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Mutter verstorben / Sorgerecht

 
(@havanna)
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Hallo,

ich habe eine verzwickte Situation, zu der ich ein paar Fragen habe.

Die Situation: Ich habe einen 12jähren Sohn. Die Kindmutter hat vor etwa 11 Jahren die gemeinsame Beziehung beendet.
Da mein Sohn zu dem Zeitpunkt gerade 1/2 Jahr alt war, konnte ich leider keine so intensive Beziehung zu ihm aufbauen. Die Kindmutter blieb alleinstehend.
Ich selbst habe seit 10 Jahren wieder eine Beziehung und aus dieser eine neunjährige Tochter.

Anfang Oktober verstarb die Kindmutter nach kurzer Krankheit. Ich hatte die Kindmutter noch vor ca. 1  1/2 Jahren im Krankenhaus wg. des gemeinsamen Sorgerechts angesprochen. Angesichts des Gesundheitszustands habe ich es dann aber nicht durchgesetzt. Sie hat mich damals schon informiert, dass sie im Falle des Todes möchte, dass unser Sohn bei Freunden der Kindmutter aufwächst.

Vor etwa einem Jahr zog die Kindmutter in die Nähe ihrer Freunde. Etwa 600 Kilometer entfernt. Dadurch wurde der Kontakt zu meinem Sohn noch geringer.
Anfang Oktober verstarb die Kindmutter - für mich etwas überraschend (da ich eigentlich Informationen hatte, dass es ihr wieder besser gehen würde).

Ich wurde gleich von meinem Sohn informiert. Ich habe dann sehr zeitnah Kontakt mit dem bei mir zuständigen JA und dann mit dem JA am neuen Wohnort der Kindmutter Kontakt aufgenommen um das JA darüber zu informieren. Es waren ja versch. Dinge für meinen Sohn zeitnah zu regeln (Krankenversicherung, Erbe, Wohnung).
Die Freunde der Kindmutter haben meinen Sohn erst einmal aufgenommen.

Die Kindmutter hat eine schriftliche Verfügung hinterlassen in der sie wünscht, dass die Sorge für meinen Sohn den Freunden übertragen wird.
Explizit hat sie darin geschrieben, dass nicht möchte, dass der Vater die elterliche Sorge erhält, da sie das "Wohl des Kindes gefährdet sieht".
Ich weiß nicht, ob sich die Kindmutter bewusst war, welchen Vorwurf sie mir mit dieser Äußerung machte. Mir war es zuerst auch nicht bewusst.

Jedenfalls kamen die von der Kindmutter gewünschten Pflegeeltern nach der Beisetzung auf mich zu und wünschten sich, dass ich das Sorgerecht beantrage.
Sie sind, wie ich, der Meinung, dass das Kind zu seinem Vater gehört. Sie wussten zwar von der Verfügung (hatten diese auch dem JA übergeben) aber nichts über den Inhalt.

Die von der Kindmutter gewünschten Pflegeeltern haben dies auch dem JA mitgeteilt.
Daher hat zuerst einmal das JA die Vormundschaft beantragt und erhalten.

Da die derzeitige Situation für alle Beteiligten sehr schwierig ist, möchte ich nun das alleinige Sorgerecht beim Familiengericht beantragen.

Folgende Fragen dazu:

- Sollte das Antragsschreiben eher ausführlich oder knapp gehalten sein (hat der Inhalt des Antragsschreibens Einfluss oder wird sowieso in der Verhandlung alles genau befragt)?
- Sollte ich (angesichts des Vorwurfs der Kindmutter in der Verfügung) einen Rechtsanwalt als Unterstützung für die erste Verhandlung hinzu ziehen?
- Wie lange dauert es ungefähr, bis der Antrag zur Verhandlung kommt?
- Hat die geänderte Rechtslage bezügl. des gemeinsamen Sorgerechts einen Einfluss auf die Beantragung der alleinigen elterlichen Sorge, wenn ein Elternteil verstorben ist (Stärkung der Väterrolle)?
- Kann (sollte ich) für die Verhandlung Personen einladen, die meinen Antrag unterstützen (könnten). Bsp. die vorläufigen Pflegeeltern. Auch haben wir (die Freunde und ich) die Unterstützung von einer soz. Einrichtung eingeholt. Dies könnte mein Engagement unterstreichen.

