Hallo zusammen,
ich bin 22 Jahre alt und vor kurzem Vater geworden. Das ist zwar alles sehr schön, bringt aber auch einige Probleme mit sich. Meine Freundin hat sich z.B. für einen zweit-Namen entschieden, mit dem ich garnichit einverstanden war. Wir sind nicht verheiratet, d.h. angeblich das Sie das Alleinige Sorgerecht erhält. Habe ich denn jetzt garkeine Rechte mehr? Welche Rechte habe ich denn, oder habe ich nurnoch die Pflicht den Unterhalt zu zahlen? Wäre wirklich nett wenn mir jemand seine Meinung oder Erfahrungen mitteilen würde. Also, schreibt mal was Ihr davon haltet!
Liebe Grüße
Daddy
Hallo Daddy,
erst einmal meinen allerherzlichsten Glückwunsch Dir und Deiner Freundin zu Eurem Kind.
So ganz verstanden habe ich das mit dem Zweit-Namen nicht. Meinst Du damit, Euer Kind hat einen Nachnamen, der nicht dem Nachnamen der Mutter entspricht? So weit ich weiß, geht das nach deutschem Recht doch gar nicht. Ein Kind, das nichtehelich geboren wurde, trägt automatisch den Nachnamen der Mutter. Wenn das Kind in einer Ehe geboren wurde, dessen Eltern nach neuem Namensrecht unterschiedliche Nachnamen tragen, so kann der Nachname einer dieser beiden oder beide zusammen sein. Vielleicht kannst Du hierzu noch etwas sagen?
Du liegts mit Deiner Vermutung zum Sorgerecht vollkommen richtig. Erst gestern hat das Bundesverfassungsgericht sich zu diesem Thema geäußert. Hier kannst Du das Urteil nachlesen. Das gemeinsame Sorgerecht wird nur durch Zustimmung der Mutter erteilt. Wenn Eure Elternschaft auf Dauer ausgelegt ist, solltest Du Deiner Freundin klar machen, dass das gemeinsame Sorgerecht notwendig ist. Ansonsten kannst Du mit dem Kind noch nicht einmal zum Arzt gehen. Leider ist in Deutschland das Kindeswohl noch immer an das Wohl der Mutter gekoppelt (...sorry @teuker ;-).
Bevor Du die Vaterschaft anerkennst und das gemeinsame Sorgerecht ausgesprochen wird, solltest Du Dir absolut sicher sein, dass das Kind auch von Dir ist. Entschuldige diesen Einwand. Meine Recherchen in diesen Dingen haben unglaubliche Begebenheiten zu Tage gefördert und ich habe, vielleicht im Gegensatz zu Dir, die notwendige Distanz um darüber nachzudenken.
Solltest Du der Vater sein, bist Du dem Kind gegenüber unterhaltspflichtig im Rahmen Deines Einkommens.
[Editiert am 30/1/2003 von DeepThought]
Der 15. Senat des OLG Celle befindet vatersein.de
in den Verfahren 15 UF 234/06 und 15 UF 235/06
als "professionell anmutend".
Meinen aufrichtigen Dank!
Wenn ich schon persönlich angesprochen werde, muss ich mich ja mal schnell zu Wort melden. 😛
In Sachen Umgangsrecht bin ich absolut keine Expertin und werde mich deshalb hier darauf beschränken, DeepThoughts Bemerkung zum Kindeswohl zu relativieren. (@DeepThought: ich WEISS, dass du hier mit meinem Widerspruch rechnest :D):
Wie das gestrige Urteil gezeigt hat, ist das Kindeswohl unehelicher Kinder in der Tat automatisch Müttersache - im Zuge des gemeinsamen Sorgerechtes für eheliche Kinder greift diese Automatik eben NICHT IMMER.
@Daddy: Auch ich möchte dir zum Nachwuchs gratulieren. Aus deinem Posting geht nicht hervor, ob du nur prophylaktisch nachfragst oder ob eine Trennung bei euch bereits spruchreif ist.
In erstem Fall wünsche ich euch von Herzen, dass ihr es schafft, eurem Kind eine komplette Familie zu erhalten - in letzterem Fall wünsche ich DIR, dass deine Freundin dem Kind den Vater erhalten wird.
Ganz liebe Grüße
Gaby
Gelassenheit setzt großzügiges Denken voraus.
(Ernst Ferstl, Österreichischer Lehrer, Dichter und Aphoristiker)