Ich weiss manche nervt das Thema,
aber späteststens wenn man selber betroffen ist kann man nicht darum herum sich mehr damit zu beschäftigen.
Mein Problem: Trennung nach mehr als 10 Jahren Ehe wohnhaft in einem kleinen Ort der aber alles hat was die
Kinder normal gebrauchen. Dann Trennung mit geplanter heimlicher Entfernung der Kinder aus der Wohnung.
Alles dramatisch, aber danach eigentlich friedlich denn die Mutter war schlau genug sich im Ort eine neue Wohnung zu suchen.
Somit sind die Kinder weiter in ihrem gewohnten Lebensraum usw. Betreung durch Vater jedes zweite Wochenende wie üblich alles schön.
Auch zwischendurch Besuche der Kinder bei mir bzw. für Arztbesuche wenn die Mutter gerade keine Zeit oder Lust hat. Alles schön.
Bis jetzt die Mutter 80 Km wegziehen will zu ihrer Internet Wochenend beziehung. Sie teilt mir per E-Mail mit das sie mit den Kindern ab 01.xx2014
mit den Kindern dort wohnt und die Kinder dort zur Schule gehen werden. Den Kindern hat sie natürlich erzählt das sie sie zu ihren gewohntem Umgang mit mir und zu ihren Hobbys jedesmal gebracht werden. (80Km)Wers glaubt ?
Jetzt die eigentliche Frage ? Darf die Mutter die Kinder aus ihrer gewohnten Umgebung entfernen ohne meine Zustimmung ?
Wir haben das gemeisame Sorgerecht und damit auch das geteilte Aufenthaltsbestimmungsrecht.
Wenn Sie das nicht darf, wie setze ich denn das am besten durch ? Jugentamt, Familiengericht, Anwalt ? ;(
Vielen Dank
Erich
Moin Erich,
wichtig ist in Deiner Situation schnelles Handeln. Du kannst üblicherweise nur Dinge verhindern, aber kaum welche rückgängig machen: Wenn die Kinder erst einmal umgezogen sind und an einem anderen Ort in die Schule gehen, nützt Dir der Umstand, dass Deine Frau Dich - eigentlich - um Deine Zustimmung hätte fragen müssen, nicht viel. Je nach Alter der Kinder können auch deren Wünsche eine Rolle spielen.
Die Frage ist aber nicht nur, was Deine Frau "darf", sondern auch, was Du selbst "kannst". Es geht nämlich nicht nur darum, ob Deine Frau Dich fragen muss, sondern vor allem darum, ob Du selbst die Betreuung Eurer Kinder am bisherigen Wohnort leisten kannst. Denn nur dann wird ein Schuh daraus; es gibt keine juristische Möglichkeit, ein "ich muss jeden Tag fulltime arbeiten gehen, aber ich will das Mutter und Kinder hier wohnen bleiben" einzuklagen. Die Wohnortwahl Deiner Frau kannst Du nicht verhindern; nur (vielleicht), dass sie Eure Kinder mitnimmt.
Wenn Du ein solches Betreuungskonzept hast oder kurzfristig realisieren kannst, würde ich - vielleicht nach einem letzten Gespräch mit der Mutter, in dem Du diesen Schritt fairerweise ankündigst - umgehend eine Einstweilige Anordnung beantragen, die den Verbleib und die Betreuung der Kinder am bisherigen Wohnort sicherstellt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
um es zu verdeutlichen folgende Ergänzung
umgehend eine Einstweilige Anordnung beantragen, die den Verbleib und die Betreuung der Kinder am bisherigen Wohnortdurch Dich sicherstellt
Hallo,
super das ihr so schnell antworten konntet.
Das Konzept habe ich natürlich in der Form das ich meine Arbeitszeit noch flexibler gestalten muss, als jetzt schon.
Ich arbeite Standart von 07:00 bis 15:30. Habe aber meinem Chef schon angekündigt das ich vielleicht später anfangen und früher aufhören muss. Da meine Mädchen schon 10 und 13 Jahre alt sind sollte das sich mit den Schulstunden schnell decken.