Sollte ich das Sorgerecht nicht erhalten, bzw. bis darüber entschieden ist:
- Wie verhält es sich jetzt mit meinem Umgangsrecht?
Hintergrund:
Nach der Beisetzung wollte mein Sohn mit mir in die Herbstferien kommen. Dies war (aufgrund der Verfügung) erst einmal sehr schwierig.
Das JA wollte mir meinen Sohn zuerst nicht anvertrauen. Erst nach Befragung meines Sohnes konnte er dann mit mir in die Herbstferien.
Die gleichen Schwierigkeiten stellen sich jetzt wieder wg. der Weihnachtsferien. Deshalb möchten alle Beteiligten (auch die Pflegeeltern) dass ich zeitnah das Sorgerecht beantrage.

Mir ist bewusst, dass bei der Verhandlung vor allem auch mein Sohn befragt wird. Es wird sicher auch das bei mir zuständige JA meine Verhältnisse prüfen (Wohnung, etc.)

Vielen Dank vorab für hilfreiche Antworten.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2012 12:46
 vj
(@_vj_)
Nicht wegzudenken Registriert

Hi und herzlich willkommen!

Wow, echt nicht einfach - vor allem für den Jungen...

Bzgl. Deiner Fragen denke ich, dass das alles bei einem 12jährigen nicht mehr so schwierig werden wird.
Wenn der Junge zu Dir möchte und das auch gut begründen kann und niemand da ist, der konkreten Einspruch erhebt (also wenn die vorübergehenden Pflegeeltern auch einverstanden sind), dann wird das Gericht wahrscheinlich den Wünschen des Kindes folgen.
Denn dann sind alle betroffenen Parteien einer Meinung und es gibt eigentlich keinen Streitfall.
Und die Verfügung der KM scheint recht unklar zu sein und keine konkreten Vorwürfe zu enthalten.

Das JA vor Ort wird wahrscheinlich Deine Situation prüfen, da hast Du recht.
Aber wenn es da keine gravierenden Mängel gibt, werden sie wohl rasch zustimmen.

Sei ehrlich, bemühe Dich um Kontakt zu deinem Sohn und sei für ihn da.

Wünsche euch - vor allem deinem Sohn - ganz viel Kraft in dieser schweren Zeit und hoffe, dass alles bald gut geregelt ist und er eine stabile Umgebung und eine liebevolle Familie hat!

lg
vj

Lass dich nicht vom Bösen überwinden, sondern überwinde das Böse mit Gutem. (Röm 12,21)

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2012 12:54
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin havanna,

die wichtigste Hürde besteht in Deinem Fall schon mal nicht oder ist nur sehr niedrig: Die von der Mutter bestimmten Pflegeeltern sind auf Deiner Seite. Das ist viel wert.

Was Du jetzt möglichst schnell tun solltest: Einen guten Fachanwalt für Familienrecht aufsuchen, ohne den es nicht gehen wird. Die Argumentationsrichtung muss ganz klar sein, das Kindeswohl in den Mittelpunkt zu stellen und nicht den letzten Willen einer bislang alleinsorgeberechtigten Mutter, der von ganz anderen Faktoren beeinflusst gewesen sein kann. Auch die Wünsche eines inzwischen 12-Jährigen werden ganz sicher Gehör finden.

Was dann im Einzelfall zu tun ist, welche Anträge bei wem zu stellen sind und wer ggf. als Zeuge angeboten werden kann, weiss der Anwalt.

