Mutter dreht am Rad...
 
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Mutter dreht am Rad...

 
(@gustav_r)
Schon was gesagt Registriert

Hallo mein Name ist Gustav, ich habe einen kleinen Sohn der in kürze 2 Jahre alt wird.

Ich bräuchte mal euren Rat bzw. eure Erfahrungen zu folgender Situation:

Erst einmal zu mir, ich bin 29 Jahre alt und Geschäftsführer (und Gesellschafter) eines kleines Handelsunternehmen. Finanziell sieht es nicht gerade rosig aus, kann mir nur geringfügig Gehalt zahlen und habe fast 100.000,00 EUR Schulden (Zahlen werden jedoch von Monat zu Monat besser).
Nun jeder der ein Unternehmen führt oder in einer Selbstständigkeit steckt, weiss wie viel Zeit man für sein Unternehmen aufwenden muss.
Mein Sohn lebt bei meiner Ex-Freundin (nicht verheiratet gewesen), diese fordert nun Unterhalt von mir. Also habe ich die Unterhaltsersatzkasse angeschrieben ob und in wie fern diese mich in meiner Situation unterstützen können, ich habe ein Schreiben erhalten aus dem hervorgeht das nun 82,00 EUR an meine Ex-Freundin für den Unterhalt meines Sohnes gehen und den Kindergarten (mit rund 80,00 EUR) trage ich weiter. Soweit ist ja auch alles in Ordnung, nun wohnt meine Ex-Freundin in unserer ehem. gemeinsamen Wohnung für die Sie nun über einen Anwalt versucht 50% der Miete an mich abzuwälzen (man bemerke, dass ich nicht einmal Zugang, nicht einmal eine Zugangsmöglichkeit, habe). Weiter soll ich mich zu den unmöglichsten Zeiten um meinen Sohn kümmern, da die Kindesmutter anderen privaten Sachen nachgehen möchte, sie ist der Meinung da es sich um mein Unternehmen handelt, muss ich mich weder an Öffnungszeiten halten noch bin ich verpflichtet mein Ladengeschäft offen zuhalten.

Nun habe ich nächste Woche einen Termin bei meinem Anwalt, wollte mich gern aber schon vorab ein wenig informieren...
Deshalb entstehen folgende Fragen:

Gibt es eine Reglung die besagt das ich meine Arbeit nicht mehr ausführen darf um das meine Ex-Freundin die Aufsicht über unseren Sohn zu meinen Arbeitszeiten an mich überträgt?

Ist es legitim das meine Ex-Freundin weiter in meiner (zumindest zu 50%) ehem. Wohnung lebt und von mir die hälfte der Miete verlangt, trotzdem ich bereits die Unterhaltsersatzkasse eingeschaltet habe?

Bin ich verpflichtet meinen Sohn abzuholen oder muss sie ihn bringen? - Diese Frage rührt daher das sich meine Ex-Freundin einmal die Woche meldet und mich bittet, zusätzlich zu den vereinbarten Zeiten auf unseren Sohn aufzupassen (was kein Problem ist, ich liebe den kleinen) jedoch ist sie nicht bereit den kleinen vorbei zubringen, vielmehr soll ich eine Stunde Fahrzeit hin zu ihr in Kauf nehmen um 30 Minuten auf Ihn aufzupassen und dann fahre ich wieder eine Stunde zurück in meine Firma. Ihr könnt euch sicherlich vorstellen wie gut meine Angestellten darauf zu sprechen sind bzw. wie gut das für die finanzielle Situation meines Unternehmens ist.

Zitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2010 15:16
(@brille007)
(Fast) Eigentumsrecht Registriert

Moin,

Unterhaltsrecht geht ein bisschen anders als "halbe Miete zahlen".

Zunächst bist Du selbst als Vater des Kindes (und nicht etwa eine "Unterhaltsersatzkasse) zu Unterhaltszahlungen verpflichtet; bis (mindestens) zum 3. Lebensjahr des Kindes auch für die Mutter. Wenn Deine Selbständigkeit keine Unterhaltszahlungen hergibt, kann man Dir nahelegen, sie einzustellen und Dir einen bezahlten Job zu suchen; wahlweise kann man Dir auch fiktives Einkommen unterstellen. Und ja: Von 160 EUR im Monat kriegt man kein Kind gross.