Weiterhin wohne ich im sehr großen Haus meiner Eltern die beide als Rentner noch voll rüstig und mobil sind.
Hier haben die Kinder auch noch ihre gewohnte Umgebung wie immer. Die Oma und Opa haben auch früher immer bei der Kinderbetreung geholfen, da meine Frau auch arbeiten war. Auch beim Essen kochen, Wäsche nähen und sonstigen Tätigkeiten die man sonst von der Mutter lernt waren schon immer Oma und Opa gut.
Somit werde ich dann nochmal eine gutmütige Mail an die Mutter schreiben, da sie nicht mehr als unbedingt nötig mit mir reden möchte. Aber wie gestern erfahren musste ist die Wohnung der Mutter schon gekündigt und wurde von neuen Interessenten schon besichtigt.
Ich habe mir vom Landkreis schon die Zuständigen Ansprechpartner im Jugendamt rausgesucht. Meinst du ich sollte die mal kontaktieren oder gebe ich dann der Mutter nur die gelegenheit von sich aus vor mir auf alleiniges Sorgerecht usw. zu klagen.
Könnte ich eine einstweilige Anordnung ohne Rechtsanwalt stellen oder sollte ich mir gleich einen RA suchen der sich mit sowas besser auskennt ?
vielen Dank im vorraus, das ihr mich damit nicht allein lasst.
Erich
Hi,
ich würde die Einstweilige Anordnung mit dem Rechtsanwalt vorbereiten. Dann würde ich die Mutter anrufen (!) und mit ihr darüber reden. Sollte sie Dir dabei gleich durchs Telefon kommen, dann rufst Du danach POSTWENDEND den Anwalt an, dass er das vorbereitete Ding losschießt.
Da würde ich KEINERLEI Risiko eingehen bzw. Zeit verschwenden.
Im schlimmsten Fall ist die vorbereitete EA für die Tonne. Im besten Fall verhinderst Du damit, dass sie Fakten schafft.
Informiere die Schulen, dass Du einer Ab- bzw. Anmeldung nicht zustimmst.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Moin Erich,
zunächst: @Toto hat natürlich recht; das hatte ich nicht deutlich genug geschrieben: Es geht natürlich um die Betreuung durch Dich am bisherigen Wohnort.
Grosseltern sind durchaus relevante Bezugspersonen; die dürfen also auch Bestandteil eines Betreuungskonzepts sein. Wenn dort also beispielsweise steht "Kinder werden nach der Schule von den Grosseltern bekocht und beaufsichtigt", ist dagegen nichts einzuwenden. Der Vorteil ist überdies, dass sie mit 10 und13 Jahren nicht mehr jede Minute beaufsichtigt werden müssen.
Das Alter der Kinder könnte allerdings gleichzeitig auch ein Nachteil sein: Ihre eigenen Vorstellungen über ihren künftigen Lebensmittelpunkt spielen im Zweifelsfall durchaus eine gewichtige Rolle. Wenn Mutti also für den Umzug in die Stadt das berühmte Pony / den Hund / die Taschengelderhöhung / den tollen Sportverein in Aussicht stellt, könnten Deine Kids durchaus bestechlich genug sein, um zu sagen "da gehen wir mit!" Juristisch kann man dagegen wenig ausrichten. Was denkst Du denn ehrlicherweise selbst, wie Deine Mädels sich entscheiden würden? Arbeitet Deine Ex? Hat sie eigenes Einkommen? Wenn sie noch in der Rolle der Nur-Hausfrau-und-Mutter ist, wird's schwierig.
