichen Brief...

Sie bittet um eine Bestätigung das Sie unsere gemeinsame Tochter ummelden kann...
wegen Wohnortswechsel

bisher ist aber überhaupt noch nichts anderes geredet worden wie z.b. Unterhalt, Besuchrecht usw.

Soll ich Ihr diese Bescheinigung unterschreiben?

Vielen Dank MFG

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2007 01:17
(@bm-rk)
Registriert

Hi,

mich würde da ja interessieren, so sie mit den Kinder hinzieht. Ist es weit weg?
Kannst du deiner Umgangsverflichtung, deinem Umgangsrecht nachkommen...oder wäre das dann nur schwer möglich?

Warum will sie denn umziehen? Arbeitsplatzwechsel?
Zusammenziehen mit LG?

Gruß BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 08:47
(@nrwdad)
Rege dabei Registriert

Deine hat Dich wenigstens noch gefragt - meine hat das damals alles ohne mich zu fragen oder mir das anzukündigen einfach gemacht, Kinder vom, Kiga & Schule abgemeldet und umgezogen und mich nach meinem Kinderwochenende vor vollendete Tatsachen gestellt.... auf Nachfragen sagte mir das Einwohnermeldeamt hier in NRW dann dass sie grundsätzlich umziehen und ummelden kann was und wen sie will... nur bei der Schule hätte ich mein Einverständnis geben müssen (da hatte man mich weder informiert noch gefragt). Dann habe ich mich beim JA und AG erkundigt und man sagte mir ich könnte zwar die Ex und KM jetzt verklagen und würde auch Recht bekommen, aber das Urteil wäre nicht "justiziabel" wie es im Amtsdeutsch heißt und somit würde mir das alles nichts bringen.

Ich würde sie aber fragen warum und weshalb und wie es mit dem Umgangsrecht usw dann für Dich aussieht...

Gruss

nrwdad

Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 10:03
(@bigdaddy06)
Schon was gesagt Registriert

Sie lebt 300km weit weg von mir...

Umgangsrecht wird schwierig...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2007 11:41
(@bm-rk)
Registriert

Hm, ach sie IST schon umgezogen...und will jetzt die Bestätigung haben, das sie euer Kind ummelden darf.

BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 12:02
(@bigdaddy06)
Schon was gesagt Registriert

Ja genau... ;(

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2007 12:52
(@nrwdad)
Rege dabei Registriert

  😡 das ist ja heftig... erstmal umziehen und hinterher um Erlaubnis fragen.... tut mir leid für Dich aber ich glaube ich würde das Papier auf die Art nicht unterschreiben... weil ob Du das unterschreibst ode rnicht ändert ja an der Tatsache dass sie bereits umgezogen ist nichts mehr und selbst wenn Du Dich weigern solltest wird sie ja sicher nicht wieder an ihren alten Wohnort zurückziehen aus Rücksichtnahme auf Dich.

nrwdad

Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.

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Geschrieben : 18.01.2007 14:56
(@bm-rk)
Registriert

na fein...

Wie würde ich es machen (aber ich mache eh vieles anders...)
Alsoo:
Unterschreiben würde ich. Letzendlich ändert es sich ja nicht, dadurch, dass du nicht unterschreibst.

Hat sie denn schon zu dir gesagt, wie sie sich das mit dem Umgang vorstellt? Auch finanziell?
(Mal abgesehen, dass du rechtliche die Kosten tragen musst).

Hab ihr eine Vereinbarung wie der Umgang stattfinden soll.

Hier solltest auch fordern...kuck wie du Umgang mit deiner Tochter hinkriegst. 300km sind viel...evtl. kannst du mit Ex über eine Teilung der kosten reden...
...komme ihr entgegen mit der Unterschrift (der Umzug ist eh schon passiert) und sie kommt dir vielleicht auch entgegen.

Gruß BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 15:01
(@bigdaddy06)
Schon was gesagt Registriert

Ja, ich denke auch das ich unterschreiben werde...

