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private Krankenversicherung

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(@hannes82)
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Hallo zusammen,

gerne würde ich in nächster Zeit einmal meine komplette Geschichte erzählen. Heute nur kurz: Unsere Tochter ist 9 Monate alt und sie wohnt 170 km entfernt bei der Kindesmutter, mit der ich insgesamt nur 9 Monate zusammen war. Nach 6 Monaten wurde sie schwanger und wir haben geheiratet. 3 Monate nach der Heirat hat sie sich leider wieder von mir getrennt und seit letzter Woche sind wir nun geschieden. Seit der Trennung sorgt die Kindesmutter auf vielen Wegen dafür, dass ich möglichst wenig Kontakt mit unserer Tochter habe. Im letzten Oktober wurde auf meine Initiative hin eine Umgangsvereinbarung gerichtlich festgesetzt. Ich sehe meine Tochter seit Oktober wöchentlich entweder Sa/So in den Räumen der Kindesmutter oder am Freitag in meinen angemieteten Räumen in der Stadt der Kindesmutter. Jeweils für 2-3 Stunden. 

Da wir zum Zeitpunkt der Geburt verheiratet waren, die Kindesmutter gesetzlich und ich privat krankenversichert bin, haben wir unsere Tochter über mich privat versichern lassen. Nun möchte die Mutter nach der Scheidung unsere Tochter über sich familienversichern und bat mich darum, dafür mein Einverständnis zu geben. 

Ich bin mir nicht sicher, ob ich dies tun sollte, da ich über die Rechnungen der Ärzte die Informationen erhalten, die mir die Kindesmutter nicht gibt. Außerdem plant die Kindesmutter in naher Zukunft, einen Antrag auf alleiniges Sorgerecht zu stellen.

Hat jemand Erfahrungen bei dieser Frage? Was spricht dafür? Was spricht dagegen?

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2023 11:30
(@marie_1977)
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Hi Hannes,

PKV ist ja schön und nett, aber kostet auch - diese Kosten würden für mich persönlich überwiegen.

Die Mutter des Kindes hat eine Auskunftspflicht über den Gesundheitszustand - da das Jugendamt schon involviert ist, könnt ihr auch da gleich klären, wie die Kommunikation aussehen soll.

Die Frage ist - was willst du? Auskünfte/Teilhabe an U-Untersuchungen? Mitspracherecht bei Impfungen? Wahl von Therapeuten?... mach dir nichts vor bei 170 km Entfernung bist du da im Alltag raus...

 

Zum Antrag auf das ASR bräuchte es triftige Gründe. Gibt es welche? Hast du einen guten Anwalt?

Im unwahrscheinlichen Fall das du es verlierst - ändert sich aber im Alltag auch nicht soviel.

Dein Umgang und später vielleicht Übernachtungen finden trotzdem statt. 

Einen Paß darf sie auch schon jetzt ohne dich beantragen.

Deine Unterschrift wird dann nicht bei der Kontoeröffnung, Schulanmeldung und noch 2-3 Dingen in 18 Jahren gebraucht...

 

An deiner Stelle würde ich mich auf den Umgang konzentrieren - die Bindung zu deiner Tochter - das ist unbezahlbar.

Woher kommen die 170 km Entfernung - das ist ein echter Killer !!!

 

AntwortZitat
Geschrieben : 11.05.2023 14:40
(@hannes82)
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Ja, 170 km sind absolut ein Killer aber seit fast einem Jahr fahre ich diese Entfernung jedes Wochenende. Das mache ich auch gerne für meine Tochter. Die Kindesmutter ist wieder zurück in ihre Heimat gezogen, als sie gemerkt hat, dass es mit uns nicht passt und sie sich trennen möchte. 

Zum Glück habe ich in ihrer Stadt ein günstiges Zimmer bekommen, so dass ich am Wochenende auch mal in der Stadt übernachten kann.

Bei den Umgängen bei ihr kam es leider in der Vergangenheit zu Situationen, in denen sie mir vorgeworfen hat, dass ich das Kindeswohl gefährde durch Aussagen wie: "Es ist sehr besorgniserregend, dass du unser Kind nicht richtig halten kannst, beruhigen kannst, wickeln kannst..." Sie versucht mich in diesen Situationen zu provozieren, so dass ich das Jugendamt um Hilfe gebeten habe, da sie bei den Umgängen immer im Raum ist und auf ihrem Laptop tippt, was ich ihrer Meinung nach alles falsch mache und warum ich mit meinen Handlungen das Kindeswohl gefährde.