Auch wenn die Parallele nicht 1:1 ist: Google mal nach dem Fall >>>Görgülü<<<.

Grüssles und viel Glück
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2012 12:59
(@fischkopf)
Rege dabei Registriert

Moin havanna,

nur beiläufig erwähnst du, dass dein Sohn in den Herbstferien bei dir war.
Somit solltest du dokumentieren können, dass du sehr wohl zum Kindeswohl (Übernahme der Verantwortung nach dem Tod wg. der notwendigen Bürokratie) (Kontakt zum Sohn) (Kontakt zu den Pflegeeltern) beiträgst und Umgänge möglich sind und beiderseitig erwünscht sind.
Bleibe bezüglich der Umgänge und der Kontakte am Ball, dann stehen die Vorzeichen gut für dich.
Daumendrück
Fischkopf

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2012 13:31
(@havanna)
Schon was gesagt Registriert

Hallo und erst mal vielen Dank für die raschen Antworten.

Ich hatte natürlich kurz nach dem Tod der Kindmutter mit ProFamilia Kontakt und ein Beratungsgespräch mit einer Anwältin.

Zuerst war das aber zu dem Zeitpunkt, als mir die Verfügung (insbesondere der Wortlaut) nicht bekannt war.
@vj: "Kindeswohlgefährdend" bedeutet im Jargon der Jugendämter Gewalt oder Missbrauch - dies mal als Hinweis.

Mir war das auch nicht bekannt.
So fiel ich aus allen Wolken als beim ersten Gespräch auf dem JA der Mitarbeiter vom ASD mich fragte, ob ich vom Vorwurf wegen häuslicher Gewalt etwas wüsste.
Dies hatten die vom JA nur (einzig alleine nur!) aus diesem Satz abgeleitet.
Als mir später die Verfügung vorgelesen wurde, sagte ich "nun, das relativiert ja alles etwas. Da steht ja nichts von häuslicher Gewalt" wurde mir das auch vom JA bewusst gemacht, was das in deren Jargon bedeutet.

Was mich dabei ärgerte war, dass das JA dies einfach so interpretiert. Sie hätten sich auch beim JA hier kundig machen können, ob etwas in der Art bekannt ist.

Ich habe noch zwei weitere Kinder (Tochter  19 Jahre, Tochter 9 Jahre) die beide bestätigen können, dass beide Verhaltensweisen absolut nicht mit mir in Verbindung zu bringen sind.
Aber so ist das eben.  Ich weiß nicht, ob das Gericht diese Umschreibung auch kennt/benützt.

Mir ist auch nicht bekannt, was sich die Kindmutter dabei gedacht hat. Ob das vielleicht aus Unwissenheit oder anderem Grund geschrieben wurde. Spielt jetzt aber auch keine Rolle mehr.

-tb-

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2012 15:29
(@marcus-gnau)
Rege dabei Registriert

Auch wenn zumindest in erstinstanzlichen Sorgerechtsverfahren grundsätzlich kein Anwaltszwang besteht, ist im vorliegenden Fall wohl die Beauftragung eines versierten Familienrechtlers geboten. Denn auch wenn § 1680 BGB ( http://dejure.org/gesetze/BGB/1680.html), der das Sorgerecht in den Fällen regelt, in denen der allein sorgeberechtigte Elternteil verstirbt, steht derzeit die teilweise Reform des § 1680 BGB dahingehend an, dass kein Unterschied mehr zwischen den Vätern gemacht wird, die nie das gemeinsame Sorgerecht hatten und denen, die diese im Rahmen des Trennungsstreits entzogen bekommen haben. Dies jedenfalls sieht der Referentenentwurf der Bundesregierung zur Reform des gemeinsamen Sorgerechts nicht ehelicher Eltern vor ( http://www.bmj.de/SharedDocs/Downloads/DE/pdfs/GE_Elterliche_Sorge.pdf?__blob=publicationFile). Auf dessen Seite 30 wird dies näher begründet.