Lass in jedem Fall das Jugendamt raus; das kostet nur Zeit, hat nichts zu entscheiden und bringt deshalb nichts. Ich persönlich würde der Ex ein schriftliches Betreuungskonzept auf den Tisch legen, bei dem die Mädels den Lebensmittelpunkt am bisherigen Wohnort bei Dir haben und ankündigen, dass Du bei Nicht-Einverständnis oder versuchten Alleingängen unverzüglich die o. a. Einstweilige Anordnung auf den Weg bringst. Die ist zwar auch kein Garant für irgendwas, aber zumindest hast Du damit Dein Nicht-Einverständnis zum Ausdruck gebracht; dann gibt es ggf. anschliessend eine Gerichtsverhandlung über das Aufenthaltsbestimmungsrecht. Und ja: Ich würde das über einen Anwalt machen; das sieht offizieller aus und verdeutlicht, dass Du mit Dir nicht Schlitten fahren lässt.
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Danke,
super Solidarität hier. Ich tue das auch wirklich für die Kinder und nicht für mein wohlbefinden.
Die Tipps habe ich auch alle verstanden und sehe das vorgehen auch so.
Jetzt kommt "nur" noch das Hauptproblem. Ich möchte wircklicht nur das beste für die Madchen. Die sind aber
von ihrer Mutter so vorbearbeitet das sie sogar notgedrungen freiwillig mit meiner Frau mitziehen würden.
Diese erpresst die Kinder wie schon beim Auszug damit Sie hinterher nicht mehr zu kennen !wenn sie nicht mit ihr kommen. Bzw. sagt sie das sie die Kinder immer zu Hobbys Nachhilfe(Legasthenie, wird gerade besser) und natürlich allen anderen eventualitäten Fahren wird. (80KM ein Weg). Meiner großen hat sie sogar gesagt sie könnte ja in ihrer neuen Schule einen neuanfang machen, da sie gerade nicht so gut mit der Klassengemeinschaft und Lehrern klarkommt. Meine Erklärung das das nur eine Flucht sei konnte sie im ersten Moment scheinbar noch nicht umsetzen. Die kleine hat wirklich alle ihre Freundinnen hier im Ort und ist sehr viel mit ihnen am spielen usw., aber leider hängt sie sich an die große Schwester von der sie sich auf keinen Fall trennen will.
Also alles nicht so einfach. Ich weiss nur nicht bis zu welchem Grad ich die Kinder damit belasten soll, wenn ich ihnen die wircklichen Hintergründe erkläre.
Danke
Erich
Ob du dich vor Gericht durchsetzen kannst ist absolut offen aber ich würde es in diesem Fall trotzdem versuchen.
Entweder knickt sie vielleicht sogar oder du kannst zumindest ihre Versprechungen gerichtsfest machen.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Das ist in der Tat das größte Problem. Wenn die Mädels - aus welcher Motivation auch immer - bei der Mutter bleiben wollen, dann wäre es ratsam, eher zuzustimmen, als das ABR zu verlieren. Für den Fall, dass ein Kind irgendwann zurück will, ist das mit ABR leichter als ohne.
Ich würde daher schon mit den Kindern darüber reden. Keine Suggestivfragen. Sondern einfach "Wie geht es euch mit dem Gedanken?" "Welche Vorstellungen habt ihr?" "Worauf freut ihr euch?" "Wovor habt ihr Angst?"
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi Erich,
es wird im einem ABR-Verfahren auch und vor allem darum gehen, was Deine beiden Töchter wollen.
Dafür ist es unabdingbar, mit ihnen zu reden und ihnen das Geschehen kindgerecht zu erklären.
Du solltest aber nicht die Folgen verharmlosen. Dein jüngste Tochter z.B. wird alle Freunde verlieren, das ist
einfach so! Rede auf jeden Fall mit ihnen. Die Kinder werden in einem Verfahren durch mehrere Personen befragt werden.
Das kann das JA, Verfahrensbeiständin, Richter und Psychologe sein. Das alles muss Dir klar sein und auch, dass Deine Ex
versuchen wird, die Kinder zu manipulieren. Wenn Du siehst, dass Deine Töchter im Sinne der Mutter aussagen würden,
hast Du eigentlich keine Chance. Du kannst im Prinzip nur Deine Kinder unterstützen, wenn sie nicht wegwollen.
