Hallo miteinander,
kurze Schilderung:seit ca. 5 Monaten getrennt,"Exschnuckelputz" ist mit den 2 gemeinsamen Kindern aus dem gemeinsamen Haus(wird verkauft) ausgezogen(Mietswohnung),ich wohne bei meinen Eltern,bezahle KU und TU.
Meine Frage:Da wir das GSR und ,wenn ich es richtig verstanden habe(lt. meinen Informationen),auch das gemeinsame ABR (hat noch keiner von uns bantragt) haben,ist es sinnvoll die Kinder auch bei mir anzumelden(Nebenwohnsitz)?
Soweit ich weiß,hat die KM sich und die Kinder schon umgemeldet.Die Kinder sind i.d.R. 12-15 Tage/Monat bei mir.Umgangsregelung wird z.Zt. unter uns geregelt.Ich denke nämlich,das es für die Zukunft eine wichtige Rolle spielen wird und KM mehrmals betont hat,das die Kinder bei Ihr leben(ich habe da so eine Vorahnung).
Schöne Grüße
Balduin
Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN
Du solltest dich entscheiden, ob du ein Wechselmodell willst und technisch hinkriegst oder nicht. 12 Tage pro Monat sind keins, 15 schon.
Der Nebenwohnsitz ist für die Katz. Wichtig ist der Hauptwohnsitz, und zwar vor allem für das Kindergeld. Wenn du ein Wechselmodell willst, melde ein Kind bei dir und eins bei ihr. Ummelden geht bei GSR nur mit beiden Unterschriften. Praktisch könnte das Einw.Meldeamt zwar dein Einverständnis voraussetzen, aber nicht, wenn du es vorher freundlich sensibilisierst.
Da du TU zahlst, sind die Kinder wohl ehelich, dann hast du automatisch GSR und gem. ABR.
Hallo,
erstmal vielen Dank für deine Antwort,Skorpion. 😉
Das mit dem Wechselmodell möchte ich z.Zt. noch hinten anstellen,weil ich denke,wenn ich bei der KM damit anfange,könnte Sie die Papa-Tage etwas reduzieren ( wegen der finanziellen Seite ).Von den Tagen her,würde ich es hinkriegen.Ich freue mich riesig,das ich die Kinder sooft habe,aber dieses möchte ich nicht riskieren.
Was passiert eigentlich mit dem GSR und dem GABR bei,bzw. nach der Scheidung?Mein RA sagte mir,das,solange es keiner beantragt,es so bleiben wird.Was hat es für Vorteile,wenn das GABR bestehen bleibt?Ich habe gelesen,das das ABR wichtiger sei,als das GSR.Habe aber noch keine weiteren Informationen hierüber gefunden.
Vielleicht habt Ihr einige Hinweise für mich.
Gruß
Balduin
Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN
Hallo Balduin (Bienlein? 😉 )
Kurze Antwort:
Ja.
Schliesslich wohnen sie auch bei dir, und das will amtlich festgehalten sein. Da es den eigentlich festgelegen sog. Doppelwohnsitz nicht gibt, bleibt dir nur der Nebenwohnsitz-den kannst du auch ohne Zustimmung der Km melden.
Gruß
Haddock
Hallo!
Was passiert eigentlich mit dem GSR und dem GABR bei,bzw. nach der Scheidung?Mein RA sagte mir,das,solange es keiner beantragt,es so bleiben wird.Was hat es für Vorteile,wenn das GABR bestehen bleibt?Ich habe gelesen,das das ABR wichtiger sei,als das GSR.Habe aber noch keine weiteren Informationen hierüber gefunden.
Vor Gericht wird eigentlich nur sehr wenig geregelt....es sei denn es wird beantragt. Der Versorgungsausgleich ist etwas was (soviel ich weiß) immer gerichtlich geregelt wird. Wobei ich auch schon was anderes irgendwo hier auf vs gelesen haben. Umgang und Unterhalt kann, muss aber nicht vor Gericht geregelt werden.
Somit bleibt es auch nach der Scheidung beim GSR und gABR.
Welche Vorteile?
Nun...der Papierform nach, hast du somit nach wie vor die Möglichkeit zu bestimmen was mit dem Nachwuchs ist...du musst mit in Entscheidungen einbezogen werden....ob das aber in der Praxis dann auch so läuft bzw. überhaupt möglich ist (wie bei einer bestehenden Beziehung) ist aber fraglich.
Gruß BM RK
The Future is not set. --
There is no fate but what we make for ourselves.
Das mit dem Wechselmodell möchte ich z.Zt. noch hinten anstellen,weil ich denke,wenn ich bei der KM damit anfange,könnte Sie die Papa-Tage etwas reduzieren ( wegen der finanziellen Seite ).Von den Tagen her,würde ich es hinkriegen.
Wie, hinten anstellen. Wie, sie könnte reduzieren. Du stellst dich schon eine Stufe unter sie, bevor überhaupt etwas verhandelt wurde, schiebst die schon überfällige Einigung nach hinten raus und nimmst damit die endgültige Entscheidung gegen dich schon vorweg, in der Hoffnung, es würde sich alles noch zu deinen Gunsten wenden? Die Zeit arbeitet gegen dich, Stichwort Kontinuitätsprinzip. Wenn du weiterhin durch dein Handeln den Status der Mutter als Bestimmerin über die Kinder und deinen eigenen als helfenden Unterstützer der Mutter zementierst, weiß ich wirklich nicht, woher du deine Illusionen nimmst.