Ein guter Familienrechtler, der sich auch mit der bevorstehenden Gesetzesreform auskennt, wird sich sicherlich hinsichtlich Inhalt und Umfang eines Sorgerechtsantrags im richtigen Rahmen bewegen.

Was die mütterliche Formulierung betrifft, dass sie die Übertragung der elterlichen Sorge auf Sie wegen angeblicher Kindeswohlgefährdung ablehne, ist nicht zwingend davon auszugehen, dass sie häusliche Gewalt gemeint hatte. Häusliche Gewalt aber wird sehr häufig als Vorwurf missbraucht, um´die Verweigerung der elterlichen Sorge zu rechtfertigen. Außerdem ist ja nach der öffentlichen Wahrnehmung Gewalt männlich, so dass man Väter, denen das Sorgerecht verweigert wird, durchaus unter Generalverdacht stellen kann :mad:.
Darüber hinaus stellt auch das Gesetz auf das Kindeswohl ab. Lesen Sie insoweit noch einmal § 1680 Abs. 2 BGB. Mag sein, dass die Mutter insoweit abgeschrieben hat.

Ich wünsche Ihnen viel Glück und Erfolg.

Viele Grüße,
Marcus Gnau

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2012 15:49
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Moin.

Ich würde in jedem Gespräch, dass evtl. Gewaltvorwürfe anklingen lässt, betonen, dass es keinerlei explizite Gewaltvorwürfe gibt und auch nichts dergleichen jemals zur Anzeige gebracht, oder gar festgestellt worden sei.

Zum Zweiten solltest du jede freie Minute für möglichst umfangreichen Umgang nutzen.
Natürlich in Abstimmung mit den momentanen Pflegeeltern.
Damit kannst du deine Eignung am besten dokumentieren, bzw. den Vorhalt der Nichteignung entkräften.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2012 19:49
(@Hoffmann)

Hallo,

die Angabe der Kindesmutter, dass dein Sohn nicht zu dir kommen soll, obwohl du willens und in der Lage bist, euer Kind angemessen zu versorgen, kann ja nur damit begründet werden, dass dies angeblich dem Kindeswohl widerspricht. Was sollte sie auch sonst schreiben. Sie hätte ja schlecht schreiben können, dass sie dich doof findet. Aber ohne irgendwelche Nachweise oder Ausführungen WARUM dies angeblich dem Kindeswohl widerspricht, kann man das auch als Zeichen eines Paarkonfliktes sehen. Dies darf aber keine Rolle spielen, um zu entscheiden, ob euer Sohn jetzt zu dir kann. Abgesehen davon dass ein Paarkonflikt jetzt ja auch gar nicht mehr existiert.
In jedem Fall ist die Sorgerechtsübertragung aber KEIN Selbstläufer und ich würde dir dringend empfehlen dich von Anfang an da nur mit anwaltlichem Beistand zu bewegen. Die Reaktion des Jugendamtes hier ohne irgendwelche nähere Angaben der KM häusliche Gewalt zu vermuten ist m.E. vollkommen unverständlich und sollte nachdrücklich zurückgewiesen werden. Ich glaube aber, dass du gute Chancen hast, weil diejenigen, die nach dem Willen der KM deinen Sohn betreuen sollen selbst nicht für diese Lösung sind, sondern wie du denken, dass ein Kind zu seinen Eltern gehört. Außerdem wird die bevorstehende Sorgerechtsreform die besondere Diskriminierung des nicht ehelichen Vaters aufheben, die bei ihm eine höhere Schwelle für die Erteilung des Sorgerechts verlangt, als die eines geschiedenen Ehemanns, dem man das Sorgerecht entzogen hat. Das darf ein Gericht bei seiner Entscheidung nicht unberücksichtigt lassen.
Viel Glück bei allem weiteren.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2012 20:31
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Im Fall Görgülü hat ja auch schon mal ein OLG (Naumburg) einen auf die Mütze bekommen, weil sie den leiblichen Vater komplett außen vor halten wollten.
Das ging damals auch bis zum EGMR und einer Verurteilung der Richter wegen Rechtsbeugung konnte nur mit allen juristischen Tricks verhindert werden.
Das haben sich die OLGs auch gemerkt.

