Hallo zusammen,
ich hoffe mir kann hier jemand helfen.
Mein Sohn lebt bei seiner Mutter, wir haben das geteilte Sorgerecht.
Diese will nun um die 800 KM weit von mir weg ziehen und so ist es mir kaum noch möglich meinen Sohn zu sehen.
Meine Frage wäre, was kann ich dagegen tun, was für Rechte habe ich?
Sie lässt sich nicht davon abbringen und will den kleinen auch nicht bei mir lassen.
Was würde passieren wenn ich ihn einfach bei mir behalten würde ohne ihrer Zustimmung?
Danke schon mal für eure Hilfe.
P.S. Ich verfüge über ein geregeltes Leben und eine gute Unterkunft für meinen Sohn!
Hallo,
wie alt ist das Kind, wie oft betreust du ihn und wie lange hast du mit ihm zusammen gelebt?
LG LBM
"Mut bedeutet nicht, keine Angst zu haben, sondern es ist die Entscheidung,
dass etwas anderes wichtiger ist als die Angst."
Nach der Geburt habe ich ca. 1 Jahr dort noch gelebt.
Er ist jetzt 5 Jahre alt.
Sehe ihn jedes 2. Wochenende und so oft zwischendurch wie es geht.
MfG
Hallo,
die Mutter hat gute Chancen wegziehen zu können, da sie die Hauptbezugsperson des Kindes ist.
Da sie aber die erhebliche Entfernung schafft wäre eine Kostenbeteiligung an den Umgangskosten möglich. Auch sollte Umgang neu gedacht werden. Es wäre sinnvoll Brückentage und auch verlängerte Wochenenden zu nutzen.
Wenn Du das Kind einfach einbehälst, dann ist das Kindesentzug und ein Gericht könnte die Herausgabe des Kindes anordnen.
VG Susi
Moin, Kindesentzug? Obwohl ich das geteilte Sorgerecht habe?
Also heißt das im Endeffekt, das ich kaum ne Chance habe das zu verhindern?
Moin, Kindesentzug? Obwohl ich das geteilte Sorgerecht habe?
Also heißt das im Endeffekt, das ich kaum ne Chance habe das zu verhindern?
Es ist kein Kindesentzug. Sie hat Dir ja mitgeteilt, wo sie hinzieht. Du weißt also, wo Du hin musst, wenn Du Dein Kind sehen willst.
Wie schon geschrieben, Du kannst maximal versuchen, sie an den von ihr verursachten deutlich erhöhten Umgangskosten zu beteiligen.
Mit welcher Begründung willst Du das verhindern? Dass der Umgang deutlich erschwert wird? Das dürfte niemanden interessieren. Dass es Sinn und Zweck der Aktion ist, kannst Du nicht beweisen, auch wenn es offensichtlich sein dürfte.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Hallo,
ja, Kindesentzug, da Du nicht die Absicht hast das Kind heraus zu geben und damit der Mutter entziehst. Da Du die Mutter darüber nicht vorher informierst ist das eine "List". <a href="https://dejure.org/gesetze/StGB/235.html>§" 235 StGB</a>.
Das Sorgerecht greift in diesem Falle nicht. Etwas anderes ist normaler Umgang.
VG Susi
Da sie aber die erhebliche Entfernung schafft wäre eine Kostenbeteiligung an den Umgangskosten möglich. Auch sollte Umgang neu gedacht werden. Es wäre sinnvoll Brückentage und auch verlängerte Wochenenden zu nutzen.
Dies ist ein Todesschwert, da eine Reduzierung nur bei Sicherstellung des Mindestunterhaltes vorgenommen werden kann. Dies ergibt, selbst wenn man nur leicht drüber ist oder irgendwo in der Mitte liegt, dass maximal eine Reduzierung von geschätzten 20-50 € in Betracht kommen.
Wenn Du das Kind einfach einbehälst, dann ist das Kindesentzug und ein Gericht könnte die Herausgabe des Kindes anordnen.
Nein dieses in keinem Fall ein Kinder sind Zug. Andersherum hätten wir volle Gefängnisse mit umgangsverweigernden Kindesmutter.
die Mutter hat gute Chancen wegziehen zu können, da sie die Hauptbezugsperson des Kindes ist.
Grundsätzlich hat Susi recht.