Was Du willst, wird niemanden interessieren.
Und Du musst schnell handeln, wenn Du einen Umzug wirklich verhindern willst.
LG,
Mux
Moin Erich,
Erklärungen, nach denen ihre Mutter "falsche" Ziele verfolgt, werden Deinen Töchtern kaum einleuchten; die würden Dir - nicht einmal zu Unrecht - als Versuch der Stimmungsmache gegen Muddi ausgelegt. Wenn möglich, solltest Du die Mädels hier erst einmal nicht involvieren; das soll dann ggf. ein Familiengericht im Rahmen eines ABR-Verfahrens tun. Klar muss Deiner Ex nur sein: Ich kann die Mädels nicht einfach einpacken und mitnehmen; das gibt umgehend Stress." Warum kann denn der neue Lover nicht an Euren Wohnort umziehen?
Was Du - natürlich - brauchst, sind gute Gründe, warum ein Verbleib in Deinem Umfeld besser für Deine Töchter ist. "Ich will das halt so" oder"ich habe keinen Bock, immer 80 km zu fahren" werden nicht ausreichen; es müssen schon kindbezogene Gründe sein. An dieser Stelle wird dann nicht selten der "Kindeswille" ins Spiel gebracht, indem erwachsene Menschen sich feige dahinter verstecken, dass es ja gar nicht um ihre eigenen (egoistischen) Vorstellungen ginge, sondern nur um die der Kinder. Gerade so, als dürften die Kinder morgen auch entscheiden, ob sie in die Schule oder bis Mitternacht am PC sitzen können.
Auf irgendwelche Fahr-Zusagen solltest Du Dich nicht verlassen; die platzen oft schon am Tag nach dem Umzug. Notfalls mit der Begründung "Papa zahlt zu wenig, ich habe kein Geld für Benzin". Du solltest aber Argumente "pro Vebleib" sammeln; beispielsweise bessere (oder realisierbare) Schul-, Nachhilfe-, Legasthenieförderungs- und Sportangebote; Familie, Freunde, Nachbarn etc.
Was Du natürlich mal probieren kannst: Wenn Muddi sagt "Ich ziehe in Stadt A, und da gibt es X, Y und Z", kannst Du testweise mal in den Raum werfen "Also, ich habe schon mal überlegt, in Stadt B zu ziehen; da gibt es X, Y und Z auch, aber doppelt und dreifach!" Auch andere in Aussicht gestellte Verlockungen und Belohnungen kann man durchaus verdoppeln. Nur so als Experiment, bis Muddi Dir vorwirft, Du wolltest die Kids bestechen - was Du mit einem lächelnden "Aha!" quittieren kannst... 😉
Grüssles
Martin
When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.
Hallo
Da KM in jedem Fall umziehen wird und somit Fakten schaffen wird, rate ich davon ab, eine EA an die große Glocke zu hängen. Eine solche EA serviert man vorzugsweise kalt, was sich aber je nach Gericht eh als schwierig erweisen kann.
Sollte das Gerich keinen sofortigen Handlungsbedarf für das erstellen der EA sehen, kann es durchaus passieren, das KM eine Gelegenheit zur Stellungnahme bekommt.
Diese Post wird ihr schlagartig klarmachen, dass es schwieriger wird, als sie angenommen hat.
Was die Beeinflussung der Kinder angeht, habe ich die Erfahrung gemacht, dass Richter(innen) bei einer Befragung durchaus in der Lage sind, bestechungsversuche rauszufinden. Sollte das passieren, fallen sie demjenigen gewalltig auf die Füße.
Aussagekräftige Betreuungskonzepte sind zwar in der Zukunft notwendig, aber für eine EA spielen sie nur eine untergeordnete Rolle, wird hier doch lediglich dafür gesorgt, das der Status quo aufrechterhalten wird, bis eine letztendliche Entscheidung getroffen wird.
