priv. KV der Tochte...
 
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priv. KV der Tochter ... Unterschrift der KM

 
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

Ich habe gerade einen KK-Wechsel meiner Tochter vor. Da schreibt mir der Versicherungs-Agent folgendes:

ich habe gerade von der KV die Info erhalten, dass die Kündigung Ihrer Tochter derzeit nicht wirksam ist, da die zweite Willenserklärung der Mutter fehlt. Daher meine Frage: Sind Sie allein erziehungsberechtigt??

Hä ? brauch ich da wirklich die Unterschrift der KM ?

"Erziehungsberechtigt" ist auch gut  :rofl2:

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 16.01.2008 13:07
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi babbedeckel,

ja denn du bist ein Mann  :knockout:

Also die KM meiens Mannes hat die Kinder nach der Scheidung aus seiner Krankenversicherung herausgenommen und sie mit sich angemeldet. Weder zu Abmeldung noch zur Anmeldng brauchte sie eine Unterschrift, obwohl das GSR besteht. Das seine Kinder nicht mehr bei ihm versichert sind bekam er nur durch den Zufall mit, das wir nach der Heirat meine Kinder und mich bei ihm versichern wollten. Es hat sich keiner zuständig gefühlt ihn zu informeiren. Die Kinder hätten auch unversichert sein können ohne das es ihm aufgefallen wäre...

Du siesht, du hast mal wieder das falsche Geschlecht

LG Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2008 13:15
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

ich könnte denen

😡 😡 😡

Gruß
babbedeckel

Ein Ruin kann drei Ursachen haben: Frauen, Wetten oder die Befragung von Fachleuten (Georges Pompidou)

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Themenstarter Geschrieben : 16.01.2008 13:22
(@eskima)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hallo babbedeckel,

wenn du Lust hast, dann frag deinen Versicherungsheini doch mal nach der Rechtsgrundlage  :phantom:

LG

eskima

Urteile nie über einen Menschen, bevor du nicht sieben Meilen in seinen Schuhen gegangen bist - Indianische Lebensweisheit

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Geschrieben : 16.01.2008 13:27
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Babbedeckel!

Ich hatte es genau anders herum - meine GSR-Exe wechselte ohne mein Okay die KK des Kleinen. Als ich das erfuhr, machte ich Rabatz bei der KK, woraufhin die eine Sondersitzung einberiefen um das grundsätzlich zu besprechen. Nach 5 Tagen rief man mich zurück, entschuldigte sich und sagte, daß ohne BEIDE Unterschriften der ET kein Wechsel gemacht werden darf. Dann wurde alles wieder rückgängig gemacht, 2te Unterschrift von KM eingeholt und seit dem läuft er wieder bei mir mit.

Greetz,
Milan

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Geschrieben : 16.01.2008 14:04
(@babbedeckel)
Registriert

Hi Milan,

du hast Recht  😡 ... leider  😉
Eben mit Freundin telefoniert, die hatte das gleiche mit ihrem EX.
Bei ihr wurde die Unterschrift dann durch das FG ersetzt.

Gruß
babbedeckel

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Themenstarter Geschrieben : 16.01.2008 14:58
(@PhoeniX)

Moin

Komisch. Als meine Tochter noch bei der KM lebte und über mich versichert war, habe ich auch meine KK gewechselt. Das ganze ohne Unterschrift meiner EX. Lediglich die neue Versicherungskarte wurde zur Adresse meiner EX geschickt.

Auch bei einer Herausgabe einer 2ten Versicherungskarte hatte ich keinerlei Probleme. Ich schilderte dem SA lediglich, das die GSR-Mutti sich die Frechheit herausnimmt zu bestimmen, das nur sie mit dem Kind zum Arzt gehen darf und deswegen die Karte nicht herausrückt. Umbedingt darauf klagen wollte ich nicht. Diese Karte wurde dann zu mir geschickt.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 16.01.2008 22:37
(@babbedeckel)
Registriert

Hi,

also jetzt haben sie´s gefressen ...
Ich habe denen den §1687 um die Ohren gehauen...

Plötzlich gings  🙂

Gruß
babbedeckel

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Themenstarter Geschrieben : 17.01.2008 17:24