ABER, es kommt immer auf die Beteiligten in deinem Kreis an. Daher ist es ein wenig vom Glück abhängig. Stößt du auf verständnisvolle Richtung, Kindeswohl orientierte Verfahrensbeistände, offene Ohren beim Jugendamt, kann es durchaus passieren, dass eine Richterin oder ein Richter sagt, dass die Kindesmutter umziehen könne, aber das Kind nicht. Das bedeutet dann für die Kindesmutter, dass sie das Kind bei dir belassen los, oder aber den Umzug verkauft. Meist gegen solche Urteile dann ein herDas bedeutet dann für die Kindesmutter, dass sie das Kind bei dir belassen los, oder aber den Umzug verwirft. Meist gehen solche Urteile dann damit einher, das eine Kindesmutter den Umzug dann erst mal unterlässt, dafür aber im Umgang dann Schwierigkeiten macht bzw. sogar versucht den Umgang ganz einzustellen, um dann doch den Umzug durchzuführen.
Vor dem Hintergrund das die Kindesmutter 800 km verziehen will, würde ich alles dafür tun, dass dieser Umzug nicht stattfindet. Denn wie du schon richtig festgestellt hast, wirst du nach einem Umzug so gut wie keinen Umgang mehr gestalten können.
Alternativ könntest du noch prüfen, ob es dir möglich ist diese 800 km hinterher zu ziehen und ob du hier zu bereit bist.
Eine allerletzte Frage sei mir noch gestattet. Sind dir die Beweggründe des Umzuges bekannt? Gibt es einen neuen Partner, oder ist es ein neuer Job, hat sie dort Familie, oder macht sie dies aus einer neuen Laune heraus. Der Grund könnte bei einem eventuellen Gerichtsverfahren eine große Rolle spielen.
Gruß
Kasper
Gott gebe mir die Gelassenheit, Dinge zu ertragen, die ich nicht Ändern kann, den Mut, Dinge zu Ändern, die ich Ändern kann und die Weisheit, das eine vom anderen zu unterscheiden.
Eine allerletzte Frage sei mir noch gestattet. Sind dir die Beweggründe des Umzuges bekannt? Gibt es einen neuen Partner, oder ist es ein neuer Job, hat sie dort Familie, oder macht sie dies aus einer neuen Laune heraus. Der Grund könnte bei einem eventuellen Gerichtsverfahren eine große Rolle spielen.
Gruß
Kasper
Angeblich wegen Arbeit, und ja sie hat dort Familie! Was aber so eine Sache ist!
Es geht mir auch einfach darum, was könnte passieren, wenn ich als Vater sagen würde der Kleine bleibt jezt einfach bei mir, ohne die Zustimmung der Mutter!
Das macht doch keinen Sinn. Wenn du dein Glück versuchen willst das gerichtlich durchzusetzen, so stelle über einen Anwalt einen Eilantrag und lass ihr vorerst gerichtlich untersagen umzuziehen. 800km sind ja auch nicht gerade wenig. Was der Richter / die Richterin dazu sagen wird hängt wahrscheinlich davon ab, wie gut der Morgenkaffee war. Alles andere bringt nur Probleme mit sich.
Es geht mir auch einfach darum, was könnte passieren, wenn ich als Vater sagen würde der Kleine bleibt jezt einfach bei mir, ohne die Zustimmung der Mutter!
Wenn sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, dann kommt irgendwann die Polizei und holt die Kinder ab. Das wird passieren, wenn Du es darauf anlegst und die Exfrau entsprechend darauf reagiert.
Beim Betreten des Familiengerichts verlassen Sie den Rechtsstaat und befinden sich nun im Matriarchat.
Wenn sie das alleinige Aufenthaltsbestimmungsrecht hat, dann kommt irgendwann die Polizei und holt die Kinder ab. Das wird passieren, wenn Du es darauf anlegst und die Exfrau entsprechend darauf reagiert.
Also wird sich wohl alles Richtung Anwalt und den ganzen Sachen bewegen... ;(
Servus!
Also wird sich wohl alles Richtung Anwalt und den ganzen Sachen bewegen... ;(
Ich denke, Du wirst sie weder mit Anwalt noch mit Gericht am Umzug hindern können (auch davon ausgehend, dass Euer Sohn überwiegend von KM betreut wird/wurde).
Konzentriere Dich lieber auf die Ausarbeitung eines Umgangsplanes, den auch Du verwirklichen kannst; sofern möglich mit KM reden und versuch rauszufinden, in wie weit sie Dir bei der Umsetzung "entgegenkommen" will/wird, da sie die Entfernung schafft.
Wenn bei diesem Thema keine einvernehmliche Einigung erzielt werden kann, dann erst mal ab zum JA zur Beratung/Hilfe, erst danach das FamGericht anrufen.
Grüßung
Marco
Mit einem Lächeln zeigst Du auch Zähne!
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Ob ein Vorhaben gelingt, erfährst Du nicht durch Nachdenken sondern durch Handeln!
Moin
Heißt es nicht schon seit zig Jahren gemeisames Sorgerecht? Die Verwendung des Terminus 'geteiltes Sorgerecht' erweckt in mir den Eindruck, dass Dich der Inhalt dessen selten interessiert/bewegt hat. Und vermutlich ist Dein Verhältnis zur KM nicht das beste.