Nun ja, seit 12 Wochen habe ich es geschafft, dass eine Dritte Person bei den Umgängen dabei ist, die bestätigt, dass ich alles richtig mache. Die Mutter möchte mich aber keinesfalls mit unserer Tochter alleine lassen, auch nicht, wenn eine pädagogische Fachkraft dabei ist. Das ist sehr schade.

Mein nächstes Ziel ist natürlich, dass ich meine Tochter auch einmal ohne die Kindesmutter sehen kann...aber das versucht sie mit allen Mitteln zu verhindern...

Sollte unsere Tochter dann bei der Mutter versichert sein, bekomme ich keinerlei Informationen mehr zum Gesundheitszustand...das ist meine Sorge.

Finanziell würde ich nichts sparen, da ich dann - wenn ich den PK Beitrag nicht mehr zahle für unsere Tochter - ja mehr Unterhalt zahlen müsste...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 11.05.2023 15:17
(@marie_1977)
Schon was gesagt Registriert

Der PKV Beitrag wird aber nicht 1:1 vom Unterhalt abgerechnet, sondern nur bei der Unterhaltsstufen-Eingruppierung berücksichtigt - schau nochmal in deiner Unterlagen.

 

170 km sind der Killer - auch wenn du über das Wochenende da bist.

Du verpaßt die Aufführung im Kindergarten, den Elternabend. Du brauchst ein Zuhause in dem dein Kind Freunde bei sich haben kann. So wie es jetzt ist, wirst du ein Besuchs-Elternteil.

Ab 10 aufwärts gibt es dann andere Interessen - Einladungen, Wettkämpfe usw. - und es werden immer mehr Wochenenden abgesagt.

Wenn du am Leben deiner Tochter teilnehmen möchtest, dann mußt du in der Nähe leben. 

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2023 08:11
(@hannes82)
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Ja, es ist mir leider durchaus bewusst, dass die Entfernung von 170 km sicher ein sehr großes Problem ist.

Trotzdem möchte ich weiter für meine Tochter da sein und so oft es geht, diese Reise auf mich nehmen. Bis jetzt bin ich jedes Wochenende dort. Aber jedes Wochenende kostet unheimlich viel Kraft. Die Anreise von insgesamt 4 Stunden für 2 Stunden Umgang. Das Abschiednehmen jedes Wochenende ist auch sehr hart.

Ich möchte den Kontakt zu meiner Tochter aber nicht verlieren und für sie als Vater da sein.

Aufgrund meines Berufs kann ich aber nicht in die Stadt ziehen, in der meine Tochter groß wird.

Hat jemand von euch ähnliche Erfahrungen mit einer so großen Distanz gemacht und kann mir Tipps geben, wie ich damit (auch mit Blick auf meine Vaterrolle) umgehen kann, dass ich daran auch nicht innerlich zerbreche?

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 15.05.2023 13:56
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

die Krankenversicherung des Kindes hat erst einmal mit dem Umgang nichts zu tun. Stimmst Du der Familienversicherung nicht zu, dann müsstest Du zusätzlich zum Unterhalt die Kosten der PKV tragen. Ich wäre mir auch nicht sicher, ob die KM nicht doch die Versicherung über sich selbst durchsetzen könnte. 

170km sind nicht um die Ecke, aber auch nicht so weit entfernt. Es ist sicher schwierig den Umgang mit einem kleinen Kind, das jetzt auch in der Fremdelphase ist anzubahnen. Aber, es ist wichtig, dass Du Interesse am Kind zeigst. Nimm Deinen Jahresurlaub minus Weihnachtsurlaub und bahne den Umgang an indem Du regelmäßig Deine Tochter besuchst, fang mit 2 Stunden an und steigere es auf 8-10 Stunden, dann nimmst Du sie aller 2 Wochen am von Freitag bis Samstagabend und dann bald ein ganzes Wochenende. Ich halte es für nicht sinnlos, um den Umgang zu kämpfen. Dann gibt es auch kein Argument gegen ein gemeinsames Sorgerecht, was Du hast, da das Kind ehelich geboren wurde. Ein Entzug des Sorgerechts ist ein schwerer Eingriff und wird nur gemacht, wenn das Sorgerecht dem Kindeswohl widerspricht. 