Was die Betreuung Eures Kindes angeht: Für den Satz "Du könntest Dich mal mehr um unser Kind kümmern" würden sich zahlreiche User dieses Forums einen Arm abhacken. Die virtuelle Antwort "ich habe keine Zeit; ich muss mich um das Unternehmen kümmern, das praktisch keine Unterhaltszahlungen abwirft" ist jedenfalls nicht besonders einleuchtend...

Und ja: Für's Abholen und Bringen bist Du zuständig.

Grüssles
Martin

When a mosquito lands on your testicles you realize that there is always a way to solve problems without using violence.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2010 15:26
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Hi,

handelt es sich um eine Mietwohnung? Wenn ja, wer steht im Mietvertrag?

Sollte deine Ex und du drinstehen dann bist du auch so lange du darin stehst mit im Boot was die Miete angeht.

Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2010 15:35
(@gustav_r)
Schon was gesagt Registriert

Wenn Deine Selbständigkeit keine Unterhaltszahlungen hergibt, kann man Dir nahelegen, sie einzustellen und Dir einen bezahlten Job zu suchen; wahlweise kann man Dir auch fiktives Einkommen unterstellen. Und ja: Von 160 EUR im Monat kriegt man kein Kind gross.

Nun das Problem liegt hier in den knapp 100.000,00 EUR Schulden die noch bleiben... die Firma trägt diese lasst, gebe ich diese jedoch auf, sieht mein Sohn zwar seinen Vater öffter, jedoch entreisse ich ihm damit jede spätere Lebensgrundlage und von Unterhalt müssen wir dann garnicht mehr sprechen, 100.000,- EUR Schulden sind etwa ein mtl. Betrag von 2.900,- EUR die zur Zeit aus der Kasse des Unternehmens genommen werden (dafür war ja auch der Kredit) dieser wird auch ohne weiteres vom Unternehmen getragen.
Davon abgesehen beschäftige ich 18 Mitarbeiter (trotzdem sind wir absolut unterbesetzt) und den Menschen gegenüber habe ich schließlich auch eine Verantwortung, natürlich geht mein Sohn vor - KEINE FRAGE! Aber meinem Sohn ist nicht damit geholfen das ich, dass Unternehmen gegen die Wand fahre...

Was die Betreuung Eures Kindes angeht: Für den Satz "Du könntest Dich mal mehr um unser Kind kümmern" würden sich zahlreiche User dieses Forums einen Arm abhacken. Die virtuelle Antwort "ich habe keine Zeit; ich muss mich um das Unternehmen kümmern, das praktisch keine Unterhaltszahlungen abwirft" ist jedenfalls nicht besonders einleuchtend...

Nun das Unternehmen ist jung, die Entscheidung dieses Unternehmen zu gründen traffen wir (meine Ex-Freundin und ich) gemeinsam. Nun ist das Unternehmen da, und wenn ich nicht mindestens 8 Stunden am Tag arbeite dann geht das Unternehmen pleite, damit stehe ich vor der privaten Insolvenz, was meinem Sohn sicher keinen Pfifferling bringen wird.
Es mag sein das viele Väter sich den Arm abhacken würden um so mehr Zeit mit ihrem Kind zu verbringen, nun auch ich würde mich lieber den ganzen Tag um meinen Sohn kümmern statt zu arbeiten. Jedoch habe ich das Unternehmen genau wie die hohen Schulden...

Und ja: Für's Abholen und Bringen bist Du zuständig.

ok.

handelt es sich um eine Mietwohnung? Wenn ja, wer steht im Mietvertrag?
Sollte deine Ex und du drinstehen dann bist du auch so lange du darin stehst mit im Boot was die Miete angeht.

Wir stehen beide drin, jedoch komme ich nicht raus, ohne ihre Zustimmung (laut vermieter).

