Hallo liebe Fories,
es ist soweit der Anmeldetermin fuer das Kind für das GSR besteht und das aufgrund der ehepraegenden bei seiner Mutter wohnt steht diese Woche an. Zu gemeinsamen Ehezeiten war ja seitens der Kindsmutter mal angedacht das Kind in so eine halbprivate evangelische Schule zu tun. Grund hierfür war das die Familie der KM insgesamt relativ ausländerfeindlich ist. Und wir im Stadtteil von Stuttgart ( wo ich damals ja auch wohnte ) einen Ausländeranteil von nahezu 50% haben. Im Kiga duerfte die Anzahl der Kinder mit Immigrantenhintergrund so rund 80% gewesen sein. Daher der von der KM gehegte Wunsch. Ich habe mir das damals angehoert
aber nicht kommentiert.
Nach der Trennung letztes Jahr war sie natuerlich immer noch auf dem Trip. Ich hatte das ja damals mal kurz angeschrieben hier das Thema wo ich euch fragte ist das in irgendeiner Form Sonder-/ oder Mehrbedarf. Es wurde mir zur Antwort gegeben "nein und wer die Musik bestellt der zahlt Sie auch " Wir kamen hier dann mal zu dem Ergebnis dies einfach mal laufen zu lassen.
So aber jetzt ist die Zeit gekommen wo die Wurst aufs Brot kommt.
Im Februar war ein Informationsabend. Sowohl von der allgemeinen als auch von der "privaten" Schule. Dieser Termin wurde mir von der KM mitgeteilt. Konnte ich aber nicht dran teilnehmen.
Mir ist bekannt ( weil ich bei der Stadt angerufen habe ) das der Schulanmeldetermin morgen am 10.04. ist.
Ich warte seit Februar auf irgend eine Info der KM bezgl. Anmeldung für Schule. Oder irgend eine Information zu den Infoabendenden. Es kam null bis dato. Tendenziell schätze ich das Sie das Kind jetzt in die allgemeine Schule tut.
Das die Madame Kindsbesitzerin sich natürlich nicht um die Weitergabe jeglicher Informationen an den Vater IHRES Kindes scheren tut ist mir mittlweile hinreichend bewusst. Aber hier dreht es sich um einen Sachverhalt der aufgrund des GSR von und zwischen beiden Elternteilen abgestimmt werden muss.
Der Kindsbesitzerin ist es "fluppe" das GSR herrscht. Ist doch selbstverstaendlich fuer sie das sie das bestimmt und festlegt
Hier wuerde ich aber mal gerne einschreiten. Weil sonst macht die noch mehr Hugo als ohnehin schon.
Koennt Ihr mir da Tipps geben wie ich mich verhalten koennte ?
Bin um Rat dankbar.
DG
Hallo,
im Regelfall wollen die privaten/kirchlichen Schulen die Unterschriften von beiden Elternteilen haben. Aufgrund der Geburtsurkunde sehen sie ja das es ehelich geboren ist und damit gemeinsames Sorgerecht besteht.
Sollte die Mutter das Kind also in der örtlich zuständigen (und nicht in der privaten) Schule anmelden müsste ja eine Info an dich ausreichen. Etwas anderes wäre es, wenn es mehrere staatliche Schulen zur Auswahl gibt.
Vielleicht will die Mutter ja noch die Einschulungsuntersuchung etc. abwarten und dich dann informieren. Bei uns gab es damals eine ärztliche Untersuchung und auch eine Art Mini-Test. Danach wurde festgelegt ob das Kind schulreif ist oder nicht. Du könntest ja auch die Mutter anrufen ob du dabei sein kannst. Oder bei der örtlich zuständigen Schule und nach dem genauen Termin der Untersuchung fragen, dann kannst du dabei sein. Allerdings passiert da nicht viel. Die meiste Zeit bringst du mit warten zu.....
Sophie
Geburtsurkunde kann ich Dir gar nicht sagen wie die ausschaut.
Das Kind wurde vor der Eheschließung geboren und mir wurde gleich die Vaterschaftsanerkennung unter die.Nase gehalten.
Falls ich davon laufe 😉
> hätte ich es nur mal gemacht mit dem davonlaufen ( sagte mein Psychiater auch *grins* )
und erst mit der Heirat 2008 erlangte ich das GSR.
Aber da war die Geburtsurkunde ja nicht das Thema.
Na sicher gibt es in der Stadt mehrere staatlichen Grundschulen.
Die eine wo sie das Kind wahrscheinlich hintun will ist halt die wo im Stadtviertel ist.
Weiss ja nicht inwiefern man in die Grundschule des jeweligen Viertels gehen muss,
oder ob man ( von Elternseite gewuenscht ) auch einen anderen Stadtteil waehlen kann.
Na sicher gibt es in der Stadt mehrere staatlichen Grundschulen.
Die eine wo sie das Kind wahrscheinlich hintun will ist halt die wo im Stadtviertel ist.