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 15.05.2023 19:54
(@hannes82)
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Hallo, was wäre denn stundemäßig und altersgemäß passend für ein Baby bzw. Kleinkind? Zur Zeit ist die Kleine 9 Monate und ich sehe sie jede Woche 2 Stunden. Leider ist mit der KM kein Gespräch über eine Steigerung der Stunden möglich, so dass ich leider für jede Erhöhung den gerichtlichen Weg gehen muss...was wäre eurer Meinung nach der nächste gute Zeitpunkt für eine Erhöhung der Stunden? 8-10 Stunden wären natürlich ein Traum und alle 2 Wochen Freitag bis Samstagabend wirklich wunderbar. Bis es dazu kommt, kann es aber noch viele Jahre dauern oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2023 07:10
(@marie_1977)
Schon was gesagt Registriert
Geschrieben von: @hannes82

. Im letzten Oktober wurde auf meine Initiative hin eine Umgangsvereinbarung gerichtlich festgesetzt. Ich sehe meine Tochter seit Oktober wöchentlich entweder Sa/So in den Räumen der Kindesmutter oder am Freitag in meinen angemieteten Räumen in der Stadt der Kindesmutter. Jeweils für 2-3 Stunden. 

Aber diese Vereinbarung ist doch nicht für immer - steht da nichts über die Zukunft drin?

 

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2023 07:42
(@hannes82)
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@marie_1977 Laut Aussage der KM soll diese Vereinbarung die nächsten 10 Jahre gelten. Jede Änderung müsste ich mir gerichtlich erwirken. Daher die Frage wann sich eine solche Abänderung wohl lohnt und auch Erfolg bei Gericht hätte...

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2023 07:51
(@marie_1977)
Schon was gesagt Registriert

Naja, die KM ist ja nicht das Gericht.

Was steht denn da drin? Doch sicher nicht 2-3 Stunden in alle Ewigkeit?

Hat das dein Anwalt beantragt? 

 

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2023 08:07




82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus @hannes82!

Die Zauberwörter lauten altersgerechter Umgang und entsprechende Erweiterung dieser Zeiten.

Es gibt keine eindeutige Rechtsprechung hierzu, aber im Lauf der Jahre hat sich etabliert:
Je kleiner das Kind desto häufigere, dafür kürzere Umgangszeiten (z.B. mehrmals die Woche á ein paar Stunden); dass das Ganze in den Räumlichkeiten der KM stattfindet, hat hat meines Wissens keine rechtliche Grundlage (Du könntest z.B. auch die zwei Stunden mit Eurem spazieren gehen) .
Insofern ist in diesem Kleinkindalter die von KM geschaffenen Entfernung umgangstechnisch ein gewaltiges Kreuz (by the way: beteiligt sie sich an deine Umgangskosten oder kommt sie Dir entfernungsmäßig und/oder in Hinblick auf Umgangszeiten entgegen?).

Je älter die Kinder werden (z.B. ab drei Jahren), sind dann längere Umgangszeiten z.B. übers Wochenende oder Ferienzeiten MIT Übernachtung beim betreuenden Elternteil denkbar!

Die KM sollte bei Ihren Äusserungen sich vor Augen halten, dass es in erster Linie um das Recht Eures gemeinsamen Kindes auf geregelte und möglichst umfangreiche Umgangszeiten geht. Ihr Eltern seid in der Pflicht, dies so gut es geht zu ermöglichen; wenn nötig mit Hilfe eines entsprechenden Gerichtbeschlusses zum Wohl Eures Kindes.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2023 08:36
(@hannes82)
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Die Umgangsvereinbarung lautet:

1. Die Kindesmutter gewährt dem Kindesvater Umgang mit der gemeinsamen Tochter…, geboren am…, an jedem Wochenende alle 14 Tage am Samstag und am Sonntag, jeweils für zwei bis drei Stunden. Der Umgang beginnt um 10 Uhr vormittags und findet regelmäßig in dem Haushalt der Kindesmutter in Begleitung der Kindesmutter statt.
2. Darüber hinaus gewährt die Kindesmutter dem Kindesvater in den Wochen, an denen kein Umgangswochenende stattfindet, Umgang am Freitagnachmittag in der Zeit für zwei bis drei Stunden, beginnend ab 15 Uhr. Dieser Umgang soll in den Räumen des… in Begleitung der Kindesmutter durchgeführt werden. Der Umgangsturnus beginnt am … mit dem Freitagsumgang. Das erste Umgangswochenende findet damit statt am … 2022.
3. Für den Fall, dass aufgrund einer Urlaubsreise der Kindesmutter der Umgang entfallen wird, soll der Umgang zum nächstmöglichen Zeitpunkt nachgeholt werden. Eine andere Regelung diesbezüglich kann in der gemeinsamen Elternberatung zwischen
den Eltern gefunden werden.
4. Beide Kindeseltern verpflichten sich, eine gemeinsame Beratung bei der Erziehungsberatungsstelle aufzunehmen, um die Elternebene zu verbessern und künftig in der Lage zu sein, Absprachen für … gemeinsam treffen zu können. Die Kindesmutter wird hierzu zunächst Kontakt zur Beratungsstelle aufnehmen und der Kindsvater wird sich sodann dahin wenden und den Kontakt abklären.
5. Für Weihnachten 2022 gilt die Regelung, dass der Kindesvater am 2. Weihnachtseiertag Umgang mit… haben kann für zwei bis drei Stunden, beginnend ab 10 Uhr. Für das Weihnachtswochenende gilt die Umgangsregelung nicht. Der Kindesvater erhält Umgang mit … jeweils an den zweiten der hohen Feiertage (Weihnachten, Ostern, Pfingsten). Die Umgangsregelung gilt für die Feiertage nicht.
6. Damit ist das Umgangsverfahren erledigt.
7. Die Kosten des Verfahrens werden gegeneinander aufgehoben.
 
