Namenänderung des K...
 
Benachrichtigungen
Alles löschen

Namenänderung des Kindes ohne Benachrichtigung des KV (ohne SR) möglich?

 
(@yitzi)
Schon was gesagt Registriert

Kurze direkte Frage:

KM und KV waren nicht verheiratet.
Beiden trennen sich noch vor der Geburt.
KV erkennt die Vaterschaft an und zahlt regelgerecht und regelmäßig, hat aber nur die A-Karte gezogen, weil nur Umgangsrecht, kein ABR/Sorgerecht.

KM findet (schon vor der Geburt) einen neuen Partner und heiratet ihn (nach der Geburt).
KM nimmt seinen (des neuen Mannes) Namen an. Kind behält offensichtlich "alten" Namen (der Mutter).

Kann sie dem Kind einen neuen Namen (Familiennamen) geben lassen, ohne daß der KV das erfährt? Gefragt werden muß er ja offensichtlich nicht (da kein SR).

Auch wenns mich (KV) natürlich verletzen würde, wenn das Kind den Namen des neuen Partners der KM trägt, wäre das mir aber fast lieber, als wenn KM und Kind unterschiedliche Namen haben...

Danke!

Y.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 01.02.2010 19:25
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin Yitzi,

Da dein Kind nicht deinen Namen trägt, kann sie das.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 01.02.2010 19:40