Nochmal: Eine EA ist ein Eingriff in die Planung deiner EX und ist somit vom Charakter her schon unfär. Aber wirkungsvoll ist sie, wenn sie unvorbereitet kommt. In dieser Auseinandersetzung gibt es keine Faineß die du aufrecht erhalten könntest. Der Versuch wird dir totsicher später auf die Füße fallen.
Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Vielen Dank an alle !
Ich werde heute wieder gelegenheit haben zu kämpfen, da die Mädchen dieses Wochenende bei mir sind.
Mal sehen, was geht.
Das eine EA "Kalt serviert wird" sehe ich auch so und bin nicht zimperlich damit. Ich habe nur einen Anwalt der für die Abweisung der überhöhten Unterhaltsklagen gut war aber der für diese Sache nicht speziell scheint. Jedenfalls tat er so als wenn da nichts zu machen ist. Hatte gerade einen Termin bei ihm, da meine Frau jetzt offiziell die Scheidung eingereicht hat. Oder verdienen die RA an solchen Sachen nichts ? Was kostet überhaupt eine EA ungefähr.
Die Hoffnung lasse ich mir nicht nehmen !
Erich
Moin Erich,
Das eine EA "Kalt serviert wird" sehe ich auch so und bin nicht zimperlich damit.
dem würde ich grundsätzlich zustimmen; gebe aber zu bedenken, dass es nicht immer vorteilhaft ist, gleich zu Anfang das ganz grosse Messer auszupacken: Das kann einen Konflikt auch beschleunigen, der mit anderen Mitteln vermeidbar gewesen wäre. Wenn Du das Gefühl haben solltest, dass Deine Ex das auf jeden Fall durchzieht, solltest Du Dich nicht scheuen, dem Wegzug Deiner Kinder per EA (der dann eine Hauptsacheverhandlung folgen wird) einen Riegel vorzuschieben. Wenn Du dagegen der Ansicht bist, Deine Ex auch durch die Ankündigung gerichtlicher Schritte beeindrucken zu können, kann das der bessere Weg sein. Man darf gerade bei Trennung und Scheidung Dinge oft nicht isoliert sehen, sondern sollte den Blick auf das grosse Ganze behalten: Wenn man dem/der Ex in einem Punkt gleich mit voller Härte auf die Pfoten haut, wird er/sie bei den anderen Punkten vermutlich auch nicht mehr kompromissbereit sein.
Ich habe nur einen Anwalt der für die Abweisung der überhöhten Unterhaltsklagen gut war aber der für diese Sache nicht speziell scheint. Jedenfalls tat er so als wenn da nichts zu machen ist. Hatte gerade einen Termin bei ihm, da meine Frau jetzt offiziell die Scheidung eingereicht hat. Oder verdienen die RA an solchen Sachen nichts ?
es gibt keinen Anwalt, der für Unterhaltsfragen kompetent ist, aber gleichzeitig keine Ahnung hat, wie man eine EA beantragt; das ist einfach Handwerkszeug. Der Streitwert bei solchen Dingen wird oft pauschal auf 3.000 EUR festgesetzt; viel Extra-Honorar gibt's dafür also tatsächlich nicht. Aber wenn ich einen Klempner mit der kompletten Sanitär-Ausstattung meines Hauses beauftrage, erwarte ich auch, dass er mal für einen tropfenden Wasserhahn kommt, auch wenn's dafür nicht viel Extra-Kohle gibt.
Ich würde vom Verhalten und Engagement des Anwalts in dieser Frage also durchaus abhängig machen, ob er auch die Scheidung "kriegt" oder ob ich mir einen anderen Anwalt suche. Nicht der Anwalt entscheidet, was wichtig ist, sondern der Mandant. Und wichtiger als die Frage "Ziehen meine Kinder weg oder bleiben sie in der Nähe?" kann keine Unterhaltsfrage sein.
Grüssles
Martin
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Hallo,
die Harmonie ist bei uns schon seit der Trennung spätestens zerstört.
