Rechte meiner Partn...
 
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Rechte meiner Partnerin bei Arztbesuchen im Notfall

 
(@blaubein)
Rege dabei Registriert

Hallo Zusammen,
bin nicht sicher in welche Kategorie ich die Frage stecken soll.

Welche Rechte hat meine Parterin wenn Sie mit meinem Kind im Notfall zum Arzt oder Krankenhaus geht und ich nicht greifbar wäre (zb. auf Geschäftsreise).

Ex-Frau und ich haben GSR, ich jedoch das Aufenthaltsbestimmungsrecht und das Kind wohnt eingetragen bei meiner Partnerin und mir. Weder das Kind noch ich möchte dass meine Ex-Frau (die sich sonst nicht um das Kind kümmert) hier zu Rate gezogen werden soll.

Gegenüber dem Krankenhaus oder Arzt ist sie ja eine Fremde in keinem Zusammenhang zum Kind. Wie haben das Väter/Mütter in ähnlichen Situationen geregelt?

Liebe Grüße

Blaubein

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 26.11.2014 18:13
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Mit einer Vollmacht

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2014 18:25
(@psoidonuem)
Registriert

Kann mich nicht erinnern, dass ich mich jemals mit einem meiner Kinder irgendwo als Vater hätte ausweisen müssen. Außer beim Bürgeramt.

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2014 18:57
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

Ja, im Notfall muss das Kind behandelt werden, da wird niemand besondere Fragen stellen. Eine Vollmacht halte ich trotzdem für sinnvoll.
Wenn wesentliche Entscheidungen zu treffen sind, dann kannst Du Dich daran auch telefonisch/Skype beteiligen und Deine Ex bei GSR komplett auszuschliessen halte ich nicht für sinnvoll.

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 26.11.2014 19:10
(@blaubein)
Rege dabei Registriert

Hi Susi,

hat mich meine Exe informiert als das Kind noch bei ihr gewohnt hat. Ich kann mich nicht erinnern. Wüsste jetzt auch nicht warum ich sie benachrichtigen sollte. Sie kann wenn sie will das Kind jederzeit anrufen und es könnte ihr dann mitteilen ob was passiert ist und wie es ihm geht.
Klar wenn es wirklich kritisch ist werde ich sie informieren, aber z.B. bei einem Armbruch nicht.

Werde meiner Partnerin eine Vollmacht ausschreiben. Sicher ist sicher.

VG

Blaubein

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 27.11.2014 13:41
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus Blaubein!

hat mich meine Exe informiert als das Kind noch bei ihr gewohnt hat. Ich kann mich nicht erinnern. Wüsste jetzt auch nicht warum ich sie benachrichtigen sollte.

Naja, ich würde es machen, schon allein um zu zeigen, dass ich KM als Elter genauso schätz wie mich selbst... und signalisiere gleichzeitig, dass ich alles im Griff habe! 😉

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2014 13:49
(@hexesyl)
Nicht wegzudenken Registriert

Also. Sohn vom ex hatte Zahnschmerzen. Ich machte Termin beim Arzt, informierte beide Elternteile vor besuch. Mach besuch erhielten beide Bericht, die Mutter schriftlich mach umgang, der Papa abends als er von Arbeit kam.

War beim Arzt auch kein Problem. Zur not hätte papa mit denen telefoniert oder Mama.

A life lived in fear is a life half lived

AntwortZitat
Geschrieben : 27.11.2014 16:47