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2012 21:20
(@havanna)
Schon was gesagt Registriert

Hallo,

danke noch einmal für die mutmachenden Antworten.
Ich bin bezügl. Unterstützung durch Rechtsanwalt noch hin und her gerissen.
Das Problem ist, dass ich wg. der Kosten einen Anwalt vor Ort (Ort des Familiengerichts) nehmen sollte - d.h. 600 km entfernt...
D.h. hier könnte ich nur über Internet nach einem geeigneten Anwalt suchen.

Ich hatte auch schon überlegt, gegen die (einmal) vom JA geäußerten Mutmassungen rechtlich vorzugehen. Doch habe ich entschieden, dies nicht zu tun.
Das JA wird in der Verhandlung sicher auch befragt. Und da muss ich aufpassen, dass das JA zumindest neutral ist.
Grundsätzlich gilt ja noch die Formulierung in §1680 BGB - und die ist nicht günstig für Väter...

Danke jedenfalls für den Link zum Gesetzentwurf. Das könnte wirklich hilfreich sein.

lg -tb-

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 06.12.2012 23:00




(@ostseereiter)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo Freunde
Auch wenn ein tot immer etwas sehr trauriges ist für alle beteiligten, ist es doch erstaunlich wie weit eine Mutter geht um den Vater sein Kind vorzuenthalten.
OSR

AntwortZitat
Geschrieben : 06.12.2012 23:40
(@oldie)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin

Das JA hat bereits über das Gesetz hinweg eine Entscheidung getroffen. §1680 BGB sagt klar und deutlich:

(2) Ist ein Elternteil, dem die elterliche Sorge gemäß § 1671 oder § 1672 Abs. 1 allein zustand, gestorben, so hat das Familiengericht die elterliche Sorge dem überlebenden Elternteil zu übertragen, wenn dies dem Wohl des Kindes nicht widerspricht.

Ist die Entscheidung, das Kind bei den von der KM gewünschten Leuten unterzubringen, wirklich nur vorübergehend? Hat das JA von sich aus (das ist seine Pflicht) Kontakt zu Dir aufgenommen, oder warst Du es, der das tat? Das JA hat die Pflicht, dem Kindeswohl zu entsprechen. Aber anscheinend sind sie erst einmal auf den Zug der Verfügung der KM aufgesprungen. Warum verhält sich das JA gesetzeswidrig (BGB, SGB VIII)? Sicher, eine im ersten Moment schnelle Entscheidung zum Wohle des Kindes ist unabdingbar.
 Nur führt der spätere Vorwurf wegen einer willkürlichen Zeile in einer rechtswidrigen Verfügung einer Verstorbenen nicht zu dem Punkt, das JA von seinen Aufgaben zu befreien - das Wohl des Kindes zu prüfen und dann diesem zu entsprechen. Vermutlich agiert das JA wegen mangelndem Selbstbewusstsein und in Überforderung der gegenwärtigen Situation übervorsichtig. Sei's drum. Dennoch ist es dessen Aufgabe, im Interesse des Kindes - nicht der verstorbenen KM - zu agieren. Halte Dir das vor Augen - immer.

Denn die Frage zu dem oben zitierten § ist: Hat das JA noch irgend einen anderen Anhaltspunkt, dass das Wohl des Kindes auch nur ansatzweise gefährdet ist?

