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ohne meine Kinder ist alles doof

 
(@spence7651)
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hi, ich bin 30 jahre alt und seit 1 woche von meiner freundin getrennt. wir hatten in unserer beziehung 2 kinder wobei eins aus einer frueheren bezie. von ihr war. der grosse ist 5 und die kleine wird jetz 3.meine ex ist 22. wir hatten ofter mal probleme in unserer beziehung und waren 1,5 monate getrennt zwischendurch. wir wollten aber auch zum wohle der kinder eine neuanfang wagen. seit anfang mai hatten wir es wieder schoen bei uns zuhause. dann am freitag vor pfingsten, wo ich beruflich abends noch unterwegs war hat sie sich mit einigen freunden von uns getroffen. da wa ein neuer kerl den sie nicht kannte. meine freundin hat mich in den letzen halben jahr mit 6 typen betrogen. als ich dann nacht nach hause kam musste ich feststellen das bei mir zuhause vor dem haus noch voll action wa. die kinder spieleten im vorgarten.es war 23 uhr und meine kinder gehen normalerweise um 20 uhr in sbett. am naechsten tag war ich wieder bei der arbeit und als ich um 0.30nach hause kam war wieder keiner da. die kinder lagen bei unseren freunden auf einer  liege und haben geschlafen. also habe ich sie mir geschnappt und nach hause gebracht. was einen fussweg von ca 2min ist. sie ist voellig ausgeflippt und als ich gesagt haeb das sie erstmal hierbleiben muss hat sie die polizei angerufen wegen hauslicher gewalt wobei ich sie niemals angegriffen hab. nicht in der beziehung noch jetz. die waren dann da und sie ist wieder gegengen bis nachsten morgen. jetz hat ihr dieser neue typ schoene augen gemacht und sie moechte jetz ihn, wobei wenn der naechste ihr schoene augen macht sie den naechsten will. sie gibt die kinder einfach einer 17jaehrigen zum aufpassen um mitz dem neuen stundenlang lkw zu fahren wo sie aber garniocht in der naehe ist falls was ist. das ging alles hier soweit das ich kreislaufprobleme gekriegt habe und indskrankenhaus musste. jetz ist sie mit den kindern im frauenhaus und erzahlt dort das ich sie geschlagen haette und so damit sie da bleiben darf. nun zu meiner frage:

1. darf sie mit den kindern so weit weg ziehen wie sie will? sie hat das alleinige sorgerecht weil wir nicht verheiratet sind.

2. darf sie mir den umgang verbieten?

3. darf ihr neuer mann mein kind adoptieren, auch wenn ich damit nicht einverstanden bin?

4. was kann ich in meiner situation tun um dem jugendamt zu zeigen das ich auch das sorgerecht, bzw aufenthaltsrecht moechte ohne das kind leiden zu lassen?

ich wohne noch in unserer gemeinsamen wohnung und meine schwiegerelt5ern ueber mir. wir denken das sie total ausser kontrolle ist und befuerchten das sie sich mit dem neuen freund absetzt und wir die kinder nie wieder sehen. sie hat gesagt das sie mit ihm nach sueddeutschland ziehen will, wobei ich aus dem hohen norden komme. da ich kein auto habe und keine fuehrerschein wuerde das eine fernunftige loesung um die kinder zu sehen unmoeglich machen.

bitte liebe vüter helft mir. ich weiss nicht was ich tun soll.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 20.06.2011 22:31
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo spence,

zu 1.: Ja das darf sie. Sie muß dich noch nichtmal fragen. Aber auch mit GSR könnte sie das in 99% der Fälle ungestraft.

zu 2.: Nein, den Umgang mit deinem leiblichen Kind kann sie dir nicht verbieten, zu deinem nichtleiblichen Kind kann sie das schon. Aber auch da hättest du als soziale, enge Bezugsperson ein Umgangsrecht.

zu 3.: Nein. SO einfach ist das nicht. Du mußt der Adoption zustimmen. SIe muß mit diesme Mann mehrere Jahre verheiratet sein und zwischen diesem Mann und dem Kind muß eine enge Bindung entstanden sein.

zu 4.: Du kannst das JA einschalten, erklären das du für euer gemeinsames Kind das GSR möchrtest und die Mutter zu einem Gespräch einladen lassen. Geht sie darauf nicht ein, dann bleibt dir nur die Klage auf Feststellung des GSR.

Meine 17-jährige Stieftochter verdient sich auch als Babysitter was nebenbei.  Sie macht das gut und verantwortungsbewußt. Auf jedenfall ist eine junger Babasitter besser, als die Kinder völlig unbeaufsichtigt zu lassen.

Seh auch mal die positive Seite. Du mußt nur für 1 Kind Unterhalt zahlen, nicht für 2. Was ist denn mit dem Vater des ersten Kindes? Und nein, was sie über ihn erzählt muß nicht der Wahrheit entsprechen. Für dich kann das Gesagte aber gute Anhaltpunkte liefern, wie sie zukünftig mit dir umgehen wird.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 20.06.2011 23:00
(@einfach_ich78)
Schon was gesagt Registriert

1. darf sie mit den kindern so weit weg ziehen wie sie will? sie hat das alleinige sorgerecht weil wir nicht verheiratet sind.

