PAS bei Kindern-Kla...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

PAS bei Kindern-Klage auf ASG

 
(@Outlaw)

Hallo liebe Mitstreiter

war längere Zeit nicht im Forum, jedoch gibt es auch einiges an Neuigkeiten.
Wie gehabt verweigert die Ex hartnäckig und trickreich den Umgang mit unseren gemeinsamen Kids.
Zwischenzeitlich habe ich mit einer Kinderpsychologin Kontakt aufgenommen, wo meine Ex zunächst selbst vorstellig geworden ist.
Heute hatte ich einen Termin beim Jugnendamt, da ich mir kein Rat mehr wusste und Ende Juni die nächste Gerichtsverhandlung zwecks Zwangsgeldandrohung gegen meine Ex stattfindet. :gunman:

Im Vorfeld zu dem Termin beim Jugendamt hab ich ein Schreiben verfasst und die Situation im Detail geschildert. :yltype:
Heut hat mich der zuständige Sachbearbeiter beim Jugendamt bestärkt einen Antrag an das Familiengericht zu stellen um ASR zu beantragen. Denn meine Kids würden nachweislich an dem PAS-Syndrom leiden. (Parental Alienation Syndrom / Eltern-Kind-Entfremdung) Hab im Internt auch schon einiges Nachlesen können. :thumbup:

Es wäre klasse wenn mir jemand Ratschläge geben könnte, oder aus eigener Erfahrung brichten kann, wer ähnliches durchgezogen hat.
Der zuständige Mann vom Jugendamt hat mir schon deutlich gemacht, dass er in seinem Gutachten bei Gericht dies in seinem Statement definitiv berichten wird.
Bei dem Gedanken das ASR zu beantragen bekomme ich ein wenig kalte Füße, wobei ich mich auf der anderen Seite auch tierisch freue.

Hat jemand von Euch schon Erfahrung diesbezüglich?
Please answer!
Outlaw

Zitat
Geschrieben : 14.06.2007 21:33
(@PhoeniX)

Moin

Wenn den Kindern PAS bescheinigt wurde und das JA den ASR Antrag unterstützt solltest du ihn auch so stellen. Wenn du jetzt nur das ABR beantragen würdest, würdest du der KM noch bedingte Erziehungsfähigkeit bescheinigen (dadurch würde deine Erziehungsfähigkeit in Frage gestellt, da du die AUgen vor den belangen der Kinder schließt) und das würde dir das Genick brechen.

Ab zum RA und mit dem reden. Der hat mit dem zuständigen Richter in der Regel Erfahrungen und wird dich hinsichtlich dessen auch beraten.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2007 22:07
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin Outlaw!

Ich geh mal davon aus, dass Du derzeit gemeinsames SR mit Deiner Exe hast, richtig?

Heute hatte ich einen Termin beim Jugnendamt, da ich mir kein Rat mehr wusste

JAs mögen Väter, die sich kümmern und deutlich machen, dass es ihnen um die Kids geht. Nur darf man denen nicht auf den Zwirn gehen - was Du scheinbar auch nicht getan hast.

Heut hat mich der zuständige Sachbearbeiter beim Jugendamt bestärkt einen Antrag an das Familiengericht zu stellen um ASR zu beantragen.

Vorsicht! Ich musste selbst erleben, dass ein Mitarbeiter des JA (bei mir waren es sogar 3) von dem Richter gnadenlos ignoriert werden könnte, nur weil er sich für den Vater stark macht. Sei froh, dass Du den Mann auf Deiner Seite hast und bleibe dabei skeptisch. Er erhöht zwar Deine Chancen - aber am Ende liegt alles in der Hand eines einzigen Richters.

Denn meine Kids würden nachweislich an dem PAS-Syndrom leiden.