Wie bewertet ihr diese Vereinbarung für ein 9 monatiges Baby?
AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2023 09:31
(@marie_1977)
Schon was gesagt Registriert

Schlecht, oder sagen wir mangelhaft

- alle 2 Wochen 2-3 Stunden ist zu wenig. Aber gut, so kann man später argumentieren das es keine gute Bindung gibt

- warum nimmt die Mutter Kontakt mit der Beratungsstelle auf und nicht beide Elternteile gleichberechtigt? ist das überhaupt passiert ?

- schöne Vereinbarung vielleicht für 6-12 Monate - eine Vertrauens-Aufbau-Phase - aber wie geht es weiter? Steht dazu da nichts? Hast du nichts beantragt?

Hat dein Anwalt da gar keine Erfahrung - oder freut er sich schon auf das Folgeverfahren?

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2023 09:41
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zumal eine ger. Vereinbarung zu Stande kommt, wenn die Eltern sich "einvernehmlich" geeinigt haben (in Gegensatz zu einem "anfechtbaren"  Beschluss), sprich eine Abänderung dieser dürfte schwer bis teuer für Dich werden (an einer Vereinbarung verdient meines Wissens der RA auch unwesentlich mehr als an einem Beschluss).

Wurde in irgend einer Form begründet, dass die Umgangszeiten in der Räumlichkeiten der KM statt zu finden haben?

Eine altersbedingte und -gerechte Anpassung der Umgangszeiten ist in dieser Vereinbarung überhaupt nicht berücksichtigt ... setzen sechs!
Ich fürchte, Du wirst als Vater "entsorgt" und als Zahlesel behalten...

Such Dir besser einen neuen Rechtsbeistand!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2023 09:56
(@susi64)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo,

diese Vereinbarung ist (a) eine Katastrophe und (b) ein riesiges Eigentor.

Da es eine gerichtliche Vereinbarung ist kannst Du sie zwar im Einvernehmen mit der KM ändern, gegen ihren Willen aber nur gerichtlich und dann auch nicht gleich wieder.

Deshalb wird Dir nichts anderes übrig bleiben als die Vereinbarung nach ca. 1 Jahr wieder anzufechten. Ein neuer Anwalt wäre sinnvoll. Die Begründung ist, dass der Umgang dem Kind nicht gerecht wird. Im Moment kannst Du nur den Umgang sinnvoll wahrnehmen damit Du für das Kind kein Fremder wirst. 

Versuchen kannst Du selbst einen Urlaub mit dem Kind zu verbringen. Aber mehr als 1-2 Tage sind bei dieser Umgangsgestaltung eigentlich gar nicht vorstellbar und die KM müsste zustimmen. 

VG Susi

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2023 10:57
(@hannes82)
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Vielleicht muss ich diese Umgangsvereinbarung etwas erläutern.

Diese ist entstanden zwei Monate nach der Geburt unserer Tochter. Also insgesamt ist die Vereinbarung schon sieben Monate alt.

Damals hatte ich noch eine andere Anwältin. Diese habe ich vor drei Monaten gewechselt, da ich selber gemerkt habe, dass ich nicht gut vertreten und beraten wurde. Nun steht aber leider diese gerichtliche Vereinbarung und ich muss das Beste daraus machen.

Wäre ich diesen Weg damals nicht gegangen, hätte ich meine Tochter gar nicht sehen können. 