Auch ihre überhöhten Unterhaltsansprüche usw. haben zusammen mit ihrem übermotivierten RA für eine schlechte Stimmung gesorgt wo es garantiert kein nachgeben in irgendeiner Form von der Mutter geben wird, da sie kein Recht und nur Kosten bekommen hat. Da die Wohnung ja auch schon gekündigt ist gibts da wohl nur volle Breitseite.
Der Anwalt ist eigentlich ganz fair und fragte ob ich mir die Scheidungsverhandlung alleine zutraue, da kein Anwaltspflicht besteht wenn ich nicht selber die Scheidung eingereicht habe. (Kostenersparniss)
Mal schauen, was er nächste Woche dazu sagt.
Detlef
Moin Erich,
ja, das klingt alles nicht gut.
In jedem Fall würde ich die EA durch einen Anwalt einreichen lassen. Wenn Du Anwaltskosten sparen willst (das kannst Du so mit ihm vereinbaren; unter 4 Augen ist der Himmel blau), kannst Du sie ja selbst formulieren; ggf. mit Hilfe dieses Forums. Aber der Richter, der die EA dann erlassen soll (was er auch bleiben lassen kann, weil er keine Eilbedürftigkeit oder kein Regulierungbedürfnis sehen möchte), sollte schon wissen, dass er es nicht mit einem Amateur zu tun hat. Insofern ist der Anwalts-Briefbogen hier durchaus sinnvoll.
Grüssles
Martin
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Hallo
Ich rate davon ab, eine solche EA selber zu schreiben und bei Gericht einzureichen. Die Gewichtigkeit wenn soetwas von einer angesehenen RA Kanzlei kommt, dürfte beim zuständigen Richter ganz anders sein, als wenn ein Laie sich da versucht.
Darüber hinaus gibt es durchaus Fallstricke die ein RA kennt und man selber eben nicht. Im Nachzug kommen die Wahrung von Fristen für die der RA auch wesentlich besser geeignet ist. Wer da anfängt zu sparen, sollte es gleich sein lassen.
Noch ein Punkt ist, dass es absolut möglich ist, dass der RA den zuständigen Richter kennt und ihn einschätzen kann und danach auch die EA formuliert. Auch diesen möglichen Vorteil hat man selber nicht. Mir hat das damals sehr geholfen, das mein RA vorher wußte, wer den Fall auf den Tisch bekommt.
Jemmy
Die Lüge wird nicht zur Wahrheit, weil sie sich ausbreitet und Anklang findet. (Mahatma Ghandy)
Das Böse triumphiert allein dadurch, dass gute Menschen nichts unternehmen (Edmund Burke).
Everybody wants to rule the World
Hallo zusammen.
Nun ist es mal wieder anders gekommen als gedacht aber egal der Weg ist das Ziel.
Nachdem ich noch den richtigen Zeitpunkt für eine EA abwarten wollte hat meine DEF einen Antrag
auf alleiniges ABR gestellt. Dieses hat sie ohne Anwalt relativ plump geschrieben. Aber dafür mit völlig
verdrehten Darstellungen der Fakten.
Zu einem Elterngespräch hat das Jugendamt Anfang nächster Woche eingeladen.
Jetzt sitze ich gerade vor der Stellungnahme zu der ich vom Gericht aufgefordert wurde. Hat schonmal
jemand Erfahrung damit gesammelt ? Wie ausführlich sollte sowas gestaltet werden. Wenn ich erstmal am
schreiben bin kommen da schomal 3-4 Seiten heraus.
LG Erich
Schreib locker von der Leber weg.
Dann kürze, was du für überflüssig hältst.
Das Kondensat stellst du hier rein und wir stutzen es nochmal sommerlich zurecht und bringen ein wenig Façon rein.
Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.
Hallo Beppo, danke für deine schnelle Reaktion.
Kann man Dateien anhängen oder nur Text einfügen ?
erich