Hallo Zusammen,
bei mir hat sich inzwischen einiges getan. Kind lebt inzwischen bei mir. Ich habe Aufenthaltbestimmungsrecht und das Sorgerecht für schulische Belange. Da wir es nicht in einem Schuljahr aus der Schule reißen wollten und in die neue tun, habe ich ihn für die letzten Monate in diesem Schuljahr für die Kernzeitbetreuung angemeldet.
So kann ich ihn Mittags bis 14:00 abholen und muss nicht Punkt Schulaus vor der Schultüre stehen.
Da alleiniges Aufenthaltbestimmungsrecht habe ich beim Anmelden auch nicht die Unterschrift der Exe eingeholt (hatte Urteil Aufenthaltbestimmungsrecht dabei). Das ging so lange gut bis die Exe spitz bekommen hat dass er in die Kernzeit geht. Sie ist dann bei der Kernzeitleitung aufgetreten und hat diese unsicher gemacht, dass sie weil gemeinsames Sorgerecht ebenfall unterschreiben müsste. Die Leitung hat sich wohl erkundigt und meint jetzt sie benötigt auch die Unterschrift der Exe die diese jedoch nicht leisten möchte.
Klar könnte ich das Kind von heute auf morgen in die andere Schule anmelden und er müsste überhaupt nicht in die Kernzeit, aber ich will ihn halt nicht aus der Klasse reißen.
Hatte jemand dieses Problem schon?
Gruß
Blaubein
PS. RA hat schon schreiben aufgesetzt und erwähnte Unterschriftsfrist ist auch schon abgelaufen. RA hat auch schon mit Kernzeitleitung gesprochen.
Hallo Blaubein,
nein, dass Problem hatte ich nicht.
Das ABR regelt nur den Wohnsitz des Kindes, da Du alleiniges ABR hast, sollte die Ummeldung problemlos funktionieren.
Was die Betreuung angeht, so ist es aus meiner Sicht weder Schule noch Wohnort, dass ABR greift nicht und um Schule geht es auch nicht. Aber die Betreuung findet in Deiner Betreuungszeit statt. Was die Einrichtung verunsichert ist, dass bei einem Kiga beide unterschreiben müssten, in dem Fall geht es aber auch um Pädagogik, also Schule.
Ansonsten halte ich das Deiner Ex einfach für Gezicke, aber da nun soviel Wert auf die Zustimmung beider Eltern gelegt wird, hat sie es halt versucht und es funktioniert.
Ansonsten kann eigentlich nur ein Gericht festlegen ob die Unterschrift erforderlich ist oder nicht. Wird irgenwann bestimmt passieren, an Deiner Stelle würde ich die Sache einfach aussitzen, das Schuljahr ist bald zu Ende.
VG Susi
Hallo Susi,
das Sorgerecht für schulische Belange hätte ich auch, das wäre nicht das Problem. Die Leitung der Kernzeit meint dazu aber sie gehört nicht zur Schule.
Erst mal lass ich das so laufen bis die Kernzeit mir die Pistole auf die Brust setzt. Wenn das passiert geht es zu Gericht. Das Gericht darf gerne sehen wie hier rumgezickt wird und wegen was für einer Sch.... das Gericht angerufen werden muss.
Grüße
Blaubein
Wenn
"Die Leitung der Kernzeit meint dazu aber sie gehört nicht zur Schule."
gibt sie sich doch selbst die Anwort? Dann greift das ABR. Manche Leute sind wirklich zu blöd. Und sowas betreut Kinder.
Moin Blaubein,
wenn Du einen Vertrag mit jemandem über die temporäre Betreuung Eures Kindes machst, dann ist das zunächst einmal Dein Bier.
Wenn Deine Ex meint, dass Du einen solchen Vertrag vorher mit Ihr abstimmen mußt, weil dieses eine Regelung von "erheblicher Bedeutung" darstellt, dann laß SIE doch klagen ...
Der Betreuerin solltest Du lediglich verkaufen, dass Du für die Beauftragung eines Babysitters auch keine Unterschrift von Ex benötigst, weil das eben zu den Dingen des täglichen Lebens gehört.
Gruß
United
Hi,
abgesehen davon würd ich die Dame mal fragen ob sie auch bei jeder alleinerziehenden Mutter brav die Unterschrift vom mitsorgeberechtigen Vater eingeholt hat oder sich das alleinige Sorgerecht per Urkunde bestätigen hat lassen.
Ja ich kann verstehen das die Dame verunsichert ist, aber dann würde ich ihr einfach das Urteil mit dem ABR unter die Nase halten und sagen das ist damit erfasst, sollte deine Exfrau damit ein Problem haben muss sie das gerichtlich mit dir klären und nicht mit der Einrichtung.
