Namensrecht-KM heir...
 
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Namensrecht-KM heiratet

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(@dallidalli)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,
brauche mal kurzen Rat bzw. Info:

meine kleine maus ist 18 monate.
wir haben gemeinsames sorgerecht,
mit der km war ich damals nicht verheiratet.
kind hat den nachnamen der mutter angenommen. dieser
möchte aber aus bestimmten gründen (name des stiefvaters) u. a. von der mutter schnellstens abgestoßen werden.
sie wird bald ihren neuen partner heiraten und entsprechend
den nachnamen des partners annehmen. dies möchte sie
auch für die kleine maus.
bin aber eher der meinung und ansicht dass sie den nachnamen
des vaters annhemen sollte. zumal der name die herkunft symbolisiert.
oder besteht die möglichkeit eines doppelnamens in dem fall?
also name vater -+ name des neuen partners.
wie würde man am besten argumentativ  vorgehen, falls es zu keiner einigung kommen sollte?lg

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2012 02:12
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hallo Dallidalli,

zu einer sog. Einbennung brucht die KM bei GSR, und das habt ihr ja, deine Zustimmung.

Deinen Namen könnte sie auch nur noch durch Einbennung annehmen. Ihr hättet schon bei der Geburt deinen Nachnamen als Namen des Kidnes bstimmen können.

Ein Doppelname ist nicht möglich.

Argumente sind:

- der neue könnte ja auch den Namen der KM annehmen
- die KM könnte selbst einen Doppelnamen tragen (mache z.B. ich)
- bei einem Scheitern der Ehe kann die KM den Nachnamen des Kindes nicht erneut ändern. Eine Einbenennung ist unwiderruflich und das Kind könnte den Nachnamen nur durch die spätere eigene Heirat ablegen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2012 08:41
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo DalliDalli,

sie heiratet, um den Namen ihres Stiefvaters los zu werden, will aber Eurer Tochter quasi das gleiche Schicksal aufbürden, vor dem sie flieht?  :knockout:

lg
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2012 11:10
(@habakuk)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo !

wie würde man am besten argumentativ  vorgehen, falls es zu keiner einigung kommen sollte?lg

Hm - gar nicht? Die Sache ist ganz einfach: Wenn DU nicht willst, dann wird das Kind nicht umbenannt. Dazu braucht es keine Gründe oder Rechtfertigungen. "Halt weil eben" reicht als Argument.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2012 12:15
(@bagger1975)

Servus DalliDalli,

wir haben dieses m.E. leidige (Nach-)Namensthema hier immer wieder. Hier z.B.:

http://www.vatersein.de/Forum-topic-21532.html

kannst Du sehr schön die jeweiligen Meinungen u. Ansichten nachlesen. Der TO war damals der Next.

Viele Grüsse

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2012 13:44
(@biggi62)
Nicht wegzudenken Registriert

wie würde man am besten argumentativ  vorgehen, falls es zu keiner einigung kommen sollte?lg

So, wie sleepy angedeutet hat.

Ein knallhartes: "Ich will aber nicht!" kann - nein wird mit Sicherheit sogar - kurzfristig Erfolg bringen.
Die Rechtslage an diesem Punkt ist sehr, sehr eindeutig.
Langfristig könnte dieser Triumph als Pyrrhussieg sehr unangenehme Folgen für deine Tochter und dich mit sich bringen.

Wozu rachsüchtige Frauen imstande sind, davon lebt dieses Forum.

Sleepys Argumentation - ohne Entwertung, ohne Beschimpfung, einfach als deine Wahrnehmung - mit der Bitte nicht nur die kurzfristigen, sondern auch die langfristigen Folgen für euer Kind zu sehen und alles in Ruhe angehen zu lassen, kann hier viel Dampf vom Kessel nehmen.

Ohne die KM anzulügen, kannst du (frei nach Humphrey Bogart) eine ganze Weile hinhaltenden Widerstand leisten mit der Formulierung: "Ich denk drüber nach."

Alles ist besser als ein Machtkampf, den du hier gewinnst. 
Und für dessen Ausgang du später "bluten" musst.

Die Weichen Richtung altlastenbereinigte Zweitfamilienplanung sind hier bereits ganz klar bereits gestellt.
Hier hilft nur konsequente De-Eskalation und unaufgeregte Hartnäckigkeit.

Sobald deine Ex begreift, dass sie die Abstammung eures Kindes sowenig ändern kann, wie dessen Augenfarbe oder endgültige Schuhgröße, kann viel Ruhe in solche Konflikte einkehren.
Die überwältigende Mehrheit aller geschiedenen bzw. getrennten Eltern braucht keine Klagemauer im WWW um ihre Konflikte zu lösen.

Solange sie die Hoffnung hegt, dich  - wie auch immer - aus dem Leben deines Kindes entfernen zu können, wird sie's versuchen.
Je eher du ihr diesen Zahn (gaaanz ruhig, seeehr zielstrebig und unnachgiebig, ohne jede wahrnehmbare Kränkung oder Nervenschwäche) gezogen hast, desto besser für das Kind und für dich.