Das musst Du dann schriftlich in Form eines psychologischen Gutachtens haben, damit es auch gewürdigt wird. Ergo muss ein Gutachten beantragt werden. Sprech mit dem JA-Mann, ob er die Beantragung eines GA ebenso befürwortet und dies auch in seinem Bericht festhalten wird. Es ist gut, dass Du den Mann im Boot hast und deswegen solltest Du entscheidende Schritte vorher mit ihm abstimmen, damit Ihr Euch nicht gegenseitig in die Quere kommt oder er sich übergangen fühlt.

Es wäre klasse wenn mir jemand Ratschläge geben könnte, oder aus eigener Erfahrung brichten kann, wer ähnliches durchgezogen hat.

Ich hab ähnliches (ohne PAS) durch und nach 2 Jahren und 2 Instanzen es nichteinmal geschafft das alleinige ABR übertragen zu bekommen. Sorgerecht (Exe beantragte ASR) wurde nicht angetastet, weiterhin gemeinsam. Und dies obwohl 2 verschiedene JAs mit 3 verschiedenen SBs unabhängig voneinander eine ASR-Übertragung auf mich empfahlen.

Das GSR ist (zum Glück für die Kids) nahezu unantastbar geworden. Es muss schon sehr viel passieren, damit ein ET es verliert. PAS könnte ein Argument sein, wenn Du an einen Richter gerätst, der dafür offen ist.

Bei dem Gedanken das ASR zu beantragen bekomme ich ein wenig kalte Füße, wobei ich mich auf der anderen Seite auch tierisch freue.

Gewöhn Dich dran oder kauf Dir nen Fußwärmer. Angst gehört zum Spiel dazu. Das Motto lautet "Wer nicht wagt der nicht gewinnt". Aber die  Frage ist doch eher, was Du noch zu verlieren hast:

Derzeit ist das SR für Dich keinen Pfifferling wert und selbst wenn Du -im unwahrscheinlichen Fall- aus Richterrache Dein GSR verlierst, hast Du nichts verloren, was Du jetzt hättest. So gesehen kannst Du mit einem neuen Antrag nur gewinnen. Ich würds riskieren bzw habe es ja selbst getan.

wobei ich mich auf der anderen Seite auch tierisch freue.

Wie sachte Deep stets zu mir: "Bleib optimistisch aber rechne immer mit dem Schlimmsten!"

Also wie Martin schon schreibt: Ab zum RA und Vollgas geben.

Greetz,
Milan

PS: Wenn Du bereit bist etwas mehr für Deinen RA zu bezahlen, dann schick mir ne PM. Ich gebe Dir dann die Nummer eines der besten RAs aus "unserer" Szene, spezialisiert auf das Gebiet PAS, mit dem Du tatsächlich eine bombastische Vertretung hättest.

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2007 22:28
(@andreadd)
Registriert

Hallo Outlaw,

den Antrag auf das Gutachten über das JA würde ich nicht empfehlen. Das JA wird aufgrund der Ausgewogenheit ein Gutachten über die Erziehungsfähigkeit beider Eltern beantragen und der Richter macht daraus eine Gummi-Nummer.
Haben wir gerade erlebt.

Lass das JA mal so eindeutig bleiben. Besser ist das.

Liebe Grüße
Andrea

Die 7 Todsünden der modernen Gesellschaft? Reichtum ohne Arbeit. Genuss ohne Gewissen. Wissen ohne Charakter. Geschäft ohne Moral. Wissenschaft ohne Menschlichkeit. Religion ohne Opfer. Politik ohne Prinzipien.
Dalai Lama

AntwortZitat
Geschrieben : 14.06.2007 23:32
(@Outlaw)

Hallo
Danke für Eure Stellungnahmen.
Ich denke Milan hat recht, indem man letztendlich nichts verlieren kann. Die Kinder sehe ich aufgrund der strategischen Verweigerungshaltung und Ignoranz von meiner Ex momentan nicht. Die Besucherwochenenden werden nicht eingehalten, ich bekomme lediglich SMS mit Absagen.....Die Ex hat meinen Kindern ne Gehirnwäsche verpasst. Hätte nie gedacht, dass dies möglich ist.
Ebenso äußert sie sich zu keinen Briefen die über die RA in läuft. Ihr RA antwortet auch nicht. >>>>Kommunikationsresitent