Und ansonsten: Abwarten, lass deine Ex kommen, da muss sie schon was tun nur Klappe aufreißen macht Unruhe bringt aber nix. MIt der Methode schafft sie es nur wenn sie so weitermacht den Rest des Sorgerechts auch noch abgeben zu dürfen.
LG
Nadda
Hallo Zusammen,
die gute ältere Dame der Kernzeit ist bei der Gemeinde angestellt, die auch der Träger der Einrichtung ist. Die wird ohne Befehl von oben den Vertrag mit einer Unterschrift nicht annehmen. Wie sich der Bürgermeister verhält weiß ich noch nicht.
Wenn das Kind nicht in die Kernzeit darf muss ich klagen, nicht meine Exe und auch nicht die Gemeinde. Weil ich will etwas. Ich will auch nicht gegen die Gemeinde klagen oder mich dort unbeliebt machen, weil das Grundproblem bei der Exe liegt. Gerade weil sie wegen so einer Lächerlichkeit rumzickt und die Unterschrift verweigert werde ich es vor Gericht bringen. Denn die Richterin wird sich das nicht mehr lange anschauen wollen.
Gruß
Blaubein
Hi,
für solche Geschichten sollte es doch reichen, die Unterschrift gerichtlich ersetzen zu lassen?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Hi
wenn ich das richtig verstehe, dann möchtest du mit einer Einrichtung der Gemeinde einen Betreuungs-Vertrag abschließen, aber die wollen das nicht, weil die Unterschrift der Ex fehlt? Und würde deine ex denn das unterschreiben, oder will sie dich nur ausbremsen?
Mein Vorschlag: Weise schriftlich auf das ABR hin, und lass dir dann schriftlich geben, dass ein Vertrag wegen fehlender Unterschrift abgelehnt wird, und dann klage dagegen. Vorher gerne noch mal das Gespräch mit einem Vorgesetzten suchen, der ABR schon mal gehört hat :knockout: Die Kosten einer Klage wird die Gemeinde tragen müssen, da bei ABR der Richter der Gemeindevertretung sicher klarmachen wird, dass die Unterschrift nicht erforderlich ist. Vor einer Klage, und nachdem eine schriftliche Ablehnung erfolgte, könntest du auch einen RA beauftragen, und die Kosten denen in Rechnung stellen. Insgesamt ist noch wichtig, nach welchen Vorschriften der Vertrag geschlossen wird, z.B. irgendeine Satzung? vielleicht stehen da ja auch schon Klauseln drin.
Die Unterschrift gerichtlich ersetzen lassen, wäre auch irgendwie sinnfrei (sorry @LMB), warum soll man eine nicht erforderliche Unterschrift gerichtlich "ersetzen" lassen? eine solche Klage würde sicher abgewiesen werden, und du hast nur Kosten, aber keinen Nutzen.
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo Blaubein,
ich verstehe, dass Dich Deine Ex ärgert und Du bist zu recht ärgerlich.
Aber, falls die Einrichtung die Aufnahme verweigert, dann kannst Du nur gegen sie klagen, auch wenn Ex das Problem ist.
Gegen Ex kannst Du nur vorgehen, wenn sie eine notwendige Unterschrift verweigert.
Aber ich denke, dass Du mit dem Bürgermeister und einem für die Rechtsgeschäfte zuständigen reden solltest.
Das Problem ist, dass der Träger der Einrichtung ein Klage der Ex fürchtet.
Der Steit mit Deiner Ex wird also über die Einrichtung ausgetragen, die fürchten muss von beiden Seiten verklagt zu werden.
Ich hoffe mal, dass sie Deinen Ausführungen Glauben schenkt.
VG Susi
@ginnie:
Weil es hier im dicken B zB auch so ist, dass der gemeinsam Sorgeberechtigte den Antrag für die Betreuungszeit mit unterschreiben muss. Ich hatte damals Glück, dass eine olle Vollmacht aus 2008 ausreichend war, als ich die Betreuung ab Klasse 5 verlängert habe.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Es geht doch, soweit ich es verstanden habe, nur noch um die Wochen bis zu den Sommerferien. Danach soll es doch eh einen Schulwechsel geben und dann keine Betreuung mehr in dieser Einrichtung.
Ich würde der Dame schlicht und einfach die Pistole auf die BRust setzen. Entweder akzeptiert sie deine alleinige Unterschrift oder du bist eben gezwungen das Kind noch während des laufenden Schuljahres umzuschulen, damit du nicht mehr auf die Betreuungangewisen bist. Ichwürde ihrerklären ,dass es sich nur noch umwenige Wochen handelt und die Sache danach eh erledigt ist. Ob sie meint, dass eine gerichtliche Auseinandersetzungin kürzerer Zeit ein Ergebnis liefern würde.
Tina
Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen
Hi
... habe ich ihn für die letzten Monate in diesem Schuljahr für die Kernzeitbetreuung angemeldet.