AntwortZitat
Themenstarter Geschrieben : 30.08.2010 15:59
(@sleepy)
Nicht wegzudenken Registriert

Hallo,

@martin:

Und ja: Für's Abholen und Bringen bist Du zuständig.

Auch bei zusätzlichen Terminen, die Gustav auf ausdrücklichen Wunsch der KM übernehmen soll, weil sie etwas anderes vor hat?  Klar würd man nicht nein sagen, aber der KM einen Gefallen tun und dann auch noch zusätzliche Fahrtkosten haben? Wobei Gustav auch in dem Fall vielleicht "großzügig" sein sollte, da er ja deutlich zu geringen Unterhalt zahlt.

lg
sleepy

Sleepy

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2010 16:18
(@beppo)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Gustav, das Problem ist, dass du nicht uns überzeugen musst, sondern im Zweifelsfall ein Familiengericht.

Und dem sind deine Mitarbeiter und die Gläubiger vollkommen egal. Der Richter interessiert sich ausschließlich dafür, dass du genug Unterhalt bezahlst und alles was dem im Wege steht, musst du beiseite räumen, sonst wird unterstellt, dass es nicht mehr da ist.

Und jemand, der ein so großes Unternehmen leitet ist sowieso 1. Reich, 2. ein Ausbeuter und 3. versteckt er seine Fantastilliarden ja nur um sich vor dem Unterhalt zu drücken.

So ist die Realität.

Lies mal zur Einstimmung ein wenig unter www.trennungsfaq.de.
Da gehen dir die Augen über.

Gruss Beppo

Ein Mann, der seine Frau verlässt, ist ein Schuft.
Ein Mann, der von seiner Frau verlassen wird, ist auch ein Schuft, denn sonst hätte sie ihn ja nicht verlassen müssen.

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2010 16:30
(@midnightwish)
(Fast) Eigentumsrecht Moderator

Zum Mietvertrag:

Dein Vermieter hat da nicht so ganz recht.

Du kannst nicht einseitig ohne sie kündigen. Das stimmt.

Allerdings kannst du ihre Zustimmung einklagen bzw. der Vermieter könnte ihr einen eigenen Mietvertrag anbieten, wenn sie mit dir zusammen kündigt.

ich wette allerdigns darauf das der Vermieter da nciht sonderlich scharf drauf ist, denn so hat er 2 potentielle Zahler. Kommt die KM in Zahlungsprobleme kann er sogar den vollen Mietpreis von dir eintreiben lassen.

Gruß Tina

Ein gebrochenes Versprechen ist ein gesprochenes Verbrechen

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2010 17:12
(@mappi)
Zeigt sich öfters Registriert

....Nun ist das Unternehmen da, und wenn ich nicht mindestens 8 Stunden am Tag arbeite dann geht das Unternehmen pleite....

Hallo Gustav,

genau diese "Denke" hatte ich auch!

Mich hat es dann gesundheitlich schwer erwischt und ich war von heute auf morgen nur noch zu einem Bruchteil für meine Firma verfügbar bzw. teilweise überhaupt nicht. Du glaubst nicht, zu was meine Mitarbeiter auf einmal im Stande waren alles zu leisten. ... die wurden ins kalte Wasser geworfen und haben sich richtig reingehängt als wäre es ihre eigene Firma.

Was ich Dir damit sagen möchte ist, dass man seinen Mitarbeitern ruhig mal mehr "Verantwortung und Handlungskompetenz" übertragen SOLL und wenn bisher ein gutes Betriebsklima herrschte auch KANN!

Nach meiner Genesung habe ich das Ganze beibehalten ... dann kam bei mir auch die Trennung und Dank
des fortgeführten Vertrauens in meine Mitarbeiter habe ich jetzt die Möglichkeit meine freie Zeit mit meinem Kind zu verbringen. Und das Beste ist, ich kann das jederzeit ... einfach im Kalender mich als "gesperrt" eintragen. 🙂

Denk einfach mal darüber nach ...

Viel Erfolg wünscht Mappi

Entmündigter Vater nach § 0815 dt.
Mutterbestimmungsrecht (MBR)

AntwortZitat
Geschrieben : 30.08.2010 18:49