Gute Nerven und viel Erfolg wünscht dir

🙂 Biggi

Es ist nicht genug, zu wissen, man muß auch anwenden;
es ist nicht genug zu wollen, man muß auch tun.
(J. W. von Goethe)

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2012 17:07
(@dallidalli)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Antworten Ihr Lieben!

Dennoch tendiere ich dazu Ihr konkret zu verstehen zu geben
dass ich der Einbenennung nicht zustimmen werde. Dass ich mich
querstelle bzw gegen die KM arbeiten würde kann man dann doch nicht
sagen denn schließlich habe ich ja schon der Taufe zugestimmt.

Das beim JA geführte Gespräch mit der Km war in der Hinsicht
schon interessant. Die JA Sachbearbeiterin hat den Vorschlag
in die Runde geworfen der Maus doch dem Namen vom Pappa
zu geben. Daraufhin war die KM erst mal still. Ich wusste vorher
überhaupt nicht dass das möglich ist.

Während des Gesprächs wurde ansatzweise eine Umgangsregelung
ausgearbeitet die ich aber noch mehr konkretisieren möchte
was Feiertags und Urlaubsregelungen angeht. Sukzessive möchte
ich dennoch den Umgang weiter ausbauen.

In einem Brief an die KM den ich ihr persönlich übergeben werde
wenn ich meine kurze das nächste mal besuche werde ich meine
Vorstellungen zum Umgang und zur Einbenennung kundtun da Gespräche
über diese Thematik im Moment leider mit der KM nicht möglich sind
und nur zu lauten Diskussionen führen würden. DAs möchte ich in Gegenwart
der kurzen nicht. In dem Brief werde ich auch ein weiteres Gespräch
beim JA vorschlagen um sich zu einigen.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 24.02.2012 18:04
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi,

möchte aber aus bestimmten gründen (name des stiefvaters) u. a. von der mutter schnellstens abgestoßen werden.
sie wird bald ihren neuen partner heiraten und entsprechend
den nachnamen des partners annehmen. dies möchte sie
auch für die kleine maus.

jau, und genauso schnell wird der neue Partner wahrscheinlich auch wieder "abgestossen" - und was ist dann? Dann muss die Tochter mit dem ganz fremnden Namen rumlaufen. Würde ich auch nicht mit machen und ist auch wirklicher Unfug. Die Fälle gab es hier auch schon im Forum. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2012 18:09
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Normalerweise bin ich auch dafür die Namensänderung strikt abzulehnen.
Hier sehe ich es doch etwas anders.

Die Tochter heisst so wie der Stiefvater der Mutter(wenn ich das richtig verstanden habe), wenn sie heiratet, wird die Mutter den Namen des Next annehmen, die Tochter behält den Namen des Stiefvaters und steht namentlich weder zur Mutter noch zum Vater und auch nicht zum Stiefvater in Bezug.

Wenn das Kind zur Schule kommt heisst die Mutter >Müller, Stiefvater >Müller und Vater >Meier.Die Tochter heisst dann aber Schulz.Für Kindergärtnerinnen und Lehrer wie Mitschüler eine sehr seltsame Konstellation.

Ich würde vieleicht doch der Namensänderung zustimmen.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2012 19:20
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Und wenn dann die Ehe der KM nach 5 jahren scheitert? Dann hat sie nen namen mit Bezug zu einem Stiefvater.

Was war der Grund für die KM nochmal? Ach ja, die will den Namen ihres Stiefvaters ablegen... aber ihrem Kind will sie genau das nun auch wieder zumuten.

Wenn schon Namensänderung, dann kann sie dem Kind ja den Namen des richtigen Vaters geben lassen. Dann hat das Kind immer den Bezug, da Männer ja meist nicht so gern ihren Namen wechseln.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2012 19:25




(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Und wenn dann die Ehe der KM nach 5 jahren scheitert? Dann hat sie nen namen mit Bezug zu einem Stiefvater.

Und nach weiteren 15-20 Jahren heiratet die Tochter und heisst ganz anders. :undwech1:

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2012 19:34
(@wedi)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Hi

Was war der Grund für die KM nochmal? Ach ja, die will den Namen ihres Stiefvaters ablegen... aber ihrem Kind will sie genau das nun auch wieder zumuten.

Ja und warum?
Erfahrung?

Wenn der Nachname des Vaters nicht einvernehmlich angenommen werden kann, sondern nur über Gericht und sonstige Kampfansagen, bin ich dafür kleinbei zu geben und den Namen des Next zu akzeptieren.

Meiner Erfahrung nach, bringt es nichts sich wegen jedem Sch*** aufzuregen, vor allem dann nicht, wenn Mutmassungen wie :''sie lassen sich doch sowieso nach 5 Jahren wieder scheiden'', die Begründung sein soll.