Weiss ja nicht inwiefern man in die Grundschule des jeweligen Viertels gehen muss,
oder ob man ( von Elternseite gewuenscht ) auch einen anderen Stadtteil waehlen kann.
Was spricht dagegen,das euer Kind in eine Schule in seinen Stadtviertel geht ??
Für mich war immer wichtig,das es dem Kind gefallen muss und der Schulweg
sollte so kurz wie möglich sein. Klar ist es nicht schön was KM hier veranstaltet.
Vielleicht solltes du sie einfach fragen und nicht immer gleich gegen alles sein was sie
macht/entscheidet.
jenpa
..dem Kind beide Eltern
Natürlich spricht nichts dagegen dass das Kind in die nächstgelegene Schule geht.
Im Gegenteil. Das ist gut so. Weniger Risiko auf dem Schulweg.
Nur es geht darum zu wissen ob Madame Kindsbesitzerin wenn sie mir gar nichts mitteilt hier das GSR und Ihre Pflichten untergraebt. Das möchte ich hier in Erfahrung bringen.
Elternschaft sollte von beidseitigem Respekt gepraegt sein. Egal ob mit GSR oder ohne.
In dem Fall mit GSR.
Nur wenn Madame Kindsbesitzerin hier bei den grundlegenden Dingen ihrer Pflicht nachkommt.
Die KM legt alles darauf aus den Umgang zum KV zu minimieren.
Keinerlei Zugestaendnisse was über den Standard/Minimalumgang hinausgeht.
Keinerlei Interesse an einer Verbindlichen Umgangsregelung
Deshalb will ich hier mal etwas Praesenz zeigen.
Und bitte daher um euer Wissen, Erfahrungen und Rat.
Du konntest bei den Elterninformationsabenden der Schulen nicht dabei sein.
Könnte für deine Ex so aussehen, als ob es dich nicht interessiert, an welche Schule das Kind gehen wird.
Und das nutzt sie jetzt und kommt nicht freiwillig und erzählt dir etwas.
Andere Väter würden vielleicht ein paar Termine umwerfen und hingehen. Einfach nur um dabei zu sein.
Ich weiß, dass mein Mann das für seinen Sohn getan hat.
Wir sind durch die halbe Republik gefahren um uns eine Schule anzuschauen...
Hast du sie denn gefragt? (hab ich nirgendwo in deinen Beiträgen gelesen)
Die Termine für die Infoabende wurden dir ja mitgeteilt.
Die Schulen wollen übrigens nicht zwingend eine Unterschrift beider Elternteile.
Der Sohn meines Mannes wurde an mindestens 4 Schulen ohne dessen Zutun angemeldet.
Wenn man aber weiß, an welche Schule es geht, kann man dieser auch mitteilen, dass man als Elternteil mit GSR Widerspruch einlegt. Dann darf die Schule das Kind nicht annehmen. Die Mutter müßte klagen. Das steht hier aber nicht im Raum?
Ich gebe aber zu, deine Geschichte kenne ich nicht durch und durch.
Frag Sie doch!
Moin DG
Wie stellst du dir das mit dem Präsenz zeigen denn genau vor?
Soll die KM gefälligst mit der Schulanmeldung zu dir kommen?
Weil du kannst ja laut deinen Threads dich kaum noch auf den Beinen halten, da wird das mit der Schulanmeldung zusammen wohl eher schwierig
Gruß Zwergnases Mama
Nein das steht natürlich nicht im Raum das ich da irgendwas blockieren möchte.
Das ist schon ok so
Mir geht es nur darum zu wissen ob die Kindsbesitzerin damit gegen das GSR verstoesst oder nicht.
Weil bei allen Rechten die die Kindsbesitzerin hat ein paar Pflichten hat sie ja auch.
Wobei mir bewusst ist dass das GSR nen Papiertiger ist mehr nicht.
Ich warte jetzt mal diese Woche ab ob ein Anmeldeformular kommt von der DEF wo sie um Unterschrift/Einwilligung bittet.
Oder eben nicht.
Sollte dem nicht so sein entnehme ich deinem das die KM da quasi auf meine Zustimmung pfeiffen kann und das Kind dort anmelden kann und gut ist.
Was mich aber dennoch interessieren wuerde ist ob das Kind zwingend in die staatliche Schule muss wo im Viertel ist oder auch auf Elternwunsch auch ins naechste Stadtviertel
Also zum Vorgang
in meinem Bundesland geht man zur schule hin und füllt das Ding aus
Da es nur zwei Tage Schulanmeldung gibt, ist es gar nicht möglich irgendwelche "Formulare" hin und her zu schicken
Heisst also, entweder gehst du da mit hin, oder eben nicht
und wenn das nicht geht, so wie bei den Informationsabenden, dann musst du dir etwas einfallen lassen wie es geht
Bei allen Pflichten die eine KM hat, sie muss nicht dir alles hinterhertragen, weil du nicht ausm Knick kommst und Dir helfen lässt
@zwergnasesmama
Ja ich erwarte das mir die Schulanmeldung zur Unterschrift von beiden Elternteilen vorgelegt wird.