So kann ich ihn Mittags bis 14:00 abholen und muss nicht Punkt Schulaus vor der Schultüre stehen.Das ging so lange gut bis die Exe spitz bekommen hat dass er in die Kernzeit geht.
Aber dann hast du doch den Vertrag schon? Haben die den zurückgenommen?
ligr ginnie
Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist
Hallo,
Da alleiniges Aufenthaltbestimmungsrecht habe ich beim Anmelden auch nicht die Unterschrift der Exe eingeholt (hatte Urteil Aufenthaltbestimmungsrecht dabei). Das ging so lange gut bis die Exe spitz bekommen hat dass er in die Kernzeit geht. Sie ist dann bei der Kernzeitleitung aufgetreten und hat diese unsicher gemacht, dass sie weil gemeinsames Sorgerecht ebenfall unterschreiben müsste. Die Leitung hat sich wohl erkundigt und meint jetzt sie benötigt auch die Unterschrift der Exe die diese jedoch nicht leisten möchte.
Foglich hat Blaubein einen Vertrag unterschrieben und zu diesem Zeitpunkt war es so recht. Im Nachgang sind nun Zweifel aufgetreten und deshalb soll Ex unterschreiben.
VG Susi
Moin,
Ich will auch nicht gegen die Gemeinde klagen oder mich dort unbeliebt machen, weil das Grundproblem bei der Exe liegt.
Es gibt Menschen, die immer wieder gerne betonen, was sie für Rechte haben und was die jeweilige Gegenseite für Pflichten hat ...
Mit so einem Exemplar scheinst auch Du gesegnet zu sein.
Du hast - wenn auch verspätet - der KM die Möglichkeit der Zustimmung gegeben.
Diese Zustimmung wird - so erforderlich - mit an Sicherheit grenzender Wahrscheinlichkeit durch einen Richter ersetzt.
Ob eine Kernzeitbetreuung tatsächlich der Zustimmung von KM bedarf ?
Ist möglich (für Kindergarten/Hort gibt es entsprechende Beschlüsse, tlw. gibt´s auch so etwas Abstruses wie Zustimmung zur Übernachtung bei der Tante erforderlich), vielleicht aber auch nicht.
Sie fühlt sich vermeintlich auf der starken Seite und möchte, dass Du "bitte, bitte" sagst.
Dir sollte klar sein, dass Du nicht wie ein Bittsteller auftreten musst.
Entweder Du überzeugst den Herrn Bürgermeister, dass keine Zustimmung erforderlich ist (und sicherst im ggf. zu, im Falle von KM´s Klage, zu der es aller Voraussicht nach nicht kommen wird, die Übernahme etwaiger Kosten zu) oder Du klagst Deinerseits auf Ersatz der Unterschrift durch richterlichen Beschluß.
Die Ansage an KM "wenn Du Dich im Recht fühlst, verklag mich oder wen immer Du willst" halte ich für zielführender.
Wenn sie es tatsächlich durchzieht, wird sie (erneut) feststellen, dass sie damit nichts erreichen wird, außer dass sie sich selbst ins Aus nach und nach ins Aus schießt.
Es mag Richter geben, die sich gerne mit so einem Pipifax beschäftigen ... die Mehrzahl dürfte es aber einfach nur nerven.
Gruß
United
Hallo Zusammen,
habe inzwischen auch begriffen, dass ich wenn klagen gegen die Kernzeiteinrichtung klagen muss. Das werde ich bestimmt nicht tun (lohnt den Auwand nicht, da Kernzeit sowieso nur noch bis zu den Ferien relevant). Noch geht das Kind trotz fehlender Unterschrift in die Kernzeit. Erst wenn die es deshalb nicht mehr nehmen wollen werde ich erst versuchen mit dem Träger der Kernzeit (Gemeinde) zu sprechen. Vielleicht stehen bis dahin schon die Ferien vor der Tür.
Es geht der Exe nicht um das Kind (das geht ihr inzwischen am Popo vorbei), es geht darum mir Steine in den Weg zu legen. Sie würde nicht klagen, denn sie wohnt ja noch in dem Dorf, das würde sich rumsprechen und ihr Ansehen (auf das sie großen Wert legt) schaden.
Gruß
Blaubein
Hallo Zusammen,
hier nochmals Status- und Abschlußmeldung.
Mein RA hat mit der Rechtsberatung der Kernzeit gesprochen. Danach kam auch die Rechtsberatung zur Erkenntnis, das die Kernzeitbetreuung keine pädagogische Maßnahme ist, sondern wie der Name schon sagt eine Betreuung. Da es nur die Dauer von 12:00 - 14:00 ist gehört es auch zu einer "Angelegenheit des täglichen Lebens".
Für die Kernzeit geht es jetzt OK, dass nur meine Unterschrift.
Selbst wenn Exe nicht durchgekommen ist es doch sehr Zeit- und Nervenaufraubend.
Cu
Blaubein
Aber das Ergebnis zählt 🙂
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."