Das Verhältnis des Next und der Mutter zu dem Vater der Kleinen ist entscheidend für die nächsten 20 Jahre, nicht der Nachname der Kleinen.

All das, was ich falsch gemacht habe, wird hier wiederholt und ich habe keinen Kontakt mehr zu meinen Kindern.

Gruss Wedi

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2012 22:03
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ich bin völlig deiner Meinung, wedi

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2012 22:13
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Ich nicht.
Nicht mehr.

Wir hatten diese Diskussion ja schon recht oft, deswegen will ich meine Argumente nicht nochmal aus der Tüte holen aber ich schließe mich Biggi62 an.
Freundlich, aber nein.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2012 22:16
(@ginnie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

ich habe ja nicht gesagt, gleich klein bei geben. Wedi auch nicht.

Natürlich würde ich auch erst das hier versuchen

der Nachname des Vaters ...einvernehmlich angenommen werden...

und dann oder zu diesem Zweck meinetwegen ein bißchen hinhalten.

aber das geht sicher nur gut, wenn biggis Prognose eintrifft dass

...deine Ex begreift, dass sie die Abstammung eures Kindes sowenig ändern kann, wie dessen Augenfarbe oder endgültige Schuhgröße,

und wenn sie das begreift, bekommt das Kind Papas Namen (denn was soll es in diesem Fall hier mit dem Namen des Stiefvaters der Mama?).
Wenn sie das mit der Abstammung aber nicht begreift / begreifen will, lässt sie sich sicher nicht lange hinhalten, denn der Hochzeitstermin naht??

Aber natürlich wollte ich keine grundsätzliche Diskussion vom Zaun brechen, das hatten wir ja alles schon  😉

ligr ginnie

Durch Nachsicht setzt man der Gewalt kein Ende: damit bestärkt man die Gegner nur in der Gewissheit, sie hätten es mit einem Schwächling zu tun, der leicht zu bezwingen ist

AntwortZitat
Geschrieben : 24.02.2012 22:24
(@dallidalli)
Schon was gesagt Registriert

danke ihr lieben.
ja die hochzeit steht übrigens dieses jahr noch an.
sowie weiterer nachwuchst ist in planung.
da der name der km aufgrund schlechter erfahrungen/erinnerungen mit
stiefvater schnellstens abgestoßen werden soll kann ich mir nur vorstellen
dass sie  versucht den namen vom next gerichtlich durchzusetzen oder eben den namen
des pappas als nachnamen der maus zu akzeptieren. im übrigen hat die km
kurz vor der geburt übrigens eigenmächtig vornamen bestimmt und mich
überhaupt nicht in die planung von vor und nachnamen einbezogen.
wäre eigentlich ein grund ihr das mal unter die nase zu halten. aber das
wäre nich so gut erneut die kriminelle energie die damls zu genüge zum vorschein
kam ihr vor augen zu führen?!

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2012 15:22
(@dallidalli)
Schon was gesagt Registriert

zudem kann es sein dass taufe und heirat gleichzeitig stattfinden sollen.
ist meine vermutung.
wenn ich die strategie fahre "ich denk drüber nach was den namen der maus betrifft"
hat die km irgendeine möglichkeit den namen des next durchzusetzen ohne mich
einzubeziehen. hinterher heisst es noch dass ich weder recht ja bzw nein
gesagt habe und dass ich dann im endeffekt damit leben muss.

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 26.02.2012 15:30
(@ingo30)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

HI,

also wenn ihr GSR habt, denke ich nicht, dass es hier zu "Schnellschüssen" bzgl. des Namens zu Deinem Nachteil kommt. Denn hier steht ja auch immer noch ein formelles Verfahren beim Standesamt an, dass schon auf die Einhaltung der Rechtsnormen achten wird.

Deine Exe scheint es ja ganz schön eilig zu haben - da scheint ja das "neue Familienglück" mit Vollgas betrieben zu werden. Pass auf, dass Dein Umgang bei dem ganzen Theater nicht leidet. Die Folgen dieser "rosa-roten" Brillen für die KVs kennt man ja hier zur Genüge. Gruß Ingo

AntwortZitat
Geschrieben : 26.02.2012 15:39
(@pai-de-gemeos)
Nicht wegzudenken Registriert

Ich befürchte derzeit ähnliches - habe aber KEIN gemeinsames Sorgerecht.

Wie schaut's da aus? Kann die KM den Kindern dann ohne meine Zustimmung den Kindern einen neuen Namen überstülpen ?

Grüße
PdG

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2012 21:11
Lausebackesmama
(@lausebackesmama)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

ich gehe davon aus, dass die Kinder den Namen der KM haben. Wenn das so ist und sie ASR hat, dann kann sie das ohne Deine Zustimmung tun.

Gruß, LBM

‎"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."

AntwortZitat
Geschrieben : 27.02.2012 21:13




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