Bei dem Richter habe ich echte Zweifel, der ist in meinen Augen ne NULL-Nummer. Bin mal gespannt wie der entscheidet bzgl. der Zwangsgeldandrohung die noch im Raume steht. Ich hab das Gefühl, dass wirklich nur Kaugummi-kauen und alles ganz cool sehen. Das meine Ex die Kontakte behindert steht außer Frage, das unsere Kinder sich total schräg verhalten, steht außer Frage. Aber es Fragt keiner mehr nach dem Grund und schon gar nicht der Richter. Dieser hat für den Termin das Jugendamt geladen, steht zumindest auf der Ladung, der betreffende Sachbearbeiter weiß aber nichts von dem Termin!!! Der pennt einfach vor sich hin und ist garicht mit der Materie befasst.

Werde Euch weiter informieren, wie es gelaufen ist.
Outlaw

AntwortZitat
Geschrieben : 18.06.2007 15:57
(@PhoeniX)

Moin

Die Ex hat meinen Kindern ne Gehirnwäsche verpasst. Hätte nie gedacht, dass dies möglich ist.

Die Kinder stecken in einem Loyalitätskonflickt. Nimm es nicht persönlich. Aber wenn die Kinder immer wieder durch die KM (Welches ja die Mutter ist und die man lieb hat ob sie jetzt schlecht ist oder gut) geimpft werden können die sich einfach nicht dagegen wehren.

Ebenso äußert sie sich zu keinen Briefen die über die RA in läuft. Ihr RA antwortet auch nicht. >>>>Kommunikationsresitent

Nennt sich in der Juristensprache: Konflicktverhalten und Komunikationsdefizite sind allein bei der Mutter zu suchen.

Bei dem Richter habe ich echte Zweifel, der ist in meinen Augen ne NULL-Nummer.

Warte bis er endgültig geurteilt hat. Meine Richterin hab ich auch so eingeschätzt (ala die eine Krähe hackt der anderen kein Auge aus) und ich hab ABR bekommen.

Dieser hat für den Termin das Jugendamt geladen, steht zumindest auf der Ladung, der betreffende Sachbearbeiter weiß aber nichts von dem Termin!!!

Ist ne oft genannte Ausrede. So braucht der sich wenigstens nicht mit dir unterhalten.

Gruß

Martin

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2007 21:06
(@milan)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin!

Phoenix hat recht - man kann sich sehr täuschen. Manche Richter urteilen vollkommen überraschende Beschlüsse. Da kann alles passieren.

Aber es Fragt keiner mehr nach dem Grund und schon gar nicht der Richter.

Du musst Dich verabschieden von dem Gedanken, dass Gesetz oder Gerechtigkeit eine große Rolle spielen. Die Richter haben ein grobes Raster (leben die Kids noch?) nach dem sie gehen und nach meiner Einschätzung wissen die bereits beim lesen des ersten Antrages, wie sie einmal entscheiden werden. Zu oft erleben wir haarsträubende Urteile und Gutachter, Verfahrenspfleger und Jugendämter, deren Arbeit völlig für die Katz ist, weil sie vom Richter nicht berücksichtigt werden.

Ebenso gehts mit Belegen und Beweisen. Manches geht völlig unter. Und glaub blos nicht, dass Zeugen gehört werden.

In gewisser Weise kann ich es sogar verstehen. Die bekommen täglich 30 neue Fälle auf den Tisch, arbeiten alles emotionslos und am Fließband ab. Da geht das Pie-mal-Daumen, weil es schnell vom Tisch muss bzw mit so wenig Arbeit wie möglich abgeackert werden muß.

Aber daraus ergibt sich auch im Umkehrschluss, dass Du theoretisch noch alle Chancen hast.

Greetz,
Milan

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2007 00:23