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Namensrecht-KM heiratet

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(@rachels-vater)
Rege dabei Registriert

Naja, so ganz einfach ist das nicht.
Ich würde bei einem schlichten "nein" bleiben.

Erklärung von meinem "Fall":
Ich heiße A.
Habe eine Frau B getroffen, die hatte zwei Kinder namens B
Frau B wurde schwanger. während der Schwangerschaft trennte sie sich von mir.
Sie wurde von Herrn B geschieden (sie war damals getrenntlebend).
Und sie lernte Herrn C kennen.
Das Kind wurde geboren und hieß B (wie die Schwestern).

Frau B heiratete Herrn C
Kurz bevor ich das GSR durchgekämpft hatte wurde meine Tochter aus Trotz einbenamt.

Nun hieß meine Kleine C, die Schwestern B, die Mutter B-C und der Next C.

Nach wenigen Monaten hatte ich das GSR und die Ehe von Frau C-B war am Ende.
Frau C-B ließ sich scheiden und nahm den alten Namen B wider an. Bei meiner Tochter geht das nicht.

Ergo: Meine Tochter heißt nicht wie die Mutter, nicht wie die Schwestern, nicht wie der Vater
(der ihr leiblicher Vater ist und sich um sie kümmert),
sondern trägt als einzige in der Familie den Namen einer 15-Monatsehe.
Und erinnert mich immer daran...

Ich warte nur auf di erste Frage meiner Süßen. Was ich mal antworten werde, weiß ich noch nicht,
obwohl ich mir nächtelang den Kopf zerbreche.

Willst Du so was durcheinander auch?

Also: NEIN!!! Meine Meinung: Keine Namensänderung...

Gruß!

RV

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2012 21:36
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