Wie sieht denn Deine Unterstützung für die KM aus bzgl. ihrer Arbeitsausübung (-suche etc.) inkl. der Betreuung des Kindes während ihrer Arbeitszeit? Schließlich habt ihr doch gemeinsames Sorgerecht, oder?
Ich verstehe, dass Du ein riesen Problem darin siehst, über 800 km einen vernünftigen Umgang zu gewährleisten. So wie jetzt ist er sicher unmöglich. Selbst alle 14 Tage wird massiv erschwert. Von daher vielleicht mal über andere Umgangsmodellen mal nachdenken.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.
Moin
Heißt es nicht schon seit zig Jahren gemeisames Sorgerecht? Die Verwendung des Terminus 'geteiltes Sorgerecht' erweckt in mir den Eindruck, dass Dich der Inhalt dessen selten interessiert/bewegt hat. Und vermutlich ist Dein Verhältnis zur KM nicht das beste.
Wie sieht denn Deine Unterstützung für die KM aus bzgl. ihrer Arbeitsausübung (-suche etc.) inkl. der Betreuung des Kindes während ihrer Arbeitszeit? Schließlich habt ihr doch gemeinsames Sorgerecht, oder?Ich verstehe, dass Du ein riesen Problem darin siehst, über 800 km einen vernünftigen Umgang zu gewährleisten. So wie jetzt ist er sicher unmöglich. Selbst alle 14 Tage wird massiv erschwert. Von daher vielleicht mal über andere Umgangsmodellen mal nachdenken.
Gruss oldie
Das hilft mir ja jetzt total weiter. Danke...
Moin Loy.
Was oldie (und auch Marco) Dir in den vorgegangenen Beiträgen in unterschiedlicher Direktheit mit auf den Weg geben wollen ist, dass es eben durchaus einen Unterschied macht, wie Du Dich bisher in die Betreuung Eures gemeinsamen Kindes für das ihr gemeinsames Sorgerecht hat eingebracht hast / einbringen durftest.
Angeblich wegen Arbeit, und ja sie hat dort Familie! Was aber so eine Sache ist!
Zieht KM um, weil sie am bisherigen Wohnort Arbeit und Betreuung mangels familärer und auch Deiner Unterstützung nicht unter einen Hut bringen konnte, am neuen Wohnort aber mit der Unterstütung dann doch, dann stellt sich eben die Frage, wie Du bislang unterstützt hast/ unterstützen durftest.
Das Du Euer Kind bislang regelm. alle 2 Wochenenden und "so oft zwischendurch wie es geht" betreuen konntest, lässt nun nicht auf eine umgangsboykottierende KM schließen. Deshalb glaube ich schon, dass Du KM das hier bleiben schmackhaft machen musst (in der Hoffnung, dass es nicht zu spät ist).
Verhindern können wirst Du den Wegzug in letzter Konsequenz allerdings leider wohl nicht, wenn die KM nicht will. Deshalb der Anstoß in Lösungen zu denken, wie Umgang über solche Entfernungen und mit einem baldigen Schulkind für alle Beteiligten und zwar in der Reihenfolge Kind, KV, KM am besten zu organisieren ist. Ich denken großzügige Ferien-, Brückentags- und Feiertagsregelungen sind hier anzudenken. Idealerweise mit organisatorischer und finanzieller Beteiligung der KM. Eine Verhärtung der Front mit der KM macht auch solche Lösungen nicht einfacher, was am Ende zu Lasten des Kindes geht!
Gruß, Toto
Moin
Ich möchte Dich weder frustieren noch fertigmachen. Deine Reaktion klingt ein wenig so. Bitte verdeutliche Dir, dass der status quo nicht mehr gilt. Das ist Fakt, Du hast dies lediglich nicht wahrgenommen. Du stehst jetzt vor der Entscheidung, alles ein wenig hinauszuzögern und dabei vermutlich eine Menge Kleinkrieg loszutreten. Oder zu versuchen, dem Kind (ebenso Dir und auch der KM) eine zukunftsträchtige Alternative/Option zu ermöglichen. Was hast Du bereits versucht, um mit der KM deren Entscheidung und mögliche Alternativen zu diskutieren? Was waren da Deine Angebote? Der KM geht es letztendlich um ihr Leben, dessen Gestaltung, um eine vernünftige Zukunftsoption.
Versuche auch die Interessen der KM realistisch zu betrachten, also aus ihrer Sicht. Bisher bemerke ich bei ihr keinerlei Wunsch, den Umgang aus rein egoistischen Gründen zu erschweren/verweigern - das gibt Deine bisherige Darstellung nicht her. Respekt dafür.
Gruss oldie
Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.