Hallo Jungs,
meine Ex hat den Familiennamen meiner Tochter hinter meinen Rücken geändert, und sogar während des Sorgerechtsprozess (welches ich letztendlich bekommen habe, aber "zu spät"). Sie hat natürlich weder mir noch dem Richter Bescheid gesagt. Mir sogar 3 Monaten, nachdem es offiziell war ...
Weisst ihr, ob jetzt was zu tun gibt? Ich will nicht unbedingt jetzt gegen den neuen Namen was unternehmen, ich glaube das würde jetzt nur meine Tochter zu einem Konflikt bringen, aber ich will nicht dass es alles "straflos" bleibt und sie denkt sie kann alles tun worauf sie Bock hat, ohne daran zu denken, dass es überhaupt noch ein Vater gibt.
Ich finde sowieso das Namenregelung schrecklich, dass so was gemacht werden kann ... tja, Väter haben in diesem Lande nur Pflichten und kaum Rechte, aber dass wissen die meisten ja schon ...
A.
Hi,
sie hatte das alleinige Sorgerecht und hat den Nachnamen des Kindes vom Mädchennamen der Mutter zum Nachnamen ihres neuen Mannes geändert?
Oder wie ist die genaue Konstellation?
M. E. gibt es keine Hemmung ihrer Rechte während des Verfahrens. Ich glaube nicht, dass Du dagegen vorgehen kannst, wenn sie vorher allein sorgeberechtigt war und das Kind nicht Deinen Namen getragen hat.
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
danke für deine Antwort.
Die Konstellation war genau so: - Meine Tochter hat das Mädchennamen der Mutter getragen, und die Mutter hatte dass ASR bis Dezember, wo der Richter das GSR beschlossen hat. Die Namenänderung war "offiziell" in November (laut Schreiben vom Standesamt). Der neue Name ist AlterName+Strich+NameDesMannes.
Mir ist klar dass es ist schwer was zu unternehmen, aber ich hab zB gedacht, dass sie mindestens eine Erklärung unterschreibt, wo sie zugibt sie hat mich gar nicht darüber informiert. So kann ich mindestens mal meiner Tochter erklären, warum ich gar keine Chance hatte, dass sie meinen Namen trägt (ich habe regelmäßig zu ihr Kontakt und wird sich auch nicht ändern ...)
Hallo,
in diesem Fall handelt es sich um eine Einbenennung und wird in § 1618 BGB geregelt. http://dejure.org/gesetze/BGB/1618.html
Danach ist alles in Ordung die KM hatte das alleinige SR und das Kind trug nicht Deinen Namen, deshalb musst Du auch nicht gefragt. Nachträglich geht das natürlich auch nicht.
VG Susi
danke ...
jetzt habe ich aber auch bemerkt, dass im Beschluss des GSR den alten Familiennamen steht .... heisst das, dass der Beschluss eigentlich nicht gültig sein kann?! :-S
Hallo Cabb,
jetzt habe ich aber auch bemerkt, dass im Beschluss des GSR den alten Familiennamen steht .... heisst das, dass der Beschluss eigentlich nicht gültig sein kann?! :-S
Wenn die Namensänderung während des Verfahrens durchgeführt wurde, hat das Gericht wahrscheinlich keine Kenntnis davon erhalten. Gültig ist der Beschluss sicherlich trotzdem. Falls du dir Sorgen machst, kannst du auch auf der Geschäftsstelle des Gerichts nachfragen.
Beste Grüße,
schultze