Durch den praktizierten Umgang hast Du einen sozialen Kontakt zu Deinem Kind. Dieser wurde vom JA nicht nur ignoriert, sondern über die Verfügung der KM von der Sache her auch noch untergraben, welcher das JA bereitwillig folgte. Späte Rache einer gescheiterten Elternbeziehung. Nur sollte Dich das nicht kümmern und vor allem nicht aufregen. Wenn zuvor niemals dem JA von der KM angezeigt wurde, dass diese eine Kindeswohlgefährdung sieht, so sollte dieses seine Schlüsse ziehen - und vor allem das Familiengericht.
 Das JA kann sich dann nur was aus den Fingern saugen. Wenn zudem die ggw. Pflegeeltern selber vorschlagen, dass das Kind zu seinem leiblichen Vater soll, ist eine genaue und auch schnelle Reaktion des JA geboten. Das Kind soll ja schliesslich eindeutige und gesicherte Perspektiven bekommen. Stelle daher umgehend Antrag beim zuständigen Familiengericht auf Übertragung des SR. Bei Deiner gesamten Versassung denke ich, ohne RA wirst Du nicht auskommen. Und ehrlich gesagt - schei... auf das Geld.

Und eine Warnung: Pflegeeltern bekommen eine Menge Schotter für die Pflege, so dass ich hier schon von Bestechung sprechen würde( - aus welchem Grund auch immer :)). Aber das ist Ansichtssache.

Gruss oldie

PS: Eine Sorgerechtsübertragung kann nur ein Gericht vornehmen. Von daher kommt es definitiv zu einem Prozess. Deine Entscheidung, ein zukünftiges Leben mit Deinem Kind von Geld für einen RA abhängig zu machen.
      Und im Übrigen kann das JA nur vorübergehend die Vormundschaft über das Kind übernehmen. Innerhalb relativ kurzer Zeit hat es hierrüber ein Gericht anzurufen.

Wenige sind das, was sie vorgeben zu sein.
Und wenn ich es mir recht überlege - niemand.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2012 01:17
(@Hoffmann)

Auch wenn ein tot immer etwas sehr trauriges ist für alle beteiligten, ist es doch erstaunlich wie weit eine Mutter geht um den Vater sein Kind vorzuenthalten.

Das ist nichts ungewöhnliches. Schau mal in Mütterforen nach. Da findest du jede Menge Beiträge darüber, in denen diskutiert wird, wie man den Vater möglichst von der Sorge für das eigene Kind ausschließen kann, sollte die Mutter nicht mehr selber die Sorge übernehmen können.
Und der Gesetzgeber ist ja beim noch gültigen Sorgerecht auch der Meinung, dass das Kind überall besser aufgehoben ist, als beim nichtehelichen leiblichen Vater. Zumindest diese Meinung wird der Gesetzgeber mit dem neuen Sorgerecht wahrscheinlich wohl aufgeben, obwohl er weiter daran festhalten will grundsätzlich jedem der nichtehelichen Väter zu unterstellen, dass er nicht sorgefähig ist. Das betrifft inzwischen immerhin die Väter von einem Drittel aller neugeborenen Kinder.

AntwortZitat
Geschrieben : 07.12.2012 13:42
(@havanna)
Schon was gesagt Registriert

Ist die Entscheidung, das Kind bei den von der KM gewünschten Leuten unterzubringen, wirklich nur vorübergehend?

Entscheidung? Es gab diesbezügl. keine Entscheidung. Das hat sich so ergeben. Mein Sohn war immer wieder dort, wenn die KM im Krankenhaus war. Wie auch zuletzt vor ihrem Tod.

Hat das JA von sich aus (das ist seine Pflicht) Kontakt zu Dir aufgenommen, oder warst Du es, der das tat?

Siehe mein Eingangspost - ich bin auf die  Jugendämter zugegangen

Vermutlich agiert das JA wegen mangelndem Selbstbewusstsein und in Überforderung der gegenwärtigen Situation übervorsichtig.