Da dies meines Wissens Bestandteil des GSR ist eine Schulanmeldung.
Das die Schule den zerstrittenen Elternteilen hinterherlaeuft ist mir auch Klar. Das ist nicht denen ihre Aufgabe.
Aber es sollte im Rahmen des GSR eigentlich die Pflicht sein der KM.sich diese Unterschrift des gleichberechtigten Elternteils einzuholen.
DG wie denn?
wie soll dies technisch von statten gehen, wenn der KV sich nicht mehr auf den Beinen halten kann? Wie soll es gehen, wenn er nicht in der Schule aufschlagen kann?
Es gibt EINEN Anmeldetermin und da wird VOR ORT die Anmeldung ausgefüllt.
Nun aber die Formularausgabe ist doch nicht nur an den 2 Tagen ?
Die liegen doch mit Sicherheit schon länger vor.
Die Formulare bekommst du nicht vorher, sondern direkt vor Ort
also fährst du da entweder mit hin, oder Du lässt es
Hi DG,
die Schulanmeldung läuft für die Grundschule so ab: Es gibt 1 oder 2 Anmeldetage. Dort schlägt man mit der Geburtsurkunde und Kind auf und unterschreibt die Anmeldung vor Ort. Man bekommt die Anmeldung werder mit, noch bekommt man eine Kopie. Inzwischen steht auf den Formularen meist auch nur noch Unterschrift eines Erziehungsberechtigten.
Da das Kind der Schulpflicht unterliegt muss es eben auch angemeldet werden. Somit verstösst sie nicht gegen das GSR, wenn sie die Anmeldung alleine unterschreibt. Sie würde nur dagegen verstossen, wenn sie auf dem Formular deine Daten nicht angibt bzw. angibt das ASR zu haben.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
@Tina
so das ist doch mal eine klare Ansage die sogar jemand wie ich verstehe.
Eine Anmeldung ist dann durch einen Erziehungsberechtigten möglich und der zweite muss nicht unterschreiben.
Dann obliegt es ja mir dies ggf. mal in die Schule zu gehen und mir das Anmeldeformular vorzeigen zu lassen ob die Kindsbesitzerin dort wahrheitsgetreue Angaben gemacht hat oder nicht. Wobei eine Akteneinsicht werde ich mir dann wahrscheinlich auch erkämpfen mussen. Aber das ist Zukunftsmusik.
Dennoch finde ich es verwerflich das eine Kindsbesitzerin ohne Rücksprache mit dem gleichermassen Erziehungsberechtigten Elternteil eine Anmeldung vornimmt ohne das "OK" einzuholen. Aber auch dieses muss dann vom entsorgten KV toleriert werden.
wieso entsorgt?
Du hättest doch zu den Infoabenden gehen können, du hattest doch die Infos?
Du kannst doch mit zur schulanmeldung gehen...
Die einzige Person die gerade dafür sorgt entsorgt zu werden, bist du selber, aber das habe ich dir mehrfach bereits gesagt
Herrschaftszeiten DG,
das hat nix mit entsorgt zu tun.
Es besteht Schulpflicht, Kinder werden im Grundschulalter in der sog. Sprengelschule eingeschult, es sei denn es gibt driftige Gründe dagegen. Eine Wahl der Schule hat man da als Eltern nicht. Ausnahme wären eben Privatschulen, wenn man möchte das das Kind auf eine besondere Schulform geht (z.B. Waldorf). Bei driftigen Gründen kann ein Kind auch auf eine staatliche Grundschule, die eigentlich nicht für das Kind zuständig ist gehen. Dazu wäre bei beiden Schulen ein Antrag zu stellen und zu begründen. Gründe wären z.B. Arbeitsplatznähe, das das Kind nach der Schule in deren Nähe durch Großeltern betreut wird o.ä.
Du siehst. Deine Ex hat nicht die freie Wahl der Schule, sondern muss das Kind nunmal an einer bestimmten Schule anmelden. Selbst wenn du damit nicht einverstanden wärst, würde das nichts daran ändern. Es wär besser du konzentrierst dich aufs wesentliche, nämlich darauf die bei der Schule höflich vorzustellen und um die Zusendung von Infos zu bitten, evtl. auf die Klassenliste zu kommen ,an Elternabenden teilzunehmen unddichda sogar zum Vertreter wählen zu lassen 😉
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
wieso entsorgt?
Du hättest doch zu den Infoabenden gehen können, du hattest doch die Infos?
Du kannst doch mit zur schulanmeldung gehen...
... oder dG hätte einfach mal die KM fragen können, wohin die Reise nun geht!
Ist das denn so schwer?!
Toto
Was ist eine Klassenliste ?