Sie hat mich heute morgen angerufen und mir gesagt das die kleine schon umgemeldet ist, nur das amt brauch diesen fetzen von mir...

Außerdem hat sie gemischte Gefühle ob alles richtig war was sie gemacht hat...

Vielleicht gibt es ja doch noch ne chance...

MFG

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2007 15:11
(@babbedeckel)
Registriert

Hi Bigdaddy,

hmmm, also je nach den Umständen würde ich unterschreiben, oder auch nicht ....
Könnt´ ihr noch reden ?
Wie ist denn so die Situation ?
Wie alt ist denn Töchterchen ?
Möchte auch Töchterchen umziehen ?
Vielleicht ist der SB beim Einw.-Meldeamt auch "fit", und weiß das ihr GSR habt. Dann
müßte er dich auch fragen, bzw. verlangt von Deiner Frau deine Unterschrift.
Ja, ja ich weiß das wäre der erste .... von dem man das hört.

Laß dir Zeit und überlege gut ....

@BK mit "vielleicht komt sie dir entgegen" oder so ist nix zu holen.

Edit: BigDaddy du warst schneller ...

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 15:18




(@nrwdad)
Rege dabei Registriert

Ja, ich denke auch das ich unterschreiben werde...

Sie hat mich heute morgen angerufen und mir gesagt das die kleine schon umgemeldet ist, nur das amt brauch diesen fetzen von mir...

Außerdem hat sie gemischte Gefühle ob alles richtig war was sie gemacht hat...

Vielleicht gibt es ja doch noch ne chance...

MFG

Ich wünsche es Dir ! Wenn Du mit ihr noch vernünftig reden kannst ist das viel wert, auch im Interesse eurer Tochter und wenn sie zurück kommt umso besser aber hm.... also Luft anhalten würd ich da persönlich jetzt noch nicht - sorry  (aber wie gesagt ich bin da gebranntmarkt). Ich wünsch Dir alles Gute und viel Glück

Es gibt 2 Dinge die unendlich sind - das Universum und die menschliche Dummheit. Obwohl, beim Universum bin ich mir da noch nicht ganz sicher.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 15:20
(@bm-rk)
Registriert

Hi babbedeckel,

@BK mit "vielleicht komt sie dir entgegen" oder so ist nix zu holen.

Doch!

Ich weiß was du meinst. Ich verstehe auch jeden der schon auf die Nase gefallen ist; gar keine Frage.

Aber, versuchen würde ich es...! Immerhin bei mir klappt es ganz gut!

lg BM RK

The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 15:21
(@kruemel1)

Hallo BigDaddy06,

ich denke sie benötigt diese Ummeldung natürlich damit sie das Kindergeld beziehen kann denn dieses wird an den Ausgezahlt bei dem das Kind gemeldet ist.

Die Frage ist auch was kann bzw. wird passieren wenn du die Zustimmung nicht gibst?
Wahrscheinlich werden sich dann die Fronten verhärten und sie wird sich nen Anwalt nehmen der dann anfängt zu klagen um deine Unterschrift ersetzen zu lassen.
Viel Geld Stress und Ärger für...?
Genau nix! Dadurch kommt weder sie noch das Kind zurück.

Du hast geschrieben 

Außerdem hat sie gemischte Gefühle ob alles richtig war was sie gemacht hat...

Vielleicht gibt es ja doch noch ne chance

Nutze ein wenig ihre Unsicherheit um über die gemeinsame Tochter zu sprechen, beziehungsmässig solltest du sie gar nicht ansprechen.
Sie hat eine Entscheidung getroffen und damit soll sie jetzt auch erstmal leben.

WIchtig jetzt ist die Kleine , überlege dir wie du den Umgang herstellen könntest trotz dieser Distanz und mach ihr dann den entsprechenden Vorschlag.

Kannst du mit der Kleinen schon telefonieren?