2. darf sie mir den umgang verbieten?

3. darf ihr neuer mann mein kind adoptieren, auch wenn ich damit nicht einverstanden bin?

4. was kann ich in meiner situation tun um dem jugendamt zu zeigen das ich auch das sorgerecht, bzw aufenthaltsrecht moechte ohne das kind leiden zu lassen?

bitte liebe väter helft mir. ich weiss nicht was ich tun soll.

So ungefähr leuft es bir mir auch ab ..kindes mutter zieht nun von Berlin nach Hessen ....habe kein Sorgerecht ...Und zusätzlich reden sie auch nicht immer gut über mich im bei sein vom kind ..

Aber wie schon gesagt Adoptieren geht nicht so einfach ...Drücke dir mal die Daumen wird kein leichter gang

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2011 09:00
(@bester-papa)
Registriert

Hi!

Also Adoptieren geht nicht ohne Deine Zustimmung.

Wenn Sie wegziehen will, versuche das Aufenthaltsbestimmungsrecht bei Gericht einzuklagen. Zu verlieren hast Du nichts.

Gruss

Bester Papa

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2011 12:31
(@spence7651)
Schon was gesagt Registriert

hi, so war grade beim jugendamt. meine rechte sehen folgendermassen aus:--------------------------- keine.
ich kann wenn sie will die kinder sehen. wenn sie beim frauenhaus oder jugendamt erzaehlt das ich sie geschlagen habe ist der ofen aus. sie ist einfach noch so jung und ich weiss sie hat vielen das erzaehlt obwohl ich das nie gemacht habe. gewuergt habe ich sie nur wenn sie das wollte;-) ich muss alles ubers gericht machen wo ich aber liebe ein gutes verhaeltnis zu ihr haben moechte wegen meiner tochter. koennt ihr mir sagen was fuer antraege ich stellen muss? umgangsrecht? aufenthalstbestimmungsrecht? nicht das ich was vergesse. Thx fuewr eure schnellen antworten

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2011 13:04
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus spence!

koennt ihr mir sagen was fuer antraege ich stellen muss? umgangsrecht? aufenthalstbestimmungsrecht?

Du kannst auf jeden fall schon mal das GSR (gemeinsame Sorgerecht) beantragen, hierin wäre auch das gemeinsame ABR enthalten.
Ob dir die gemeinsame elterliche Sorge zugesprochen wird, kann niemand voraussagen...einen Versuch ist es auf jeden Fall wert.

Was den Umgang anbelangt:
- erst Deinen praktikablen Umgangsvorschlag der KM schriftlich unterbreiten, funzt das nicht
- JA schriftlich um Mithilfe/Mediation bitten, hilft das auch nicht
- Antrag auf geregelten Umgang beim für das Kind zuständige Familiengericht beantragen.

Mehr Möglichkeiten hast Du derzeit nicht.

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
________________________________________
Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!

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Geschrieben : 21.06.2011 13:17
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

hi, so war grade beim jugendamt. meine rechte sehen folgendermassen aus:--------------------------- keine.

Das gleichzeitig richtig und falsch.
Richtig ist, dass du nur sehr wenige Rechte hast.
Auf deinen Fall bezogen hast du:

Das Umgangsrecht.
Das Recht, dich gegen eine Adoption zu wehren.
Das Recht, gemeinsames Sorgerecht einzuklagen.

In der Praxis ist es teilweise sehr schwierig diese Rechte auch durchzusetzen und daran haben Jugendämter wie dieses einen nicht geringen Anteil.

Angefangen mit der Lüge, dass du gar keine Rechte hättest, über die Unterstützung der Mutter beim Umgangsboykott bis zur negativen Stellungnahme in Bezug auf das GSR.

Dein JA gehört also offensichtlich zu den vielen, die ihre primäre Aufgabe darin sehen, die Väter von den Kindern fern zu halten.
Du solltest denen also nichts mehr glauben.
Vor allem, wenn sie meinen, sie hätten irgendetwas zu bestimmen.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

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Geschrieben : 21.06.2011 13:52
(@spence7651)
Schon was gesagt Registriert

wie sind denn eure erfahrungen mit sorgerechts klagen? kommt man damit durch? wie sieht das aus mit aufenthaltsbestimmung? kann ich da was machen um meine tochter irgendwie in der naehe zu behalten? ich wohne bei meinen schwiegereltern im haus die voll hinter mir stehen und die ihre tochter absolut garnicht mehr ueber den weg trauen. habe ich chancen aufgrund dessen das die kleine bei mir lebt? thx fuer eure schnellen tipps und antworten.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 21.06.2011 14:15
82Marco
(@82marco)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Servus spence!

wie sind denn eure erfahrungen mit sorgerechts klagen?

++HIER+++ findest Du Anträge und den Fortlauf von vs-Usern gestellten Anträgen!

Grüßung
Marco

Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2011 14:22
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Eher schlecht bis sehr schlecht.

Die heutigen Richter sind damit erzogen worden, dass Väter schlecht fürs Kind sind.
Das legen die nicht mal eben ab, nur weil sich die Rechtslage geändert hat.

Aber manchmal lässt sich damit ein Deal erreichen, dass sie nicht weg zieht.
Ist aber sehr unsicher.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 21.06.2011 14:49