Das kann gut sein. Die für die Vormundschaft zuständige Mitarbeiterin hatte kurz darauf Urlaub weshalb ich mich mit der Leiterin des JA auseinandersetzen musste. Typische Leiterin - keine Ahnung vom wahren Leben. Der Mitarbeiter vom ASD war eigentlich ganz nett und hatt mein Anliegen, den Jungen mit in die Ferien zu nehmen, gleich unterstützt.

Denn die Frage zu dem oben zitierten § ist: Hat das JA noch irgend einen anderen Anhaltspunkt, dass das Wohl des Kindes auch nur ansatzweise gefährdet ist?

Nein. Aber wie gesagt, diese Formulierung hat wohl im ASD (beim JA) diese Bedeutung.

Und im Übrigen kann das JA nur vorübergehend die Vormundschaft über das Kind übernehmen. Innerhalb relativ kurzer Zeit hat es hierrüber ein Gericht anzurufen.

Das JA hat sich ja die Vormundschaft vom Vormundschaftsgericht geholt. Es war notwendig, dass zeitnah irgendjemand die Vormundschaft für meinen Sohn übernimmt da versch. Dinge zu regeln waren:
- Ausschlagen des Erbes
- Kündigung der Mietwohnung
- Waisenrentenantrag stellen
- Kindergeldantrag stellen

Ich habe jetzt einen Anwalt in der Stadt des zuständigen Familiengerichts (Vormundschaftsgerichts) angemailt. Meinen Antrag hatte ich ja schon soweit ausformuliert.

Gruß -tb-

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 07.12.2012 13:57
(@der-trauernde)
Zeigt sich öfters Registriert

Hallo havanna,

deine verzwickte Situation erinnert mich sehr daran was ich vor ca. 2 ½  Jahren erlebt habe!

Zu meiner damaligen Situation:

1) Ich hatte einen 16 jähren Sohn und zum Todeszeitpunkt der Kindesmutter ( Ende Mai 2010) war er 15 Jahre alt.
2) Ich erfuhr erst 2 Monate nach dem Tot der Kindesmutter, durch das Amtsgericht des Wohnortes der Kindesmutter, von ihren ableben.
3) Die Kindmutter hatte vor etwa 14 Jahren die gemeinsame Beziehung beendet und ist mit meinen Sohn ca. 600 Km weit weck gezogen.
4) Mein Sohn war zu diesem Zeitpunkt gerade 1 ¾  Jahr alt.
5) Danach konnte ich leider keine so intensive Beziehung zu ihm aufbauen und die Kindmutter blieb allein stehend.
6) Die Mutter meines Sohnes hatte einen Monat, nach ihrem Umzug, eine schriftliche Verfügung beim zuständigen Jugendamt hinterlassen (erfuhr ich erst am 01.10.2010), in der sie wünschte, dass unser Sohn ….. im Falle ihres Todes im großmütterlichen Haushalt leben solle. Sie begründete ihre Festlegung mit der engen Beziehung von …… zu seiner Großmutter.“ (Es gab aber keine engere Beziehung zu ihr, da die Kindesmutter und ich noch bis zur Trennung in einer gemeinsamen Wohnung zusammengelebt haben.

Also havanna, du siehst unsere Situationen ähneln sich in vielen Punkten, aber in diesen nicht:

1) Mein Sohn war damals schon 16 Jahre alt und seine Großmutter hatte schon das vorübergehende Sorgerecht durch das Jugendamtes (600 Km) erhalten.
2) Die vorübergehende Sorgerechte Großmutter war nicht der Meinung: „Dass ein Kind zu seinem Vater gehört“

Ich weiß zwar nicht ob dir mein Fall helfen kann, aber ich kann dir kurz die Zeitabläufe schreiben, die ich in Berlin erlebt hatte, wenn du möchtest ?

Mit freundlichen Grüßen
Der Trauernde

AntwortZitat
Geschrieben : 13.12.2012 21:50