Es ist in deinem Fall bereits ganz schön spät, aber ich würde trotzdem schnellstmöglich eine Einigung mit der KM über den mittelfristigen Verbleib der Kinder anstreben. Noch hast du die gleichen Rechte an den Kindern wie sie. Persönliche Gespräche, evtl in Begleitung von Freunden, Paarberatern, Mediatoren. Das Gericht kann immernoch entscheiden, wenn ihr euch nicht geeinigt kriegt. Und wie glaubst du wohl, daß die Entscheidung ausfällt, wenn ihr bereits seit geraumer Zeit das Residenzmodell bei der KM mit "großzügigem" Umgang bei dir lebt und es quasi beide akzeptiert habt? Du unternimmst auf jeden Fall nichts dagegen und zahlst KU, das reicht als Zustimmung, da brauchst du nicht mit "Aber eigentlich wollte ich schon die ganze Zeit..." kommen.
Daher nochmal meine Eingangsfrage an dich: WILLST du das Wechselmodell? Ganz unabhängig von KU. Den zahlst du sowieso, ob an die KM oder an den Vermieter und den Aldi etc.
Zur Begrifflichkeit: GSR wird dir nicht entzogen werden, da müssen schon schwere Verfehlungen nachgewiesen werden. Das ABR ist ein Teil des SR, die Entscheidungsbefugnis über den Aufenthaltsort des Kindes. Da auf dem Aufenthaltsort des Kindes die meisten Streitfragen basieren, ist dieser Teil der wichtigste. Das ABR kann im Falle einer Nichteinigung auf einen ET allein übertragen werden, da sind die Hürden nicht so hoch. Der am "Lebensmittelpunkt" des Kindes wohnhafte ET hat praktisch sowieso alleiniges ABR, und im Streitfall gibt das Gericht halt eine Urkunde darüber aus.
Mahlzeit und Hallo,
Danke für Eure Antworten.
Natürlich will ich das Wechselmodell.Wie gesagt:ich will ,das die Beiden Racker sooft wie möglich bei mir sind.Der Plan für die Papa-Tage steht z.Zt. bis zum 2.Januar fest.Werde bis nächste Woche den Plan bis Ende März oder länger bei der KM abgeben.
Habe darüber auch schon mit der KM gesprochen,die nach ihrer Aussage auch bestätigt hat,das es den Beiden sehr gut bekommt und das die Beiden viel "ruhiger" geworden sind.
Ich weiß aber nicht,ob die KM damit einverstanden ist,den Hauptwohnsitz von einem der Beiden mir zu übertragen,denn bei der KM dreht sich vieles(eigentlich alles) um das Geld.Deswegen will ich erstmal den Nebenwohnsitz anmelden.
Habe noch eine "blöde" Frage (naja,blöde Fragen gibt es ja nicht):Was hat es mit "Kontinuitätsprinzip" auf sich?
Das sind alles neue Begriffe für mich.
Lg Balduin
Kleiner Insider-Witz:...jetzt wieder voller E-LAN mit W-LAN
Der Plan für die Papa-Tage steht z.Zt. bis zum 2.Januar fest.Werde bis nächste Woche den Plan bis Ende März oder länger bei der KM abgeben.
Und ist das ein Wechselmodell? Wenn nicht, wird es wohl auch keins mehr.
Habe darüber auch schon mit der KM gesprochen,die nach ihrer Aussage auch bestätigt hat,das es den Beiden sehr gut bekommt und das die Beiden viel "ruhiger" geworden sind.
Das war bei mir auch so.
Ich weiß aber nicht,ob die KM damit einverstanden ist,den Hauptwohnsitz von einem der Beiden mir zu übertragen,denn bei der KM dreht sich vieles(eigentlich alles) um das Geld.Deswegen will ich erstmal den Nebenwohnsitz anmelden.
Dann ist sie eben nicht einverstanden. Dann wird eben gestritten. Du rettest nichts, indem du ihr alles recht machst. Sie darf die Kinder gar nicht aus dem ehemaligen Haus alleine zu sich melden, umgekehrt darfst du nicht die Kinder alleine bei dir melden. Kompromiß: Eins hier eins da.
Der Nebenwohnsitz ist völlig unwichtig. Wichtig ist der Hauptwohnsitz.
Habe noch eine "blöde" Frage (naja,blöde Fragen gibt es ja nicht):Was hat es mit "Kontinuitätsprinzip" auf sich?
Das sind alles neue Begriffe für mich.
Kontinuitätsprinzip heißt, bestehende Regelungen bleiben bestehen, wenn sie aus Sicht des Gerichtes keinen schwerwiegenden Schaden am Kindeswohl anrichten. Heißt, da bei euch auch alles ohne Wechselmodell gut läuft, wird keiner einen Anlaß sehen, da etwas zu ändern, weil du das so willst.
Entscheidend ist also dein Verhalten jetzt nach der Trennung. Läßt du dir die Kinder erstmal nehmen, sind sie weg. Wieso sollte deine Ex später den "Umgang" ausbauen und auf das Geld verzichten? Eigentlich sollte nach der Trennung jeder erstmal bei 50% stehen. Es sei denn, du verzichtest, oder wirst durch Urteil gehindert. Durch deine Passivität sitzt sie bereits am längeren Hebel.
