Nach der Trennung k...
 
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Nach der Trennung kommt das Kind zu mir - Wie mache ich es "amtlich"?

 
(@free_bird)
Schon was gesagt Registriert

Grüß Gott   🙂 .

Seit zwei Woche bin ich frisch gebackener Single. Nach zehn gemeinsamen Jahren meinte meine Frau ihr altes Leben zurück haben zu wollen, suchte sich einen Lover (mit welchem sie sich nun ausgiebig vergnügt) und beschloss, unsere kleine Familie "aufzulösen". Nach dem ersten Schock kamen die ersten Gespräche, mit welchen ich euch jetzt nicht belasten möchte.

Ergebnis war, dass der Kleine zu mir kommt. Sie arbeitet fast Vollzeit, ich habe einen Minijob. Außerdem habe ich gar niemanden mehr wenn mein Kleiner zur Mama kommt. Sie ist damit einverstanden, dass der Kleine seinen Hauptwohnsitz bei mir hat. Das Ganze ist zwar im Moment sehr sehr hart für mich, aber dass mein Sohn zu mir kommt gibt mir Kraft.

Die Frage ist nun: Wo mache ich es amtlich dass der Kleine bei mir wohnen wird? Ich habe zwar schon einen Termin bei einer Beratungsstelle, allerdings erst in zwei Wochen. Infos vorab wären nicht schlecht. Falsch es das falsche Unterforum ist bitte verschieben, ich bin im Moment so von der Rolle, habe so viele Fragen, aber dass mein Sohn bei mir wohnen wird ist mir das Wichtigste.

LG
free_bird

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 24.07.2010 23:34
(@prokids)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo free_bird,

hast du denn schon eine Wohnung oder wird deine Frau ausziehen und hat sie schon eine neue Bleibe?

Was mir spontan einfällt: Da, wo das Kind gemeldet ist, da wohnt es zunächst mal. Und je länger dieser Zustand anhält, umso eher greift das Kontinuitätsprinzip.

Du wirst sicher noch wesentlich kompetentere Ratschläge bekommen, aber ich wollte dir in deiner Verzweiflung wenigstens ein bisschen was schreiben  :wink:.

Viel Glück
pk

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2010 00:01
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin,

viel kompetentere Antworten sind gar nicht nötig/möglich, weil es genau so ist, wie du sagst.

Sobald Muttern ohne Kind auszieht und sich dieser Zustand verfestigt, gibt es daran kaum noch was zu rütteln.

Es gäbe zwar noch die Möglichkeit, das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht (ABR) einzuklagen, dafür gibt es aber in dieser Situation keinen Anlass.

Du solltest allerdings darauf hin wirken, dass Mutter und Kind weiterhin einen guten und regelmäßigen Umgang pflegen können, bis hin zu einem Wechselmodell.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2010 11:49
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin freebird,

ich muss trotzdem eine entscheidende Frage stellen (nachdem ich nichts von "verheiratet" lese): Wie ist das Sorgerecht für Euren Sohn geregelt? Habt Ihr es gemeinsam? Falls nicht, nützt Dir das Kontinuitätsprinzip im Zweifelsfall nämlich nicht viel; dann kann Deine Ex Euren Sohn jederzeit einkassieren und mitnehmen. Alles andere "Amtliche" ist in so einem Fall nicht das Papier wert, auf dem es steht.

In diesem Fall könnte es daher sinnvoll sein, den momentanen Liebesrausch der Ex dahingehend auszunützen, dass Du ihr eine vorbereitete Sorgeerklärung zur Unterschrift vorlegst...

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 25.07.2010 14:38
(@free_bird)
Schon was gesagt Registriert

Vielen Dank für die Antworten bisher und Entschuldigung dass ich nicht geantwortet habe - es passiert zu viel bei mir aktuell.

@brille: Was ist eine Sorgeerklärung? Und wir sind verheiratet.

Dafür hat sich eine neue Frage bei mir aufgetan: Sie arbeitet Teilzeit (~5-600 Euro/Monat), ich habe den 400€-Minijob. Sobald wir getrennte Wohnungen haben wird sie wahrscheinlich Wohngeld beantragen, ich werde die ARGE bemühen müssen bis ich eine Vollzeitstelle gefunden habe. Bei der ARGE wird der Unterhalt soweit ich weiß als Einkommen angerechnet. Laut Düsseldorfer Tabelle müsste sie an das Kind Unterhalt bezahlen, aber es gibt ja bei Berufstätigen das Existenzminimum von 900 Euro. Solange sie da nicht drüber kommt muss sie ergo keinen Unterhalt für unseren Sohn bezahlen.

Wir haben uns darauf geeinigt dass wir uns nicht gegenseitig verklagen und vor Gericht schleppen. Der Unterhalt ist uns egal, aber der ARGE ja nicht. Gehe ich richtig in der Annahme dass, solange sie bis zum Existenzminimum verdient, keinen Unterhalt an das Kind bezahlen muss? Falls ja wird dieser ja auch nicht von der ARGE angerechnet?! Wenn sie keinen Unterhalt bezahlt, kommt der dann von einem Amt als Vorschuss (den sie irgendwann zurückzahlen muss, auf welchen ich aber auf keinen Fall bestehen würde) oder ruht die Unterhaltszahlung bis sie mehr verdient und in der Zwischenzeit wird kein Unterhalt von der ARGE angerechnet?

Ich verspreche bei Fragen von euch schneller zu antworten  🙂 .

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 03.08.2010 23:42