Ich möchte den Umgang schnellstmöglich erweitern und habe seit Beginn auch das Jugendamt mit ins Boot geholt. Mit dem Einsatz des JA bin ich sehr zufrieden. Die Dame ist sehr engagiert und versucht zu vermitteln.

Bei den Umgängen in den Räumen der KM gab es Probleme. Wie bereits geschrieben, wurden mir Dinge und Handlungen unterstellt, die ich nicht getan habe. Ich würde das Kindeswohl gefährden durch falsches Halten, Wickeln etc. Die Strategie der KM ist laut meines neuen Anwalts, mich mürbe zu machen, oder dass ich die KM anschreie. Ich bleibe aber stets ruhig und gelassen.

Ich habe vor ca. zwei Monaten das JA um Hilfe gebeten und seitdem ist eine pädagogische Fachkraft bei den Umgängen dabei, die notiert, dass ich alles richtig mache und es keine Kindeswohlgefährdung von mir gibt. Die KM ist aber ebenfalls weiter anwesend.

Während dieser BU vom Jugendamt stattfindet, ruht die gerichtliche Vereinbarung, da am Wochenende kein begleiteter Umgang stattfinden kann. 

Ich kann den BU aber jederzeit beenden und es gilt wieder die gerichtliche Vereinbarung.

Momentan sehe ich die Kleine also wöchentlich am Freitag für 2 Stunden.

Die Umgänge finden in den Räumen der Kindesmutter statt, da unsere Tochter nicht aus der Wohlfühlatmosphäre ihres Kinderzimmers gerissen werden dürfe, so die KM. Die KM argumentiert, dass ich für die Kleine gefährlich bin, sollte sie nicht dabei sein.

Wann würdet ihr eine Abänderung der gerichtlichen Vereinbarung ins Auge fassen und mit welchen Inhalten?

 

 

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2023 12:24
(@marie_1977)
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Jetzt!

Das dauert auch immer eine Weile - vielleicht kannst du ab dem 1. Lebensjahr einen erweiterten Umgang alleine mit dem Kind beantragen. Diesmal sollte der Antrag aber nicht nur die nächsten Monate, sondern Jahre umfassen.

Nachteilig empfinde ich das du eine Wohnung in der Nähe hast, an die du euer Kind gewöhnen kannst. 
So bleibt außerhalb der Wohnung der KM (die ich an deiner Stelle meiden würde) nur der Spielplatz, Cafes usw. - das wird bei längeren Umgängen problematisch - wenn du sie zum Beispiel ab Herbst für 8 Stunden hast - was macht ihr dann?

Nutze solche Foren und schreib deinen Antrag und übe welche Gegen-Argumente kommen könnten, das schult 😉 ,

auch wenn es sich am Anfang immer wie Gegenwind ließt.

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2023 14:52
(@hannes82)
Zeigt sich öfters Registriert

@marie_1977 Ich habe ja ein Zimmer vor Ort, welches mir gehört und dass ich jederzeit nutzen kann. In der Umgangsvereinbarung steht ja drin, dass sie dort alle zwei Wochen mit der Kleinen hinkommt. Dorthin könnte ich dann auch irgendwann mit der Kleinen hingehen oder auch alleine sein. Allerdings möchte das die KM mit allen Mitteln verhindert. Ich sollte aber den BU auch nicht vorschnell beenden, da ja jedes Mal ein Protokoll erstellt wird, dass für mich spricht...oder?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2023 15:01
(@marie_1977)
Schon was gesagt Registriert

Hast du in dem Zimmer ein Bettchen für den Mittagsschlaf?

Gibt es eine Küche ? gibt es Spielzeug?

Könntest du dort mit deiner Tochter einen kalten, regnerischen November-Tag verbringen?

Zum BU - da muss es doch eine Vereinbarung/Zielsetzung geben 6 Termine ? oder 6 Monate?

Protokoll ist immer ganz nett - allerdings gibt es oft verschiedene Sichtweisen der Aussagekraft und fraglich,

wann das von wem eingesehen werden kann. 

AntwortZitat
Geschrieben : 16.05.2023 15:27
(@hannes82)
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Ja, das Zimmer ist mit allem eingerichtet. Der BU ist auf 12 Termine begrenzt gewesen. Wir haben uns diese Woche auf eine Verlängerung geeinigt mit wechselweise Umgang bei der KM und in der pädagogischen Einrichtung. So dass ich nicht immer bei der KM bin…das ist der nächste Schritt hin zum Umgang alleine. Wie findet ihr diesen Schritt?

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 16.05.2023 15:35




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