Vereinbare in welchem Umfang und wie zukünftig der Umgang gewährleistet werden soll und halte diesen schriftlich fest!

Versuch die Fronten so weich wie möglich zu halten in Punkto Kind.

Lieben Gruss Kruemel1

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 15:31
(@bigdaddy06)
Schon was gesagt Registriert

Die kleine ist ja erst 9 Wochen alt...

Außerdem hat sie ja das Kind schon umgemeldet... Das Amt möchte nur nochmal eine Bestätigung von meiner Seite...

Aber egal, habe den Brief heut rausgeschickt...

Um Ihr entgegen zukommen und meine Chance auf eine meine Familie nicht schwinden zu lassen...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 18.01.2007 20:17
(@hajoco)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi,

Zitat:
Um Ihr entgegen zukommen und meine Chance auf eine meine Familie nicht schwinden zu lassen...
Zitat Ende

Das war klug, weil es letzendlich doch wohl um "Knete" geht - und da hast Du jetzt ein gutes "Packend" um umgangsmäßig `was zu bewegen, aber warte nicht zulange, sonst ist Dein Entgegenkommen schnell wieder vergessen.

LG Jochen

Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 21:23
(@zanzibar)
Schon was gesagt Registriert

Hallo zusammen

ich stecke in der genau gleichen Situation. Meine Ex hat mit ca. 4wöchiger Voranmeldung einen Umzug (+300km)mit unserer Tochter (9)  zu ihrem neuen LG vorgenommen. Sie wusste, dass ich dem nicht zustimmen würde. Mit einem 3zeiler Fax hat sie mich dann 6 Wochen nach dem Umzug um die Zustimmung gebeten. Diese habe ich logischerweise verweigert. Eine ABR allein kann offensichtlich nicht entzogen werden, wohl aber das Sorgerecht. Und dies fechtet sie nun an über ihren Anwalt .. und das erst noch mit Prozesskostenbeihilfe vom Staat. Laut meinem Anwalt geht das ganze nur über eine psychologisches Gutachten gegen die Mutter um das Sorgerecht auf mich zu übertragen. Andernfalls wird einfach festgehalten, dass die exPartner sich nicht einig sind und deshalb zum Wohle des Kindes entschieden wird, die Mutter eh den ganzen Tag zuhause und ich arbeitend bin. Das wars. Ich habe diese Meinung von 3 Anwälten prüfen lassen.
Tipp: Ich könnte das Kind auch einfach zu mir nehmen, dann wären die Voraussetzungen gleich mit Ausnahme, dass ich arbeite, aber dann müsste sie mir das Kind "entziehen" resp. ich ihr das Sorgerecht anfechten.
Eins ist für mich klar. Die Gesetze sind da, auch die Rechtsprechung, aber der Vollzug ist äusserst mangelhaft wenn nicht gerade inexistent.
Konsequenz: Stimme dem ABR-Übertrag zu damit du das Sorgerecht nicht auch noch verlierst. Ist leider so.

Gruss

AntwortZitat
Geschrieben : 18.01.2007 23:56
DeepThought
(@deepthought)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

Eine ABR allein kann offensichtlich nicht entzogen werden, wohl aber das Sorgerecht. Und dies fechtet sie nun an über ihren Anwalt .

Das stimmt nicht. Das ABR ist eine Untermenge des SR und kann isoliert von sonstigen Bestandteilen des SR auf einen Elternteil zur alleinigen Ausübung übertragen werden.

Konsequenz: Stimme dem ABR-Übertrag zu damit du das Sorgerecht nicht auch noch verlierst. Ist leider so

Auch das kann ich so nicht stehen lassen. Das ABR ist schon eine wichtige Sache. Ich würde dem Umzug zustimmen, damit weiterhin das ABR bei beiden Eltern liegt. Es hat einige Nachteile, auf das ABR zu verzichten.

DeepThought

Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!

AntwortZitat
Geschrieben : 19.01.2007 10:22