tachschön
gut dass ihr hier seid
nach längerem Zusehen und Vermutungen anstellen aus der Ferne (ich in Berlin, Mutter und Tochter in Hamburg) - bin ich zu dem Schluss gekommen, dass es für meine Tochter (8 Jahre) besser wäre, sie lebt bei mir. Ich denke bzw weiss, dass die Mutter und ihr Mann regelmäßig zuviel von ihr verlangen, sie für Dinge 'verantwortlich' machen; ihr öfter als nötig eine runterhauen (es ist eben nicht nur hand-ausrutschen).
bevor ich jetzt zum JA geh dacht ich es gibt hier sicher jemand der mir sagen kann, was für einen solchen Wohnortswechsel zwingende Voraussetzungen sind.
Ich befürchte ja ich brauch das Sorgerecht - ich hab aber nur eine Vaterschaftanerkennung (zugestimmt), und einen beglaubigten Antrag von mir auf das Sorgerecht.
Für den (anzunehmenden) Fall, dass die Mutter sich nicht überreden lässt, meine Tochter 'herzugeben':
Welches Gewicht misst ein Gericht (oder Schiedsstelle, ..) der Aussage eines Kindes zu, dass es an den Haaren gezogen/ geschlagen wurde ?
Auch wenns damit nicht getan ist - wäre schonmal sehr froh über ne ungefähre Antwort auf diese Fragen.
Guten Abend und willkommen hier,
unter den Kürzeln ASR bzw. ABR findest Du mit der "Suchfunktion" reichlich Antworten und Beispiele für Dein "Vorhaben". Wenn Du Dich da durchgelesen hast - und dann hoffentlich auf dem Boden der Tatsachen zurück bist - dazu noch einige Informationen zum bisherigen Lauf der Dinge gibst, wirst Du bestimmt ausführliche Stellungnahmen erhalten. (Wenn Du sie dann überhaupt noch brauchst)
Ist nicht böse gemeint, aber `ma eben so Kind abholen und fertich ?
LG Jochen
Die Wahrheit kann man 1000mal erzählen, Lügner brauchen soooon Gedächtnis
Auch wenns damit nicht getan ist - wäre schonmal sehr froh über ne ungefähre Antwort auf diese Fragen.
Du kannst da leider garnichts machen, §1626a BGB heißt das Zauberwort, Grundgesetz und Kindeswohl gilt da nicht, solange Deine Tochter ein Dach über dem Kopf hat und ab und zu was zu essen bekommt wird's schon recht sein. Politiker aller Parteien finden das gut so.
Formal kannst Du zwei Dinge tun:
- Bitte die Mutter, ihren Teil der Sorgeerklärung abzugeben. Anschliessend könntest Du auf dem Niveau des $1671 BGB ("dem Wohl des Kindes am besten entspricht") das ABR anstreben.
- Andernfalls kannst Du das nur auf dem Niveau des §1666 BGB ("Wird das körperliche, geistige oder seelische Wohl des Kindes ... gefährdet"), aber Deine Tochter hat ja ein Dach über dem Kopf...
Alle Kinder sind gleich, aber manche sind halt doch nicht ganz so gleich.
vielen Dank euch sorglos und hajoco
ne natürlich geht es nicht um 'mal eben holen' das entwickelt sich schon ein bisschen länger.
aber in Anbetracht der Gegebenheiten, die ich ziemlich genau so vermutet hatte, werde ich weiterhin gute Miene zum Spiel machen und meine Tochter so oft es geht besuchen bzw mit ihr telefonieren.
und ausserdem werd ich mich wohl hier mal öfter blicken lassen.
machts erstmal gut
dre
